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ilk. m gerichte am Iv. und II. November IVI» Schneeberg, den 23. Oktober 1913. SchulgeldriWände^ Johanngeorgenstadt lttn v«,nsi»^,ch,ei Sehn««v,i-g 10. Aua St agß wird »s Möglich seist, gongens Vorlage noch vor dem Regierungsantritt Tr Königl. Hoheit herbeizuführen. Weitere Vorlagen kämen für die Zeit bis zum Regierungsantritt voraussichtlich nicht in Betracht. Weiter wird unS gedrahtet: Braunschweig, 28. Okt. Auf Befehl de» Herzog-Regenten begab sich Oberstallmeister Frei« Herr von Girsewald gesterä unmittelbar Nach Beendigung det Bundesrat»sitzung von Berlin nach Rathenöw, Um dem Prinzenpaar Ernst August die Glückwünsche dt- Herzog-Regenten zu den für das Herzogtum Braunschweig bedeutsamen Beschlüssen darzubringen. Heute nachmittag fahren Staatsminister Hartwieg und Minister Wolff NUk Anordnung des Herzog-Regenten ebenfalls nach Rathenov zwecks offizieller Mitteilung des BundeSratSbeschlussrS. Die Erledigung der b V, nfchweigifchen Thronfolgefrage. Der BundeSrat hat am gestrigen Montag, nachdem der Vertreter der herzoglich braunschweigisch-lünebutgischen Negierung, StaatSmiuister Hartwieg, unter Vorlegung der Berzichtöurkunde davon Mitteilung gemacht hatte, daß der Herzog von Cumberland auf den Thron Braunschweigs verzichtet habe, einstimmig beschlossen, dem Antrag Preußens wegen der Thronfolge in Braunschweig zuzustimmen. Der Antrag Preußens geht zunächst auf den B e- schluß des Bundesrats vom 2. Juli1885 ein, wonach die Negierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig mit den Grundprinzipien der Bündnis verträge und der NeichSverfassung nicht vereinbar sei. Im Jahre 1907 habe Braunschweig anläßlich des Todes seines ersten Regenten, des Prinzen Albrecht von Preußen, beim BundeSrat eine Nachprüfung der Angelegenheit an geregt, nachdem der Herzog von Cumberland im Jahre 1906 erklärt hatte, daß er mit seinem ältesten Sohne Prinzen Georg Wilhelm zugunsten selneS jüngsten Sohnes, des Prinzen Ernst August, auf den braunschweigischen Thron verzichten würde, soba d die Gewißheit bestehe, daß der Negierungöübernahme des jüngsten Sohnes keine Hinder nisse entgegenständen. Die braunschweigische Negierung habe hierbei betont, daß vom rein braunschweigischen Gesichtspunkte aus der Ueberuahme dec Negierung durch den Prinzen Ernst August nicht» mehr im Wege stehen würde. Der BundeSrat habe aber eine entscheidende Aenderung der Sach- und Rechts lage nicht annerkennen können und den Beschluß vom Juli 1885 aufrechterhalten. Selt diese« Zeit seien durch eine Kette von Ereignissen die Be ziehungen des braunschwcigisch.Iüneburgischen Hause» zu Preußen und seinem NünigShrase derart verändert worden, daß eine erneute Nachprüfung der Angelegenheit geiw'.cn erschien. Nach dem Tove des Prinzen Georg Wilhelm komme als Herzog von Braunschweig, sobald der Herzog von Cumberland den im Jahre 1906 und jetzt erneut in Aussicht gestellten Verzicht auf den bvauuschwcigtschen Thron ausgesprochen haben wird, ledig lich P r i n z E r n st A u g u st in Betracht. Durch sein, Vermählung mit der Prinzessin Viktoria Luise seien zwischen dem preußischen König-Hause und dem braunschwelgtsch»lllneburgtschm Hause enge Familien» bezirhuugeu geschaffen worden. Außerdem habe Prinz Ernst August mit Zustimmung sttne» Later» seine Au» stellung al» Offizier im preussischen Hrere nach» gesucht und dem Kaiser und König Treue undGe - horsam eidlich geloht. Er erblicke in diesem Eide, wie er dem Reichskanzler und preußische» Minister« Präsidenten grgenüM» schriftlich erklärt hat, zugleich dä» LersPrecheen, datzmulchtstunu»» unterstützen SZZWMWMA Mmh. ui Zf. sm« m Vagorgesrdirbta. Deutschlai,d. Berlin, 27. Okt. (Die Königin vo« Griechenland in Berlin.) Die Königin von Griechenland ist heute mit ihrer Schwester, de« Prinzessin Friedrich Kall von Hessen, und ihren Kindern, dem Prin zen Paul sowie den Prinzessinnen HeleN«, Irene und Katharina von Croubetg in Berlin «ingdttoffeu. Berlin, 27. Okt. (N e U e Gesetzentwürfe.) Der Entwurf zur Bekämpfung der Schundliteratur ist dem BundeSrat zur Beschlußfassung zUgegaNge».. Es handelt sich um Ergänzung:» von Bestimmungen btc Gewerbeordnung, nach der gegenwärtig Schriften und Bildwerk, die in sittlicher orer religiöser Hinsicht Aerge.« nis erregen, vom LeitbietS» -der vom Erwerb im um- hrrzehr» antgeschlossen sind, während Vent Verkauf« v.r Erzeugnisse der Schundliteratur in Läden und ihre« Aufstellung in Schaufenstern nicht» entgegenstehe. Für die BesoldungSrcform der ReichSbramten werden die Mittel werde, was darauf gerichtet sei, den derzeitigen Besitzstand Preußens zu verändern. An dieses Versprechen erachte er sich für immer gebunden, da es eine Verpflichtung ent halt«, die sich für einen deutschen Bundesfürsten von selbst ergebe. Unter diesen Umständen könne nicht mehr be hauptet werden, daß der Herzog von Cumberland und sein HauS sich zu dem Bundesstaat Preußen in einem Verhältnis befinden, das dem relchSverfassungSmäßig ge währleisteten Frieden unter Bundesgliedern Widerstreit«. Hiernach sei eS aber auch ausgeschlossen, daß durch di« Uebernahme der Regierung in Braunschweig durch den Prinzen Ernst August die Welfenpartei, die trotz aller dieser Ereignisse noch immer für das HauS des Herzogs von Cumberland Ansprüche auf Gebietsteile Preußens glaubt ver fechten zu müssen, eine mit dem inneren Friede» und der Sicherheit des Reichs nicht verträgliche Unterstützung ihrer Bestrebungen erfahren würde. Die preußische Negierung sei daher der Ueberzeugnng, daß die Vor aussetzungen, auf denen die Beschlüsse deS Bundesrats beruhen, weggefallen sind, und stelle, nachdem die braunschweigische Regierung am 11. Oktober 1913 eine Nachprüfung de« Angelegenheit ange regt hat, den Antrag: „Der BundeSrat wolle, beschließen, die Ueberzeugnng der verbündeten Negierungen dahin auszusprechen, daß die Negierung des Prinzen Ernst August in Braunschweig im Hinblsck auf dl« inzwischen eingetretene Veränderung der Sach- und Rechtslage mil den Grundprinzipien der Bündnisverträge und der Reichs verfassung vereinbar sein würde, und di« braun schweigische Landesregierung hiervon zu verständigen." Die Beratung des preußischen Antrag» Nahm im Bundesrate ungefähr eine Stunde in Anspruch. Der An trag wurde nicht erst, wie sonst üblich, dem zuständigen Ausschüsse für Justlzwesen übergeben, sondern sofort vom Plenum erörtert, da die Angelegenheit durch die diplo matischen Verhandlungen -wischen den Stnzelnen Vnudes- regleruttgrn während der letzten Woche» vollständig geUärt war. Der preußische Antrag wurde ka:aushiu, wie scheu erwähnt, einstimmig aug«nom in e n. Die außerordentlich« Lande»versa m m- lung in Braunschiveig wurde gestern nachmittag durch eine vom Mini-er Nadkau verlesene Ansprache eröffnet. In dieser machte der Minister Mitteilung van dem Beschlusse des Bundesrat» und fuhr fort; ,,Erfüllt von hoher Freude und tlefbeivegt sishrn wie somit nach Wheigee Wirksamkeit de» RtgentschastSgesttzet uuinlttelbar voe der Throndestetguag de» Prinzen Ernst August. SS muß dem leitenden Minister Vor behalten bleiben, ln der nächsten Sitzung dlt einschlägigen Vorgänge zu würdigen. Schon heut« aber Ist hervotzu- heben, daß die Landesregierung in Uebereinstimmmig mit dem Standpunkte Sr. König«. Hoheit es für augezeigt erachtet, dto Regelung der l a n d v » f ü r st t t ch« n Reak» in Höhe be« jetzig»» Bezüge de» Regenten Birch die de» Ausschuß de« Vandesversammlung bereit» -uge« ßhpgn»««^i»ss,, 11 Palnsrnmd -«h-nebeiA. in dem NeichSetat. für 1914 noch nicht eingestellt, da viel reckung-mittel.nicht zur Verfügung sieben. Da feststeht, daß eine Vorlage zur Besteuerung der Rennwetten el«-«- bracht wird, liegt die Vermutung nahe, daß die hierdurch gewouneuen Einnahmen für di» Besoldungsreform in Trage kommen. — Ein Gesetzentwurf über Aufbesserung Alt-Pensionäre ist ebenfalls im ReichSschätzamt auß-zWl« beitet und unterlleg» zur Zeit der Prüfung der beteUmi Ressort». In Berücksichtigung der " aber nach Auffassung der Regierung kaum i die Forderung der Alt-Penstonär«, mit d« Nen-Penfionättn ltonen zu «ch«m seln. nur dringliche Sachen erledigt. Johanngeorgenstadt, am 22. Oktober 1S13. Königliches Amtsgericht. Die diesjäh Diözesanversammlung der Ephorie Schneeberg wird, so der Herr will, Donnerstag, de« «. November d. I., vorm. v^> Uhr, ün Kasino zu Schneeberg nach folgender Tagesordnung: 1) Gesang, Gebet, Ansprache des unterzeichneten Ephorns; 2) Verhandlung über: Die Frau und das kirchliche Gemeindeleben. Referent: Herr Pf. vr Kretzschmar-LaNter; 3) Bericht über daS kirchliche Leben in der Ephorie Schneeberg i. I. IVIS: det unterzeichnete Superintendent,' 4) Nenwahl des Direktoriums des KreisvereinS für innere Mission gehalten werden. . . - - Die Glieder der evangeltsch-lutherischen Kirchgemeinden der Ephorie Schneeberg, insbesondere auch die Frauen, werden zur Teilnahme Hierdurch herzlich tziitWilchchz.^^. Schneeberg, de« 28. Oktober 1V1S. Königliche Superintendentnr. ThomäS, 8. An die Bezahlung de» auf die Monate Juli bi» September 1813 «Ackständige« Schulgelder wird mit dem Bemerken erinnert, daß nach dem IQ. November IVIS gegen di« Säumigen da» Mahn- bez Beitreibungsverfahren eingMM werden wird. Johanngeorgenstadt, am 25. Oktober 191s. Der Schtzlbotstand. '" i — I. V.: Rosenfeld. Oeffentl. Sitzung der Madtverordneten zu Schneeberg Donnerstag, den SV. Oktober IVIS nachm. v Uhr. Bon unserer Schuldschein-Stadtanleihe vom Jahre 1887 find bet der 25. Aus losung die Stücke Ut. ä Nr. 13, 54, 87, 112, 152 zu 1000 und l.it. L Nr. 122, 136, 145, 159 zu 500 j gezogen worden, welche am 31. März 1914 zahlbar sind. Schneeberg, den 24. Oktober 1913. Der S t abtrat. Schneeberg. Nadauplättchen betr. ' In letzter Zeit sind wiederholt Kinder im Besitz« von sogen. AadauplHttche« betroffen worden, mit denen sie auf Straßen und Plätzen der Staht sllnfug trieben. Wir weisen darauf hin, daß diese Radauplättchen nach Sachverstänotgen-Äütachten ein Gemisch im Sinne des SpreimttofsgesetzeS vom v. Juni I88ch darstellen, der unerlaubte Vertrieb wie Besitz der . Plättchen nach dem angefkhrten Gesetzt sstafbar ist. Auf Blatt 263 d«S hiesigen Handelsregister» ist heute da» Erlöschen der Firma Theodor Starcke in Oberschlema eingetragen worden. Schneeberg, den 24. Oktober 1913. Königliches Amtsgericht. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden bei dem unterzeichneten Amts» -iMbMslksfmmö. N Tageblatt ms Amtsblatt G für Li« kgl.M- ML1i8chenZchVr-rninM.GMHainKMn8lein.ZohE «gMM8tM.<Wmtz. ÄeusMrl. -Zchnee berg. SchwaiZ-n berg bMWilLsnM D« u> ««NM,««»«»«n« an «