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Erscheint Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend. Abonnementspreis ein schließlich zwei illustrierter achtseitigen Beilagen sowie eines illustrierten Witzblattes 1,50 Mk. Zeitung siie WruM, Seiseesdors, Klein- n. WMa. Inserate kosten die Spaltenzeile oder deren Raum 10 Pf., sür aus wärtige Inserenten 15 Pf. Reklamen 20 Pf. Annahme von An zeigen für all« Zeitungen. Obernaundorf, Hainsberg, Somsdorf, Coßmannsdorf, Lüban, Borlas, Spechtritz re. Nummer 8. Kermwrechrr: Amt Lertbr« 812V Dienstag den 19. Januar 1915. Fernsprecher: Amt Deuben 212« ZH. Jahrgang. Für die Redaktion verantwortlich Hermann Mardeck in Rabenau. — Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau, Amtlicher Teil. Verordnung zur Ausführung der durch die Bekanntmachungen des Stell vertreters des Reichskanzlers vom 5. Januar 1915 veröffent lichten Verordnungen des Bundesrats über 1 das Ansmahlen von Brotgetreide (RGBl. S 3) (Ausmahlungs-Verordnung), 2. das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl und Brot (RGBl. S. 6) (Verfütteruugs-Verorduuug), 3. die Bereitung von Backware (RGBl. S. 8) (Back-Verordnung) vom 12. Januar 1915. 8 1. Zu den KZ 6 und 7 der Ausmahlungs-Verord nung, ßß 5 und 6 der Verfütterungs-Verorduung, 88 9, 13 und 14 der Backverordnung: Polizeibehörde ist in Städten mit Revidierter Städteordnung der Stadtrat, in mittleren und kleinen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Gemeindevorstand. Höhere Verwaltungsbehörde ist die Kreishanptmanuschast- 8 2- Zu 88 1 und 2 der Ausmahlungs-Verordnung: Von Weizen, der mindestens bis zu achtzig vom Hundert durchgemahlen wird, kann ein Auszugsmehl bis zu zehu vom Hundert hergestellt werden. Von Roggen ist die Her stellung eines Auszugsmehles nicht gestattet. 8 3. Zu 8 1 der Verfütterungs-Verorduung: Wahl fähig ist Roggen und Weizen, wenn er zur Herstellung von Mehl, das sich zur Brotbereitung eignet, verwendet werden kann. Mit Rücksicht auf die vorgeschriebene starke Ausmah lung ist auch geringer Roggen und Weizen (sog. Hinterkorn) als mahlfähig anzuschen. 8 4. Zn 8 2 der Verfütterungs-Verorduung: Das Schroten von Roggen und Weizen, auch wenn sie mit an deren Früchten vermischt sind, ist verboten. Zur Brotbe reitung kann in Städten mit Revidierter Stüdteordnung vom Stadtrat, sonst von der Amtshauptmaunschaft, für ein zelne Falbe oder auf jederzeitigen Widerruf allgemein be stimmten Personen oder Betrieben die Herstellung von Noggen- oder Wcizenschrot gestattet werden, sofern die Verwendung des Schrotes zur Brotbereitung gesichert ist. Die Erlaubnis ist schriftlich zu erteilen. 8 5. Zu 8 9 der Backverodnung: Das Verbot der Nachtarbeit erstreckt sich auch auf alle Arbeiten, die zur Bereitung von Roggenbrot dienen. Die Herstellung des sog. Vorteigs (Hefestücke, Sauerteig) ist von dem Verbote nicht ausgenommen. 8 6. Die Eingangsbezeichneten Verordnungen erheischen eine strenge und unnachsichtliche Durchsührung. Den Behörden wird zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, das; die Bevölke rung sowie insbesondere die beteiligten landwirtschaftlichen u. gewerblichen Kreise über die Bedeutung und Tragweite der Vorschriften des Bundesrates aufgeklärt werden, iu Zuwider- handlungsfällen aber nachdrücklich einzuschreiten. 8 7- Aufgehoben werden die Ausführungsverordnung vom 18. Dezember 1914 (Nr, 296 der Sächsischen Staats zeitung und Nr. 297 der Leipziger Zeitung, beide vom 22. Dezember 1914) sowie die Verordnung vom 30. Dezember 1914, das Verbot des Schrotens von Roggen und Weizen betreffend (Nr. 302 der Sächsischen Staatszeituug und 303 der Leipziger Zeitung, beide vom 31. Dezember 1914). Außer- Kraft getreten ist die Verordnung vom 8. November 1914, die Herstellung eines Weizenauszugsmehles betreffend (Nr. 261 der Sächsischen Staatszcitnng und Nr. 262 der Leip ziger Zeitung, beide vom 10. November 1914). Dresden, den 12. Januar 1915. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. Auf Grund des 8 1 der Verordnung des Bundesrates vom 19. Dezember 1914 über das Vermischen von Kleie mit anderen Gegenstände (R. G. Bl. S. 534) wird hiermit be stimmt, daß Roggen- oder Weizenkleie, die mit Melasse oder mit Zucker vermischt ist, in den Verkehr gebracht werden darf. Dresden, cnn n. Januar 1915. des Innern. an die deutschen Hausfrauen. In der Zeit vom 18. bis 24. Januar 1915 soll, unter Wärmster Billigung Ihrer Majestät der Kaiserin in ganz Deutschland eine R ei chs w o l l wo ch e stattfinden. Der Zweck dieser Reichswollwoche besteht darin, für unsere im Felde stehenden Truppen die iu den deutschen Familien noch vorhandenen überflüssigen warmen Sachen und getragenen Kleidungsstücke (Herren- und Frauenkleidung, mich Unterkleidung) zu sammeln. Es sollen glicht nur wollene, sondern auch baumwollene Sachen sowie Tuche eingesammelt werden, um daraus namentlich Ueberziehwesten, Unterjacken, Beinkleider, vor allem aber D e ck e n anzufertigen. Gerade an Decken besteht sür die Truppen ein außer ordentlicher Bedarf, da sie den Aufenthalt in den Schützen gräben sehr erleichtern und erträglich machen. Mit großem Er folg sind bereits von sachverständiger Seite aus alten Kleidern aller Art Decken iu der Größe von 1,50: 2 Meter hergestellt worden, die einen hervorragenden Ersatz für fabrikmäßig er zeugte wollene Decken bilden und deren Herstellungskosten nur ein Viertel einer fabrikmäßig hergestellten wollenen Decke betragen. Zu dieser Aufgabe bedürfen die unterzeichneten Stellen der tätigen Mitarbeit aller deutscher Frauen. Die Organisation dieses Sammelwerkes wird sich in den Gauen des Vaterlandes verschiedenartig gestalten, je nach den Eigentümlichkeiten und den besonderen Lebensverhült- nissen ihrer Bewohner. Aber Euch allen wird rechtzeitig die Mitteilung über die Einzelheiten zugehen. Zunächst richtet Euch schon darauf ein, in Euren Schränken nachzusehen, was Ihr entbehren könnt, um es denen zu widmen, die mit ihrer Brust und ihrem Blut uns Alle beschützen. Gebt, soviel Ihr irgendwie entbehren könnt! Nur diejenigen Familien, in denen ansteckende Krank heiten herrschen, bitten wir, sich im Interesse der Allgemein heit an dem Liebeswerk auf diese Weise nicht zu beteiligen. Also nochmals, deutsche Hausfrauen, frisch ans Werk! Sammelt aus Schränken und Truhen, was Ihr an Entbehrlichen findet! Schnürt es zu Büudeln, packt es in Säcke und haltet es zur Abholung .bereit, wenn alle unsere Helfer in der Reichswollwoche vom 18. bis 24. Januar 1915 an Eure Türen klopfen! Berlin, den 1-Januar 1915. Kriegsausschntz für warme Unterkleidung E. B. Ein schwarzer Hun- mittlerer Größe ist als zugelaufen gemeldet worden. Stadtrat Rabenau. Von -kn Kriegsschauplätzen. Großes Hauptguartier, 17. Januar 1915. . In Flandern beiderseits nur Artilleriekampf. Bei Blangy, östlich Arras, sprengten wir ein großes Fabrikgebäude und machten dabei einige Gefangene, Von der übrigen Front ist außer Artilleriekämpfen von wechseln der Heftigkeit unter Fortsetzung der Sappen- und Minen kämpfe nichts von Bedeutung zu melden. In den Argonnen kleine Fortschritte, ^sturm und Regen behindern fast auf der ganzen Front die Gefechtstätigkeit. Die Lage im Osten ist im allgemeinen unverändert. W ie n, am 17. Januar: Die Lage ist unverändert. In Polen, nm Dunajetz und im Raume südlich Tarnow war Geschützkampf, der mit wechselnder Intensität den ganzen Tag hindurch anhielt. In den Karpathen herrscht Ruhe. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: v. Höfer, Feldmarschallentnant. Großes Hauptquartier, 16. Januar 1915. In Gegend Uperu fanden nur Artilleriekämpfe statt. Feindliche Angriffe auf unsere Stellungen nordwestlich Arras wurden abgewiesen. Im Gegenangriff eroberten unsere Truppen 2 Schützengräben und nahmen die Besatzung gefangen. Das in letzter Zeit oft erwähnte Gehöft La Boissel, nord westlich Albert, wurde gänzlich zerstört und von Franzosen gesäubert. Nordöstlich Soisson herrscht Ruhe. Die Zahl der in den Kämpfen vom 12. bis 14. Januar eroberten Geschütze hat sich auf 35 erhöht. Größere für uns erfolgreiche Gefechte fanden in den Argonnen in einen; Walde bei Conseuvoye, nördlich Verdun, statt. Ein Angriff bei Ailke und südöstlich St. Mihiel brach in unserem Feuer in der Entwicklung zusammen. In den Vogesen nichts von Bedeutung. Oestlicher Kriegsschauplatz. Lage unverändert. Die regnerische und trübe Witterung schließt die Gefechtstätigkeit ans. Großes Hauptquartier, 15. Januar. Nördlich und nordöstlich Soissous wurde das feindliche Aisneufer von den Franzosen endgültig gesäubert. Wir er oberten in ununterbrochenem Angriffe vier Ortschaften, zwei Gehöfte. Die Gesamtbeute der dreitägigen Kämpfe nördlich Soissons: 5200 Gefangene, 14 Geschütze, 6 Maschinengewehre und mehrere Revolverkanonen. 4 — 5000 tote Franzosen wurden auf dem Kampffelde gefunden. Der Rückzug südlich der Aisne lag uuter dem Feuer unserer schweren Batterien. Nördlich Rawa wnrden 5 00 Rnssen gefangen genommen, sowie heftige russische Gegenangriffe verlustreich für die Russen abgeschlagen. Uever 130 000 Mann als Opfer -er letzten Offensive. Vor etwa vier Wochen wurde der allgemeine Angriffs befehl veröffentlicht, den der französische Oberbefehlshaber kurz vor dem Zusammentritt der französischen gesetzgebenden Körperschaften im Dezember erlassen hatte. Die Angriffs versuche der Gegner auf dem westlichen Kriegsschauplätze, die daraufhin einsetzten, haben die deutsche Heeresleitung in keiner Weise behindert, alle von ihr für zweckmäßig erachte- ten Maßnahmen dnrchzuführen. Sie haben dem Feinde an keiner Stelle irgend nennenswerten Gewinn gebracht, während unsere Truppen nördlich La Baffee, an der Aisne und in den Argonnen recht befriedigende Fortschritte zu verzeichnen hatten. Die feindlichen Verluste während dieser Zeit betragen an von uns gezählten Toten etwa 26 000 und an unver- wundeten Gefangenen 17 860 Mann. Im ganzen werden sie sich, wenn man für die Berechnung der Verwundeten das Erfahrungsverhältnis von 1 : 4 einsetzt, abgesehen von Kranken, nicht beobachteten Toten und Vermißten, auf min destens 150 000 belaufen. Unsere Gesamtverluste im gleichen Zeiträume erreichen noch nicht ein Viertel dieser Zahl. Lokales and Zächfisches. Rabenau, 18. Januar 1915. * Die Liebesgaben, die der hiesige Frauenverein im November sammelte, gingen Mitte Dezember in drei großen Kisten hier ab, die ungefähr 3 Zentner wogen. Sie enthielten 50 Paar wollene Strümpfe, Müffchen, Sturm hauben, Brustschützer, Leibbinden, 12 große Stollen, Rum, Schokolade, Pfefferkuchen, Zucker, Zigarren, Zigaretten, Ta bak, Feuerzeuge, Tabakpfeifchen, Lichter, Streichhölzer, Seife, Kuverts, Briefpapier u. a. m. Von allen den edlen Gebern wurde die Adresse auf je einer Postkarte beigelegt. Zu un serer großen Freude sind schon viele dieser Postkarten mit Dankesgrüßen hier angekommen. Die Liebesgaben erhielt das Landwehr-Jnfanterie-Regiment Nr. 101, das zurzeit in Rußland kämpft. Vom Regimentskommandeur gingen zwei Dankesschreiben ein, von denen wir das letzte hiermit be kanntgeben : S., Russisch-Polen, 9. 1. 15. An den sehr verehrten Frauenverein zu Rabenau beehre ich mich namens der hocherfreuten Empfänger der neuerlichen, zum Weihnnchtsfeste übersandten, hochwill kommenen Liebesgaben herzlichen Dank hierdurch auszu sprechen. Angesichts so liebevoller Unterstützung von daheim kämpfen die braven Wehrmänner gern weiter und harren aus im Ertragen von Strapazen. Mit den wärmsten Wünschen für den uns hier nun schon lieb und wert gewordenen Nabenauer Frauen-Verein, dem das neue Jahr Glück und Segen nnd Frieden bringen möge, für den wir kämpfen, zeichnet in größter Hochach tung ergcbenst Graf v. Pfeil, Oberst und Regimentskommandeur. * Ein kleines Schadenfeuer entstand Freitag gegen Abend im Hause des Herrn Uhrmachermeistcrs Mor genstern, Verursacht jedenfalls durch den Ofen, waren einige Balken ins Glimmen geraten. Die Gefahr wurde jedoch durch die Feuerwehr bald beseitigt. Der Sachschaden an; Gebäude und an den Mobilien ist nicht erheblich nnd durch Versicherung gedeckt. * Bei Postanweisungen an d e u t s ch e Kriegsgefangene im Auslande ist es für Absender und Empfänger von größ ter Wichtigkeit, daß die Angabe der Adresse des Empfängers auf der Rückseite des Abschnitts der Postanweisung so deut lich wie möglich und in lateinischen Buchstaben igeschieht. Denn diese Angaben dienen den Postbeamten in Bern (für Frankreich), im Haag (für England) und in Malmö (für Rußland) als Unterlage zur Ausfertigung einer neuen, an den Empfänger gerichteten Postanweisung, Hierbei führen undeutliche Angaben des Absenders sehr leicht zu Irrtümern und falschen Angaben auf der neuen Postanweisung, die dann meist unbestellbar wird, so daß der Zweck der Sendung ver eitelt ist. In zahlreichen Fällen ist bisher schon die Nichtan kunft von Postanweisungsbelrügen auf die undeutlich ge schriebenen und mangelhaften Angaben der Absender zurück zuführen gewesen. Kirchennachrichten von Rabenau. Mittwoch: halb 8 Uhr Kriegsbetstunde. Donnerstag: 8 Uhr Jungfrauenverein. Kirchennachrichten von Somsdorf. Mittwoch, den 20. Jannar, halb 8 Uhr Kriegsbetstunde.