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1. Bcilagc z» Nr. 2!)3 der ^ÜchslsHeN Dienstag, 18. Dezember 1917. Amtlicher Teil. In dein dritten Nachtrag zur Deutschen Arzneitare 1917 sind auf Seite 31 bei 'l'heohroinino-nutrincn »rclivvlieum zwei Druckfehler entstanden. Der Preis für 1 beträgt 0,25, M. lstatt 0,37. M.): der Preis für 10 beträgt 1M M. lstatt 2,95 M.). 1382IIAI Dresden, am 14. Dezember 1917. 6165 Ministerium des Inueru. Lekanntmachung, die Bekleidung der deutschen kriegsgefangenen Mannschaften in Feindesland bctr. Nach den völkerrechtlichen Bestimmungen — Haager Abkommen — hat derjenige Staat, in dessen Händen sich Kriegsgefangene befinden, für deren Bekleidung zu sorgen. Unsere Feinde (England, Frankreich, Rußland, Italien nsw.) müssen also die kriegsgefangenen deutschen Soldaten mit Kleidnng versehen. Wo jedoch — wie leider hünfig — die Fürsorge der feindlichen Regierungen versagt, ist die deutsche Heeresverwaltung bemüht, dnrch Zuweisung von Oberbekleidung (Wasfenrock, Tuchhosen, Mantel, Feldmütze, Schuhzeug) aus eigenen Beständen Abhilfe zu schaffen. Darüber, wie dies geschieht, und welche Schritte hierzu in Bedarfsfällen zu ergreifen sind, ist für die Allgemeinheit folgendes wissens- und beachtenswert. 1. Für die deutschen Kriegsgefangenen in Russland werden durch Vermittlung des Hamburgischen LandcsvereinS vom Roten Kreuz nicht nur Sammelsendungen an Be kleidung, sondern auch Einzellieferungen irr solchen Aus nahmefällen ansgcführt, in denen mit einer gewissen Sicher heit anznnebmen ist, daß die Sendungen die Empfänger erreichen. 2. rr) Die Versorgung der deutschen Kriegsgefangenen in England und Frankreich hat der Wirrt tcmbcrgische Landcsvercin vom Roten Kreuz — Kriegsgesangencnfiirforge in Stuttgart aus den Beständen der Heeresverwaltung übernommen mit dem Erfolge, das; bisher - wenigstens für Frankreich nahezu alle berechtigten Wünsche haben erfüllt werden können. Infolge der sich dauernd steigern den Menge der eingehenden besuche und der wachsenden Schwierigkeit, sie alle einzeln zu erledigen, ist indes neuer dings, zunächst für Frankreich, die Einrichtung getroffen worden, das; allen Kriegsgefangenenlagern in Lammcl- fcudnngcu gewisse Bestünde an Bekleidungsstücken über wiesen werden, die von den ans deutschen .kriegs gefangenen bestehenden Unterstühnngsausschüssen der einzelnen Lager zn verwalten und m Fällen dringenden Bedarfs zn verausgaben sind. (Für England ist die gleiche Einrichtung vorgesehen, infolge der bestehenden Perkehrsschwierigkeiten jedoch zurzeit noch nicht ausführ bar.) Zusendung von Bekleidungsstücken an einzelne Kriegsgefangene erfolgt durch die Militärverwaltung nicht mehr. Ten Kriegsgefangenen in Frankreich möge daher von ihren Angehörigen in Bedarfsfällen empfohlen werden, sich wegen Erlangung dringend benötigter Nniform- Betleidttngsstiiktc an ihre Lagervcrwallnng oder deren Nntcr- stiitmngsausschus; zn wenden. I» ) Ausgenommen von dieser Behandlung sind nur die Gesuche solcher insbesondere im Etappendienst be schäftigter Kriegsgefangenen, die keinem festen Lager an- gehören und nur über das ,,Huronu cke Utmsei^rwinenttt" in Paris oder das ..Ocneral Okkiech in London zu erreichen sind. Diese Leute können, soweit jeweils aus führbar, auf begründeten Antrag hin noch Bekleidung in Einzelsendnngen zugestellt erhalten. Einzelgesuche, die nach Vorstehendem (1 u. 2) noch berücksichtigt werden können, können sowohl an den Er satztruppenteil, bei dem der betreffende Mann s. Zt. ein gestellt worden ist, als auch an den örtlich nächstbefind- üchen Ersatztruppenteil sowie an das nächstgelegene Bc- zirkskommando gerichtet »verden. (genaue Angabe der Gefangenenadresse ist erforderlich. Insbesondere mnß in den unter 2l> bezeichneten Gesnchen angegeben sein: 1. die Nummer des Regiments und der Kompagnie des deutschen Truppenteils, dem der Gefangene zur Zeit seiner Gefangennahme angehörtc; 2. die Gefangenennummer und die Nummer der Gefangenenkompagnie: 3. Por- und Zuname sowie Dienstgrad des Ge fangenen. 3. Wäschestücke, warme Unterkleidung, desgl. Hand schuhe, Hosen räger rind ähnliche Sonderbeklcidnng dürfen durch die Militärverwaltung bestimmungsgemäss nicht über wiesen werden. Die Lagerverwa.tnngen haben auch damit jeden Kriegsgefangenen hinreichend zu versehen. Es können jedoch gegen Vorlage der Schreiben der Kriegs gefangenen bei der nächsten Bezugsscheinstclle Bezugsscheine für die benötigten Stücke beantragt und die daranfhin im Handel beschafften Gegenstände den Soldaten unmittelbar übersandt »verden. Nachweisbar mittellose Angehörige können den Bezugs schein unter Beifügung des B'ttgesuches des kriegs- gefangenen deutschen Soldaten den» LandcSanSschntz der Bercinc vom Roten Krenz im Königreiche Sachsen, Dresden, Jinzendorfstraße 17, behnss Ankaufs und Überweisung der Stücke übersenden. 6166 Dresden und Leipzig, den 28. 11. 1917. Ltellv Generalkommando XII. n XIX. A.-K. Die kommandierenden Generale v. Broizem. v. Schweinitz. Ltkanntmachuug. Alle zur Zeit bestehenden, schriftlich oder mündlich abgeschlossenen ArbeitSverträge der in der Landwirtschaft oder deren Nebenbetrieben beschäftigten russisch-polnischen Arbeiter und Arbeiterinnen behalten auch für das Ka lenderjahr 1918 Gültigkeit, ohne das; es einer ausdrück lichen Verlängerung der Verträge oder Anerkennung der Verlängerung bedarf. Dresden, am 13. Dezember 1917. Stellv. Generalkommando Xlk. -l. K. Der kommandierende General. v. Broizem. 6167 Die zunebmende Sorglosigkeit und Nachlässigkeit der Bevölkerung im Verkehr mit den Kriegsgefangene» er schwert die Überwachung und bildet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Es erscheint deshalb geboten, die Belanntmachung über das Verhalten gegenüber Kriegs gefangenen vorn 5. 1. 1910 für den Bereich des XIX. Armeekorps aufznheben und an Stelle der darin ent haltenen Bestimmungen schärfere festzusetzen. Es wird daher für den Bereich des XIX. Armeekorps die Bekannt machung vom 5. 1. 1910 aufgehoben und an Stelle der selben auf Grund von 8 90 des Gesetzes von» 4. 6. 1851 über den Kriegszustand folgendes angeordnet: 8 1. Jedes Betreten der Gefangenenlager und der Uuter- tunftsstellcn der Kriegsgefangenen ohne Ausweis oder- besondere Ermächtigung ist verboten. 8 2. Tie Bevölkerung hat ihren Verkehr mit den Kriegs gefangenen auf die durch deren Arbeit, Unterbringung nnd Verpflegung notwendigen Verrichtungen zu be schränken. Jede darüber hinausgeheuoe Annäherung, insbeson dere ein gegen die gute»' Litten verstossender Verkehr weiblicher Personen mit Kriegsgefangenen ist verboten. 8 3. Verboten ist es, Kriegsgefangenen unbefugt Lebens rnittel, Kleidungsstücke und Genustmittel zu verschaffen. Für diese Sachen hat lediglich die Kommandantur des Gefangenenlagers oder der damit ausdrücklich von ihr beauftragie Arbeitgeber des Gefangenen zu sorgen. 8 1- Verboten ist weiter, an Kriegsgefangene u) Geld, h) Waffen, Munition, Laudtarten, Reisehandbücher, Ferngläser, Pläne,Eisenbahnkursbücher, Kompasse, elektrische Lampen entgeltlich oder unentgeltlich abzugeben oder zur Beschauung dieser Gegen stände behilflich zu sein. 8 Den Kriegsgefangene»! ist der Besuch von Schank- wirtschasten und öffentlichen Vergnügungsvrten verboten, den Gast- lind Schankwirten sowie den Veranstaltern von öffentlichen Lustbarkeiten ist es verboten, den Kriegs gefangenen den Besuch ihrer Wirtschaften ein schliess ch der Wirtschaftsgärten sowie der öffentlichen Lustbarkeiten zu gestatten. 8 9. Alte Postsendungen der Kriegsgefangenen, sowohl die eingehenden als auch die ausgehenden müssen der Post- prüsungsstelle des zuständigen Gefangenenlagers vorgelegt »verden, soweit nicht die zuständige Inspektion der Kriegs gefangenenlager im Einzelfalle andere Anordnungen trifft. Verboten ist cs, Briefe, Postkarten oder Sendungen irgend welcher '-Art für einen Kriegsgefangenen unter Umgehung der Postprüsungsstelle zn befördern. Der Versuch nnd die Beilnffe sind strafbar. 8 7. Als Kriegsgefangene im Sinne dieser Versagung sollen nicht nur die in Gefangenschaft geratenen Augehö rigen feindlicher Heere, sondern auch alle anderen im Interesse der Kriegssübrnng von den Militärbehörden internierten Personen feindlicher Staaten gelten. Die aus Grund eines freien Arbeitsvertrags beschäftigten Zivilarbeiter des feindlichen Auslandes fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Belanntmachung. 8 3- Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwider handelt, wird, sofern nicht nach' den allgemeinen Straf gesetzen eine höhere Strafe verwirk! ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann ans Hast- oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt »verden. 8 Diese Verordnung tritt mit der Bekannlmachuug in Kraft. Leipzig, am 31. Oktober 1917. 6168 Der kommandierende General des stellvertretenden XIX. (2. K. L.) Armeekorps. v. Schweinitz. Zufolge Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern vom 3. dieses Monats ist mit der Vertretung des Bezirtsarztes von Zitlau bis auf weiteres der Direktor der Landes-Heil- und Pstegeanstalt Grosffchweidnitz, Ober medizinalrat Ur. Ackermann beauftragt worden. 6171 Bautzen, den 17. Dezember 1917. 315II Die königliche Kreishauptmannschaft. (Amtliche -l-elawnumwu: g.-n ersmeine» aum im .'Mlunsiau gn -c.) Nichtamtlicher Teil. Wissenschaft und Kunst. Zum ."»Ojährigen Bestehen von Neelams Universal Bibliothek. Am vergangenen Sonnabend ist in Leipzig die Feier des 50jährigcn Bestehens von Neelams Universal-Bibliothek begangen worden. Aus den Auflagebüchern der Universal- Bibliothek seien einige Absatzziffern zusammengestellt, die den Beweis des ungeheuren Einflusses, den die Samm lung in den 5,0 Jahren ihres Bestehens auf die Entwick lung des deutschen Geisteslebens ausgeübt hat, besonders kennzeichnen. Tie deutschen Klassiker, die den Grundstein der stolzen Pmamide der Universal-Bibliothek bilden, haben natür lich die grössten Absatzzahlen — vor allem die Goethe- nnd Schiller-Literatur, die dnrch die Universal-Bibliothek in mehr als 15 Millionen Bänden über die Erde vc» breitet ist, und zwar Schillers Dell mit der Höchstzahl von 2300000 Eremplaren. Auch das; die älteren Klassiker Herder, Lessing, Wieland in mehr als3Millionen Bünden, und selbst Mörike nnd Eichendorfs, die früher nur eine kleine Gemeinde hauen, in fast 700000, Friedrich Hebbel aber, der keinen höheren Wunsch kannte, als das; seine Werke in billigen Ausgaben ins Volk getragen würden, seit der Anfi'.ahme in die Universal-Bibliothek in fast Millionen Bünden allein durch Reclam verbreitet sind, das sind stolze Beweise für das deutsche Geistes leben. Das; weiter die Neudrucke der urdeutschen alt germanischen und mittelalt,.rlichen Heldengedichte, der Edda, des Nibelungenliedes und der Gudrun, mit 124000, 313000 und 183 000 nnd der Werke aus der astnordischen und älteren deutschen Literatur überhaupt mit weit übe» 3 Millionen Oiesamtabsatz in immer steigenden Auflagen gedruckt »verden müssen, mag als Zeugnis dafür gelten, das? das deutsche Polk endlich lernt, mebr deutsch zu süblen, als es noch im vorigen Jahrhundert der Fall war. Auch das mag an dieser Stelle erwähnt »verden, das; von Luthers Schriften bis zum 400jährigen Reformationstag fast 400000 Bände in der Universal Bibliothek erschienen find, nnd das; unter ihnen die Schriften „Bon der Frei heit eines Ehristenmenschen" und „An den christlichen Adel deutscher Nation" die höchsten Auslagen erreicht haben Das; »vir darum doch nicht das Verständnis für die altgriechischen und römischen Klassiker verloren haben und wohl auch nie verlieren »verden, beweist die ungeheure Absatzziffer von fast 8s^» Millionen Bänden dieser Verlags grnppe. Die philosophische Literatur, die mit über hundert ihrer bedeutendsten Werke von Platon bis Wundt in der Universal-Bibliothek vertreten ist, hat einen Gcsamtabsatz von weit über 5» Millionen Bänden erreicht, wobei Kant not 790000, Schopenhauer mit 630000 und Platon mit 650000 Bänden die höchsten Absatz Ziffern erstiegen haben. Auch das; die geschicht lichen nnd kulturgeschichtlichen Werke in der Universa! Bibliothek in über 6 Millionen Bänden verbreitet sind, legt Zeugnis dafür ab, wieviel ernster Bildungs- trieb doch in der breiten Masse des deutschen Volkes steckt. Freilich stimmt die Durchsicht der Absatzziffern aus dieser Literaturgrvppe auch zur Nachdenklichkeit. Um nur einige besonders bezeichnende Beisvieie herauszugreisen: Fichtes „Reden an sie deutsche Nation" wurden in über vierzig Jahren kaum in 100 000 und die vorzügliche Aus gabe von Bismarcks Reden in zwanzig Jahren kaum in 30 000, oder Archenholtz' „Geschichte des Siebenjährigen Krieges" in knapp 90000 Eremplaren abgejetzt, »nährend zum Beispiel Demosthenes' Philippischc Reden in 1200OO nnd Sallusts Jurgurtbinischer Krieg in 109mm Eremplaren gelesen wurden. Das; durch die Pflege der bewusst deutschen Eigen art bei uns die Anerkennung für das Edle und Schöne, das uns andere Völker zu bieten haben, je verloren gehen würde, ist nie zn befürchten. Das zeigen die Absatz zahlen der Werke ansländischer Klassiker: allein Shakwpearcs Dramen sind dnrch die Ausgaben der Universal Bibliothek in fast 4 Millionen Bünden im deutschen Volke verbreitet worden, und Byron mit fast 3uoooo, Dickens mit fast 1'/-> Million, oder die französischen Klassiker Evrneille mit 200000, Moliere mit über 750000, Racine mit 26O00O nnd Jtaliensgroßer Dante mit über 150000 Bänden habenbei uns wohl ebenso warme Aufnahme gesunden wie in ihren Heimatländern. Auch die Russen können sich nicht über Zurücksetzung beklagen, denn Dostojewskis drei in der Universal Bibliothek crichienene Werke sind in 259000, die sechs von Gorikij aufgenommenen Nummern in 420000, Tschechow in 333000 und Turgenjew sowie Tolstoi gar in je über 1 Million Eremplaren in Deutschland verbreitet. Die höchsten Absatzziffern von allen Ausländern hat aber wohl Ibsen erreicht, der seinerzeit in einem begeisterten Brief an den Verlag schrieb, das; er feine Volkstümlichkeit vor allem der Universal Bibliothek verdanke, und dessen Werke bis heute in über 4'^ Millionen Nummern verbreitet sind. Zwar haben seine Landsleute Björnson „nur" die Aus lagen 1 200000, Kielland 199 00«) und Ionas Lie 239000, die Schweden Geiierstam, Lagerlöf und Strindberg zu sammcn 611000 und die Dünen Andersen nnd Jens Peter Jaeobseu 889000 erreicht, aber auch diese Zahlen zeigen so recht die Begeisternng, mit der Deutschland den Nord ländern cntgegengekommen ist, während ihre Verbands sreunde ihrem dichterischen Schaffen wohl anch heute noch ziemlich kühl gegenüberstehen. Das; auch die Polen schon vor dem Kriege bei uns eine gute Ausnahme gefunden haben, beweist die eine Zahl 540000, die den Absatz für die in die Universal Bibliothek aufgenommcnen Werke von Henryk Sienkiewicz angibt. Das; »vir unseren trenen Bnndesbrüdcrn, den Ungarn, noch freundlicher gegen überstehen, ist selbstverständlich. Die verhältnismäßig junge ungarische Literatur ist durch 45 Werke mit einem Ge samtabsatz von 3700000 Nummern in der Universa! Bi bliothek vertreten. Schließlich seien von unseren deutschen zeitgenössi schen Erzählern nur ein paar besonders bezeichnende Zahlen genannt: Die fünf JnbiläumSnnmmern 1000, 2000, 3000, 4000 und 5000 von Heyse, Raabe, Jensen, Rosegger nnd Otto Ernst sind zusammen in 1250000 Exemplaren verbreitet, am meisten von ihnen Rosegger mit über 300000. Tast die deutschen Erzähler von den Freunden der Universal-Bibliothek besonders gern gelesen »verden, ist selbstverständlich, aber das; selbst solch stille und be schauliche Bücher, wie sie uns Enking, Holzamer, Saar, Timm Kröger, Schlaf, Salus, Geiger, Schönaich-Carolath u. a. geschenkt haben, in wenigen Jahreu Auflagen von 30000 bis »vcit über 10O000 erreichen, ist ein Zeichen da für, das; die Universal-Bibliothek selbst solchen Dichtern, deren künstlerische Besonderheit sonst nur in einer kleinen Gemeinde Verständnis findet, zu großer Volkstümlichkeit verhilft. .Königl. Opernhaus. (Rich. Strauss „Rosen kavalier"; zum 100. Male. Musikalische Leitung: Generalmusikdirektor I>r. Richard Strauß.) Am 26. Januar 1911 erlebte das Werk seine Uraufführung hierselbst, am 17. Dezember 1917 wurde cs zum 10Osten Male gegeben; diese Taten bezeugen am besten seine Bühnenwirksamkeit. Mag man die Werte, denen die Komödie diese dankt, nicht besonders hoch einschätzen, mag man vor allem die des Gemütes, und damit die beste Gabe heiterer Knust, den Hnmor vermissen, Geist und