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mdZehmelwiI. V-rnfprech^k". Aus Li Nl Tageblatt u^Mtsblalt V '° für Lie kgl.mL MUzchenZeWen in M.Gnmhaiu.Latten8teinSohanD L7^,» n MsgemMLOmtz LeusiESchMberg.ZchrvwenberL bswMlösnfelL. v» „SrMdlrgWr volkrsrruud" rrl<I>.'!ul inil Zu-iwhw» dir Lage >mch de» Lon»- uud ^,^l»gc». Ädodürmnit u^uolU^ Lüplg. Iii^erale: im L»il«diatii><>iril der Uaum der !>p pelihell» iü v!i) , d»a>. -ou auswiirl« IS VI-, im omMchm Lkil d» liaum d,r Ssp. Korvu»j<U» 45 psg., 1°, ll,dl.-rril di« Stile 45 Ns<>. RE »k« SS. Wi liil. 2»sir»I,»-L»nai>M! <Nr die am liaLmillaa «icheiutude Nummer dl» voc- »ullag 11 Uhr. Line Lllrni-aft für die nächfltSgig» Aufnahme der Anjelnen bei. an de» »orgelLriedeum Sage», fasle a» bellimmler Llell« wird nicht geyede», edenfo wird sllr di» MchMeil lileahanilch anfgegedener Aniilgen nicht garantiert. Auewärllge Aufträge nnr gegen varanedegahlong. Für Nttck- gadi eingefandler ellannfliriple macht lich die Nedal-.tio» nicht »erantwartllch. «4. Jahrs« -ASLSlk^S««!!««»^^ Bahnhofstraße in Aue vom Hotel „Burg Wettin" bis zur Abzweigung der Güterbahn- Hofstraße teils fahrficher, teils trittsicher zu überdecken. (8 23, 33 flg. des Sächsischen Wassergesetzes.) Die Königliche Amtshauptmannschast. Die Stadtgemeinde Aue beabsichrigt, den Kircheis'schen Betriebögraben längs der Die Planunterlage» liegen im Rathaus in Aue zur Einsicht aus. Etwaige Einwendungen hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privat- ttchtStiteln beruhen, bet Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmach ung an gerechnet, bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft anzu bringen. 277 Schwarzenberg, am 17. Juni 1911. , Die Königliche Amtshauptmaunschaft. Lie Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von 8 105 s der Reichs« Juni dieses Jahres genehmigt, das? während der Zeit bei Spaziergängen Verkehr mit Kraftfahrzengen. Zahlreiche Klagen über rücksichtsloses fahren mit Kraftfahrzeuge» veranlassen die Königliche Amtshauptmaunschaft, die Eigentümer und Führer von Kraftfahrzeugen auf die nachstehenden Vorschriften der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers, betr. die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 hinzuweisen: Die Fahrgeschwindigkeit ist jederzeit so einzurichten, daß Unfälle und Verkehrs störungen vermieden werden und daß der Führer in der Lage bleibt, unter allen Um ständen feinen Verpflichtungen Genüge zu leisten. Innerhalb geschlossener Ortöteile darf die Fahrgeschwindigkeit von 15 Kilometer in der Stunde nicht überschritten werden. Auf unübersichtlichen Wegen, insbesondere nach Eintritt der Dunkelheit oder bei starkem Nebel, beim Einbtegen aus einer Straße in die andere, bei Straßenkreuzungen bei Straßenmündungen, bei scharfe» Straßen- krümmungen, bei der Ausfahrt aus Grundstücken, die an öffentlichen Wegen liegen und bei der Einfahrt in solche Grundstücke, bei der Annäherung an Eisenbahnübrrgänge in Schienenhöhe, ferner beim Passieren enger Tore und Brücken sowie schmaler oder ab schüssiger Wege sowie da, wo die Wirksamkeit der Bremse» durch die Lochl pfrigkeit des WegeS in Frage gestellt ist, endlich überall da, wo ein lebhafter Verkehr herrscht, muß langsam und so vorsichtig gefahren werde», daß das Fahrzeug sofort zum Halte» gebracht werden kann. (8 18.) Der Führer hat entgegenkommende, zu überholende, in der Fahrtrichtung stehende oder die Fahrtrichtung kreuzende Menschen sowie die Führer von Fuhrwerken, Reiter, Radfahrer Viehtreiber usw. durch deutlich hörbares Warnungszeichen rechtzeitig auf dnS Nahen deS Kraftfahrzeugs aufmerksam zu machen- auf die Notwendigkeit, das Warnungs» Zeichen abzugeben, ist in besonderem Maße an unübersichtlichen Stellen zu achten. Das Abgebe» von WarnungSzeicheii ist sofort einzustellen, wenn Pferde oder andere Tiere, dadurch unruhig oder scheu werden. (8 19.) Werkt der Führer, daß ein Pferd oder ein anderes Tier vor dem Kraftfahrzeuge Aeut, oder daß sonst durch da» Vorbeifahren mit dem Kraftfahrzeuge Menschen oder Tiere tn Gefahr gebracht werden, so hat er langsam zu fahren sowie erforderlichenfalls »nzuhalten und die Maschine oder den Motor außer Tätigkeit zü setzen. (8 20) Beim Einbiegen in eine andere Straße ist nach rechts in kurzer Wendung, nach links in weitem Bogen zu fahren. Diese Vorschrift gilt entsprechend für das Durch fahren von scharfen oder unübersichtlichen Wegekrümmungen. Der Führer hat entgegenkommenden Kraftfahrzeuge», Fuhrwerken, Reitern, Rad fahrern, Btehtransporten oder dergleichen rechtzeitig und genügend nach rechts auSzu- weichen, oder falls dies die Umstände oder die Oertlichkeit nicht gestatten, so lange anzu- halten, biS die Bahn frei ist. Das Vorbeifahren an eingeholten Kraftfahrzeugen, Fuhrwerken, Reitern, Radfahrern, Viehtransvorten oder dergleichen hat auf der linken Seite zu erfolge». (8 21.) Zu den Verpflichtungen des Führers gehört es auch, auf nassen Straßen beim Begegnen oder Ueberholen von Personen die Fahrgeschwindigkeit derart zu mäßigen, daß ein Beschmutzen der Passanten vermieden wird. Die Eigentümer von Kraftfahr zeugen und die Fahrgäste werden ersucht, auch ihrerseits auf die strenge Einhaltung die ser Vorschriften durch die Wagenführer zu halten. Schwarzenberg, am 12. Juni 1911. Freitag und Sonnabend, den 8». «nd 24. Juni IV1I werden wegen Reinigung der Geschäftsräume nur dringliche Geschäfte erledigt. Schwarzenberg, am 16. Juni 1911. Königliches Amtsgericht. Die Geschäftsräume des unterzeichneten Amtsgerichts werden Freitag, den SS. «nd Sonnabend, de« 24. Juni LVII gereinigt. An diesen Tage» werden nur dringliche Sachen erledigt. Lößnitz, den 19. Juni 1911. Königliches Amtsgericht. In letzte« Zeit sind die Schutzschranken und dköFvIkkVklA* Handgriffe am hiesigen Schlemaer Stangenberg viel fach beschmutzt, beschmiert und sogar angeschnitten worden. Wir sichern dem, der den oder die Täter so zur Anzeige bringt, daß sie bestraft werden können, «ine Belohnung von LV Mark für den Etnzelfall zu. Gchmebng, am rs. Juni 1911. gewerbeordnung unterm 10. I , ... der diesjährigen Obsternte an Sonn- und Hesttageu in' den bei Spaziergängen und Landpartien berührten offenen Verkaufsstellen je für die Obstsorte, die gerade ge erntet wird, Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter über die in 8 105 b der ReichSgewerbe- ordnung bestimmte fünfstündige bez. statutarisch geordnete Zeit hinaus, jedoch nicht wäh rend der Zeit des ÄormtttagSgottesdienstes beschäftigt werden. Im Anschlusse daran wird für den Verwaltungsbezirk der unterzeichneten Amts- hauptmannschaft hierdurch bestimmt, daß dieser Obstverkauf mit Ausnahme der Zeit des Bormittagsgottesdienstes bis abends 8 Uhr stattfinden darf. Zwickau, de» 16. Juni 1911. Die Königliche Amtshauptmaunschaft. Neuftädtel. Schulgeld. Das am 15. Juni fällig gewesene Schulgeld und Fortbildungsschulgeld für den 2. Termin 1911 ist spätestens bis zum IO. Juli dieses Jahres bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an unsere Stadtsteueretnnahme zu bezahlen. Neustädte!, am 16, Juni 1911. Der Stadtrat. I. V.: C. Dietz, Stadtrat. Schwarzenberg. Oesfentliche Impfungen. Die öffentlichen unentgeltlichen Impfungen der Erstimpflinge werden in diesem Jahre wieder in der Bürgerschule Zimmer Nr. 20, »eben der Aula, die als Warteraum bestimmt ist, durch Herrn SanitätSrat Or, Müller vorgenommen. Es sollen geimpft werden: Mittwoch, den 2L. Juni dss. Js. von nachmittags 3—4 Uhr die Kinder, deren Familienname mit den Buchstaben M anfängt, und von nachmittags 4—5 Uhr die Kinder, der Familienname mit de» Buchstaben Al—L anfängt. Alle geimpften Kinder sind eine Woche nach der Impfung, also Mittwoch, den 28. Juni dss. Js., nachmittags 3 Uhr dem Jmpfarzte im Jmpfraume zur Nachschau vorzustellen. Jmpfpflichtig sind: 1. die im Jahre ISIS geborenen Kinder, 2. die in den Vorjahren wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht zur Impfung gelangten oder ohne Erfolg geimpfte» Kinder. Befreit von der Impfung sind die Kinder, welche die natürliche» Blatter» i» den letzten 5 Jahren überstanden haben oder ohne Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit nicht geimpft werden können. Die Befreiung ist durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Befreiungszeugnisse und die Impfscheine über Privatimpfungen sind spätestens bis zum 31. Dezember ISII an Natöstelle — Einwohneramt — vorzulegen. Lius einem Hause, in welchem ansteckende Krankheit»»», wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Krupp, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken zur Jmpfzeit herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Impftermine keinesfalls gebracht werden. Wenn ein Impfling deshalb nicht er scheinen kann, so ist dies vor dein Impftermine dem Jmpfarzte anzuzeigen. Tie Eltern impfpflichtiger Kinder oder deren Vertreter werden überdies auf gefordert, dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. Schwarzenberg, am 13. Juni 1911. 2 Dev Rat der Stadt. M i t t w o ch, den 21. Juni 1011, nachmittags 2 Uhr sollen ea. 5V Ceutner Preßspan-Pappen versteigert werden Bieter wollen sich in Bergers Restaurant in Wildenau versammeln. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, den 17. Juni 1911. Mittwoch, den 21 Jnni 1011, Vorm. 10 Uhr sollen I Büffet, I Piattino und 1 Standuhr versteigert werden. Bieter wollen sich tm Hotel „Wettiner Hof" in Schwarzenberg einfinden, Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, d. 17. Juni 1911. Ler am 10. Juni 1911 fällig gewesene 2. Termin ^»4444^4^ Oemeindeanlager» ist spätestens bis zum 25. dss. Mts. an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Dev Gemeiudevorstaud. Straßensperrung. Wegen Nrubeschotterung wird der von Weißbach nach Burkersdorf führende Comunicattonsweg, von der fiskalischen Straße bis zur Burkersdorfer Flurgrenze, vorn 20. bis mit 28. ds. Mts. für den Fährverkehr gesperrt. Weißbach, den 17. Juni 1911. Der Gemeindevorstand. Gerber. Den geehrten Bewohnern von Lößnitz und ^4^44444^ Umgebung wird die tn der Königlichen Landes« blindenanstalt ausgebildete Bürstenmacherin Frl. Selma Wiegleb in Lößnitz, Köiligstraße 72 zu ArbeitSanfträgen angelegentlichst empfohlen. 2 Chemnitz, im Juni 1911. — Direktion der Königlichen Landesblindenaustalt. Oeffentl. Sitzung derStadtverordnetemn Lößnitz Dienstag, de»» 20. Juni ab. 0 Uhr. , Oberschlema. Oesfentliche Gemeinderatssitzung Dienstag, den 20. Jnni 1011, abends V,8 Uhr, im Gemeindeamt. Jahrmarkt (nur Krammarkt) am SV. und »7. Juai LV1L i« EibenUck.