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Holkrfreund ZchmadeiA. Snknuft-X,»«»»« ft« »!« «» -«»»M«, «DUmU »KZ» _ NM»I-, Ul 8. SdloUk M «L-WZLML« J-h.«. ,«», «i-,cl«i>«I« «»u1Ui,l, «M ßft »k »«».UI»» >Uckl ^»»lxrUI^ dies Der Stadtrat./ Grünhain h« t«ln Grünhain, am 4. Oktober 1913. 2 Press« auch in Zuk Wenn dis UM M«»t d« u«p«t>! Sonnabend, den II. Oktober ISIS von mittags I Uhr an, soll das an der Raschauer Strafte gewonnene Nutz« und Brennholz einschl. Langhanfen in Ort und Stelle gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Bieter wollen sich hier am Eingang der Raschauer Straße sammeln. V,«nft,r«etz,r! Schnaaverg 10. Der Bürgermeister. I. V. Starke. körben da» Kvmpli- s« klughttt »mH», auf hiesiger NatSexpedltion zu jedermann» Einsicht au» und könne« Etnwendungen gegen dessen Richtigkeit innerhalb einer einwöchigen Frist von dein Zeitpunkt« a« schrtft- lich oder mündlich zu Protokoll bei der hiesigen Natsexpedilion erhoben werden. Unter Hinweis auf die unter O beigedruckten gesetzlichen Bestimmungen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Johanngeorgenstadt, am 4. Oktober 1913. Dev Bürgermeister, Rosenfeld. Schwarzenberg, am 3. Oktober 1913. Be kanntmachung 15 und 16. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes sind erschienen und liegen in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus. Inhalt: Nr 78. Verordnung zu« weiteren Ausführung des Gesetzes über die Anstaltsfürsorge an Geisteskranken vom 12. November 1912. — Nr. 79. Verordnung zur Vollziehung der vom Bundesrat erlassenen AusfÜhrungöbestimmungen zum Neichs- ftempelgesetze. <s e r i ch t s v e r s a s s u n g s g e s e y vom 27. Icmuar 1877. 8 31. Das Amt eines Schossen lst ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von etnqn Deutschen versehen werden. - 8 32. Unfähig zu dem Amte eine» Schüssen sind: 1) Personen, welche die Befähigung tnsolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben- 2) Personen, gegen welche daS Havptversahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet tst, bas die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann? 3) Personen) welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung übe« ihr Vermögen beschränkt sind. Z 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen Nicht berufen werden: 1) Person««, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben? 2> Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urlifte den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei holl' haben, 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung' äuS öffentliche« empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückaerechnek empfange« habe« - 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechest zu deM AMte nicht geeignet sind- 5) Dienstboten. - ' > - 8 34. Zu dem Amte eines Schüssen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister- Wt- gliedcr der Senate der freien Hattsastädte- S) NeiHSbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhe stand versetzt werden können- 4) Staatsbeamte, welche auf Grunö der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können- 6) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft - 6) gerichtliche und polizeiliche VvllstreckungSbeamte- 7j NeligionSdiener- 8) VolkSschullehrkt- S) ö«M aktiven Heere ober der a tiven Marine angehürende Miliiärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Berwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte etneS Schöffen nicht berufen werden sollen 8 84. Das Amr eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. i 8 8ü. Die Urliste slir die Auswahl der Schössen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. < Die Vorschriften der 8Z 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Gcschworcncnamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsversassUnssgesetzes Staats-, Einkommen- und Ergänzungssteuer, Braud- Wasserzius und Schulgeld fällig. Der Gemeindevorstand. Unberechtigte Angriffe. Die „Sächsische Umschau, Nationalliberales Vereinsblatt" brachte in ihrer Nummer vom 1. Oktober ds. Jö. einen Artikel: Die Sächsische Regierung und ihre Presse, in dem sie sich zunächst aus Anlaß der Stellungnahme der „Leipziger Zeitung" zur Tagung des Zentralverbands Deutscher Industrieller mit den beiden sächsischen RegieruugSorganen, dem „Dresdner Journal" und der „Leipziger Zeitung", beschäftigt. Im Anschluß daran beklagt sie sich, das; im Gegensatz zur sächsischen iü'egkrung, die „gewPüch auf den Ruf der Unparteilichkeit unö der politischen Singhs.t Halle", de Nachgeordneten Behörden nicht immer unparteiisch seien. Sie bringt ei'.c Zuschrift zum Abdruck, de mb mit den Amts blättern beschäftigt und in der u. a. zu lesen tst: „Die Amtsblattpresse hat schon vecichic.cntlich Anlaß zu scharfer Kritik gegeben. Wiederholt ist angeregt worden, finanzielle Zuwendungen an diese Blätter vonseiten ke. Staatsbehördeu in Wegjalt zu bringen. Aber es ist bei den Anregungen geblieben. In den maßgebenden Regierungskreifen besteht keine Geneigtheit, in dieser Beziehung Sparsamkeit zu üben. Man hat auch seine inn ren Gründe dafür, wenn sie auch nicht ausgesprochen werden. Die Einrichtung der Amtsblätter hat sich je länger je mehr al» ein ganz hervorragende- Mittel zur po litischen Bevormundung de« Bölke» erwiesen. Wie di, behördliche Zensur im einzelnen arbeitet, in welcher wunder baren Weise einzelne Beamt« die Amt»blätter im Zuge haben, dafür ein Beispiel au» unserem Lachsen." Der Einsender erzählt nun «in« unwahrscheinliche und unl are Geschichte, wie ein Amtsblatt, da» seinen Sitz in einer Höhenlage von 600—700 m über dem Meeresspiegel haben soll, von einer AmtShauptmaunschaft gemaßregelt würde, wenn e» etwa» ausgenommen hab«, ,wa» in der Amtdhauptmaunschakt nur unangenehm« E»pst»dun-»n so reimt sich das nicht zusammen mit der vorbehaltlos nbgrdruckten, also voll gebilligten Zuschrift, die in ihrem Anfang den maßgebenden Regierungskreisen „innere Gründe" dafür nnt«rschiebt, daß sie sich sträuben, die Amts blätter abzuschaffen. Auf diesen Widerspruch möchten wir die Schriftleitung Ser Umschau nur aufmerksam ge macht haben und darauf, baß ihre Ausführungen wohl nicht die Ansicht alle« maßgebeuden Parleikreise wtedergtbt. So kommt es vor, daß sich Blätter, die hervorragenden nationalliberalen Partelangehörigen nah« stehen, nachdrück lich darum bewerben, Amtsblätter auch von Regierung»- bihörden zu werden. Ebenso gibt es Amtsblätter, deren Verleger der nattoualliberalen Parteiorganisation angehörea und zum Teil ehrenamtlich in ihr tätig sind. Auf die Verpflichtungen der Amtsblätter soll hier nicht eingegangen werden. E» soll uur ausgesprochen fei», daß sie keinesfalls parteipolitischer Art sin d, und -aß die Garantien, welche die Ne gierung von den Amtsblättern verlangt, diesen einen Spielraum lassen, der bedeutend weiter ge halten tst, al» der Spielraum, den die Parteien ihrer Presse gewähren. Auch tst den Behörden da» Zeugnis au-zu- stellen, daß fie bet der Handhabung der Bestimmungen äußerst loyal vorgehen. Wenn Mißgriffe vorkommen sollten, so Ist jedenfalls kein Grund vorhanden, da» System abfällig zu kritisieren. Der Derfasser der Zuschrift handelt also — sagen wir — mindesten» leichtfertig, wenn er von einer „politischen Bevormundung de» Lotte»" durch di« Re gierung mittel» der Amtsblätter spricht, oder von einem „unerhörten behördlichen Druck" der Regierung auf die AmtSblattpreff«. »r vergiß feen«, zu „mühum, daß a» gmede zahlreiche «M»btä»m, sind» dm — »ft «Lein a»f I »r -«»»tt,,«»- «MNzI GU» «II »-»««hm« «M» ! u°» diu s,«,- „» Itv»»I»i»I «ouawch Lüpft. z Husirul«: I» X«tt,dI<MdeM d» »ir Ih> P.Mj«» lipft, Ü-M« g .»«„I, tt m»., In ««»Ich« e^i der n,o» »« «»»q«, s e»0ft,i»«al..eBU-rMN«». vom 27. Januar 1877 enthaltend; von» 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte «ines Schöffe» und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Aütcilungsvovstiinde und Vortragenden Räte in den Ministerien: 2) der Präsident oeS Landes« konsistoriums-3) der Generaldirektor der SiaatSbahnen- 4) die Kreitz- und AmtShauPtleute-5) die Bvrsiände der Sicherheitöpolizeiüchvrdeii dec Städte, ivetche von dec Zuständigkeit der AmtShauptMann» »basten ausgenommen sind. MbM ol ksfmmö. W Tageblatt mö Amtsblatt G . . für bis kgl-unö stäbtischMZchörd-n mMe.Grünham.Karkn8l«in.Zohami» ff MWNLM.-Lößmtz.Mu§M^ bsrg. Zchwaiz«nbsrZ brw.Z8il-enfelL Das in Gemäßheit von 8 36 de» Gerichtsverfassungsgesetze» vom 27. Januar 1877 und der Verordnung vom 23. September 1879 ausgestellt« Verzeichnt» der in dem hiesigen Gemeindebezirke wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eine» Schöffen oder Geschworene» berufen werden können, liegt vom LV. Oktober LSL« au ausgelöst" (gemeint ist, wie aus der Zuschrift hervorgeht, etwas „nationalliberales") oder waS „gegen die orthodox- konservative Richtung verstoßen" habe. Die Zuschrift fährt dann fort: „Das ist ein Beispiel von vielen! Wie die Verhältnisse in der AmtShauptmami.chast X. liegen, so werden sie mehr oder weni ger überall zu finden sein. Der Fall zeigt aber mit erschrecken der Deutlichkeit, welch unerhörter behördlicher Druck auf der AmtSblattpressc der Regierungsbehörden lastet und wie durch ein raffiniert audgedachtcS und entsprechend gehandhabtes förm liches „Bessecungsverfahren" dafür gesorgt wird, daß der „simple Untertan" nicht beunruhigt wird. Solche Zustände sind eine große Gefahr für unser öffentliches Leben und den gesamten VolkSkörper. ES dürfte Hobe Zeit sein, daß im Landtag über diese Einrichtung „Fraktur" gesprochen wird." Die Zuschrift verrät zunächst, daß der Einsender ohne Sachkenntnis ist. DaS geht schon daraus hervor, daß er von staatlichen finanziellen Zuwendungen an Amtsblätter spricht. Solche gibt e» natürlich ui.v:. Ob und Inwieweit dem angeführten „Beispiel" Tatsachen zu Grunde liegen, wissen wir nicht. Gegen die in dem Schreiben ausgesprochene V e r a l l g e m«i u e- rung legen wir jedoch ausdrückliche Ver wahr u n g «t n. Sie enthält nicht nur eine Belei digung der Behörden, sondern vor allem der Amts blätter. Wir bebaurra, daß sich di« angesehene,-Sächsisch« Umschau" zur kritiklosen Trägerin der Beleidigung eine» großen und gewiß nicht de» schlechtesten Teils der sächsischen Presse hergtbt. Der Kampf gegen die Amt»- blätter ist bisher ein« Domäne der soztalbem»- krattkchen Zeitungen gewesen au» Gründe«, di« unten noch gestreift werden solle« - man sollte thn dieser Die Stadträte von Ane, Löftnitz, Neustadts!. Schneeberg u. Schwarzenberg, die Bürgermeister von Griinhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt u. Wildenfels, dieGemeindevorstäude des anitshauptmannschaftlichen Bezirks Schwarzenberg- Laubholz-Versteigerung. Die Grd-, Maurer-, und Zimmerarbeiten zum Neubau deS Bezirks- ftiftes in Schwarzenberg sind zu vergeben. AngebotS-Nnterlagen können durch vie Königliche Amtshauptmannschaft Schwar zenberg gegen Erstattung der Schreibgebühren (8 Mk.) bezogen werden. Auch können dort während der Dienststunden von 8—12 vorm. und 2—6 nachm. die Planuuterlagen eingesehen und Auskünfte über die Bauausführung etngeholt werden. Die Angebote sind bis spätestens den 17. Oktober dieses Jahre» abend» 6 Uhr in der Königlichen Amtshauptmannschaft abzugeben. Die Auswahl unter den Bewerber» bleibt Vorbehalten. Für die Ausfüllung der Angebote wird keine Vergütung gewährt. Schwarzenberg, am 6. Oktober 1913. Der Bezirksverband der Kgl. Amtshauptmannschaft. Donnerstag, de» S. Oktober IVI», nachm. » Uhr sollen in Löftu itz Hotel Bahnschlößchen anderwärt» gepfändete verschiedene Möbel gegen sofortige Bar zahlung versteigert werden. Löftnitz, den 4. Oktober 1913. Dev Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts. Donnerstag, den S. Oktober ISIS nachm 2 Uhr soll in Bockau im Pechsteins Gasthof als Versteigerung-lokal eine GingerNähmaschine gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Aue, am 7. Oktober 1913. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. DaS Einlagenbuch Nr »i rsS« der hiesigen städtischen Sparkasse, auf den Namen de« Herrn Christian Heinrich Ficker, Waldwärter in Breitenbrunn lautend, tst al» abhanden gekommen gemeldet worden. Etwaige Ansprüche auf das Bnch sind zur Vermeidung ihres Verlustes binnen S Monaten bet uns anzumelden.