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Attwfiruad-ehnesdeiA. ' N Tageblatt unt Mntzblatt für bie kal.Mb Lt3bttr<bonBtbvr-«nmMto rKninßaia Larlsi ü«^n»»v«k"g 10. »»»» »T»»v » V »»»»»» „»»»^H»»«»,^v^«ie«e»^e«l»e. L7-.^« ß ge-rM8iaLLsßnUL«uEel.-sLhneeberg.ScywLvellb«N brmM-enf« «i!l»s, Ul r;. Illi m Die Königliche Amt»hauptma»nschaft nimmt Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß der Verkauf aus Drogen schränken vom gesundheitlichen Standpunkt au« zumal insofern Gefahren für die Allgemeinheit bietet, al» die sogenannten Schrankdrogiste« gewöhnlich keine Fachausbildung für den Drogenhandel besitzen und so ganz regelmäßig mit den in den Schränken vorhandenen Waren ihrer Pflege und ihren Wirkungen durchaus nicht vertraut find. Auch kommt weiter in Betracht, daß die Erwerber von Drogenschränken selbst leicht deshalb einen fühlbaren wirtschaftlichen Schaden erleiden können, weil die Schränke Viele Mittel zu enthalten Pflegen, die fast unverkäuflich find. Die Amt-Hauptmannschaft warnt hiermit vor dem Ankäufe von Drogenschränken und erinnert gleichzeitig daran, daß derjenige, oer der nach § 3d der Gewerbeordnung gegen ihn ergangenen Untersagung eine- Gewerbebetriebe» zuwtderhandelt oder die im 8 35 vorgeschriebene Anzeige unterläßt, nach 8 148 Ziffer 4 desselben Gesetze» mit Geldstrafe bi» zu 150 ^it und im Unvermögensfalle mit Hast bi» zu 4 Woche» bestraft wird. Nr. 1245s Hl. Zwickau, den 15. Juli 1913. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Donnerstag, de« 24. Juli ISIS, nachmittags » Uhr sollen in Thier feld 1 Kutschwagen (Wiskt), 1 Lastwagen (Kasten), 1 Milchseperator und 1 Butterfaß öffentlich gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Bieter sammeln sich hierzu im Gasthofe „Zum sächsischen Hof" in Thierfeld. De» Gerichtsvollzieher deS Kgl. Amtsgerichts Hartenstein, am 22. Juli 1913. Standesamt Schneeberg betr. Wir geben bekannt, daß nach dem Ableben de» Herrn Standesbeamten August Robert Puschmann zwecks Neuordnung der Personalverhältnisse beim Königlichen Standesamt Schneeberg mit Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau al» Standesbeamter und Stellyertretvx desselben für de» StandeSamtSbezirk Schneeberg bestimmt und in Pflicht genommen worden sind: 1) Herr Registrator Paul Stark II al» Standesbeamter der Stadt Schneeberg, 21 Herr Stadtsekretär Max Stark I al» 1. Stellvertreter, 3) Herr Schulgeldetnnehmer und Sparkaffenkoutrolleur Grast Herman« Bret schneider als 2. Stellvertreter. Schneeberg, den 21, Juli 1913. Der Stabtrat. Während des diesjährigen Vogelschießens und zwar am 20., 21., 27. und 28. Juli d. I., von nachm. 3 Uhr ab bis zum Eintritte der Nachtzeit ist, zur Vermeidung von Unglücksfällen, das Betreten der in der Richtung nach Stein und Hartenstei« gelegenen Fluren innerhalb der sogenannte« Sebottenwiese« nnd des sogenannten Amerika untersagt. An den beiden Vogelschießsonntagen (20. und 27. Juli) ist der Geschäftsbetrieb in allen Verkaufsstellen bez. die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in allen Handelsgewerben ortspolizeilich neben der sonst bestimmten Zeit noch nachm. von 8—7 ; Uhr, auf dem Schießplätze aber ist er von nach«. 2 Uhr bi» nacht» 12 Uhrnachgelaffen. Lößnitz, am 10. Juli 1913. 2 Der Rat der Stabt- Nr. 41—43 de» diesjährigen Reichsgesetzblattes find erschienen und liegen in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme a«»: Inhalt: Nr. 41. Gesetz zur Einführung de» Gesetze» über den Unterstützungs wohnsitz im Königreich« Bayern. — Gesetz zur Ergänzung de» Gesetze» über die Frieden»« Präsenzstärke de» deutschen Heere» vom und de» Besoldungsgesetze» so ¬ wie zur Aenderung de» Gesetze» über die Versorgung der Personen der Unterklaff««! btt Reichsheer», der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppe« vom 31. Mat 1906 (de- MannschaftSversorguug-gesetzeS). — Gesetz, betreffend die Fest stellung eintt Nachtrag» zum RetchShauShaltSetat für da» Rechnungsjahr 1913. — Ge setz, betreffend die Feststellung eine» zweiten zum RetchShauShaltSetat für da» Rechnuna»- jahr 1913. — Gesetz über einen einmaligen außerordentliche» Wehrdettrag. — Gesetz- über Aenderungen im Finanzwesen. — Befltzsteuergesetz. — Gesetz wegen Aenderung des Reichsstempelgesetze». Nr. 42. Bekanntmachung über die Ratifikation der am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Uebereinkommen durch Italien und die Hinter legung der Ratifikationsurkunden sowie über den Beitritt Italien» zu eine« dteftr Uebereinkommen für die Kolonien Erythrra und Italienisch Somaliland. — Bekannt machung, betreffend Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr au» China. N«. 4». Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage 0 zur Eisenbahn- Verkehrs ordnung. — Bekanntmachung, betreffend die Befreiung von der Versicherung-» Pflicht nach 8 1232 der RelchsversicherungSordnung. — Bekanntmachung, betreffend Vie Ausführung de» 8 8 des VerficherungSgesetzr» für Angestellte. — Bekanntmachung, be treffend Aenderung der Bestimmungen zur Ausführung de» Gesetze» über die Be kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. Die Stadträte von Aue, Lößnitz, Nenstäbtel, Schneeberg «nb Schwarzenberg, die Bürgermeifter v. Grünhakn, Hartenstein, Johanngeorgenstadt «. Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Schwarzenberg. Pflichtseuerwehr Schneeberg. Sonntag, de« 27. Juli vorm. 7 Uhr 1 uebung der Mannschaften mit den Anfangsbuchstaben Spritze II und y—L Spritze III und die Mannschaften des Absperrzugs. Stellen am Spritzenhaus an der Hauptktrche. Unpünktliches Erscheinen, sowie ungenügend entschuldigtes Fehlen wird bestraft. Die Feuerwehrabzeichen sind unbedingt mitzubrtngen. Die Branbdirektio«. Sonntag und Montag, den 27. und 28. Juli Jahrmarkt in Neustiidtel. Der Streik auf deutschen Werften. Die Arbeitsniederlegung auf den Stettiner Werften vollzog sich am gestrigen Montag früh 9 Uhr. Truppweise verließe« die Arbeiter, ihre Arbeitskleidung in Bündeln unter dem Arm tragend, die Werften. Auf der Vulkanwerft find außer den be reits 415 streikenden Nietern 5023 Arbeiter in den Aus stand getreten. Auf den Stettiner Oderwerken beträgt die Zahl der Streikenden 900. Auf der Schiffswerft von Nueske L Co. streiken 300 Arbeiter. Die Frage, ob Streikunterstützung gezahlt werden soll, ist noch immer nicht entschieden. Die Organtsa- tionSleitung der Metallarbeiter berät «och über diese Frage. Die Mitglieder deS christlichen Metall arbeiters-rbands htelten «ine Versammlung ab, in der sie feststellten, daß sie von den freien Gewerk schaften zu den Verhandlungen über die Lohnbewegung der Werftarbeiter nicht hrrangezogen worden sind. Sie lassen daher ihren Mitgliedern in ihrer Stellungnahme zu dem Ausstande völlig freie Hand. Wie au» Hamburg berichtet wird, sind di« Ge werkschaftsleitungen zu dem Beschluß gekommen, ihrem bisherigen Standpunkt« folgend, den Streik auch jetzt noch nicht anzuerkennen und keine Streik unterstützung«« zu bewillige«. Unterstützungen könne« also vorläufig nur au» den Lokalkaffen gezahlt werde«. I« Bremen find sämtliche Arbeiter de» -Bremer Vulkan»«, 8000 Mann a« der Zahl, in de« Au»stand g«. treten. Bei den AtlaS-Werken streiken die Arbeiter einiger mechanischer Werkstätten. Auf der Werft t» Geestemünde ist di« Arbeit t« vollem Umfang wtede-aufgeuommm, und auch aufrechterhalten worden. * ... Ueber die Entstehung de» Streik» wird der -Köln. Ztg/ geschrieben: Die Arbeitsniederlegung auf den Werften hat sich unter Umständen vollzogen, die in der Geschichte der Ausstände kaum ihresgleichen finden. Sie verdient daher eine nähere Beleuchtung. ES sei zunächst daran erinnert, baß die Verhandlungen zwischen der Vertretung der Unternehmer und der sogenannte« Verhandlungskommission der Arbeiter über die von diesen in elf Gruppen gestellten Forderungen zu Anfang Juli d. I. insofern auf einen toten Punkt an gelangt waren, al» die Werften keine wettern Zugeständ nisse außer den gewährten machen wollte«, während di« andere Partei sich damit nicht zufrieden gab. Alsdann «ahmen die Zentralvorstände d«r beteiligten großen Organisationen, nämlich d«SM«tallarbetter- Verbandes und de» Holzarbeiterver band«», die Sache in di« Hand) sie richteten an den Vorstand der norddeutschen Gruppe de» Verbandes deutscher Metalltndustrieller (Werften) ein Schreiben, worin sie thrersett» tm Namen der Arbeiterschaft um «ine nochmalig« Zusam menkunft baten, um über eine Reorganisation der Werft- arbett zu beraten. Gleichzeitig ordneten di« Zentralvor stände al» bestellte Mandatare der Arbeiter ein vorbehalt lose» verharren bei der Arbeit an, so lange, bi» die Unter nehmer sich auf da» Schreiben geäußert haben würden. Was geschah nun? Kaum hatten die Zentralvorstände al» Wortführer d«r Arbeiter erneute Verhandlungen «ach- gesucht, al» auch schon der größte L«tl der Werftarbeiter in den Ausstand ttntrat. Der noch unschlüssig gebliebene Rest folgte am nächst« Tag«, und alsbald verließen auch die auf den Werften beschäftigten Zimmerer ihr« Arbeit»» stätte«. Die Leitung «ar ob dieser U»botmäßtgke«t zunächst sprachlos. Dann erließ fi« «tu« Bekanntmachung, wort» zur Erklärung de» vorzeitige» Streit» di» ganz merkwürdig« Angabe enthasten war, daß u»b«ta»»t, nnd bt»ber unermittelte Personen an den Arbett-stellen di« unwahre Parole auSgegebe« hätten, di« Organ«, ^,tt»«sl,tt»,, tot »tt der sofort«,,. Arbeitsniederlegung einverstanden. Das habe denn auch sofort die von jenen unverant wortlichen Leuten gewollte Wirkung gehabt. Dieser vor zeitige Streik sei aber nicht zu billigen, er sei ohne die Zustimmung der Leitung ins Werk gesetzt worden, so daß diese die sofortige Wiederaufnahme der Arbeit fordern müsse. Statt dessen beschlossen bekanntlich die Arbeiter jüngst in «tner Versammlung die Fortsetzung dtt Aus stande» — gegen ihre bestellten Mandatare, Vertrauens leute und Vorstände I Dieser Vorgang entrollt ein Bild vollständiger Dis ziplinlosigkeit in den beteiligten Arbeiterorganisationen und beleuchtet erstaunliche Lücken im Mechanismus der inner« Regierung. Man kann sich theoretisch denken, baß auch Unternehmerverbände in Würdigung der neuzeitliche« Ent wicklung unserer gesamten gewerblichen Verhältnisse sich mit der Tatsache einer straffen Organisation im Lager der Arbeiter abfinden, indem sie voraussetzen, daß die Lett««- einer groß«« Organisation die Arbettermaffen fest t« de« Hand hat und wirklich im Namen der Mitglied«« nach außen hi« hand«ln darf. Unter di«se« Voraussetzung kann ein verhandel« von Organisation zu Organisation unter d«m gegebenen Gesichtspunkt, daß der Organisation»«- danke nun einmal feststehende» Faktum ist und praktisch genommen werden muß, sogar sein Gute» habe«. Allel« der Boden, auf den man sich so stelle« könnte, zerfällt zu Staub, w«nn sich Dinge offenbar«», wie jetzt in Ham burg. Ist e» bt»h«r denkbsr gewesen, daß irgend welch, Leut«, die zudem mit Nebelkappen umhergegange« sei« müssen, will fi« sich nicht «inmal «mitteln lass«» —, daß solch« L««te ohn« allen Auftrag, au» d«r leeren Luft her- «u», au» w«r wetß welchen Gründe« sich btt de« Arbeiter« al» Herold« d«r verba«d»l«ttung«n au«aeb<«, « tempa «inen St«tk entfesseln könn«a, d«r viel« Tausend« »rttly» macht? Müffin L«ute, di« solch schwerwiegend« Parole« ine Nam«» d«r Leitung aus^b«», »tcht sich«, kennUtch sttn, «ässen fi« sich nicht al» bemchttgt« vrauftragt, wotsen, soll- »ick, Mt -VGA BK«, M