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Sächsische Staatszeitung : 18.12.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-12-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-191712187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19171218
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19171218
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1917
-
Monat
1917-12
- Tag 1917-12-18
-
Monat
1917-12
-
Jahr
1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 18.12.1917
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Seite 2 zu Nr. 203 — «Lchstsche LtchMtS-ettung — Dienstag, 16. Dezember 1917 scits wird zur Herbeiführung eines dauerhaften, für alle Zeile ehrenvollen Friedens folgender Waffenstillstands- vertrag abgeschlossen: l . Ter Waffenstillstand dechnnt am 17. Tczcmder 1017 12 Uhr mittags (4. Dezember 1017 14 Uhr russische Zeit) und dauert bis 14. Januar 1912 12 Uhr mittags (1. Januar 1918 14 Uhr russisch: Zeit). Die vertragschließenden Parteien sind berechtiat, den WafseusliUsland am 21. Tage mit siebentägiger Frist zu kündigen. Eiiolgt dies nicht, so dauert der Waffenstillstand automatisch weiter, bis eine der Parteien ihn mit siebentägiger Frist kündigt. 11 Ter Waffenstillstand erstreckt fich aus alle Laud- und Luststteitmächte der genannten Mächte auf der Landfront zwischen dem Schwarzcn ^Mccr »na der Ostsee. Ans den russifch- lmkischen Kriegsschauplätzen in Asien tritt der Wassens».llstand gleichzeitig ein. Tie Bertragschliestenden verpflichten sich, während des Waffenstillstandes d e Anzahl der an den genannten , routen und ans den Inseln des Moon-Sundes besindlichen Truppein verbände auch hinsichtlich ihrer Gliederung und ihres Etats — nicht zu verstärken und än diesen Fronten leine Umgruppierungen zur Borbcre.tung einer Offensive vorzunehmcn. Ferner verpflichten sich die Vertragschließenden bis zum lt.Januar 1018 (1. Januar 1918 russ. Zeit), von den Fronten zwischen dein Schwarzen Meere und der Ostsee keine operat ven Truppenver- sch ebungen durchzuführen, es sei denn, daß die Verschiebungen im Augenblicke der Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrages schon eingeleitel sind. Endlich verpflichten sich die Vertragschließenden, in den Häfen der Ostsee östlich des 15. Längengrades von Greenwich und in deil Häfen des Schwarzen Meeres während der Tauer desWaffen- st llstandcs keine Truppen zusammen mzichcu. III Als Demarkationslinie der europäischen Front geilen die beiderseitigen vordersten Hindernisse der eigenen Stellungen. Diese Linien dürfen nur unter den Bedingungen der Ziiser VI überschritten werden. Dort, >vo leine gchchwijcucu Stellungen bestehen, gilt beider feits als Demaria iouslmie die Gerade zwischen den vordersten besetzten Punkten. Ter Zwischenraum zwischen den be den Linien gilt als neutral. Ebenso sind schiffbare Flüsse, welche ine beiderse tigen Stellungen trcuaon, neutral und unbefahrbar, es sei denn, daß es sich um vere ubarte Handclsjch ffahrt handelt. In den Av- schn tten, wo d e Stellungen weit auseinander liegen, sind alsbald durch die Wanenstilldudslomm ssionen (Z sser > 11) Demarkations- inien festznlegen und kenntlich zu machen. Aus den russisch türkischen Kriegsschauplätzen m Asien sind d e Dcmarlat cmslüüeu sowie der Verkehr über dieselben (Ziffer IV) nach Vereinbarung der be.derseitigcu Höchstkomma u- dierenden zu bestimmen. 1V . Zur Entwickelung und Befestigung der freundschaftlichen Beziehungen zw.scheu den Böllern der vertragschließenden Par teien wird ein organisierter Verkehr der Truppen unter folgenden Bedingnngeu gestattet: 1 Der Verkehr ist erlaubt für Parlamentäre, für die Mit glieder der Waifenstillstandskommiisianen lZ fser VII) und deren Vertreter. Sie alle müssen dazu Ausweise von mindestens einem Kormlommaudo bezw. kmpskom tee besitzen. Ju jedr m Abschnitt emcr russischen Twzivu kann an etwa 9 bis ! Süllen organisierter Verkehr stattfinden. Hierzu sind im Einvernehmen der sich gegenübmstchenden T Visionen '2 eilehrsstelleu in der neutralen Zone zwischen den T> me.llationslma a einzurichten und durch weiße Flaggen zu be zeichnen. Der V.ikeh» ist nur bei Tage von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zulässig. An den Berkehrsstellen dürfen sich eleichze.t g höchstens 25 Angehörige jeder Partei ohne Waffen aujhalten. T-c Austausch von Aachrichten und Zeitungen ist gestattet. Osten Briefe können zur Beförderung übergeben werden. Der Verlauf und Austausch von Waren des täglichen Gebrauchs an den Verkehrssteltcn >st erlaubt. 3. Ti. Beerdigung Gefallener in der neutralen Zone ist er laubt. D e näheren Bestimmungen sind jedesmal durch die beider seitigen Divisionen oder höheren T.euststclleu zu vereinbaren. l Über 0 e Rückkehr entlassener Heeresangehörigcr des einen Landes, die jense.ts der Demarkationslinie des anderen Landes beheimatet sind, kann erst bei den Friedensverhandlungen rut sch eben werd.n Hierzu rechnen auch die Angehörigen polnischer Trnvpente.le. 5. Alle Personen, die — entgegen den vorstehenden Verein barungen 1 bis 1 — die Demarkationslinie der Gegenpartei über schreiten, werden festgehalten und werden beun Friedensschluss oder Kündigung des Wasscnst.llstandes zurüctgcjch ctt. D e verträgst! l eßenden Parteien verpsl.chteu sich, ihre Truppen durch strengen Bef. hl und eingehende Belehrung auf das Einhalten der Berkehrsbedingungen und die Folgen der Überschreitungen hinzuweiscn. V. Für d n Seekrieg wird folgendes festgclcgt: 1. Ter Waffenstillstand erstreckt sich aus das ganze Schwarze Meer und auf die Ostsee östl eh des 15. Längengrades östl ch von Kkcenwich und zwar aus alle dort befindlichen See- und Lust- ßreitkräfte der vertragschließenden Parteien. Für die Frage des Waffenstillstandes im Weißen Meer und in den russischen küftengewässern des nördlichen Eismeeres wird von der deutschen und russischen Scekr egsleitnng in gegenseitigem Einvernehmen eine besondere Vereinbarung getroffen werden. Gegenseit ge Angriffe auf Handels- und Kriegsschiffe in den ge nannten Gewässern sollen nach Möglichkeit schon jetzt unterbleiben. In jene besondere Vereinbarung sollen auch Bestimmungen aus genommen werden, nm nach Möglichkeit zu verh ndern, daß Sees rc.tlrästc der vertragschließenden Parteien sich auf anderen Meeren bekämpfen. 2. Angriffe von See aus und aus der Luft auf Häfen und Küsten der anderen vertragschließenden Partei werden auf allen Meeren beiderseits unterbleiben. Auch ist das Anlaufen der von der einen Partei besetzten Häsen und Küsten durch die Seestreit- kräftc der anderen Partei verboten. 3. Tas übe fliegen der Häsen und Küsten der anderen ver tragschließenden Partei sowie der Demarkationslinien ist auf allen Meeren untersagt. 4. Die Demarkationslinien verlausen: ») im Schwarzen Meere »viuOlmka-Leuchtturm( St. Georgs» Mündung) bis Kap Ieros (Trapezunt), d) m der Ostsee: von Rogekuel Westküste, Worms Bogs- kacr Svenska—Hoegarnc. Die nähere Festsetzung der Linie zwischen Worms und Bogs- kaer wird der WasfenstGstandslmnntijsion der Ostsee (Ziffer Vll, 1) übertragen mit der Maßgabe, daß den russischen Seestreitkräften bei allen Wetter und Elsverhältnissen eine sreie Fahrt nach der Aalands-Lce gewährleistet ist. Tie russischen Sccstreilkräste werden die Tcmorkatwnsl.nic nicht nach Süden, die Secstreitkräfte der vier verbündeten Mächte nicht nach Norden übevfchreiten. Die russische Regierung übernimmt die Gewähr dafür, daß Seestrcitkraste deS Verbandes, die sich bei B ginn des Waffen stillstands nördlich der Demarkationslinie besinden oder später dorthin gelangen, sich ebenso verhalten, wie die russischen Sce- streitkräste. 5. Der Handel und die Handelssch ffahrt in dem in Ziffer I Absatz 1 bezeichneten Seegebietei» sind frei. Die Festlegung aller Bestimmungen für den Handel sowie die Bekanntgabe der ge fahrlosen Wege für die Handelsschiffahrt werden den Waffen- stittstandslommissioncn des Schwarzen Meeres und der Ostsee (Z.sser VII, 1, 7) übertrage»». 6. Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, während des Wass nstätstandes ün Schwarzen Meer und in der Ostsee keirre Vordere.tungen zu Angriffsvpcrarionen zur See gegen einander vorzunebmen. VI. Um Unruhe und Zwischenfälle an der Front zu vermeide», dürfen Übung«» mit Jnsaiueriewirkung nicht näher als 5 km, mit Artilleriewirtung nicht näher als 15 km hinter den Fronten vorgenommen werde». Ter Laudmincnkrieff wird vollständig eingestellt. Luststreitkräste und Fesselballone müssen sich außerhalb einer 19 km breiten Luftzone hinter der eigenen Demarkationslinie halten. Arbeiten an den Stellungen hinter den vordersten Draht hindernissen sind erlaubt, j doch nicht solche, die der Vorbereitung von Angriffen dienen können. VII. Mit Beginn des Wasscnsüllslcmdes treten die nach stehenden Wafsenstillstandskommissioncn (Vertreter jedes in dem betreffenden Frontstttck beteiligten Staates) zusammen, denen alle militärischen Fragen für die Ausführung der Waffenstillstands- bestimmungen in den betreffenden Bereichen zuzuführen sind: 1. Riga für die Otzsee, 2. Tünaburg für die Front von der Ostsee bis zur DiSna, 2. Dünaburg für die Front von der Ostsee bis zum Pripet, 3. Brest-Litowsk für die Front von der Disna bis zum Pripet, 4. Berditschem für die Front vom Pripet bis zum Dnjestr, 5. Kolosvar für die Front vom Dnjestr bis zur» Schwarzen Meer. 6. Focsani, (Grcnzbestimmungen zwischen beiden Kommissionen 5 und b in gegenseitigem Einvernehmen.) 7. Odessa für das Schwarze Meer Diesen Kommissionen werden unmittelbar und unkontrollier bar Fernschreibleitungen in das Heimatland ihrer M.tgliedcr zur Verfügung gestellt. Die Leitungen werden im eigenen Lande bis zur Mitte zwischen den Demarkationslinien von den betreffenden Heeresleitungen gebaut. Auch auf den russisch-türkischen Kriegs schauplätzen in Asien werden derartige Kommissionen eingerichtet nach Vereinbarung de« beiderseitigen Höch kommandierenden. V II. Ter Vertrag über die Waffenruhe vom 5. Dezember (22. November) 1917 und alle bisher für die einzelnen Frontstücke abgeschlossenen Vereinbarungen über Waffenruhe oder Waffenstill stand werden durch diesen Wasseustillstandsvcrtrag außer Kraft gesetzt. IX. Tie vertragschließenden Parteien werden im unmittel baren Anschluß an die Unterzeichnung dieses Waffenstillstands- Vertrages in Fricdcnsve»Handlungen eintreten X. Ausgehend von dem Grundsätze der Freiheit, Unabhäugig- teit und ter» »or alen Unversehrtheit des neutralen persischen Reiches sind die türk.scheu und die russischen Obersten Heeresleitungen bereit, ihre Truppen aus Persien zurückzuziehen. Sie werden als bald mit der persischen Regierung in Verb ndung treten, um die Einzelheiten der Räumung und die zur Sicherstellung jenes Grund satzes sonst noch erforderlichen Maßnahmen zu regeln. XI. Jede vertragschließende Partei erhält eine Ausfertigung diefer Vereinbarung in deutscher und russischer Sprache, die von den bevottmücht gtcn Bertretern unteizeichnct ist. Bre)i- Litowsk, den 15. Dezember 1917 (2. Dezember 1917 rnssiichen StilS). gez.: Unterschriften. Zusatz zum Wasscnstillstandsoertrag. Zu. Ergänzung und zum weiteren Ausbau des Abkommens über den Wasfenstütstandsvertrag sind die vertragschlicßenden Par teien üöcremgekommen. schnellstens die Regelung des Austausches von Z v^lgefangenen und dienstuntauglichen Kriegsgefangenen un mittelbar durch d e Front in Angr ff zu nehmen. Herbei sott die Frage der He mschaffnuz der im Laufe des Krieges zurück- gehaltenen Frauen und Kinder unter 14 Jahren in erster Linie berückiicht gt werden. De vertragschließenden Parteien werden sofort für tunlichste Verbesserung der Lage der beiderseitigen Kriegsgefangenen Sorge tragen Dies soll eine der vornehmsten Ausgaben der beteiligten Regierungen sein. tim die Friedensoerhaudlungeu zu fördern und die der Zivi- satiou durch den Krieg geschlagenen Wunden so schnell wie mög- l ch zu heilen, sollen Maßnahmen zur Wiederherstellung der tultu el eu und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den vertrag schließenden Parteien getroffen werden. Diesem Zweck sollen u. a. dienen: d e Wiederaufnahme des Post- uud Handelsverkehrs, der Versand ven Gütern rind Zeitungen u. dergl. innerhalb der durch den Wass ustillstand gezogenen Grenzen. Zur R gelang der E nzelheiten wird eine gemischte Kom mission von Vertretern sämtlicher Beteiligten demnächst in Peters burg zusammeutresfen. Brest-Litowsk, den 15. Dezember 1917. Grundsätzlich genehm! t und unter Vorbehalt der endgültigen Formulieiung unterzeichnet: gez.: Unterschriften. Von den fronte». Berlin, 17. Dezember. An der Flandernfront ain 16. Dez. nur an vereinzelten Stellen und nur zeitweife lebhaftere AABerietätigkeit. Im Artois steigerte sich das feindliche Feuer vorüber gehend zn größerer Stärke in Gegend nördlich Lille, bei und nördlich Lens. An der Bahn Douai-Arras wurde eine starke feindliche Abteilung unter erheblichen Berichten abgewiesen. Ans unseren Stellungen zwischen Straße Arras- Cambrai und Bulleeourt lag heftiges feindliches Ariillerie- feuer, während der Gegner auf unsere Gräben südöstlich Moeuvres heilige FcucrüberfäUe richtete. Auch der Ab schnitt Gonpclieu Pillers Guislain erhielt starken Beschuß. In Gegend südlich Quentin hielt bis zur Dunkelheit starkes Artillerie- und Minenfeuer schwerer Kaliber an. Westlich Jtaucourt drangen eigene Stnrmtrnpps bis zum zweiten feindlichen Graben vor und sprengten dort feind liche Mincndepots und Munitionslager. In der Champagne richtete der Feind tagsüber leb haftes Artillerie- und Minenfeuer gegen unsere Stellungen an der Butte de Mesnil. In Italien haben österreichisch-ungarische Truppen wiederum bei erfolgreichen Unternehmungen südlich vom (Lol lLaprilc mehrere hundert Gefangene eingebracht, während italienische Borstöße gegen unsere Linien südlich vom Monte Fontana Scrca unter schweren Feindver- lusten abgewiesen wurden. In Mazedonien erlitt eine englische Kompanie durch bulgarische Abwehr schwere Perluste. Berlin, 17. Dezember, abends. (Amtlich.) Bon den Kriegsschauplätzen nichts Neues. Die feindlichen Verluste im Luftkriege. Berlin, 17. Dezember. Im November verloren unsere Gegner durch die Tätigkeit unserer Kampfmittel auf allen Fronten im ganzen 205 Flngzeuge und 22 Fesselballone. Wir haben demgegenüber 60 Flngzeuge und 2 Fesselballone cingebüßt. Davon sind 63 Flugzeuge jenseits der Linien verblieben, während die anderen 27 über unserem Gebiete verloren gingen. Auf die West front allein entfallen von 205 außer Gefecht gesetzten feindlichen Flugzeugen 167, von den 60 deutschen 44. An der italienischen Front haben wir 26 feindliche Flug zeuge abgeschvssen und zehn eigene eingevüßt. Im cin- i zclnen fetzt sich die Snmme der feindlichen Verluste fol- I gendermaßen .zusammen: 159 Flugzeuge wurdcm im Lnft- kampfe, 38 durch Flugabwehrkanonen, vier durch Infan terie abgeschvssen: 13 landete»» unfreiwillig hinter unfern Linien. Bon diesen Flugzeugen sind 85 in unserm Be sitze, 120 jenseits unsrer Linien erkennbar abgestürzt. Ter Lügcnfeldzug unserer Feinde. Unsere Jäger Feiglinge. Berlin, 17. Dezember. Kennzeichnend für die Art, wie man in Italien den geringen Kampfeswillen der Truppen aufzupeilschen versucht, ist ein erbeuteter Befehl der 4. Bersaglieribrigade vom 30. November: Sollten wir mit der deutschen Jägerdivision in Kampf kommen, so denkt daran, daß diese Division Bellunv plünderte, die Frauen medermetzelte und Hab und Gut verwüstete. Jeder dieser Feiglinge erhalte in einem Kampfe ohne Gnade und Pardon seinen verdienten Lohn. — (Ls bedarf keines Wortes, nm die erlogenen Beschuldigungen gegen die deutsche Jügerdivision zurückzuweisen. Anch mit Ber- leumdungen dieser Art werden die Interventionisten den Krieg nicht volkstümlich machen. Ankunft der Deutschostafrikaner i« Deutschland. Tübingen, 17. Dezember. Die ersten jetzt in der Schweiz eingetrossenen Tentschostasrikaner, zehn Mitglieder der Herrnhuter Mission, sind heute im Tropengenejungs- heim des Deutschen Instituts für ärztliche Mission aus genommen worden, wo sie von dessen Leiter, Prof. Or. Qlp, sowie Mijsionsdirektor Bischof 1). Hennig-Herrn hut begrüßt wurden. Kleine Nachrichten. Berlin, 17. Dezember. In französische» Zeitungen vom 10., 11. »ind 12. d. M. sehlen abermals die deutschen und österreichisch-ungarischen Heeresberichte. Es sind die Tage, an denen der ital enische Brückcnlops von Eile er stürmt wurde, der Waffenstillstand m.t Rumänien erfolgte und die Franzosen an einem einzigen Tage elf Flugzeuge und eiuen Fesselballon verlor«». Berlin, 17. Dezember. „Maandag-Actenblad", Montags- ausgabe des Amsterdamer „Telearaaf" vom 26. November, läßt sich melden, daß die griechischen Truppen in Görlitz in deutschen Uniformen zuerst an der italienische» und dann an der Balkan» front kämpfen follten, daß aber die ang blich größtenteils veni- zcl stischen Offiziere dagegen protestiert hätten. Diese Meldung ist so lächerlich, daß sie eine ernste Zurückweisung nicht verdient. Ter Unterseebootkrieg. -Versenkungen. Berlin, 17. Dezember. Amtlich. Eines unserer Unterseeboote, Kommandant Kapitanleutnant Rose, hat am 5. Dezember im Ärmelkanal den amerikanischen Zer störer „Jacob Iones" vernichtet und dabei drei Matrosen gefaugengenommen. Tas Boot hat dann den Handels verkehr mit guten» Erfolge bei stärkster feindlicher Gegen wirkung angegriffen und dabei insgesamt acht Dampfer mit über 22 000 Bruttoregistcrtonnen versenkt. Allein vier größere Dampfer sind ihm aus stark gesicherten Ge leitzügen Zinn Opfer gefallen, darunter der englische Dumpfer „Westland" (3112 t,), mit Kohlen von Leitl, nach Nantes, und der englische Dampfer „Nyanza" (4053 t). Ein einzelfahrender bewaffneter Dampfer wurde aus starker Bewachung herausgeschossen. Gegen den englischen Dampfer „Earlswood" (2353 t), der dnrch Be wachungssahrzeug gesichert unter der englischen Küste westwärts fuhr, wurde ein Torpedotresser erzielt. Ter Chef des Admiralstabs der Marine. Kopenhagen, 17. Dezember. Tas Ministerinm des Äußeren meldet: Ter dänische Tampser „Peter Witle- moes", ans einer Kvhlensahrt zwischen England und Täue- mark, ist in der Nordsee versenkt worden. Ter Kapitän und sechs Mann der Besatzung sind in Newcastle ge landet. Ter »erste und zweite Maschinist wurden getötet. Ter gemeiusamc Krieg TeutsMandS und Oeslcrrcich-Uuglnns mit Rußland nus Rumänien. Die gestrige Meldung des österreichisch ungarischen Generalstabs vom östlichen Kriegsschauplatz lautete: Wien, 17. Dezember. Waffenstillstand. Ter Krieg mit Italien. Tie gestrige Meldung des österreichisch-ungarischen Generalstabs von» italienischen Kriegsschauplatz lautete: Wien, 17. Dezember. Zwischen Brenta und Piave wurden südlich des Col Caprile neuerlich 400 Gefangene ein gebracht. Weiter östlich scheiterten feindliche Angriffe. An der Piave Artilleriekampfe. Hauptmann Brumowsku errang seinen 27. Lustsieg. Ter Krieg aus dem Balkr» und im Orient. Sofia, 17. Dezember. Generalstäbsbericht. Maze donische Front: Auf der Cervena Stena und südlich von Tojran von Zeit zn Zeit ziemlich lebhafte Artillerie- tätigkeit. An anderen Stellen der Front mäßiges Ge schützfeuer. In der Ebene von Scres haben unsere Auf klärungsabteilungen mehrere Abteilungen englischer In- fanterie und Kavallerie vertrieben. — Dobrudscha- front: Ruhe. Bom türkischen Kriegsschauplätze. Türkischer Heeresbericht vom 16. Dezember. Palästinafrout: Östlich Veit Arnul Feika hoben wir einen feindlicher» Posten ans und machten einige Ge fangene. Östlich Jerusalem nahmen wir eine vom Feinde, besetzte Höhe. Ein erneuter Angriff der Gegner gegen unseren liuken Flügel wurde abgeschlagen. «Drei Maschinen gewehre blieben in unserer Hand. Das bei Antalia am 13. d. M. versenit« Schiff war der bewaffnete französische 12M t-Dampfcr „Pars". Auster diesem Schiff wurde
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