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41-1« Deutsche AeichsschatzanweisuuM 5"!» Deutsche Aeichsanleihe^im 1. 500, 200 2. 3, 4. Fo/o Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, 98,50 Marl, 5°/o 5, 6. 7. voll bezahlen. 8. Sie sind verpflichtet: 30 <>/<> des zngeteilten Betrages spätestens am April d. I., e, d. I. 9. ci)biszum e) am ! l) am I. bei Begleichung von Reichsanleihe 24- Mai 90 Tage 72 Tage 36 Tage 5°/o Stückzinsen für 1,12» o/o 0,90 o/o °/o Stücke 93,87»«/« 94,10 «/« Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur // Schuldbuch eintragung 20 °/o 25 °/o Mai Juni Juli teren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. I. au jederzeit , weuu Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, 98,30 Mark ajbiszum b) am 31. März!l8. April ",50 "/o 94,55 «/» Zinsschein ist am 2. Januar 19 l 7 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzauweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Die Reichsfinanzverwaltung behält sich vor, den zur Ausgabe kommenden Betrag der Rcichsschatzanweisungen zu begrenzen; eS empfiehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Rcichsanleihe zu erklären. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden I.Juli. Die Inhaber der ausgelosten Stücke können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis 1 Juli 1932 unkündbare Schuldverschreibungen fordern Die Reichsanleihe ist ebenfalls in Stücken zu 20000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. 200 und 100 Mark mit dem gleichen Zinscnlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweisnngen ausgefertigt. Der Zeichnungspreis beträgt für die 4'/, v/o Reichsschatzanweisungen 95 Mark, (Hielte Kriegsanleihe.) Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4^ o/y Reichsschatzanweisungen und 5°/o Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch über die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. 18. 24. 23. 20. zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von 300: 100 am 24. Akai, 100 am 23. Juni, 100 am 20. Juli; die Zeichner von 200: rM 100 am 24. Mai, 100 am 20. Juli; die Zeichner von 100: 100 am 20. Juli. Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Die am 1. Mai d. I. zur Rückzahlung fülligen 89 900 909 Mark 4°/o Deutsche Reichsschatzanweisungen von 1912 Serie II werden — ohne Zinsschein — bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Stückzinsen bis 30. April in Zahlung genommen. Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzscheine des Reichs werden — unter Abzug von 5°/g Diskont vom Zah lungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen. Da der Zinsenlauf der Anleihen erst am 1. Juli 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5o/„, für Schatzanweisungen 4*/» °/o Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum 30. Juni 1916 zu Gunsten des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Zeichner die Stückzinsen vom 30. Juni bis zum Zahlungstage zu entrichten. Wegen der Post zeichnungen siehe unten. Bei der Reichsanleihe erhöht sich der zu zahlende Betrag für jede l8 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, um 25 Pfennig, bei den Schatzanweisnngen für jede 4 Tage um 5 Pfennig für je 100 Nennwert. Bei Postzeichnungen (siehe Ziffer 1, letzter Absatz) werden auf bis zum 31. März geleistete Bezahlungen Zinsen für 90 Tage, (Beispiel I a), auf alle andern Vollzahlungen bis zum 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen sür 72 Tage (Beispiel Id) vergütet. 10. Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden für die Reichsanleihe sowohl wie für die Schatzanweisungen aus Antrag vom Reichs- bauk-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in endgiltige Stücke das Erforderliche später öffentlich bekauntgcmacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischeuscheine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im August d. I. ausgegeben werden. für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vergl. Ziffer 9). Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbauk für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1917 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt: der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von Darlehnskasfen wie die Wertpapiere selbst beließen. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebeklsversicheruugsgesellschaften nnd Kreditgenossen schaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Postaustalten ausgegebcn. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt, lieber die Höhe der Zuteilung entscheidet die Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden der artige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittelungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Spä- Bedingungen. Zeichnungsstelle ist die Reichs bank. Zeichnungen werden von Sonnabend, den 4. März, an bis Mittwoch, den 22. März, mittags 1 Uhr bei dem Kontor cler ireich8ti3Upkb3nIi lür Wertpapiere in Lerlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei gllon ^ei83N8laiken äer irelcli8- bonk mit Kasseneinrichtung entgegengcnommeu. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittelung der Könizlicsten 8e6ffgncklun8 (Preußischen Staatsbank) und der preU88i8Lk6N centraI-6eno886N8cNakt5k3886 in Lori in, der Köniz- liclien Uauptdank in Kürnbers und ihrer Zwcigaustalten, sowie sämtlicher ckeut8Ltien Lanken, Lank!er8 und ihrer Malen, sämtlicher äeut8Ltien ötlsntlicken 8park3886N und ihrer Verbände, jeder ckeutsclien r.6d6N8V6r8ictierun888es6ll5ckakt Mud jeder ckoul8Lll6N Kreclit86N0886N8ciiatk erfolgen. Zeichnungen auf die 50/v Reichsanleihe nimmt auch die Po8i an allen Orten am Schalter entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Vollzahluug am 31. März, sie muß aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen der Zinsberechnung vergl. Ziffer 9, Schlußsatz. Tatsächlich zu zahlen, der Betrag also nur Die Schatzanweisungen sind in 10 Serien eingeteilt und ausgcfertigt in Stücken zu: 20 000, 10O00, 5000, 2000, 1000, und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1916, der erste Beispiel: Von dem in Ziffer 4 genannten Kaufpreis gehen demnach ab: c) am 25 °/o .. . ... . . . zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Betrügen des Nennwerts. Auch die Zeich nungen bis zu 1999 Mark brauchen nicht bis zum ersten Einzahlungstermin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet 97,25 a/och7,50 °/o!98,— o/o 97,05 o/o 97,30 o/y 97,80 °/° II. bei Begleichung v. Reichsschatzanw. 3 l. März 18. April 4»/, Q/o Stückzinsen für WTage 72 Tage 24. Mai 36 Tage ^45 0/, Berlin, im Februar 1916. Meichsbank-Direktorium. Havenstein. v. Grimm. Msim-Turnen. In der Turnhalle des unter zeichneten Vereins soll vom 2. März d. I. ab ein MIWr Timm M silr LmWnnWWk im Alter von 17—45 Jahren statt finden. Leiter: Vizefeldwebel Trillitzsch (101) Uebungsstunden: Donnerstag abend 8—10 Uhr, Sonntag vormittag 19-12 Uhr. Alle Landsturmpflichtigen von Rabe nau und Umgegend (auch Nicht- mitglieder) können daran teilnehmen. Donnerstag, d. 2. März., abends 8 Uhr M sllMtUMMMlW. Um zahlreiches Erscheinen bittet Der Vorstand. GeWWterMiil Wem «. Wz. Donnerstag, d. 2. 3., abends 8V, Uhr im IintMl. Die zweite Lieferung Geflügelfutter soll bestellt werden. Bestellungen sind bis 5. März bei Paul Zimmer zu melden. Preis pro Ztr. 30 Mk. Der Betrag ist bei der Bestellung zu bezahlen. Auch Nichtmitglieder könne» sich beteiligen. MiegsbesMOr SMimr, zur Zeit an einer kunstgew. Tischlcr- fachschule, übernimmt die Anfertigung von Detailzeichnungen und Skizzen in Feder, Blei und Farbe. Interessenten bitte Adresse unter L. k. 242 an die Exped. d. Bl. Ein StMmklehrling für Ostern gesucht. Von wem? sagt die Expedition d. Bl. SMM WilW mit Gemüsegarten ist von ruhigen Leuten 1. April oder später zu beziehen. R. Hauptmann, GroMsa. Empfehle den geehrten Herren Landwirten zur diesjährigen KarMAusW 2 neue, sehr ertragreiche Kar tosfelsorten und zwar: Frühkartoffel „Deutschland", (50 Kilo 12 Mk., 25 Kilo 6.50 Mk.) SPätkartoffel „Tischgespräch" (50 Kilo 12 Mk., 25 Kcko 6.50 Mk.) Um gütigste Auftragserteilung bittet Hochachtungsvoll Otto Heinrich, Rabenau. AK. Außerdem empfehle ich noch alle Karten- n. Kemüse-Lämereien. Frische grüne Heringe zum Kochen, Braten nnd Backen empfiehlt Paul Brückuer. Linsenmehs" Kekmebl empfiehlt Fritz Pfotenhauer. Futterwicken empfiehlt Paul Brückner. Spielkarten sind eine willkommene Liebes gabe. Zu haben bei IK->x tztfün«vl»n»nn, Vorm. Heinrich. 8oni§-?ulv6r, Nileli-kulver, MIok-Li, Kakao mir Weß u. luoksn «mxüöblt krits kkottzllüausr.