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Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung tm Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschäft-plan werden ». die Militärpflichtigen des Jahrganges 1893 und b. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr MilttärverhältniS erhalten haben oder von der Ge- stellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1. Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgültig, erst von der Königlichen Oberersatzkommtffton wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im MusterungStermtne verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtSbehörde zu be glaubigen ist. (8 62,4 der Wehrordnung). 3. Militärpflichtige, welche sich tm Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppen« teil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können da gegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen EinstellungStermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leide» behaupte», haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stelle» und abhöre» zu lassen, oder ein Zeugnis eines beamtete» Arztes (Be zirks- ei»schl. Stadtbezirks- oder Anstallsbezirksarzt, Bezirks- Assistenzarzt, Gerichts- n»d Gerichtsassistenzarzt, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) beizubringen. (8 65,6 der Wehrordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vor zulegen. 5. Jeder Militärpflichtige sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Lie Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung). Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher elnzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche »icht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungsantrages der eine zurück gestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten MilitärpflichtjahreS, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (§8 32,2 der Wehrordnung.) Stützt sich ein Zurückstellungsantrag auf die Arbeits- bezw. Aufsichts- unfähigkeit der Eltern nsw. des Militärpflichtigen, so muss solches durch ärztliche Uutersnrbnng im Musterungstermiue bestätigt werde» uud habe» sich hie Beteiligte» persönlich mit eiuzufinden. (83 33,5 und 63,7 der Wehr- ordnüng). Ist ihnen dies nicht möglich, so ist mit dem ZurückstellungSantrage ein Zeugnis eines beamtete» Arztes über ihren GesundiiettSzustand beizubringen. Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträten, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen -- ausgestellt werden, müssen entweder auf eine genaue Kenntnis der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Er kundigungen sich gründe». Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommission für unbegründet befindet, werden der Königlichen Oberersatzkommission zur Entscheidung vorgelegt. Ueber die eingcaaugeneu Zurückstellungsanträge wird a» den beiden Losungsterminen entschieden werden. Die Ortsbehörde» haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen uud dieselben eine Stunde vor dem Beginne der im Geschäftsplane festgesetzten Musterungstermiue zu beorderu; die mit der Stammrollensührung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Nekrutierungsstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzu bringen. (88 61,3 und 106 der Wehrordnung). - Trunkenheit, Uugebührlichkeiteu, unsaubere- Erscheinen zur Stellung und Ungehorsam der Militärpflichtige» gegen Anordnungen der Aufsichts orga»- bei dem Musterungsgeschäst usw. werden, soferu nicht gerichtliche Bestrafung -inzutr-t-n hat, mit Geld bis zu ISO Mark oder mit Haft bi» zu 14 Tagen bestraft. Schwarzenberg» am 2V. Februar 1918. Der Zivilvorfitzende der Königliche« Grfatzkommifiio« i« de« NuShebungSbeztrken Schwarzenberg n«d Schneeberg. Gefchäftsplan. I. Musterungsterminr. Aushebungsbezirk Schwarzenberg. ») in Schwarzenberg im „Bad Ottenstein": Mittwoch, de« »6. Februar von nachmittag» 1 Uhr 20 Mi», an für die Militär» pflichtigen au» Beierfeld und Langenberg, Donnerstag, den 27. Februar von vormittag» 8 Uhr 45 Min. an für die Militär pflichtigen au» BermSgrün, Bernsbach, Crandorf und Erla, Freitag, den 28. Februar von vormittags 8 Uhr 45 Min. an für die Militär» pflichtigen aus Grünhain, Markersbach, Mittweida, Neuwelt und Waschleithe, Sonnabend, den I. März von vormittag» 8 Uhr 45 Min. an für die Militär- pflichtigen au» Pöhla, Raschau, Ritter-grün und Tellerhäuser, Montag, den S. März von nachmittag» 1 Uhr 20 Min. an für die Militär pflichtigen au» Lauter und Grünstädtel, Dienstag, den 4. März von vormittag» 8 Uhr 45 Min. an für die Militär pflichtigen aus Schwarzenberg einschl. Obersachsenfeld und Wildenau v) in Johanngeorgenstadt im Hotel „Deutsches HauS" von vormittags 8 Uhr 48 Min. an: Mittwoch, den kl. März für die Militärpflichtigen au» Breitenbrunn, Breitenhof, Johanngeorgenstadt, Jugel, Steinbach, Steinheidel und WittigSthal. » Aushebungsbezirk Schneeberg. ») in Schönheiderhammer im Gasthof „Carlshos": Freitag, den 7. März von nachmittag» 12 Uhr 30 Min. an für die Militär pflichtigen au» CarlSfeld, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheiderhammer und Unterstützengran, Sonnabend, den 8. März von vormittag» 9 Uhr 15 Min. a« für di« Militär pflichtigen au» Schonheide. , v) i» Eibenstock in der Restauration „Centralhalle": Montag, den Iv. März von nachmittag» 12 Uhr 50 Min. an für die Militär» pflichtigen aus Blauenthal, Hundshübel, Muldenhammer, NeidhardtSthal, Sosa, Wildenthal und Wolfsgrün, Dienstag, den 11. März von vormittags 9 Uhr 30 Min. an für die Militär pflichtigen aus Eibenstock. o) in Lössnitz in: Rathause von vormittags S Uhr an: Mittwoch, den 12. März für die Militärpflichtigen auS Lößnitz, Donnerstag, den IS. März für die Militärpflichtigen aus Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Oberaffalter und Streitwald. ü) in Aue im Hotel „Diadtpark": Freitag, den 14. März von vormittag» 8 Uhr 45 Min. an für die Militär pflichtigen des Jahrganges 1893 auS Aue, Sonnabend, deu 13. März von vormittags 8 Uhr 45 Min. an für die Militär pflichtigen auS Aue der Jahrgänge 1892 und 1891, deren Zunamen mit dem Anfangsbuchstaben bis I, beginnen, sowie für diejenigen auS Auerhammer und Niederpfannenstiel, Montag, den 17. März von nachmittags 12 Uhr 50 Min. an für die Militär pflichtigen aus Aue der Jahrgänge 1892 und 1891, deren Zunamen mit dem Anfangsbuchstaben Ll bis 2 beginnen, der älteren Jahrgänge, sowie für diejenigen aus Oberpfannenstiel, DienStag, deu 18. März von vormittags 8 Uhr 45 Min. an für die Militär pflichtigen aus Bockau, Ntederschlema und Schindlers Werk. v) in Schneeberg im Gasthof „Stadt Leipzig": DienStag, den 28. März von nachmittag» 1 Uhr 20 Min. an für die Militär, pflichtigen aus Albernau, Burkhardtsgrün und Lindenau, sowie diejenigen de» Jahrgangs 1891 au» Schneeberg, Mittwoch, den 2S. März von vormittags 9 Uhr 20 Min. an für die Militär pflichtigen aus Griesbach und diejenigen der Jahrgänge 1893 und 1892 au» Schneeberg, Donnerstag, den 27. März von vormittags 9 Uhr 20 Min. an für die Militär pflichtigen au» Neustädtel und Oberschlema, Freitag, den 28. März von vormittags 9 Uhr 20 Min. an für die Militär pflichtigen aus Neudörfel und Zschorlau. n. Losungs- und ReklarnatLonstermine. ») 1« Johanngeorgenstadt im Hotel „Deutsches Haus" von vormittags 8 Uhr 48 Min. an: Donn-r-tag, de« 6. März für dir Militärpflichtigen des Jahrgang» 1898 au» dem Au-Hebungsbezirk Schwarzenberg. b) in Schneeberg im Gasthof „Stadt Leipzig" von vormittags S Uhr 2V Min. an: Sonnabend, de« 2». März für die Militärpflichtigen des Jahrgang» 1893 au» dem AuShedungSbezirk Schneeberg. ——— Di« Königlich« AmtShauptmannschast Schwarzenberg, am 22. Februar 1913. Vorschrift«« für de« Verkehr des Lastfuhrwerk- ans de» öffentlichen W«g««. Bei allen auf den öffentlichen Wegen de» hiesige« Verwaltungsbezirk» — m-te« fie Staattstraßen oder ««der, dem öffentliche« Verkehr di««d« Fahrstraßen, /