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Leipziger Allgemeine Zeitung. WM und Auslandes. 2 Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Uevepvtick. Ekpanien. Paris. Der Bruch mit Frankreich scheint beseitigt. Großbritannien. Oberhaus (Durchsuchungsrecht). Unterhaus 'Noth der arbeitenden Klassen). Ueberlandreise nach Ostindien. * London. Sir R. Peel's Antwort in Bezug auf Afghanistan. Frankreich. Der Artikel des Morning Chronicle in den pariser Jour nalen. Der Oppositionscandidat in Paris gewählt. Beschluß der Han delskammer in Lyon. Paris. Zeitungspolemik. Paris. Ueber die Lage in Afrika. Belgien. Colonisirungscxpedition nach Guatemala. Niederlande. Limburgs Beitrag zur Bundeskaffe. Deutschland. s München. 18. und 19. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. "Freiberg. Hundertjährige Gedächtnißfeier. "Stutt gart. Die von der Kammer erledigten Gesetze. Stuttgarter Bahnhof frage. Die „Blätter der Gegenwart", x Frankfurt a. M. Tod der Gräfin v. Reichenbach-Leffonitz. Postuntcrhandlungen Oesterreichs mit Thurn und Taxis- Preußen. A Berlin. Ehescheidungsgesetz. Hofconcert. ch Aus Preus sen. Nachrichten über G. Kombst. Meinungen über Jacoby's Frei sprechung. — Berichtigung der Rheinischen Zeitung. Vesterreich. S Aus Westerreich. Der Adel. Schweiz. Lusern. Beschluß des Erziehungsraths wegen der Bilder. Noch Etwas über das Urtheil gegen Disteli. Zürich. Herwegh's Nieder lassung nicht zugelassen. * von der nördlichen Grenze. Beschlu des aargauischen großen Raths über das yorörtliche Schreiben. Mejieo. Unruhen. Haiti. Dortige Journale über die Federungen der spanischen Schiffs- commandanten. Handel und Industrie. * Frankfurt a. M. Börsenbericht. Berlin. Ankündigungen. Spanien. Paris, Iv. Fcbr. Das Cabinet der Tuilerien soll gestern Nach richten aus Madrid erhalten haben, nach welchen die diplomatischen Ver hältnisse zwischen Frankreich und Spanien «ine günstigere Gestalt an genommen zu haben scheinen. Obgleich über den Inhalt der eingclau- fenen Depeschen nichts Bestimmtes verlautet, so betrachtet man doch heute die Gefahr eines diplomatischen Bruchs mit Spanien als bei nahe völlig beseitigt. — Die Tribuna von Valencia ist auf dringen des Verlangen des in derselben angegriffenen französischen Konsuls durch den Gcfe Politico zur gerichtlichen Rechenschaft gezogen worden. — Gegen die madrider Postdata, ein christinisches Blatt, hat das Geschworenengericht wegen zweier verschiedenen Artikel erklärt, daß Grund zur Anklage vorhanden sei, eine Thatsache, die um so mehr von Belang ist, als die Jury sich lange Zeit entschieden parteiisch für die Presse gezeigt hatte.— Aus Barcelona nichts Neues.*) *) Aus Genf erhielten wir folgendes Schreiben: „Genf, 8. Febr. Nach einem soeben hier eingelaufenen Handelsbriefe wäre in Marseille die telegraphische Nachricht angekommen, daß in Barcelona ein aber maliger blutiger Aufstand ausgebrochen sei, in welchem das siegreiche Wolk dir Soldaten abermals genöthigt, sich auf den Montjuich zurück zuziehen. Nach demselben Briefe soll eine andere entfernte Provinz die Republik proclamirt haben." Der Correspondent bemerkt noch, daß das Haus, von welchem er die Nachricht habe, gewöhnlich gut unterrich tet sei und keine Börsenspekulation treibe. Großbritannien. London, S. Fcbr. Zn der Sitzung des Oberhauses am 7. Febr. erhob sich Lord Brougham, um, wie er sagte, die Aufmerksamkeit des Hauses auf einen höchst wichtigen Gegenstand zu lenken und die wahre Lage der Sache in Bezug auf die Unterhandlungen anzugcbem welche I82Z/24 über das Durchsuchungörccht zwischen den Vereinigten Stagten und Eng land gepflogen worden. Er sei um so mehr veranlaßt, dies zu thun, weil, ohne Zweifel aus Misvcrständniß einer klaren und unlaugbaren Thatsache, denn die Sache sei unbestreitbar, da sie in den Protokol len des Kongresses der Vereinigten Staaten stehe: weil durch eine unrichtige Auffassung der Thatsachcn neulich ein großer Jrrthum in dieser Beziehung begangen sei von einem Manne, vor dem er eine aufrichtige Hochachtung hege, den Alle, denen er bekannt, wegen sei ¬ nes Geistes und seiner Kenntnisse achten und bewundern, den er sei nen chrcnwerthen und gelehrten Freund nennen möchte und der die Stelle eines Generalprocureurs am Kassationshof in Paris bekleide: Hrn. Dupin. Dieser Herr soll eine ungemein unrichtige Darstellung von Dem geliefert haben, was bei den Unterhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und England in den Jahren 182Z/24 wirklich verfiel, und zwar in dem Grade, daß er sich auf seinem Platz in der französischen Dcputirtenkammer zu sagen erlaubt, der Senat der Ver einigten Staaten habe sich geweigert, die Frage des Durchsuchungs rechts zu berühren, in welcher Form sic auch vorgcbracht werden möge, und derselbe verweigere die Berührung dieser Frage ausdrücklich des wegen, weil die Anerkennung eines solchen Satzes mit der Unabhän gigkeit der Nation und der Ehre der Nationalflagge unverträglich ftin würde. Ueber diesen Punkt sei er aber mit seinem ehrenwerthen Freund in Streit. Wenn sein chrenwerthcr Freund Recht habe, müsse er Unrecht haben, denn fast in demselben Augenblicke, als sein ehrcn- wcrther Freund seine Ansicht in der französischen Dcputirtenkammer ausgesprochen, habe er selbst im Obcrhause eine ganz andere Angabe über denselben Gegenstand gemacht. -Er wolle Unrecht haben, wenn es ihm nicht gelinge, mathematisch zu beweisen, daß der Senat der Vereinigten Staalcn nicht blos die Berührung der Frage als unver einbar mit der Unabhängigkeit der Nation und der Ehre der Natio- nalflaage nicht verweigerte, daß der Senat nicht blos nicht verweigerte, das Durchsuchungsrecht jemals anzucrkcnnen, sondern daß derselbe so gar die Berührung der Frage freiwillig unternahm. Die Frage ward entschieden zuerst durch einen fast einstimmigen Beschluß des Repräsentan tenhauses und dann des Senats. Dieser Beschluß enthalte die öffentliche Meinung der Bürger der Vereinigten Staaten über diesen Gegenstand. Aus diesem Beschluß ergebe sich deren Ueberzeugung, daß die Natio nalunabhängigkeit und die Ehre der Nationalflagge von der Frage des Durchsuchungörechts nicht berührt würden. Der fast einstimmige Be schluß beider Häuser des Congrcsses foderte den Präsidenten auf, der einige Bedenklichkeiten in Bctress der Nationalflagge hegte; allein der allgemeine Wunsch, ausgesprochen durch beide Häuser der gesetzgebenden Versammlung, überwachte den Präsidenten und beseitigte seine Bedenken; der Beschluß foderte den Präsidenten auf, die Ausführung ihres Wunsches bei dem englischen Ministerium nachdrücklich zu betreiben. Er fodcre Jeden auf, der die Acten des Congrcsses gelesen, er fodere Jeden auf, der die Protokolle über die Unterhandlungen von 1823/24 gelesen, die er jetzt in seiner Hand habe, die Angabe, welche er eben gemacht, auch nur in der allergeringsten Kleinigkeit zu bestreiten, zu ändern, zu berichtigen. Der Antrag sei nicht in der Form einer gewöhnlichen Depesche herüberge- ftndet worden, sondern als eine Depesche mit dem Entwurf eines im Voraus vom Senate der Vereinigten Staaten genehmigten Vertrags. Bekanntlich vertrete die Exekutivgewalt in den Vereinigten Staaten das Land nicht, wie in England. In England vertrete die Exccutiv- gewalt bei Verhandlungen über Krieg und Frieden den Staat, und das Parlament könne durch seine Beschlüsse nur seine Meinung über Dasjenige auösprechen, was die Krone oder die Exccutivgewalt in Ver tretung des Landes gcthan. In den Vereinigten Staaten verhalte es sich anders. Dort müsse der Senat ebensowol wie der Präsident einen Vertrag ratisiciren. Es bedürfe zwei Drittel aller Stimmen im Senat, um di« Ratification eines Vertrags gültig zu machen. Demgemäß habe der Senat im Voraus seine Gewalt ausgeübt und einen genehmigten Ver tragsentwurf nach England gesendet, der dem damaligen Staatssecretair, einem Freunde von ihm und jetzt verstorben (Hrn. Canning), vorgclegt worden sei. Der Minister nahm ihn an und benutzte zur Unterhandlung darüber einen Mann von großen Fähigkeiten, der jetzt im Dienste des Landes sei: Sir Stratford Canning, damals Hr. Stratford Canning. Das sei die Antwort für der Sache unkundige Leute jcnscit des Waf ers, wenn sie zu behaupten wagen, der Senat der Vereinigten Staa- cn wolle das Durchsuchungsrecht unter keinen Umständen je anerken nen. Jetzt wolle er aus dem aus Amerika gesendeten Vertrag über diesen Gegenstand vorlesen, wie der Senat der Vereinigten Staaten mit der Frage umgegangcn sei. Der Vertrag bestimme: «Daß die Kreuzer-beider Parteien Schisse, die mit dem Sklavenhandel beschäf tigt und die Flagge des andern Theiles führen, festhalten (ein starker Ausdruck!), untersuchen, in Beschlag nehmen und zur Verurtheilung ausliefern dürfen.» So lautet der Antrag des Senats der Vereinig ten Staaten, den England annahm und am 7. März 1824 unterzeich nete und dann zur Ratification nach Amerika zurückschickte. Er ward unterzeichnet durch den amerikanischen Gesandten Rush und von Sei ten Englands Lurch die HH. Huskisson und Stratford Canning. Der