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Sch»«sb«i-g 10. LI «4. lttims, m IS. üezekder Ml. Belohnung von L« Mark zn gesichert. Aue, 13. Dezember 1911. 2. -/ 3. als Ansässige Schneeberg, 14 Dezember 1911. Lorenz. 2 Schwarzenberg, am 13. Dezember 1911. ko M tm F< von s von ioä. » > Der Rat der Stadt Or. Rüdiger. 5-, Der Rat der Stadt. — Polizeiabteiluug. vr. Kretzschmar, Bürgermeister. kollrgium als Ansässiger au geschiedenen Herrn Fleischer-meister Drechsler und zwar »uf die Jahre 1912 und 1913 gewählt worden. val»fr«md Zchmewoz. In der letzten Zeit sind von der eisernen Einfriedigung de» Gartengrundstückes des Hrn. SanitätSrateS vr. meä. Pilling an der Schneeberger Straße die Spitzen durch fremde Hand teils abgedreht, teils verbogen worden. Hierüber gemachte Wahrnehmungen, welche zur Ermittelung des Täters führen können, wolle man in unserer Polizeiregistratur melden. Demjenigen, der den Täter so namhaft macht, daß eine gerichtliche Bestrafung erfolgen kann, wird eine Fleischermetster Gustav Drechsler, Ingenieur Gotthard Oertel, als Unansässige. Herr Oberlandmesser Gäbler ist, da er nächst den Herren Justizrat vr. Keymev and Fabrikbesitzer Louis Krauh die meisten Stimmen erhalten hat, an Stelle des wegen Verlusts der Ansässigkeit vor Ablauf seiner Wahlzeit au« dem Stadtverordneten- Oeffentliche Stadtverordnetensitznng in Lößnitz Freitag, de» IS. Dezember abends 6 Uhr. § H 1., Herr Rechtsanwalt Justizrat vr. jur. Keymer, Fabrikbesitzer Louis Krauß, Oberlandmesser a. D. Eduard Gäbler, Mann für geheime Erkundungen empfohlen und ange geben, wie er am besten zu gewinnen sei. Auch hat er versprochen, bei einer süddeutschen Maschinenfabrik sich nach einem Motor zu erkundigen, über dessen Verwendung für Kriegsschiffe die Engländer Kenntnis zu erhalten wünschten, v. Maack ist demnach der Beihilfe zum Ver brechen nach 8 1 für schuldig befunden worden. Wulff ist seit sechs Jahre» bet der Norddeutschen Maschinen- und Armaturenfabrik in Bremen angestellt gewesen und war hauptsächlich mit der Anbringung und Revision von Nnterwasserschallsignalen für Kriegsschiffe und Unterseeboote betraut. Als Schultz im Jahre 1910 in Deutschland war, hat Wulff ihm zu erkennen gegeben, daß er bereit sei, ihm Material zu liefern. Im März 1911 hat er dann mit S hultz eingehende Verhandlungen ge pflogen und u. a. den Auftrag erhalten, über das in Kiel im Bau befindliche Schiff Ersatz Odin Mitteilungen zu machen. Diesen Auftrag hat er auSgeführt. Wie wett er sonst noch von Schultz Auftrage erhalten hat, lst nicht mit Sicherheit erwiesen worden, auch nicht, daß er wirklich geheim zu haltendes Material geliefert hat. Er ist daher des Versuchs gegen den 8 3 des Spionagegesetzes ftzr schuldig befunden worden. Die Eckermann war Wirt schafterin bei Lyulff und Hipsich. Sie hat Schultz auf Wulff aufmerksam gemacht und darauf hingearbeitet, daß Schultz sich der Angeklagten Wulff und Hipsich als seiner Spione bediente. Sie hatte volle Kenntnis von dem, was Schultz trieb. Sie hat sich daher der Beihilfe zum Ver brechen gegen de» 8 * schuldig gemacht. „ »-»»kn«,»" ns«a»I -W» «N »«»»»« »» «iS Alf i ,«ch d,» L«UI- vud F»U»gnu « »s» sik Ltzl. s I« ttt,MH» I«,!« dn Ih>. »t>f«, »«««I. I « I» «El.-ttl »k raa tL Vie llrteilsbegrünSuug im Splonageprozeg Scduw u. Son. Wie der „Erzgebtrgische Volksfreund" z. T. gestern nachmittag durch Extrablatt bekannt gegeben hat, verur teilte am gestrigen Mittwoch das Reichsgericht im Spionage. Prozeß Schultz u. Gen. den Anstifter, den englischen Schiff-Händler Schultz zu sieben Jahren Zucht haus, seine Helfershelfer, den Ingenieur Hipsich zu zwölf Jahren Zuchthaus, von Maak zu drei Jahren Zuchthaus, Wulff zu zwei Jahren ZuchthayS und die Wirtschafterin Eckermann zu drei Jahren Zuchthaus, und z>ar Schultz und Hipsich «egen Verbrechens gegen den Paragraphen 1 des SptonagegesetzeS (vollendeter Verrat), Maack und die Ecker- mann wegen Beihilfe dazu und Wulff wegen versuchten Verrats, Schultz erhielt außerdem 10 Jahre Ehrverlust, dl« anderen drei Angeklagten 5 Jahre, Angerechuet wur den dem Schultz von der Untersuchungshaft sechs Monate, allen andere» vier. Auch wurde die Polizeiaufsicht für zulässig erklärt. In d«p Begründung des Urteils wird aus- -efühct: Durch dje Verhaftung des englische» Schiffshändlers Schultz, die am 1. März i» Hamburg erfolgte, ist eine Gesellschaft von Spionen unschädlich gemacht worden, die seit mehreren Monaten im Solde des eng lischen SptonagebureauS militärische Geheimnisse tu Deutschland zu erkunden bemüht war, deren Preisgabe für die Sicherheit heS Reich» tu höchstem Grade schädlich war. D>« Verhandlung hat ei» erdrückendes Beweis» material ergeben. Fast an allen wesentlich,» Punkten hat sich bgs Gericht auf die Angaben de- Angeklagten Schultz gestützt t wenn er vielleicht auch nicht alle« gesagt hat, wa» er weiß, so konnte ihm doch Glaube« geschenkt werden. Ai» er verhaftet worden «ar und Man ihm vorhielt, daß die» ein Unglück für ihn sei, erwiderte er: O nein. E» war mein Glück, Denn wenn ich nicht verhaftet worden wäre, hätte ich nach viel mehr gemacht und wäre zwanzig Jahre lang Su» Deutschland nicht h«r,usÄk»m»«»l Daß Gericht R überzeug baß Schultz über die Tätigkeit des englischen Nachrichtendienstes und seiner Agenten keine wesentlicheren Tatsache» verschwiegen hat. Es glaubt aber seinen Angaben nicht nur, soweit sie ihn selbst betreffen, sondern auch soiveit sie offensichtlich die Mitangeklagten belasten. Anscheinend hat Schultz seine Reisen, die ihn als Schiffshändler nach Deutschland führten, dazu benutzt, um mit allen möglichen Personen zwecks Er kundung militärischer Geheimnisse Verbindungen anzu knüpfen. Er hat sich besonders an Hipsich, Wulff und v. Maack gewandt, deren Verkehr mit dem englischen Nach richtendienst vermittelt, dte Deckadressen und die Deckworte für ihre Korrespondenz angegeben und selbst bei Absendnng der Geheimnisse mitgewirkt. Die ganze Tätigkeit de» Sckultz war zusammzufasse» al» ein fortgesetztes Verbrechen gegen 8 1 des Spionagegesetzes. Hipsich ist ein geborener Oesterreicher, seit mehr als 12 Jahren bei der Weserwerft angestellt und hat im Jahre 1909 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, nachdem da» Reichsmarineamt die Beschäftigung von Ausländern in derartigen Betrieben verboten hatte. Durch seine dienst liche Tätigkeit hatte er Gelegenheit, dte Pläne von Kriegsschiffen kennen zn lernen und Elusicht in viele geheim zu haltende Dinge zu nehmen. .Er hatte sich eine gtoße Sammlung von Plänen und anderem wichtigem Material angelegt und alles an das englische Nachrichten, bureau geliefert. Der große Wert dieses Materials geht am besten aus der Ueberraschung und uu- verhohlenen Freude hervor, die von den Eng ländern geäußert wurde. KWIe D WimWmMmi. WM. Fortbildungskurse für Maschinenfticker. Teilnahme ist unentgeltlich- Dauer «tues Kursus bis 4 Wochen. Für gefertigte Arbeit wird eine entsprechende Vergütung gewährt. Anmeldungen an die Direktive». Was die Strafa us m« ssn u g betrifft, so war der Angeklagte Hipsich am schwersten zu bestraft«, den» er hat lediglich aus Gewinnsucht gehandelt ohne irgend ein ander,» Motiv. Er hat Geheimnisse, die ihm i» dienst» „ licher Tätigkeit bekannt geworden war«»», vmiSgembe« und schriftlich« Aufstellung übet die da« Deutsche Reich in erheblicher Weis, gefährdet. Mil- _ er Schiffe de» Norddeutsche» derungsgründe find nicht vorhanden, An zweiter Stell« Lloyd, der Hamburg»Amerika»Ltnt« ufw.ikommt Schultz in Betracht, obwohl er Ausländer ist und 'all «eine» Kriege». Diese Mitteilung wurde auch ein Geständnis abgelegt hat. Der Verteidige, hatte Schultz nach England «schickt. Im Dezember 1910 für ihn mildernde Umstände beantragt, dl, ihm ab« nicht ist bann v. Maack selbst nach England gereist und dort zugebilligt werden konnten. Der " Nr. 62, 83 u. 64 des diesjährigen Reichsgesetzblattes sind erschienen und liegen in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Portugals zu dem am 4. Mai 1910 in Poris unterzeichneten Abkommen zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen. — Bekanntmachung, betreffend die Be schäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Nohzuckerfabrtken, Zucker raffinerien und Melasseentzuckerungsanstalten. — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Nebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. — Eichordnung für das Deutsche Reich. — Abkommen zwischen dem Deutschen Reich« und dem Großherzogtume Luxemburg wegen Begründung einer Gemeinschaft der Essigsäure» Verbrauchsabgabe. — Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Jntttnationalen Funkentelegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Persien, deu Beitritt Persiens zum Zusatzabkommen vom gleichen Tage und den Beitritt der Belgischen Kongo-Kolonie zu beiden Abkommen. — Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am S. Juli 1906 in Genf unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung des Loses de« Verwundet«» und Kvanken bei Yen im Felde stehenden Heeren durch Portugal. — Verordnung, be treffend die Auflösung des Reichstags. — Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag. Die Stadträte von Ane, Lößkitz, Renstädtel, Schneeberg nnd Schwarzenbergs -ie Bürgermeister von Grünhai», Hartenstein, Johanngeorgenstadt «no Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptma»nschaftlicho» Bezirks. I-snir,»-»»»,!!«, »r dir »» erktemna, >»»«rr dl» »»». «>»«« ll Uhr. »im «Ir,U.s« ftr di, dn de> » di« »orgU<rI«drun! I»« », a»ir „ d«I»»I«r LUI, »Ir» m«t »ain, ,d«a Wird »r du m»u,»«u «I». »icht ««rr-linl. -»airli», >«r «,,m v»r»ud«r«i ,,d, U,,rs,»»ler «,»,»»,1,1« ft» »«««^»»„ ,i. ist dann v. Maack selbst »ach England gereist und dort zugebilligt werden konnten. Der k mH Agent«» de- ,«glisch«n Nachrichtendienste» zusammm- durch unwahr« Angaben dl« U«t,rsu gnvnmv Er ha' auch dl,ft« Mlch «ls gnignrten und mußt, sich als «himüllg« Kriegs Der Königliche StaatsfiSkuS (Eisenbahnverwaltnng) beabsichtigt aus dem Betriebsgrabe« der Firma 8. Friedrich in Carlsfeld bei Flurstück 132 für Schöu- heiderhanimer täglich 85 obm — 1 Seknndenliter Wasser zur Speisung der Loko motiven auf Bahnhof Wilzschhans zu entnehmen. Die Wasserentnahme soll solange erfolgen, al« der gegenwärtige Notstand dauert. (88 24, 33 flg. des Sächsischen Wasser- gesetze»). Die Plan unterlagen liegen hier zur Einsicht aus. Etwaige Einwendungen hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privat- techtStiteln beruhen, bei Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekannt- Müchung an gerechnet, hier anzubrinqen. 1098 IV. Schwarzenberg, am 13. Dezember 1911. Die Königliche Amtshauptmaunschaft. Di« Königliche Kreishauptmannschaft Zwickau hat gemäß 8 105 s Absatz 1 der Reichsgewerbeordnung ausnahmsweise genehmigt, daß die Barbiere und Friseure am S4. ,md 21. Dezember ISII (hre Gehilfen und Lehrlinge nicht nur beim Verkauf von Parfümerien, Seifen u. s. w., sontow auch in ihrem Gewerbe selbst bi» abends 8 Uhr beschäftigen unter der Vor- aussetzung. daß dem Hilfspersonal in der Woche zwischen dem 24. und 31. Dezember «t« freier Werktag gewährt wird. Schwarzenberg, 12. Dezember 1911. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Zufolge der am 4, Dezember 1911 Vorgenom, menen Ergänzungswahlen treten mit Beginn des «Lchsten Jahres folgende Herren in das hiesige Stadtverordnetenkollegium ein bezw. Wieder ein: jrMbMlksfrsunö f A Tageblatt Rntzblatt A . . jur (ie kgl-un- MAchmVchMm in Ms.Grünham.Lattsmtti^ch^ § ge-rgen8M.MM MuttESchMbrrg. ZchwWenberg bZwMMOls v. Maack lernte Schultz im August 1901 kennen, der ihn gleich am ersten Tage fragte, ob er mit seinen englischen Freunden über Marillesache» korrespondieren und Auskünfte erteilen wolle, wozu v. Maack sich schließ lich bereit erklärte, v. Maack hat dann auch de» Ingenieur Hipsich vo« der Weserwerft al» geeignet empfahl«», Er gab an Schultz «lne s' Verw-nduag d« lu« g über dte da« Deuts Norddeutsche» lwrungsar ^» Ltnt« usw.«kommt Schultz i Gestw