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aa. t« ir. »in m «k.L Zwickau, am 10. März 1Y-3. Königlich« «msShqutzttnannschaft. VersicherungSamt. Die WMghteilyngen, Wahlabteilung: Di« Ortscha dar! rot! 8. ^7 WckW JütM an: 16—22 23—36 « 16-34 „ LZberst., 54 L. Slötze« 8^-lS , Unftrst. 3-^ - -»r l»s Mstl- ptft! h?Wiche ßq-en «ft oben, o // 12-15 7-12 13-36 Derbstangen Rsi-ft-ng«« 1182 -22 SO HM Wasserröhren pufhereitet auf den Schläge« tq Abt. 3, 4 und 37 und im Eipzelstvt »k Äbt. 10-16, 31 und 3H, »/ 1167 N. Stämm« 890 ,, 196 , M^^rti^ejShlung und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingung«« DchMutW» »U A M>R Ki-n Gk«dk»«t. Die Ortschaften und GutSbeztrke de» AmtSgrrtchtSbeztrk Kjrchh§rg, einschließlich der Stadt Kirchberg. Die Gemeinden Bockwa, Cainsdorf, Eb«r»brunn, Lichtentanne,! Ntederhaßlau, Niederplanitz, Oborhaßlau, Oberplanttz, Sten«, Vielau, WendischrottmannSdorf und Wilkau mit den dazu gehörigen GutSbeztrke«. Haltestoye Obevschlema sollen Mvtftgg, dm -V- März »tzz», M vormittags V Uhr Stämme 10—15 om Witteyst^ und in der Ristauration zum Walhfrirpen in Neudörfel Kikq-ßqg« Yen HS, März HVL», von vnvmittag« - Uhp 3 M hqrte Brennschett«, )8 , „ Brenntäppel/ EL! —I——m——MW»IMW—MDMI— Die Vorschriften über die Sttmmberechttguug und Wählbarkeit und die Stimm« abgabe sind aus der Anlage 8 zu erseheq. Die Stimmberechtigten prerden aufgefordert, innerhalb der obenangegebenen Wahlzeit zur Wahl zu erscheinen. Es wird dabei darauf htngewiesen, daß der Wahl« Vorsteher befugt ist, bet der Wahlhandlung die Wahlberechtigung des Wählers zu prüfe«, und daß es sich deshalb empfiehlt, Ausweise hierüber (Besitzstand-Verzeichnis, Grundsteuer- j quittung oder ähnliche Urkunden) zur Wahl mttzubrtngen. Die Wahl der Vertreter der Gärtnerei» und FeiedhofSbatriebe wird Poo dem Genossenschaftsvorstande in einem besonderen Wahlverfahre« veranstaltet werden. No. 1017 s Bers. vw „«r,W»ir,isa> »«aekW»»» W«aa «V« «« «,q d>» s»,»- »«d F-sir^W. S,f,r«l«: I« »«l.dl.tttylrk »ir I,«« der ls». »et! -»»«"p" »» Wahlberechtigt Md Wfihlbqr ist jedes Genossenschaftsmitglied, daß eine Mit mMes'ßnS :20 Steuereinheiten belegte oder mindestens 3 ks große Fläche bewirtschaftet. Die aus Gebäude und Hofraum entfallenden Steuereinheiten und Flächen bleiben außer Betracht. Für Betriebs Unternehmer kann, wenn xr in mehreren Wahlbezirken selbständige landwirtschaftliche oder forstwtrt» schaftliche Betriebe besitzt- das Stimmrecht für jeden Bezirk besonders ausüben. Das Stimmrecht setzt jedoch voraus, daß das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt. Die Wählbarkeit setzt voraus, 1. daß das Ptitglied rip volljähriger Deutscher ist, 2. daß er sticht in Folge strafgerichtlicher «rurteilustg die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hqt oder wegen eines P«r<, brechens oder Vergehens, das de« Verlpst dieser Fähigkeit zur Fqlge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn pflS Hauptvsrfahren eröffnet ist, 3. daß er nicht infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über seist Vermögen beschränkt ist, l Zwickau, den 7. März 1913. Dia Königlichen Vpzkr-schqljpsv-rtiW-q Zwickau H «, Hst. Im hiesigen Handelsregister ist heute eingetragen morden 1. auf Blatt 11, di« Firma E. G. Häußler ju«. in Unterjugel betr. und 2. auf Blatt 71, die Firma Gruft Richte» in Johanngeorgenstadt betr,; Dl, Firma ist erloschen. Johanugaorgeustavt, am 8. Mürz 1913. Königlich«» Amtsgericht. Bet dem unterzeichneten Amtsgerichte werden am ' stv. «Utz HS. Mäaa Ivst- die Geschäftsräume gereinigt. An heften Tagen kennen dsShulh stM dringliche Sachen erledigt »erden. . ' 7.' Johaungoovgenstadt, am 10. Wär» 1913- Königliches Amtsgericht. DaS Königliche Ministerium de» Kult«- ufld öffentlichen Unterricht- gewährt Beihilfen an Personenkreise, di« sich den Bestrebungen der Jugendpflege — Erziehung und Betätigung der Jugend zwischen Schul» und Wehrpflicht ist Aurst?« pnd Spiel, gesundem Spott und gemeinsamen Wanderungen — widmen/ Gemeinden, Vereinigungen usw. im Bezirke der Königlichen AmtShauptma««» schäft Zwickau, die zur Förderung dieser Zweck» kein« qusreichenyen Mittel besitzen, können Gesuche um Beihilfen bei den unterzeichneten Behörhest bis z«W l»S. März dieses Jqhres etnreichen. Die Wahlen zur Geuofsenstchaftsverfammlung -er Laudwirtschnftlichen Berufsgenoffenschaft. Das Königliche Londesversicheru«g»amt bat durch Bekanntmachung vom 16. Januar 1913 die Wahl der Vertreter der Genossenschaftsmitglieder der Landwirt» schaftliche« Berufsgenossenschaft für d«S Königreich Sachsen — außer den besonderen Vertretern der Gärtnerei» und FriedhofSbetrtehe — auf Donnerstag, de» 27. März 121», vormittags ilv bis nachmittags «Uhr anleraumt. Für den Bezirk der Königlichen AmtShquptmqnnschaft und zwar ei«schlläßlich der Städte revidierter Städteordnung Zwickau, Crimmitschau, Kirchberg Wd Werdau ist 1 Vertreter und 1 Ersatzmann zu wählest, Für die Wähl ist der Wahlbezirk in 8 Wahlabteilungen, wie «S au» der Anlage -V ersichtlich ist, eingeteilt worden. Die Stadt Zwickau unh hip Gemeinden Auerbach, Troffen, Helms dorf, Jftdenhatn, Mosel, Niederhohndorf, Oberhohndorf/ Ober- rothenbach, Pöhlau, Reinsdorf, Schedewitz, Schneppendorf,! Schönfels, Db«nHof, Weißenborn, sowie die dazu gehörig««! GutSbeztrke. Di« Ortschaften und Gutsbezirke der AmtsgerlchtSbezirk Werdau, einschließlich der Stadt Werdau, jedoch ohne die Gemeindest Grobsdorf, Hilbersdorf, Niebra, Lengefeld, Liehschwitz, Lietzsch, Pösneck, Rückersdorf, Taubenpreskeln (siehe Ziffer 8) M de« dazu gehörigen Guts bezirke«. WWW. In de» Restauration zur Die Ortscha ten und Gutsbezirke d-S AmtSgertcht-beztrk Hartensteins test und Gutsbezirk« des AmtSgertchtsbezirk MhenfelS. Us»an,MP'swr«ff«, 1! V-lftswuad-chn«d-H. Uernfp^rh,^! ückneaverg es. »tue S1 LchwarmnbarAlS. Die Ortschaften und GutSbeztrke deS Amtsgertcht-he-ftk- Esimmstschau, einschließlich der Stadt Crimmitschau. Pie Gemeinden Grobsdorf, Hilbersdorf, Niebra, Lengefeld, Liehschwitz, Lietzsch, Loitzsch, Pösneck, Rückersdorf, Taubenpreskeln mit de« dazu gehörig«« GutSbeztrke». Hinsichtlich der Wählbarkeit stehen bevollmächtigte Betriebsleiter und die gesetzlichen Vertreter der Mitglieder den Unternehmer« Mch. 2. Als Grundlage für die Berechtigung zur Stimmabgab« dient die H«b«rollß der Berufsgenoffenschaft. Diese liegt während der Wahlhandlung zur allgemeinen Einsichtnahme ans. 3. Die Wahl «rfolgt durch Stimmzettel, die die Wähler zusammengefaltet in ein vom Wahlleiter unter Mitwirkung wenigste«- ei««S der Wahlgehtlfen vorher verschlossene» Behältnis zu legen haben. Auf dem Stimmzettel ist die Person des zu Wählende« so zu bezeichnen, daß Kher thst kein Zweifel übrig bleibt. Stimmzettel, dl« dieser Vorschrift nicht entsprechen pder mehr Namen, als der zu wählenden Personen, oder de« Namen nicht wählbarer Person«» enthalten, sind ungültig. Der Vertreter und sein Ersatzmann werden gemeinsam auf eia und dem« selbe« Stimmzettel gewählt. Wer als Vertreter und wer als Ersatzmann gewählt chepden spü, ist auf d«m Zettel nicht anzugeben. , ..!,w . ^->»! t -rMbMlksfreunö. N Tageblatt un- Mats blatt W für bi- kafunö Mdli«hmZchMn lv M.GMHam.LarknsM.Toham' grHrM8lM<LWitz. A-uMftl.-ZchMberL,SchVaMnW bMMdechltz I >»»»« U, i«. M,» a«« N» Wahlort: Wahlstille: Wahlvorsteher: 1. Hartenstein. Rathaus. Gememdevorstaad Brückner zu Zschocke«. 2. Härtensdorf. Gemeindeamt. Gemeindevorstand Steinbrück zu HärtenSdorf. 3. Kirchberg. Rathaus. Vemktndevorstand Grune« aus Lauttrhofen. 4. Oberplanitz. Gemeindeamt. Gemeindevorstand Franke daselbst. 5. Zwickau- Dieststgebäude der Königliche« ? AMH«uptm«unschaft. KqmnwrMgWPiichter Mirtschi« «u- Weißenborn. 0- Leubnitz. Heil'S Gasthof. Gemeindevorstand Morgenroth daselbst. 7. Neukirchen. FuchS Gasthof „zur Weintraube«. Gemeindevorstand Vollstädt daselbst. 8. Liebschwitz, Kästner'S Gasthof „blquer Hecht«. Gemeindevyrstand Thomas daselbst.