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«eite 10 t» Nr. 223 — ELchGsch« — Dienstag, 25. September 1S47 für das Stück 0,12 0,02 . 0,01 0,03 M. 50 13 M. 30 0,40 ab — Mi Wattersdorf, b) 0,01 o) . für 1000 Stück 200 M - 1060 120 t 100 100 - 90 100 - 50 legen ist. Bannen, den 21. September 1917^ für 1000 Stück 320 150 1000 1000 65 Amtliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Ankündigung-Keile.) 1000 35 100« 50 MttteMWMn aus See öffrutttche* 1000 25 35 20 ouu Länge . 1000 30 «UMVM MM HMlfmmerffWMMMWAs v. Broizem.. v. Schweinitz. 1000 100« 24 30 466 V 4S3S 2803 M. 34 - 593 - 163 - 2439 - 3. Juni 1873 917 auf. d) Weinkorke o) Bierkorke 80 - 150 - 50 - 50 M., 60 - 9 51 157 93 61 67 67 - 70 - 74 - - 1000 - I0W ' 235 81 97 381 81 9 . 132 . 1000 . 4000 - 1000 - 4000 400 - 400 - 100 - 20 - 40 - 10 - 48 31 - - 20 - - 60- - - 20 - - 50 - 65 - 80 - 40 - 1. Raturtorke. . . 2. Kunslkorko .. . Entpfang zu nehmen, in deren Bezirk auf die das Anerkenntnis lautet, ge- 280 - 150 - 50 - 35 » Dresden, 24. September. Ter Präsident des EvaO» gelisch-lutherifchen 2m»deekvnsiswriums 0. vr. Böhme ist vom Urlaub zurückgokvhrt und hat die Leitung der Konsisto rialgefchäfte inieder übernommen-. ü) Metäzürkvrke: 1. bis 47. muu Länga . - 1000. ' L. vo»! übeL 47? mm. bis Absatz 4 des Kriegsleistungsgesetzes vom hört dieser Zinsenlauf Ende September Ä)Vin mit Hain, Großschönau, 1. Naturtorke 2. Kunstkorke b) Aeinkvrke: 40 30 25 5« 3i von über 20 mm Länge für e) Faßkorkv - k) Große Spunde bis 60mm H) - g) Kronenkvrkfcheiben . . . - IV. Gebrauchte Korke (Altkvrkt): Aus Naturkork: ») Sektkorke, zur Wieder verwendung, geeignet, frei von Bruch. . . . b) Weinkorke, zur Wieder verwendung geeignet, frei von Bruch. . . ; o) Bierkvrke, zur Wieder verwendung geeignet, frei von Bruch. . . ; 0) Faßkorkv, zur Wiederver wendung geeignet, frei von Bruch. . . : 9 8 4 33 40 64 250 - 90 - 75 - 68 - 93- . 155 - 50 - 80 - 369 - 72 - o) Korkschrot (nicht unter 1 mm Körnung) 6) Staubfreies Kmckmchl (kork- farbig) und Korkfchleifmehl . e) Kor^rieß: 1. unsortiert, wie er aus der Mühle fällt . . 2. sortiert (staubfrei) ; . k) Korkstaub II. Neue Korke aus Naturkork: — mit Zinsen vom 1. September 1916 ab — 7 M. 40 Pf. für die Gemeinde Steinigtwolrnsdorf — mit Ansen vom 1. Oktober 1916 ab — 6 M. 75 Pf. für die Gemeind» Kolonie Kleinwstka — mit Zinsen vom 1. November 1916 ab — M. — Pf. für die Stadt Bautzen, - 40 - - - Gemeinde Schlungwitz, - 50 - - - - Schwarznaußlitz,. - 18 - - - - Klix, - 50 - - - - Kolonie Kleinwelkir, - 80 - - - - Obergurig — mit Zinsen vom 1. Dezember 1916 ab — " Pf. für di» Gemeinde Kolonie Adinwetka. — mit: Zins«, vom: 1. Januar 1947 ab — Pf. für di» Gemeinde- Moinschünau, Die Reichshauptkasse hat die Beträge von 266 M. 8b Pf. für die Gemeinde Sohland — mit Zinfen vom 1. Januar 1916 ab — 264 M. 75 Pf. für die Gemeinde Sohland — mit Zinfen vom 1. Februar 1916 ab — ckj Bruchkorke . - - 0,40 - Allfgaarbeitete, zur Wiederverwendung fertige Mtkorkc ») Soktkvrkd: — mit Zinfeir vom 1. Fevrri Pfi für d,e Gemeinde Hörnitz^ 8. Aus Kunstkvrk. a) Sektkorke, zur. Wieder» o) 1. Lektkorke fiir Vcr- sand ; . 2. Tiragekorke ; v. Broizem. ». Schweinitz. Verwendung: geeignet, frei von Bruch . . . .für das Stück 0,07 Weinkorktz, zur Wieder verwendung geeignet, frei von Bruch. . .. Allo übrigen Korke, zur Wiederverwendung ge- eignet ..... ..fürdasMogramm4,0«> e) Alle anderenKorke, zur Wiederverwendung: ge eignet, frei von Bruch fürlmäKilogram,n4,0G k) Bruchkorkv, nuvatLAb- fall. verwendbar. . b) Weinkvrkc: 1. bei einer Länge bis zu 25 mm . . . - 2. bei einer Länge von über 25 mm bis 35mm - o) Vierkorke - 6) Flache Spunde: 11 bis 50 mm A - 2. von über 50 bis 70 imu - e) Modizinkorke: 1. bis 47 mm Länge . - 2. vonüber47 bis Ämm Länge ...... 3. vonüber20mmLänge - 28 60' - 48 - 75 - 60 - 10 - 0« - 10 - 250 M. 21 Pf. für die Gemeinde Sohland — nnt Absen vonr 4. März 191b aP 67 Pf. für die Stadt Zittau, 09 - - 1000 SIL 40 M 1000 - 70 1000 - 130 - 4060 . 6 - Ter Verkaufspreis darf höchstens betragen fiir: I. o) Zierkorkhol^ für ' b) Korkabfälle ; - S. 603) und 23. Mürz 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 183) an gedrohten Strafen. Bei Berkaus der im § 2 unter II bis III bezeichneten Gegenstände durch Händler, welche nicht gleichzeitig Er zeuger der verkauften Mengen sind, ist ein Zuschlag von 40 v. H, wenn der Einkaufspreis über 100 M. beträgt, von 15 v. H. bei einen, Einkaufspreis von über 50 bis 400 M., von 20 v. H. bei einen, solchen von unter 50 M. zu dem Einkaufspreise gc stattet. Tie Höchstpreise gelten für jede Veräußerung oder Lieferung der vorbezeichneten Gegenstände, sei es, daß es sich un, gemäß 8 15 der Bekanntmachung Nr. H, l)6.17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Korkholz usw. von, 25. September 4917 beschlag- nahmefrcie Ware handelt, oder daß die Veräußerung oder Lieferung auf Grund der Zß 4 und 5 der Bekanntmachung Nr. H. 1 6. 17. A. R. A. vom 25. September 1947 ge stattet ist. 8 3. Liefe»,ugs» Md Zahlungsbedingungen. 1. Tie Höchstpreise gelten bei den in 8 2 zu I be zeichneten Gegenständen für Bruttogewicht einschließlich Verpackung, be, Versendung in Säcken und bei den 14, NI und V bezeichneten Gegenständen ausschließlich Ver packung, bei den zu IV bezeichneten Gegenständen bahn- oder postfertig verpackt — ab Postamt oder Bahnstation — und zwar bei den zu IV und k und IV So und 6 bezeichneten Gegenständen für. das Nettogewicht. 2. Neben den Höchstpreisen dürfen angerechnet werden: s) die Kosten für Fracht oder Porto und bei den im K. 2 zuI bis Hl und V bezeichneten Gegen ständen die Kosten für die Verpackung, falls der. Höchstpreis ausschließlich Verpackung gilt, d) bei Stundung des Kaufpreises Kis zu L v. H. über Reichsbankdiskont als Jahreszinsen. § 4. Zurückbalten von Vorräte«. Beim Zurückhalten von Vorräten ist sofortig^ Ent eignung zu gewärtigen. 8 5. Ausnahme«. ' In besonderen Fällen können Ausnahmen von den in 88 2, 3 festgesetzten Preisen und Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch den zuständigen MilitärbofehlS- haber bewilligt werden. 8 6. Anfragen Md Anträge. Alle Anfragen und Anträge, die diefe Bekanntmachung betreffen, sind an die Kricgs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Äriegsminifteriums, Sektion <4,in Berlin 81V48, Berl. Hedemannstr. 10, zu richten. 8 7. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 25. September 1917 in Kraft. Dresden, Leipzig, 25. September 1917. Lteüv. Generattommasedk XII u. XIX Bedauerlicherweise ist mit weiteren Lieferungen von Stst^ stoss-Lmigemittclu für di« Ernte 1918, auch im nächsten Frühjahre» so gut wie nicht zu rechnen, da die Bestände für HoereSzuxcke bc« n^uqt werden. Len Landwirten ist daher dringend anperaten, im Herbst kein«» Stickstoff zu geben, sondern dm vorhandenen Bestände für das Frühjahr aufzuhebeu, damit sie in der Lage fink, da« Frachten, di« am niKigstrn Dickst off bedürfen», dreien zuzusübren unk gering bestandene Schläge aufzubellern *) Mit» Gefängnis bi- zu. einem Jahre uud mit.Geldstrafe bis zu zehntausend Mart oder, mit: einer diefer Strafen wird bestraft: 4. wer die festgesetzten HSchstpreife überschreitet; 2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages aus fordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet; 3. toee einen Gegenstand, der van einer Aufforderung (§ 2, 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen ist,.beiscitcichaist,, beschädigt oder zerstört; 4. lver der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Verlauf von Gegenständen, für die Höchstpreise fest- gesetzt sind, nicht nachkonnnt; 5. >ver Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise fest gesetzt sind, den zuständigen Bearnten gegenüber ver- 6. Iver den Mch Z 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, erlassenen Ausführungsbestimmungen zutviderha Welt. Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Ar. 1 oder 2 ist die Geldstrafe mindestens auf das Tappelte des Betrages zu be messen, um den der Höchstpreis überschritten tvorden ist oder in den Fällen der Nr. 2 überschritten werden sollte; übersteigt dxr Mindestbetrag zehntausend Mart, so ist auf ihn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Minde>'>betrage» ermäßigt tverden. In Fällen der Ar. 1 und 2 tann neben der Straf« am, acord»»«t werden, daß di« Verurteilung ans Losten der Schu'- digen öffentlich bekanutzumachen ist; auch kanu ireben der Ge- fLnaniSstrnfe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt wecken. Reb«n der Strase kann aus Einziehung der G«genstäntm, aus hie sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter geylleen oder nicht: Auch kann der Betrieb des Handelsgrwerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 28t.September 1915 (Reichs- Gefetzbl: 2. 603) untersagt werdm. 8 1. Bon der Vekamttmaihnng betroffene Gegenstiinb«. Bm, diefer Bekanntmachung werden alle im § 2 auf- gcführten Gegeitstände betroffen. 8 2. .Höchstpreise. Ter Höchstpreis verficht sich für die unter I bezeich neten Gegenstände für trockene, rcitte und gute Ware, fiir die unter II und III bezeichneten Gegenstände für die beste Qualität und, soweit vorstehend Lüngen oder Turchnittsmaße angegeben sind, für das jeweilig auf- geführte Höchstmaß, für die unter IV bis o und IV La bis o bezeichneten Gegenstände für bruchfreie, zu deni bezeichneten Zweck wieder verwendbare Ware. Für Ware geringerer Güte oder mit geringeren Maßen als das Höchstmaß muß der Preis entsprechend der geringeren Güte oder dem geringeren Rohmaterial- Verbrauch niedriger sein zur Vermeidung der durch die Bekanntmachung gegen übermässige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 467) in Verbindung mit der Bekanntmachung, betreffend Ergänzung diefer Be kanntmachung vom 22. August 4915 (Reichs-Gesetzbl. S. 514), vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. äußert, verwendet oder versandt werden. Sie sind jedoch, soweit sie am 25. September 1917 vorhanden sind, zn melden unter Hinweis auf den nach Nummer und Aus stellungstag zu bezeichnenden Freigabeschein. 8 16. Anfragen »md Anträge. Alle auf diese Bekanntmachung bezüglichen Anfragen und Anträge sind an das Königlich Preußische Kriegs-- Ministerium, Kriegs-Rohstoff-Abteilung Sektion H zu richten und haben am Kopf des Schreibens die Aufschrift „Korkbeschlagnahme" zu tragen. 8 17. Inkrafttreten der BeAnmImachMg, Die Bekanntmachung tritt mit dem 25. September 1917 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung Nr. 3300/1». 47. 2L. Ill a vom 4. März 1917 außer »kraft. Dresden, Leipzig» 25. September 1917. B erl im-Hoppe garton, 24. L'ptember. I. Preis von- Karlshorfi: 7200 M. 1400 w. Gestüt. Grabitz' Valencia (Hüttner) 1. Aall. Bollendorfs Lüttich L Hrn. Dorndorfs Pcr ad 3. Zehn li.fen. Tot:: 7L: 10; Platz: 23, 47, 18 : w. — H Preis von Bollensdorf. 7200 M. Für Zweijährige. 1000 m. Hrn. Kemnitz' Koroby (Olejnik) 1. Hxn. v. OertzenS Thdon L H-rren o AeinbergK Marschallin N Fünfzehn liefen. D>t.: 33 : 10; Platz: 13, N, 14 : IO. — III. Kiev r-Mis- gleich. 13500 M. 1400 m. Hrn. E. Suckows Chamisso (Bleul r) 1: Privatgestüt-Leutfitttens Artillerie (Olejnik) 2. Hrn. LiapS Segantini (Lasper) 3. Dot.: 3V: 10. — IV. Herzog von Ratibor-Rennen. 19500 M. Für Zweijährige. 1400m. Fkhni. v. Oppenheims Skarabaee (Bleuler) 4. Gestüt Mobitz' Wacholder (Ra ienberger) 2: Hrn. NustemeyerS Oriw« (Plüschke) 3. Acht lesen. Lot.: 1s» : 10; Pah: 2L, 12, 15 : 10. — V. Al- mania-4tt>sgleich. 8200 R: 1800 m. Hrn. Lrmdhs Fide- litaS (Dreher) 1. Hrn. Stachows Leonardo N 2. Hrn. Rüste- meyrrS Venezianer 3. Ferner: Erpel. Tot : 31 : 10; Platz: 19, 21:10.—VI. Weil-Aennen. 11000 M. 1600 m. Herren v. Weinberg« Morettv (Schmidt) 1. Hrn: v. Schmiede.S Taucher (Kasper) 2. Hrn. HcrfeldtS Feierabend (Olejnik) 3. Zehn liefen. Tot:: 30 : 10; Platz: 11, 11, 12:10.—VH. Ver- pessenheit»Rennen. 7200 M. Für Zweijährige. 1200 im Hrn. Balduin» Werwolf (Köhnke) 1. Privatgestüt Weil» Lancelot 2. Hm. Jürgensens Titn» S. Zehn liefen. Tot.: ZM : 10; Platz: 28, 12, 19 : 10. Nr.(J.2/6.17.K.R.A», betreffend Höchstpreise für Korkabsälle Md avrkerzevMisfe. Vom 25. Leptenider. 1947. Nachstehende Bekanntmachung nurd auf Grund des Gesetzes über den BelagPrnngszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 813)- — in Bayern auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914 —, des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4» August 4014 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 47^ De zember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S- 516) und in Verbindung mit den Bekanntmachungen über die Änderung dicheS Gesetzes vom 24. Januar 1915 (Reichs - Gesetzbl. L 25), vom 23. September 1915 (Reich-»Gesetzbl. S. 603j, vom Stellv. Bezirksarzt Sanitätsrat vr. Schiller in Döbeln ist für Monat Oktober 1917 beurlaubt. Tie Vertretung erfolgt durch llr. ineck. Siegfried Müller in Grimma. IIL 804 Leipzig, den 22. Zeptencher 4947. 4539 KöirigUche Lketshauptinanirschaft. 23. März 1916 (ReichS-Gcsetzbl. S. 183) und vom 23. März 1917 (Reichs-Gefetzbl. S. 253) mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen nach den imder Anmerkung*) abgrdruckten Bestimmungen bestraft tverden, sofern nicht nach den allgemeinen Straf gesetzen höhere Strafen verwirkt sind. a) Lsktkvrke: 1z mit: NaturLarkplättchen - 4066 2. ohnsNaturkorkplättchen - 1009 — mik Zinfeiv vonr. d Wä»^1L47 ab — M. — Pf. sirr die Gemeinde Hörnitz, - 93 4000 10^0 k) Firßkorke 7 - 4000 8) GroßeSpmldebis60wmch - 1l160 b) Kurze spitze Korke ... - 1000 III. Neue Lkvrke aus. Kun st kork: igshairr, Lichtenberg, Oppelsdorf, Seifhennersdorf, Waltersdorf, 20 » » <- Reichenau, 65 - » - - Gwßfchönau, 15 - - - - Oybin mit Hain — mit Zinsell von» 1. April 1917 ab — als Vergütung für Nmrnnlqnarlier, Stallung »md Vorspann hierher überwiesen. Tie Inhaber der betreffenden An- erkemrtnifse werde»» aufgefordert, gegen deren Rückgabe Kapital und Zinse»» bei der Kasse derjenigen Amtshaupt- mannschaft in die Gemeinde, Lichtenberg, >könig:hain, Jon»orf,