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Memim Anzeiger Zeitung M Tl)neandt> Seiseesdnes) Eelsn, GbrrMmid«^ ENnn, Spechteih chu. Amtsölalt siir den Stadtrat zu Maöenau. Erscheint Montag Mittlvoch und Freitag uachm. Abonnementspreis 1,50 Mk. vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltenzeilc oder deren Raum 10 Pf., für auswärtige Inserenten 15 Pf., Reklamen 20 Pf., im amtlichen Teil 30 Pf., tabellarischer Satz entsprechend hoher. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogeu werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch aufgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Nummer 98. Fernsprecher: Amt Deuben 212« Sonnabend, den 21. August 1915. Fernsprecher: Amt Deuben 2120 28. Jahrgang. Für die Redaktion verantwortlich Hermann Mardeck in Rabenan. — Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. Amtlicher Teil. Bekanntmachung, Meiallsammlung bettettenä. 8 1. Nach der Bekanntmachung der stellvertretenden Generalkommandos des XII. und XIX. Armeekorps, be treffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Abliefe rung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegen ständen aus Kupfer, Messing nnd Reinnickel vom 30. Juli 1915 sind folgende Gegenstände beschlagnahmt: Gegenstände ans Kupfer und Messing: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen nnd Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlcgekessel, Marmeladen- und Speiseeiskessel, Töpfe, Frnchtkocher, Pfan nen, Backformen, Kasserolle, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.; 2. Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw. Herden; 3. Badewannen, Warmwasserschiffe, -behälter, -blasen, -schlangen, Druckkessel, Warmwasserbereiter (Boiler) in Koch- maschinen und Herden, Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art. 6 Gegenstände aus Reinnickel: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch- nnd Einlegekessel, Marmeladen und Speiseeiskessel, Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, usw.; 2. Einsätze für Kochciurichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Jnnentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffel-, Fisch- nnd Fleischcinsätze usw. nebst Reinnickelarmatureu. Die unter X genannten Gegenstände unterliegen der Beschlagnahme auch dann, wenn sie aus Kupserlegiernngcn wie Rotguß, Tombak und Bronze bestehen, und ebenso sind beschlagnahmt die Auskleidungen von Holzgcfäßen, welche mit der Beschlagnahme unterliegenden Metallen ausgeschlagen sind. Bon "der Beschlagnahme sind dagegen nicht betroffen: galvanisierte nnd Plattierte Gegenstände, soweit sie nicht ans Kupfer, Messing nnd Nickel bestehen, Gegenstände aus Neu- silbcr, Alpaka, Kaiserzinn, Alfenide, Christofle, Britannia metall rc., und die folgenden Gegenstände: Tee-, Kaffee- und Milchkannen, Teemaschinen, Zuckerdosen, Tceglashalter, Me nagen, Messerbünke, Zahnstochergestclle, Tafelaufsätze jeder Art, Tafelgeschirre, von denen jedoch Anftragplatten gemäß der Verordnung getroffen werden, Kunstgegenstände, Tür klinken, Metallbeschlüge, Handläufer, Gardincnstangen, Be leuchtungskörper, Nanchgeräte, Säulenwagen, Speiseschränke, Schanktischeinrichtungen, Badeöfen. Betroffen von der Beschlagnahme werden folgende Per sonen und Betriebe: 1. Handlungen, Laden- nnd Jn- stallationsgeschäfte, Fabriken und Privatpersonen, die oben genannte Gegenstände erzeugen oder verkaufen oder die solche Gegenstände, die zum Verkauf bestimmt sind, im Besitz oder im Gewahrsam haben; 2. Haushaltungen; 3. Hauseigen tümer; 4, Unternehmungen zur Verpflegung fremder Per sonen, insbesondere Gast- und Schankwirtschasten, Pensionate, Kaffeehaus-, Konditorei- und Küchenbetriebe, Kantinen, Spciseanstalten aller Art, auch solche auf Schiffen, Bahnen u. dergl.; 5. öffentliche (cinschl. kirchliche, stiftische usw.) und private Heil-, Pflege- und Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler. Heime, Kasernen, Erzichungs- und Strafanstalten, Arbeits häuser u. dergl. .. 2'.. Sämtliche von der Beschlagnahme betroffenen Gegen stände sind spätestens bis zum 1. Oktober dieses Fohres bei der Ortspolizetbehörde (Bürgermeister oder Gemeindeamt) anznmelden. Zur Anmeldung verpflichtet ist der Haushastungsvvrstand oder der Betriebsnnternehmcr nnd in deren Abwesenheit deren Vertreter oder der Verwahrer der schlüssel. Die Anmeldung hat mit Hilfe eines Melde- vordrnckcs zn erfolgen, der bei den Ortspolizeibehördcu unent geltlich zu entnehmen ist. 8 ^on der Anmeldung nach K 1 dieser Bekannt machung sind diejenigen befreit, die die beschlagnahmten Gegenstände spätestens bis zum 2S. September ISIS freiwillig abliefern. Es wird erwartet, daß von dieser scciwimgen Ablrefecung möglichst viel Gebrauch gemacht wird. Abgesehen von dem Vorteile der Befreiung von der umständlichen Anmeldepflicht liegt dies auch im vater ländischen Jutereffc. Wann und wo die freiwillige Ablieferung erfolgen kann, wird noch besonders von jeder Gemeindebehörde — zugleich für den zugehörigen selbständigen Gulsbezirk — ortsüblich bekannt gemacht werden. 8 4. Bei der Ablieferung an der von der Gemeinde bestimmten Sammelstelle wird jeder Gegenstand in Gegen wart des Ablieferndcn oder seines Beauftragten gewogen und bon dem Bea,nten der Gemeinde der tlebernahmeprcis gemäß den nachstehenden Ueberuahmepreisen festgesetzt. Die Abliefern den erhalten darauf eine von dem abnehmenden Beamten unterzeichnete mit dem Amtsstcmpel versehene Anerkennungs bescheinigung. Die Anerkennnngsbescheinigungen werden von der Gemeindebehörde eingelöst. § 5. Soweit die beschlagnahmten Gegenstände nicht freiwillig abgeliefert werden, verbleiben sie bis auf weiteres in den Händen ihrer jetzigen Besitzer, die sie einstweilen zu verwahren und pfleglich zu behandeln haben. Veränderungen dürfen an den Gegenständen nicht vorgenommen werden; auch Verbringen an einen anderen Ort, rechtsgeschäftliche Verfügungen, (Berkans, Tausch, Verschenkung) sind verboten. Ausnahmen hiervon können nur durch die Königliche Amts hauptmannschaft zugelasscn werden. Erlaubt ist dagegen ein einstweiliger, ordnungsgemäßer Gebrauch. Ebenso ist es gestattet, die an den Gegenständen befindlichen Beschläge, die nicht mit vergütet werden, zu entfernen. K 6. Die von den Gemeindebehörden bestimmten Sam melstellen nehmen auch nicht -er Beschlagnahme unterliegende Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel entgegen. Für diese wird der gleiche Uebernahmc- preis bezahlt. Daß von dieser Möglichkeit ausgiebig Ge brauch gemacht wird, liegt ebenfalls im vaterländischen Interesse. Dresden-Altstadt, den 14. August 1915. Die Kvnigl. Amtshauptmannschast Dresden-Altstadt. Uebernahmepreise. Für die freiwillig abgelieferten Gegenstände werden die nachfolgenden, einheitlich festgesetzten Uebernahmepreise bezahlt, in denen die Ueberbringungskosten mit abgegolten sind: Uebernahmepreise für jedes Kilogramm: für Gegenstände ans Kupfer Mark Messing Mark Nickel Mark ohne Beschläge 1) . 4.— 3.— 13.- mit Beschläge 1) 2.80 2.10 10.50 Die Gegenstände werden mit den Beschlügen gewogen; auf Grund dieses Gewichtes ergibt sich der Preis nach obiger Tabelle. Uebersteigt das Gewicht der Beschlüge schätzungs- weise bei Gegenständen ans Kupfer und Messing 30 Proz., bei solchen aus Nickel 20 Proz. des Gesamtgewichtes des Gegenstandes, so wird der 30 bezw. 20 Proz. überschreitende Prozentsatz geschützt, vom Gewicht abgesetzt nnd nicht' bezahlt. Als Entschädigung sür etwa erforderliche Ausbauarbeiten wird für jedes Kilogramm der ausgebauten Gegenstände 0.50 Mark vergütet. Die vorstehenden Preise sind auf Grund der Anhörung von Sachverständigen als reichliche festgestellt worden. 1) Unter Beschlägen sind Oesen, Ringe, Handhaben, Stiele und Griffe aus Eisen, Holz und dergl. verstanden. Bekanntmachung. Die noch ruckstäu-igen Abgaben für elektrischen Strom zn Licht- nnd Kraftzwecken sind zur Ver meidung von Weiterungen nunmehr sofort zn entrichten. Rabenau, am 20. August 1915. Der Stadtrat. Kartoffeln. 1 oo Zentner nene, mehlreiche S pei s cka r t o f f e l tt werden znm Preise von I Mk. 60 Pfg. für den Biertelzentncr, 3 Mk. 20 Pfg. für den halben Zentner und 6 Mk. 40 Pfg, für den ganzen Zentner abgegeben. Die Kartoffeln sind am Bahnhof abznholcn. Die Marken zur Entnahme der Kartoffe l u werden am Sonnabe«-, den 21. dieses Monats von früh 8 bis « Uhr gegen Bezahlung im Rathause ansgegeben. Rabenan, am 20. Augnst 1915. Der Stadtrat. Von den Kriegsschauplätze». Großes Hauptquartier, 18. Augnst 1915. Westlicher Kriegsschauplatz. In den Vogesen erfolgten durch sehr erheblichen Munitionseinsatz vorbereitete französische Angriffe gegen Schratzmännle (nördlich von Münster) und unsere Stell ungen südwestlich von Sondernach. Durch Gegenstöße wurden eiugedrungene feindliche Abteilungen ans unseren Grüben zu rückgeworfen ; südöstlich von Sondernach sind völlig zerschossene kleinere Grabenstücke im Besitz der Franzosen geblieben. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg: Die Festung Kowno mit allen Forts und unzähligem Material, darunter weit mehr als 400 Geschütze, ist seit heute nacht in deutschem Besitz. Sie wurde trotz zähester Verteidigung mit stürmender Hand genommen. Die Armeen der Generale v. Scholtz und v. Gallwitz drangen weiter nach Osten vor. Ihre vordersten Abteilungen nähern sich der Bahn Bialhstok—Bielsk. Bor Nowo-Georgiewsk wurden zwei weitere Forts der Nordostfront erstürmt, 600 Gefangene gemacht nnd 20 Geschütze gemacht. Heeresgruppe des Geueralfeldmarschalls Prinzen Leopold : Der linke Flügel traf gestern am Kamionka-Abschnitte beiderseits Siemiatycze und am Bug bei Fürstendorf (süd östlich von Siemiachcze) auf erucnten starken Widerstand; der Uebergang über die Abschnitte wurde erzwungen, der Feind geworfen. Der rechte Flügel erreichte das Bug-Südufer. Heeresgruppe des Geueralfeldmarschalls von Mackensen: Die Heeresgruppe hat ihren Gegner über den Bug und in die Vorstellungen der Festung Brest-Litowsk geworfen. 'Oestlich von Wlodawa drangen unsere Trnppen über die Bahn Cholm—Brest-Litowsk nach Osten vor. Großes Hauptquartier, 17. August 1915. Westlicher Kriegsschauplatz. Zwischen Angres und Sonchez führte der Gegner gestern abend einen während des ganzen Tages durch Artilleriefeuer vorbereiteten Angriff durch. Er drang stellenweise in unsere vordersten Gräben ein und hält in der Mitte des Angriffs abschnittes einen Teil noch besetzt, ist auf der übrigen Front aber bereits geworfen. In den Vogesen erneuerte der Feind gestern seine Angriffe nördlich von Münster gegen unsere Stellungen auf Lingekopf und Schratzmännle. Nach vorübergehendem Vordringen in einzelne unserer Gräben auf Lingekopf ist der Gegner dort überall zurückgeschlagen; am schratzmännle ist der Kampf noch im Gange. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe -es Generalfel-marschalls von Hin-enburg: Bei der Einnahme von Kowno wnrden noch 30 Offi ziere nnd 3900 Mann gcfangengenommen. sinter dem Drucke der Fortnahme von Kowno räumten die Russen ihre Stellungen gegenüber Kalwarja-Suwalki; unsere Truppen folgen. Weiter südlich erstritteu deutsche Kräfte den Nare w- sie bergang westlich Tykocin und nahmen dabei 800 Russen gefangen. Die Armee des Generals v. Gallwitz machte Fort schritte in östlicher Richtung. Nördlich Bielsk wurde die Bahn Biachstok—Brest-Litowsk erreicht; 2000 Russen wur den zu Gefangenen gemacht. Heeresgruppe -es Geueralfel-marschalls Prinzen Leopold: Der linke Flügel trieb den Feind kämpfend vor sich her nnd erreichte ahends die Gegend westlich und südwestlich von Mielcjczhce. Der rechte Flügel, über den Bug bei Mielnik vor- brechend, warf den Gegner ans seinen starken Stellungen nördlich des Abschnittes und ist im weiteren Vorgehen. Heeresgruppe des Geueralfeldmarschalls von Mackensen: Auch hier wurde zwischen Niemirow und Janow der Bug-Ucbergang von den verbündeten Truppen erzwungen. Vor Brest-Litowsk drangen deutsche Truppen bei Ro- kitno (südöstlich von Janow) in die Vorstellungen der Festung ein. Oestlich von Wlodawa folgen unsere Truppen dem ge schlagenen Feinde, Unter dem Drucke unseres Vorgehens hat der Gegner das Ostnfer deS Bug auch unterhalb und oberhalb von Wlodawa geräumt: er wird verfolgt. Zwei englische Kriegsschiffe versenkt. Berlin, 18. August. (Amtlich.) Am 17. August, 10 Uhr abends, griffen fünf Boote einer unserer Torpedo- bvotsflottillen bei Horns-Riff-Feuerschiff an der jütischen Westküste einen englischen modernen Kleinen Kreuzer und acht Torpedobootzerstörer an und brachten den Kreuzer und einen der englischen Zerstörer durch Torpedoschüsse zum Sinken. Unsere Streitkräfte hatten keinerlei Verluste.