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der Verwendung der ersten, zweiten und butten Anleihe gelten, resp. die Kü sten der kurhessischen Intervention billigen sollen, theils ein neues Taxregu lativ und die Einführung des StcmpelgesehcS auf neu erworbene Gebiets- theile betreffen. Sodann wurde in der Berathung über die einzelnen Ar- tikrl des Districtsrathgesctzes fortgefahren und dasselbe nach der vom Ausschüsse vorgeschlagenen Fassung bis Art. 10 angenommen. Wurde gestern die Zusammensetzung festgesetzt, so wurde heute die Competenz normirt und alle Erweitcrungsvorschläge, die von unabhängigen Gutsbesitzern ausgingen, ver worfen. Der Districtsrath hat demnach den jährlichen Voranschlag der Di strictsausgaben festzustellen, die Umlagen zu beantragen und zu vcrtheilen, die Rechnungen zu prüfen und außerdem noch das Recht des Antrags und der Beschwerde in den ihm zuständigen Angelegenheiten. Das Entschei dungsrecht bleibt fast in allen Dingen entzogen. Auch die Anordnung, daß der VerwaltungSbeamte dem Districtsrathe vorzustchen haben solle, drang bei> zweifelhafter Mehrheit durch. — Gestern wurde der Stadtgerichtsacccssist Hagen, weil er in den Jahren 1848/49 sich am Märzvereine bethciligt hatte, plötzlich aus der Stadt gewiesen und die Allgemeine Zeitung wegen Mitteilung der Prell'schen Interpellation mit Beschlag belegt (Nr. 17). Die Polizei ist allmächtig, selbst die Gerichte vermögen, wie cs scheint, nichts gegen sie. So wurde der Anordnung des Staatsanwalts, Meyerhofer so fort freizulassen, bis zur Stunde nicht Folge geleistet. Schweiz. Aus der Schweiz, 9. Jan. Da über den Sachverhalt der fran zösischen Flüchtlinge so vielerlei Wirres in unserer, wie in auswärtiger Presse angeschrieben worden, so ist ein Aufschluß, welcher heute der Schwei zerischen Nationalzeitung aus der Bundesstadt zugeht, sehr dankenswerth. Im März des verflossenen Jahres fand der Bundesrath, veranlaßt durch verschiedene Vorgänge in der westlichen Schweiz, namentlich in Genf, für zweckmäßig, die französischen Flüchtlinge in deutsche Cantone zu internircn, und ihnen den Aufenthalt in Genf, Waadt, Neuenburg und dem bernischen Jura zu verbieten. Gegen diesen Beschluß des Bundesrathes protcstirtcn französische Flüchtlinge in dec Tribune suisse in einem jedenfalls unange messenen Tone, welcher sowol eine gespreizte Eitelkeit, wie Unkenntniß der wahren Sachlage verricth. Hierauf beschloß der Bundesrath am 24. März, die Unterzeichner dieser Protestation, als des schweizerischen Asyls unwürdig, auszuweisen. Getroffen von diesem Beschlusse waren folgende Franzosen: L. Avril, Eugen Beyer, Boichot, Ernest Coeurderoy, A. Rolland, CH. Pfiic- ger, Felix Pyat, Pierre L'Homme, Phil. Matthey, Alph. Perrin, Ben. Rigaut, Jas. Robillard, A. Perey, Dubreuil, Paget, Frano. Loiseau und der Italiener Stcrbini. Die Mehrzahl von ihnen verließ die Schweiz und begab sich nach Belgien, England re. Einige aber entgingen der Vollzie hung des bundesräthlichen Ausweisungsbeschluffes, indem sie heimlich in der westlichen Schweiz Unterkommen fanden. Als die Nachricht von dem Staats streiche in Paris nach der Schweiz gelangte, wurde in Lausanne ein Auf ruf an das französische Volk, von französischen Flüchtlingen unterzeichnet, dem Druck übergeben, dessen Schlußformel lautet: „Wir sind bereit unsere Pflicht zu thun, wie du die deinige thun wirst! Zu den Waffen! Es lebe die demokratische und sociale Republik!" Die Unterzeichner sind: A. Rol land, T. Thore, Boichot, L. Avril, Eugen Beyer, E. Kopp, CH. Pflieger. Der Bundesrath, von diesem Aufrufe und den Absichten der französischen Flüchtlinge ossiciell in Kenntniß gesetzt, faßte unterm 26. Dec. v. I. fol genden Beschluß: Zn Erwägung I) daß die Unterzeichner dieses Aufrufs eine bewaffnete Er hebung deS französischen Volks zu bewirken versuchten und durch diese Handlung die Schweiz compromittirtcn; 2) daß Rolland, Boichot, Avril, Beyer und Pflic- ger schon durch Beschluß des Bundesraths vom 2-1. März 1851 aus der Schweiz weggewiesen wurden, beschlossen: 1) es seien unter Bestätigung seines Beschlusses, hinsichtlich der Ucbrigen auch Thore und Kopp aus der Schweiz weggewiesen; 2) sei dieser Beschluß der Regierung von Waadt mitzutheilen und das Justiz- und Polizeidcpartcment mit der weitern Vollziehung beauftragt. Zm Ramen des schwei zerischen Bundesraths der Bundespräsident I. Munzigcr. Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß. Freiburger Blätter erklären das Gerücht des pariser Univers für durch aus erlogen, als sei eine Anzahl der allercompromittirtesten Insurgenten aus dem französischen Jura nach Freiburg geflohen und die radikale Bourgeoisie habe daselbst durch ihre Frauen Sammlungen für sie anstellen lassen. Italien. Der Proceß gegen die Angeklagten vom 15. Mai in Neapel wird heute von mehren Correspondenten (Globe, Daily News w.) in Farben ge schildert, die nur zu geeignet sind, allgemeines Entsetzen zu erregen. Nicht nur sollen die Zeugen für die Anklage durch die Bank gemeine Verbrecher und Spione der gemeinsten Sorte sein, sondern mehre der Denuncirten, wie er achtzigjährige Priester Cagnazzi, theils schwer krank, theils sterbend vor die Richter geschleppt und mit unglaublicher Rücksichtslosigkeit behandelt worden sein. Aus der ganzen Proceßwcise lasse sich schließen, daß die angeklagten Exmi nister alle auf die Galeere kommen werden. Bisjetzt habe das Schauspiel sieben Tage gedauert. Unter den Zuschauern befanden sich Sir William Temple und der französische Gesandte Hr. Barrot. Den Leitartikel des Globe darüber wiederzugeben, ist unmöglich. Bemerken wollen wir nur noch, daß bei Longman in London eine Broschüre: „Hxposurs ok tko upoloA^ pulstiskeä governmsnt in to !Ur. ttlmlstons" erschienen ist, welche sehr interessante Details enthält. Frankreich. Paris, 10. Jan. 7 Uhr Abends. (Telegraphische Depesche der Köl nischen Zeitung.) Wie heute bekannt wurde, werden die Reprä sentanten Dufraisse, Greppo, Mathe und Richard et deportirt; sjebenundsech zig, darunter Victor Hugo,Valentin,Pcrdiguier, Lagrange, Nadaud, Schölcher, Deflotte, Madier de Monjau, Bac, Raspail, Dupont de Bussac, CharraS und Mathieu, ver bannt mit Androhung der Deportation; achtzehn, worunter Thiers, Duvergier de Hauranne, Creton, Baze, Lamoricie.re, Changarnicr, Leflö, Bedeau, Re'musat, Emile de Girardin und Duprat, wurde das Gebiet der französischen Republik untersagt. cF Paris, 9. Jan. Vor etwa fünf Jahren habe ich in diesen Spalten einer Bewegung in der französischen Geistlichkeit, welche damals wie jetzt unbeachtet geglicbcn war, einige ausführlichere Besprechungen gewidmet. Damals wie heule aber sah man in dieser Bewegung nach Einheit in der Liturgie der katholischen Kirche in Frankreich, die politische Tragweite der selben und glaubte man, daß eS sich dabei um eine rein kirchliche Angelegxn- hcit handle. Die vom kirchlichen Standpunkte in der That beklagenSwerlhe Mannichfaltigkeit der Liturgie in den verschiedenen Diöcesen ist ursprüng lich nichts als die Acußerung der gallicanischcn Unabhängigkeit vom Papste. Wäre die Bewegung, zur Einheit in der Liturgie zurückzukehrcn, unmittel bar von den französischen Prälaten ausgegangcn und unterhalten worden, so hätte man die Sache sozusagen als eine Familienangelegenheit der gallika- »ischen Kirche ansehen -und ihr jede politische Bedeutung absprcchen können. Allein es Ist Thatsache, daß der Impuls nicht von innen, sondern von außen, von Rom gekommen ist, und fortwährend unterhalten wird, wie wir das zur Zeit der erwähnten Besprechungen des ausführlichen nachgcwiesen haben. Unter der Juliregierung war übrigens das Untergraben der gallikanischen Un abhängigkeit beiwcitem nicht so gefährlich dem Staate und der Gesellschaft als seit dem Sturze dieser Monarchie. Wenn der Klerus dem Staate ge genüber auf Nom und seine thätigen Vertreter im Lande, die Jesuiten, sich stützend, das Haupt erhob, fand er in der damals noch starken und mäch tigen Universität, in der noch mächtigen Deputirtenkammer, deren Sommi- tätcn meist Zöglinge der Universität waren, gewaltige Bollwerke. So mußte, als die Jesuiten allzu rührig geworden waren, Papst Gregor, der sozusagen selbst ihr General war, noch kurz vor seinem Tode, weil die Deputirken- kammer es so gewolsi, denselben den Rückzug vorschreibcn. Seit diesem Rückzug war die besprochene Bewegung im Klerus ins Stocken gerathen, um so stärker aber wieder hervorgetretcn, als die Februarrevolution das eine jener Bollwerke niedergerissen, das andere in seinen Grundfesten erschüttert hatte. Heute, nachdem, immer als Folge der Februarrevolution, der Klerus wieder eine förmliche Macht im Staate geworden, heute ist die Frage, ob der Klerus, ob diese Macht von einem höher» äußern Einflüsse abhängig oder unabhängig bleibe, beiweitem nicht so gleichgültig als sie unter der constitutionellen Monarchie scheinen mochte. Die Fortdauer der Mannich- faltigkcit in der Liturgie oder die Annahme der römischen Liturgie in allen französischen Kirchen ist fortan nicht nur die Frage, ob die französische Kirche auf ihre Unabhängigkeit vom päpstlichen Stuhle verzichten, sondern auch wie weit durch dieses Aufgeben der Unabhängigkeit der römische Ein fluß auf die neue Ordnung der Dinge in Frankreich sich erstrecken wird. Es wäre sonderbar, wenn Ludwig Bonaparte, welcher im Jahre 1849, in seinem Schreiben an den Oberst Ney, dem Papste eine Art konstitutionel len Regimes aufdringen wollte, jetzt, nachdem er sich zum absoluten Herrn der Republik gemacht, von demselben Papste ebenso kategorische Wünsche aus Rom ezhielte, die er weit mehr als zur Zeit Pius IX. zu beachten sich genöthigt sähe. Zum Vermittler dieser Wünsche braucht der Papst nicht einmal seines Jnternuntius, sondern blos des Hrn. v. Montalembert sich zu bedienen. Hr. v. Montalembert kennt überdies Noms Wünsche so genau, daß der Papst nicht einmal nöthig hat, hierüber in Rücksprache zu treten mit diesem hohen Priester der katholischen, Partei, der, selbst ohne Weihe, dem neuen Regime sofort die klcrikalische Weihe gegeben hat. Großbritannien. London, 9. Jan. Hinter den alarmirenden Artikel der gestrigen Times (Nr. 17) und der geschraubten Parallele zwischen Harold, dem letzten Sachsenkünig, und der Königin Victoria einerseits, und Ludwig Napoleon und William dem Er oberer andererseits, will Daily News weiter nichts sehen als eine Vorbe reitung auf eine Vermehrung der künftigen Armeevoranschläge um ein paar hunderttausend Pf. St. Angenommen, daß England noch nicht genug befestigt sei, müsse man doch gegen vermehrte Ausgaben protcstiren. Wenn die Gefahr so groß und dringend sei, wie die Times sie angibt, warum bringe man nicht die Tajoflotte in den Canal oder die Themse? Das Parlament, sagt Daily News, hat sür den Vertheidigunszwcck mehr als genug bewilligt. Daß mit diesen Geldern schlecht gewirthschaftct wird, ist nicht Schuld des Volks und kein Grund, um dem Lande noch tiefer in die Tasche zu greifen. Wir machen uns anheischig, den verschiedenen Wehrdcpartements nachzurechnen und ihnen zu zeigen, wie sic drei mal mehr leisten und noch sparen können. Der Artikel geht darauf in Delais ein, und besteht unter Anderm auf Enfernung des Arsenals und Pulvermaga zins (50,000 Faß Pulver) aus Woolwich nach dem gesicherten Weedon. — Der Streit der Maschinenarbeiter mit den große» Firmen in Manchester geht einen geregelten Weg fort. Beide Parteien haben Bureaux eröffnet, halten Besprechungen und Meetings, und scheinen entschlossen, bis zum Aeußerstcn auszuhalten. Der Schaden für beide Theile und für das ganze Geschäft ist ungeheuer. Schon haben einzelne Firmen bedeutende Reu gelder zahlen müssen, weil sie versprochene Maschinen zur Zeit nicht ablie-