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Rabenauer Anzeiger : 23.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Stuhlbaumuseum Rabenau
- Digitalisat
- Deutsches Stuhlbaumuseum Rabenau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id178001192X-191609234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id178001192X-19160923
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-178001192X-19160923
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Bestände des Deutschen Stuhlbaumuseums Rabenau
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Rabenauer Anzeiger
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-09
- Tag 1916-09-23
-
Monat
1916-09
-
Jahr
1916
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Vermischte Nachrichten üuf Mahnungen uns scotschreie m diesem Sinne zu stotzen. So schreibt die Zeitung L'Oeuvre, daß die 20 000 Gendarmen Frankreichs im Oktober zu Schießübungen eingezogen werden sollen, um alsdann nach der Front in die Schützengräben gesteckt zu werden. Es besteht laut „Köln. Ztg." kein Zweifel, daß Frankreich heute schon sein Menschenmaterial in einer Weise erschöpft hat, die, einerlei wie der Krieg ausgeht, einer nationalen Katastrophe gleichkommt. Der nächste deutsch-englische Gefangenenaus tausch wird am 7. Oktober stattfinden. An diesem Tage fährt der Dampfer mit schwerverwundeten Deutschen von Tilbury nach Hoek van Holland. Das Eintreffen der deutschen Invaliden auf dem Bahnhof Aachen-West ist am 8. Oktober zu erwarten. Die Sperrung der englischen Häfen. Die hollän- dischen Blätter äußern die verschiedensten Vermutungen über den Grund, warum der Schiffs- und Telegrammverkehr mit England eingestellt wurde, ohne jedoch etwas Bestimmtes darüber sagen zu können. Dem Handelsblad wird u. a. folgendes mitgeteilt: Es ist den britischen Behörden bekannt, daß immer wieder Berichte aus England die Zensur um gehen und die Mittelmächte erreichen; die Behörden finden jeden Tag neue Beweise dafür. Man will nun vielleicht herauSbekommen, ob diese Berichte bisher gekabelt wurden oder mit Hilfe des Schiffsverkehrs oder auf irgend eine andere Weise durchgesickert sind. Reiche U - Boot - Beute. In der Zeit vom 3. bis 11. September sind durch unsere U-Boote tm Engii'chen Kanal und im Atlantischen Ozean 26 feindliche Handels schiffe von insgesamt 26 221 Bruttoregistertonnen rern chtet worden. Darunter an größeren Handelsdampfern die eng lischen Dampfer „Torridge" (6036 Bruttoregistertonnen), „Hazelwood" (3102 Bruttoregistertonnen), „Heathdene" (3641 Bruttoregistertonnen), „Lexie" (3778 Bruttoregister- tonnen). Die italienischen Dampfer „Messicano" (4065 Bruttoregistertonnen) und „Gemma" (3111 Bruttoregister tonnen). Außer diesen feindlichen Handelsschiffen sind noch sieben neutrate Handelsschiffe von einem Gesamttonnengehalt von 10 669 Bruttoregistertonnen nach den Bestimmungen der Prisenordnung versenkt worden, weil sie Bannware nach England bezw. Frankreich führten. Unerhörte Überfütterung. Obwohl Ministerium und Generalkommando in München immer wieder darauf Hinweisen, daß das Vieh nüchtern gewogen zum Verkauf gebracht werden soll, oder ihm dock nur mäßige Fütterung vor dem Verkauf gereicht werden darß setzen sich manche Landwirte über diese Bestimmungen ohne weiteres hinweg. So wurde der „Allg. Fleischerztg.« zufolge im Schlachthause in Wunsiedel vor einigen Tagen ein Ochse geschlachtet, dessen Wanst, obwohl der Ochse vom Ort des Besitzers bis nach Wunsiedel 3 Stunden getrieben, mittags 1 Uhr gewogen und erst am nächsten Lage vormittags 10 Uhr geschlachtet worden war, dann noch 282 Pfund wog. Gegen den Land wirt ist Anzeige erstattet. Der erste Schnee. Im Riesengebirge ist ausgangs voriger Woche der erste Schnee gefallen. Die Schneedecke reicht schon ziemlich weit hinab. Auch sonst ist schon von Anzeichen eines frühen Winters die Rede gewesen. Schaffnerinnen auf Omnibussen. Nachdem sich die Frauen im Straßenbahnbetrieb bewährt haben, ist jetzt die Allgemeine Omnibus A.-G. dem Beispiel ihrer Schwester anstalt gefolgt und hat gleichfalls Schaffnerinnen in Dienst gestellt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Frauen auch dort ihre Schuldigkeit tun werden. Der Krieg entwickelt eben überall Fähigkeiten, die im Frieden ungenützt blieben. Nach dem Friedensfchluh werden die Frauen aus vielen Berufen, in denen sie den Mann ersetzten, zu ihrer stillen häuslichen Tätigkeit wieder mit Freuden zurückkehren. Mangelndes Pflichtbcmutztsein bei Erhebung der Vorratsbestände ist leider in Großberliner Gemeinden zutage getreten. Wie der Gemeindevorsteher von Johannis thal, macht nun auch der Gemeindevorsteher von Berlin- Manenfelde folgendes bekannt: „Die Prüfung der Angaben über die „Allgemeine Bestanderhebung an Lebensmitteln am 1. September'' in den Laushaltungslisten bat ergeben, daß vielfach Vorräte verheimlicht sein müssen. Eine Durchsuchung mehrerer Haushaltungen hat bereits zu dem Ergebnis ge- ührt, daß mehrfach anzeigepflichtige Vorräte bei der Be- tandsaufnahme nicht angegeben worden sind. Es will mir cheinen, daß die Bevölkerung zum Teil sich der ihr ob- iegenden vaterländischen Pflicht nicht bewußt ist und auch vergißt, daß Zuwiderhandlungen hohe Strafen (Gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 10 000 M.) nach sich ziehen." Im eigenen Interesse all derer, die anzeige pflichtige Vorräte bisher verschwiegen haben, hat der Marien- selber Bürgermeister eine Frist für nachträgliche Anzeigen bis einschließlich den 17. d. M. festgesetzt. Es wäre wohl sehr gut, wenn auch in den anderen Gemeinden eine Nach frist festgesetzt werden würde, mit eindringlicher Mahnung an solche Hausfrauen, die die Bestandsaufnahme leichtfertig behandelt haben. „Raus" kommt es schließlich doch einmal und dann schützt nichts vor hoher Strafe. Die Rückkehr zur mitteleuropäischen Zelt wird am 1. Oktober für die Eisenbahnen weit leichter sein als seinerzeit die Einführung der Sommerzeit am 1. Mat. Der 80. April hatte nur 23 Stunden; schon um 11 Uhr endigte der Tag. Es war noch eine verhältnismäßig größere Zahl von Zügen, die bei der Neuerung berücksichtigt werden mutzten. Im Gegensatz dazu wird der 30. September ein Tag von 25 Stunden sein. Er dauert bis 1 Uhr nachts. Bis dahin ist die große Masse der Tages- und Abendzüge an ihren Endpunkt angelangt, und für die meisten Züge ist die nächt liche Betriebspause eingetreten. Nur wenige erreichen ihr Ziel nach 1 Uhr nachts, und außer diesen sind nur dis Nacht züge zu berücksichtigen, die bis zum Morgen durchlaufen. Diese müssen natürlich sämtlich in Betracht gezogen werden; sie werden eine Stunde später abgelassen. Der ganze Fahr plan mußte aber wieder durchgeurbeilet werden, um das Jneinandergreifen der alten und der neuen Zeit zu regeln. Einzelne Züge müssen deshalb etwas mehr oder etwas weniger als eine Stunde später abfahren. Für und gegen die Sommerzeit. Die sächsische Zweite Kammer nahm einen Antrag über die Sommerzeit an, worin es heißt, daß der frühere Anfang der Schulen eine gesundheitliche Schädigung der Kinder darstellen werde. Die Regierung steht, unterstützt durch die Gutachten der Direktoren der höheren Schulen und der Kreisschul-Kom- misstonen, auf dem entgegengesetzten Standpunkt. Schulfreie Nachmittage zur Förderung der Nesselsammlung. Zur tunlichsten Förderung der für die deutsche Spinnerei-Industrie äußerst wichtigen Einbringung der heurigen Brennesselernte wurden die bayerischen Orts schulbehörden ermächtigt, soweit nach den örtlichen Ver hältnis en veranlaßt, die Aussetzung des nachmittägigen Unterrichts an den Volksschulen bis zur Höchstdauer von 3 Nachmittagen zu genehmigen, wo die Schulkinder unter Beaufsichtigung ihrer Lehrer oder Lehrerinnen das Ein sammeln von Brenneffelstengeln übernehmen. Damit nicht Zeit und Mühe vergeblich ausgewendet werden, soll das Einsammeln der Brennesselstengel nur bei trockenem Wetter vorgenommen werden. 1000 Mark Geldstrafe für Brot ohne Brotkarte. Eine hohe Strafe verhängte das Schöffengericht Berlin-Mitte über eine Backwaren-Händlerin. Das Gericht hielt die An geklagte für überführt, in einigen Fällen an Frauen Brot ohne Brotkarte abgegeben und für ein solches Brot statt der vorgeschriebenen 78 Pf. einen Preis von 1,50 Mk. gefordert und erhalten zu haben. Die Angeklagte behauptete, daß sie den Überschuß als Pfand zurückbehalten uno die beir. Kun dinnen verpflichtet habe, gegen Rückerstattung des Mehr betrages die Brotkarte nachzuliesern. Das Gericht hielt diesen Einwand für widerlegt und verurteilte die Angeklagte zu 1000 Mark Geldstrafe. Kinoaufnahme« entsprochen nicht dem Ernst der Zeit. So entschied der Magistrat von Rothenburg o. T. und versagte einem Berliner Regisseur, in den Straßen kinomatographische Ausnahmen zu machen. Der Magistrat führte aus, daß die bei den Aufnahmen notwendigen mas kierten Siraßenumzüge, dem Ernst der Zelt in keiner Weise entsprächen, daß sie verkehrsstörend wirkten und auf die an den Umzügen beteiligten Erwachsenen und besonders die Kinder keinen guten Einfluß ausüben. Auf eine Beschwerde bei der Negierung gab diese das Gesuch zur nochmaligen Prüfung an den Magistrat zurück, der jedoch bet seinem ablehnenden Standvunkt verblieb. Das althistorische Rothen ¬ burg, das sich seine mittelalterliche Bauart durch die Jahr hunderte erhalten hat, war bisher eines der gesuchtesten Objekte für Filmaufnahmen, insbesondere wegen seiner lauschigen Winkel, der alten Häuser und der ehrwürdigen Stadtmauer, die einen stimmungsvollen Hintergrund abgaben. Käsekarten ? Die erste Küseverbrauchs - Regelung in Groß-Berlin hat die Gemeinde Eichwalde getroffen. Dort darf nach einer Bekanntmachung des Gemeindevorstehers die Abgabe und Entnahme von Käse jeder Art nur gegen Vorlegung der Brotmarken erfolgen. Auf jede Brotkarte darf höchstens bis zu einem halben Pfund Köse verabreicht werden. Vom Kaiser telegraphisch beurlaubt wurde dieser Tage ein Landsturmmann aus Essen. Der Monarch erhielt von der Tochter des Soldaten ein Schreiben, in dem sie für den Vater um Urlaub bat, da die Mutter bei der Geburt des siebenten Kindes nervenkrank geworden sei und nun in der Nervenheilanstalt unausgesetzt nach dem Vater rufe. Der Kaiser erteilte laut „Leipz. N. N." sofort telegraphisch den Befehl, den Landsturmmann auf drei Wochen zu beur lauben, und außerdem ließ er der Familie ein Geldgeschenk von 100 Mark überweisen. überfahrt eines halben Dampfers. Ein sonder barer Schleppertransport kam vor wenigen Tagen von der See in dem Stettiner Hafen an. Es war die eine Hälfte des im vorigen Herbst bet Memel gestrandeten großen Ham burger Dampfers „John Sauber", der von zwei Schleppern nach Stettin gebracht wurde. Das etwa 4000 Tonnen große Schiff wurde bei der Strandung bis zur Kommandobrücke glatt abgetrennt; da die Schotten bis zur Maschine voll kommen dicht hielten, so vermochte das Wasser nicht in die Schiffshälfte einzudringen, so daß man die überfahrt gut uniernehmen konnte. Auch das Steuer hatte das Schiff verloren. Das Wrack ist mit Ladung seinerzeit von der Memeler Firma Swiderski erstanden worden, die den Rest des Schiffes nunmehr nach Stettin überführen ließ, um es auf einer dortigen Werft wieder zu einem ganzen Dampfer Herstellen zu lassen. „John Sauber" war seinerzeit auf einen Felsen gelaufen. Bestrafter Wucher. Die Strafkammer des Land gerichts Tilsit verurteilte den Kaufmann Franz Kistler aus Wernersdorf bei Marienburg wegen Überschreitung der Höchstpreise sür Käse zu 22 690 Mark Geldstrafe und einem Monat Gefängnis. Sein Helfershelfer, Kaufmann Isidor Sommerfeld aus Danzig, erhielt 9410 Mark Geldstrafe und drei Wochen Gefängnis. Eine Anzahl Mithelfer wurden zu kleineren Geldstrafen verurteilt. Lebensrettung durch einen Soldaten. In einem Anfall von Verfolgungswahn stürzte sich eine geistesschwache Person bei Lindau in die Rhön. Der Kommandoführer der Kriegsgefangenen, ein Unteroffizier, der gerade einen aus wärts entwichenen russischen Gefangenen ergriffen hatte, sprang kurz entschloßen in die kalten Fluten und es gelang ihm, die unglückliche Person dem sicheren Tode zu entreißen. Der Russe war über den Vorfall so verdutzt, daß ihm gar nicht in den Sinn kam, wieder zu entfliehen. Treuherzig wartete er ab, bis der Unteroffizier die mutige Tat voll bracht und ihn dann in sicheren Gewahrsam abführte. Hinrichtung der Frauenmörderiu Ullmann. In Berlin wurde die 26 Jahre alte aus Cransdorf gebü.tige Friseurin Johanna Ullmann, genannt Elsner, hingerichtet, die mit der 23 Jahre alten Fabrikarbeiterin Anna Sonnen berg am 15. März d. I. in einem Friseurladen tm Norden der Stadt die 32 Jahre alte aus Jätschau bet Glogau ge bürtige Arbeiterin Martha Franzke in grausamster Weise ermordet, den Leichnam in einen Koffer gestampft und die Tote um 40 Mark und einige Einrichtungsstücke beraubt hatte. Das französische Örtchen „Deutschland". Es dürfte außerhalb Frankreichs wohl kaum jemand gewußt haben, daß es einen französischen Marktflecken mit dem an heimelnden Namen „Allemagnne" gibt — oder vielmehr gab, denn dieses „Deutschland" hat selt einigen Tagen auf gehört zu bestehen. Bürgermeister und Rat des in der Nähe von Caen liegenden Fleckens, der etwa 1000 Ein wohner zählt, haben nämlich beschloßen, den verhaßten Rufnamen ihres Örtchens für immer auszumerzen und ihn durch den Namen Fleurn-sur-Orne zu ersetzen. Von diesem „Deutschland" hat Frankreich also, bemerkt die „Tgl. Rdsch.", nichts mehr zu fürchten. Die Königin von Holland im Unterseeboot. Di- Ko- nigin von Holland yat vor ei- nia»r Zeit von Nieuwediep, dem holländischen mari'lmkr, Zen- trakat, eine Jnspektionssahrt in einem Unterseeboot unternom men und die gesamte Flotte inspiziert. Die Königin Wilhel mina ist mehr als 2 Stunden im Unterieeboot geblieben und hat bei dieser Gelegenheit eine Fahrt in die Nordsee hinaus gemacht. Nicht nur, daß es daS erstemal ist, daß die Königin von Holland ein Unterseeboot betrat, dürste es wohl überhaupt das erstemal gewesen sein, daß eine Königin unter dem Meere O^ohrrn ist. - Aekdiet 8 Sie MkieMiiM Ei Die Zeichnungsfrist »Z läuft bis zum 5. Oktober. Ergebnis der Nclchsbuchworhe. Der Gelamtaus- schuß zur Verteilung von Lesestoff im Felde und' in den Lazaretten, Berlin, kann nach Empfang der Berichte von dem größten Teile der ihm auge;chlossenen Landes-, Provinzial- und Groß-Berliner Sammelstcllen über die Spenden zur AeichsbuchnMe ZU keiner Genugtuum Mstkn, daß der Erfolg geradezu ein glänzender genannt werden kann. Die große Fülle des Lesestoffes, der von opferbereiten Gebern, sowohl aus der Bevölkerung als auch durch Staats- und Gemeindebehörden, von Kirchen und Schulen, Buchhandel und Preße eingegangen ist, hat es ermöglicht, unseren Kämpfern im Felde und dgheim manche Muickendr uüt lehrreiche Stunde zu bereiten. Es sind nicht weniger als zwei Millionen Bände und Zeitschriften unterhallenden und wissenschaftlichen Inhalts, die nicht wenig dazu beigetragen haben, unferen kämpfenden Brüdern und Söhnen m ihren dienstfreien Stunden eine willkommene Anregung sowie den Leidenden Trost in schmerzerfüllten Tagen zu gewähren. Durch Geldspenden, die eine Höhe von etwa 11 000 Mark erreichten, wurde die Anschaffung weiterenLefestoffs ermöglicht. Weitere Spenden sind durchaus erwünscht. Kriegsdichtung. Nachtmarfch. Wir wandern, wandern durch die Nach*. N.cht schweigt die Nacht. Der Schritt erklirrt Hart stampft das Bataillon. Gebt acht, Daß keiner seufzt und müde wird — Wir wandern durch die Nacht. Dies ist der Wald, drin viel geschah Von Männertat und treuem Sinn. Hier ist ein Grab und da und da, Hier streckte sich gar mancher hin, Der gern daS Leben sah. Dies ist der Bach, der spülst gut DaS Blut von seinem Userrand. Wir dürsten nach der klaren Flut — Ström', Wasser, in die hohle Hand Und in den Eisenhut! DaS Ziel ist fern, der Busch ist dicht, Wir wandern weiter, Mann vor Mann, Der Psad ist rauh und rauh die Pflicht — Wir blicken aus und himmelan Und harren aus das Licht. Fritz Engel, im «Ulk".
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