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ammim AllMger Zkituuß sik Thllraudt, Seiseksdvrs, Nelsa, (Mtrmmldvrs, Wan, Sptchlch nsw. Amtsblatt für den Stadtrat zu Aabenan. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachin. Abonnementspreis 1,50 Mk. vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltcuzeile oder deren Naum 10 Pf., für auswärtige Inserenten 15 Pf., Reklamen 20 Pf., im amrlichen Teil 30 Pf., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingczogen werden mus; oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch anfgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Nummer 135. Fernsprecher: Amt Denben 212« Dienstag, den 16. November 1915. Fernsprecher: Amt Deuben 212« 28. Jahrgang. Für die Redaktion verantwortlich Hermann Mardeck in Rabenau. — Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. »>- > ver vusstsgs wegen erscheint die nächste Nummer Donnerstag nachmittags Amtlicher Teil. In der Ausführungsverordnung vom 2I. Oktober 19<5 zur Bekanntmachung des Reich Kanzlers vom 2. «September 1915 über die Beschränkung der Milchverwenbung ist es unter II Ziffer 1 verboten, frische Sahne anher zur Her stellung von Milch in den Verkehr zn bringen. Um Irr tümern vorznbeugcn, weist das Ministerium darauf hin, das; unter den Begriff „frische Sahne" auch saure Sahne fällt. Der Ausdruck frische Sahne ist gebraucht im Gegensatz znr Dauerfahne, deren Herstellung nach II5 zwar verboten ist, deren Vertrieb aber gestattet bleibt. Dresden, den 9. November 1915. Ministerium des Innern. Erhebung Ser BoiM m MWeide, Acht M Mehl am 16. November 1915. In« Kommunalverband M'ttelsaclpen hat gemäß Be kanntmachung des Bundesrats vom 22 Oktober 1915 eine Erhebung der in der Nacht vom 15. bis 16. November 19U) vorhandenen Vorräte au Brotgetreive, Hafer nnd Mebl statt- zufiuden. Zu deren Durchführung wird nach der Anweisung des Gesamtvcrbands für das Gebiet des Kommunalverbandcs Dresden lind Umgebung folgendes ungeordnet: 8 t. Die Erhebung erstreckt sich n) ans alle landwirt schaftlichen Betriebe. Diese sind anzeigepflichtig für die in der Nacht vom 15. bis 16. November 1915 in ihrem Ge wahrsam befindlichen Vorräten an gedroschenem oder ungc- drvscheuem I) Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), sowie Einer und Einkorn — allein oder mit anderem Getreide anher Hafer gemischt —, 2) Haser, sowie Mengkvrn und Mischsrucht, worin sich Hafer befindet. Außerdem haben diejenigen landwirtschaftlichen Unternehmer, die von dem Rechte der Selbstversorgung Gebrauch gemacht haben, 1) das von ihnen Mühlen zum Vermahlen übergebene Getreide nud 2) das in ihrem Gewahrsam oder für sie bei Mühlen befindliche Mehl (Roggen- und Weizenmehl, auch Dunsi) allein oder mit anderen: Mehl gemischt, einschließlich des zur menschlichen Ernährung dienenden Schrots rind Schrotmehls nach dem Bestände in der Nacht vom 15. bis 16- Novem ber 1915 auzuzeigen. K) auf die von der Perbrauchsrege lung des Kommunalverbandcs ergriffenen Vorräte an Brot getreide und Mehl, e) ans die im Wege der Verbrauchs- regelung von den Einzclbezirken ausgegebcnen Vorräte an Hafer. 8 2. Die Durchführung bei Landwirten einscbließlich der Selbstversorger zu § I >a crfwgt in suchender Weise: Ihre Änssührnng liegt den Gemeinden ob. In den Bezirken der Amtshanptmannschasten haben die Gemeinden die Orts listen von den Amtshauptmanuschaften eutgegenzunehmen nud so zu verteilen, daß die Eiutragnng der Vorräte der Landwirte einschließlich der Selbstoeisorger am 16. Novem ber erfolgen kann. Die Gemeindebehörden reichen die ab geschlossenen Ortslistcn bis zum 20. November 1915 der Ämtshauptmannschaft ein. 8 3. Die Dnrchsührung der Erhebung zn 8 1b er folgt ui folgender Weise: Alle Mühlen, Bäcker, Händler, Kondidoren usw. haben die nach 8 20 der Bekanntmachung des Kommnualverbandes Dresden nud Umgebuug vom 23- August 1915 je für den Schluß einer Brotscheinreihe angc- ordnetc Bestaudsanzeige ausnahmsweise auch am 16 No vember 1915 nach dem Bestände dieses Tages anszufüllen und zu erstatten. In der Bestandsauzeige ist — getrennt von den übrigen anzeigepflichtigen Vorräten — auch die Menge etwa vorhandenen beschlagnahmefreien Auslands besonders anzugeben. Die Einreichung ist bis zum 17. No vember 1915 zu bewirken. Sie ersucht in der bislang durch 8 20 der Bekanntmachung des Konunnnalverbandes Dresden und Umgebung vom 23. August 1915 augeordueten Weise in den Anitshanptmannschasten an die Gemeindebehörden. Diese haben sie der Ämtshauptmannschaft als Mehl bezirk bis zum 20. November 1915 zu. überreichen. 8 4. Die Durchführung der Erhebung der zur Vep- brauchsregelung ausgegebenen Hafervorräte bei Tierhaltern nach 8 1° erfolgt für jeden Einzelbezirk getrennt und bleibt der besonderen Anordnung der Amtshauptmanuschaften Vor behalten. 8 5. Nicht anznzeigen sind: -r) Vorräte, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß-Lotb- ringens, insbesondere im Eigentum eines Militärfiskus "oder der Marineoerwaltung stehen ; b) Vorräte, die im Eigen tume der Reichsgetreidestelle G. m. b. H. oder 0er Zentral- einkanfSgestllschast m. b.H. stehen; o) Hinlerkorn undHinter- kornschrot, das von einem Kvmmunalvcrbande, sowie znr menschlichen Ernährung ungeeignetes Brotgetreide und Mehl, das von der Reichsgetreidestelle zum Verfüttern sreigegeben worden ist; ckf Brotgetreideschrot, das von der Reichsgetreide stelle zum Verfüttern freigegeben wurden ist. 8 6- Wer vorsätzlich die Anzeige, zn der er aus Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige An gaben macht, wird mit Gefängnis bis zn 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi zu 10 000 Mark bestraft: auch können die Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteile als dem Staat verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig die Anzeige, zu der er ans Grund der Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist er stattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mart oder im llnvermö- geusfalle mit Gefängnis bis zn 6 Monaten bestraft. Dresden, am 10. November 1915. Der Kommunalverband Dresden nnd Umgebung. Bekarmtmachmtg, die Erhebung der Vorräte von Brotgetreide, Hafer nnd Mehl betreffend. Die hiesigen Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe wer den darauf aufmerksam gemacht, daß Dienstag, den 1k. dieses Monates eine Erhebung der Vorräte von Brot getreide, Hafer und Mehl durch Beauftragte der hiesigen Stadtgemeinde auf Grund einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. dieses Monates zn . er folgen hat. Die Beteiligten werden ersucht, den Beauftragten der Stadtgemeiude mit genauen Angaben au die Hand zu gehen. Bäckereiinhaber und Händler haben ihre Vorräte ge wissenhaft in die abzugebenden Bestandsanzeigen ciuzutragcn. Wer Vorsätzlich die Anzeige, zu der er verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich un richtige oder nnvollstüudige Angaben macht, wird mit Ge fängnis bis zn sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zn zehntausend Mark bestraft; auch können Vorräte, die ver- pbwicgen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig die Anzeige, zn dec er verpflichtet ist, nicht in der gehetzten Frist erstattet, oder nnrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zn dreitausend Mark oder im Unvermögenssallc mit Gefängnis bis zn sechs Monaten bestraft. Rabenau, am 15. November 1915. Der Bürgermeister. WesDe für die M Heeresdienst ein- krisenes Krieger hiesiger SMWMe. Auch das diesjährige Weihnachtsfest soll nicht vorüber gehen, ohne unseren tapferen Brüdern und Söhnen, die z»m Schutze unseres Vaterlandes nnd der in der Heimat Zurück gebliebenen zur Fahne einbernfen sind, ein Zeichen des Dankes zukommen zn lassen. Bedacht werden Follen hierbei, ganz gleich ob der Ein berufene im Felde steht, oder zurzeit Garnisondienste leistet oder sich in einem Lazarett befinden: 1. alle Angehörigen hiesiger Einwohner, die nicht attfier- halb des hiesigen Ortes einen eigenen, selbständi gen Haushalt haben; 2. alle Diejenigen, ^die, ohne Angehörige hier zn haben, von hier aus znm Heeresdienst eingetroffen sind und einer der hier bestehenden Vereiuignngcn an gehören. Es wird daher gebeten, daß die Angehörigen nnd die Vorstände der sich beteiligenden Vereine für .jeden einzelnen der in Betracht kommenden Einberufenen die gelbe Post paketadresse in deutlicher Schrift vollständig ans- gefüllt, bis spätestens Donnerstag, den 18. Novbr. d. I. mittags 12 Uhr in der Geschäftsstelle des Herrn Apotheker Hering hier abgeben. Znr Vermeidung von Mißverständnissen wird besonders daranf hingewiesen, daß die hiesigen Einwohner die Adressen der oben unter 1. erwähnten, einberufenen Angehörigen felbst abzngeben haben; die Vereine und Gesellschaften geben nnr die Adressen der oben unter 2. erwähnten Einberufe nen ab. Niemand wolle versänmen, die ausgesprochene Bitte zu erfüllen, damit keiner der zn Bedenkenden übersehen wird. Freiwillige persönliche Spenden für den vorerwähn ten Zweck werden im Nathans angenommen. N a b e n a n, am 12. November 1915. ver städtische unü freiwillige vittsausschuss. Wittig, Vars. Dienstag, den 1«. d M., abends 7 Uhr Sitzung des Stadtgemeinderates. Die Tagesordnung hängt im Flur des Rathauses (1 Treppe) aus. Rabeuau, am 14. November 1915. Der Bürgermeister. Von den Kriegsschauplätzen. Großes Hauptquartier, 12. November 1915. Westlicher Kriegsschauplatz. Au der Front nichts Neneö. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg: und Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold: Keine besonderen Ereignisse. Heeresgruppe des Generals v. Linsinge«: Die deutschen Truppen, die gestern am frühen Morgen südlich der Eisenbahn Kowel-Sarny einen russischen Angriff abschlugen, nahmen dabei 4 Offiziere, 230 Manu gefangen. Balkan-Kriegsschauplatz. Die Verfolgung wird fortgesetzt. Südlich der Linie Kraljevo-Trstenik ist der erste Gebirgskamm überschritten. Im Rasina-Tal, südwestlich von Kruscvac, drangen unsere Truppen bis Dnpci vor. Weiter östlich ist Ribarska-Banja erreicht. Gestern wurden über 1700 Gefangene gemacht und I I Geschütze erbeutet. Großes Hanptqnartier, 13. November 1915. Westlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Oestlicher Kriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert. Vereinzelte russische Vorstöße wurden abgewiesen. Balkan-Kriegsschauplatz. Die Verfolgung im Gebirge schreitet fort. Die Paß- hohen bes Jastebac (Berggruppe südöstlich von Kruscvac) sind von unseren Truppen genommen, lieber 1100 Serben fielen gefangen in unsere Hand, ein Geschütz wurde erbeutet. Großes Hauptqnarticr, 14. November 1915. Westlicher Kriegsschauplatz Keine wcsentlichcu Ereignisse. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarfchalls von Hindenburg nnd Heeresgrnppe des Generalfeldmarfchalls Prinzen Leopold ist die Lage unverändert. Heeresgruppe des Generals v. Linfingen: Bei Poägacie (nordwestlich von Czartorysk) brachen deutsche Truppen in die russischen Stcllnngen ein, machten 1515 Gefangene nnd erbeuteten vier Maschinengewehre. Nörd lich der Eisenbahn Kowel—-Sarny scheiterten russische An griffe vor den österreichischen Linien. Balkan-Kriegsschauplatz. Die Armeen der Generale v. Koeveß und v. Gallwitz warfen ans der ganzen Front in teilweise hartnäckigen Kämpfen den Gegner ernent zurück. 13 Offiziere, 1760 Mann wurden gesangengenommeu und zwei Geschütze erbeutet. Die Armee des Generals Bojadjeff ist im Anschlusse au die deutschen Truppen von der südlichen Marawa her im Vordringen.