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j» .. (c is^ Hcl^ivarran! lLM.! «4. - Ane. am 20 Dezember 1911. Dev Rat der Stadt. v » . in Kal. Forftrevierverwaltnng Johanngeorgenstadt. Kgl. Forstventamt Eibenstock HMOtzMW Hmi-slliililek wsWlkliikt 270 . 30—36 . 23-29 - 27 . Zwickau, den 8. Dezember 1911. 1869 6 II ^.. Die Königliche Amtshanptmauuschaft Zwickau. - 5. 219 8756 3047 'Oh valksema- ZchmedmA. H-rafpnichrr. Freitag, den 5. Januar ISIS, vorn«. V,S Uhr Gasthaus „Zum Muldental" in Aue 1947 w. Stämme 10—15 em stark, 1350 w. Stämme 16—22 om stark, Srhneevsrg 10. Aus Li WeiknLvktslöm im Königl. i.ekpei'LeminkU'. Donnerstsg, 6en 21. verember nnckm. 6 Ukr kür äie ILinckvi ckvr Sominni »vlinlo, kreitsg, 6en 22. veremder, sdenäs 8 vkr kür die Lvxllnxv ck«s Svwlnars. Vie Litern unserer Kinser uns Leküier uns alle Lreunse uns Oönner ünsersr Anstalt rversen snru ergebenst einZeiesen. 8vdnoobvrK, sen 20 Dezember 1911 U»8 I^olirviltvllvtziiiiu. Anliegerbeiträge Ane. Wer noch Anlieqerbeiträge für Fußweg, Schleusen, Straßen, Granitplatten u. f. »v. an unsere Stadtkasse schuldet, hat spätestens bis znm SV. Dezember ISII Zahlung zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Mahnung aus Kosten der Schuldner. 0« „<ri,.dlr,^«i V»Ill,tt»nd« »zllch «U r»»«tM »er l»,i I -LL^W^WLsl S«»ms. Kl L WO« RI IS Pf,., I« »Hl. «rU »le lellt ti Ps^ » SranMilcke protzMmmen zur Neve eaillaux'. Wie die Rede des französischen Ministerpräsidenten über da» Marokkoabkommen von der Deputiertenkammer besser ausgenommen wurde als die des Ministers des Arußera, so nimmt sie auch die Presse besser auf. Auch die Gegiier geben zu, daß Caillaux seine Politik mit recht viel Geschick verteidigt ha«. Der klerikal-monarchistische V au lots schreibt: »Der Führer der Regierung hat die Eprachr eine» Geschäftsmanns sprechen wollen. Gr ist un» wie ein PerwaltungSrat vorsiyenver erschienen, der sich be wahr, «m« Aktionär»«' sammlung von der Äüw der während k» Jahre» abgeschlossenen Geschäfte zu überzeugen Beschäst ist Geschäft. Herr Caillaux hat also unter dem Beifall imerMehrheit, die nichts Bessere» verlangt als sich überzeugen t« lassen,-gezagt, daß der marokkanisch« Handel gut ist. Er Polizeivorschriften über die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Gütern mit Kraftfahrzeugen. Auf Grund der 88 37 und 76 der Reichsgewerbeordnung wird nach Gehör des Bezirksausschusses folgendes bestimmt: 8 l. Zur gewerbsmäßigen öffentlichen Beförderung von Personen oder Gütern mit Kraftfahrzeugen (s. Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mgi 1909, Reichügesetzblatt Seite 437) bedarf es polizeilicher Genehmigung. Eine besondere Genehmigung ist außerdem erforderlich für die Einrichtung von Umfahrten, insbesondere von Fremdenrundfahrten, oder von Unternehmungen zur fahr« planmäßig«« Verbindung zwischen bestimmten Ortschaften. § 2. Zur Erteilung der Genehmigung ist die AmtShauptmannsch'öft zuständig) aur für Unternehmungen zur fahrplanmäßigen Verbindung zwischen bestimmten Ort schaften bleibt die Entschließung der Königlichen Kreishauptmannschaft vorbehalten. Werden bei Umfahrten die Bezirke anderer Polizeibehörden berührt, io bedarf es der gemeinsamen Genehmigung der beteiligten Polizeibehörden. Z 3. Die Genehmigungen (Zulassungen) sind u. a. vom Nachweise des Bedürf, kiffe» abhängig. Außerdem hat der Unternehmer nachzuweisen, daß er seinen VermögenSverhält» niffeu nach oder durch eine angemessene Versicherung ausreichende Gewähr für die Er» füllnug der sie infolge des Kraftwagenbetriebs etwa treffenden Schadenersatzverbindlich- ketten bie'et. Die Genehmigung wird nur auf jederzeitigen, entschädigungslosen Widerruf erteilt. 8 4. Die Leitung von Kraftfahrzeugen darf nur Personen überlassen werdon, die tm Besitze eine» Führerscheins sind. Personen unter 18 Jahren darf sie keinesfalls «vertraut werden. 8 4». Die Einrichtung von Stand» und Halteplätzen bedarf der besonderen Erlaubnis der Gemeindebehörde, bei Staatsstraßen der Königlichen Amtshanptmannschaft. § 4b. Der Wagen hat auf beiden Seiten unterhalb des Führersitzes in einer gemalten Umrahmung oder auf einem mit gemalter Umrahmung versehenen Schilde (— schwarz auf Hellem, weiß auf dumklem Grunde —) bei Personenfahrzeugen die Auf schrift »Mietwagen", bei Lastwagen »Lohnfrachtwagen" zu tragen. 8 5. Im übrigen wird auf die am 1. April 1910 in Kraft getretenen Vor' schriften über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Neichsgesetzblatt 1910, Seite 389 flg.) htagewiesea. Der Erlaß weiterer Polizeivorschriften über Höhe des Fahrpreises und Fahr« Preislisten, Zahi der Fahrgäste, Gepäck, Pflichten des Führers und dessen Dienstkleidung bleibt Vorbehalten. 8 6. Auf den Gewerbebetrieb mit Kraftfahrzeugen der in 8 2 Absatz 3 der Bund«»rat«bekanntmachung vom 3. Februar 1910, betreffend die Regelung des Verkehrs mir Kraftfahrzeugen, erwähnten Art (Straßenlokomotiven, Straßenwalzen, Dampf-, Motorpflüge usw.) finden diese Polizeivorschrifien keine Anwendung. Für den Betrieb solcher Fahrzeuge hat sich das Königliche Ministerium des Innern den Erlaß besonderer Anordnungen Vorbehalten. 8 7. Wer de» in 8 1 genannten Gewerbebetrieb ohne Genehmigung unternimmt oder fortsetzt, wird nach 8 147 Ziffer 1 der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 300 und im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. i. d. Abt. 20—23, 34, 36, 45—48, 63, 64, 78 (Kahlschläge), 22, 23, 63, 64 (Etnzelhölzer), 35 h. Klötze 7—15 cm stark, 3 h. Klötze 16—22 om stark, 6568 w. » 7—15 » « 452 w. » 16—22 om stark, 265 » » 23—29 - - 188 . - 30—50 » » j. d. Abt. 19—24, 28, 34, 36, 37, 44-48, 63, 64, 78 (Kahlschläge), 4, 7, 10, 18, 21, 23, 25, 36, 41, 47, 62, 64, 68, 72, 78, 81 (Einzelhölzer), 10 h. Derbstangen 13—15 om stark, 120 w. Derbstange» 8 u. 9 om stark, 17 w. » 10—12 . - 29 » , 13—15 » i. d. Abt. 21, 22, 63, 64 (Kahlschlag), 21, 22, 23, 44, 62, 64, 78, 81 (EinzelHölzer), 1940 iv. Reisstangen 3—5 om stark, 1943 w. Reisslängen 6 u 7 om stark, i. d. Abt. 20 u. 21 (Kahlschläge), 9, 10, 18, 21, 22, 62, 64, 81 (Etnzelhölzer), 65,s rm w. Brennscheite, 9 rm h., 22,. rm w Brennknüppel, 4,2 rm h., 184,2 rw w. Brennäfte, 209,z rm w. Stöcke, t. d. Abt. 19, 22, 34, 36, 37, 44-48, 63, 64, 78 (Kahlschläge), 4, 7, 10, 18, 21—24, 36, 41, 46—48, 62, 64 (Eiuzelhölzer). Kgl. Forstrevierverwaltung Hundshübel. Kgl. Forstrentamt Eibenstock« hat den anderen nicht geantwortet, die von einer andern Me thode träumten uüd sich nicht mit einer allzu genau ins Gleichgewicht gebrachten Bilanz begnügten." Der natio nalistische Eclair begreift nicht, wie der Ministerpräsident so leicht von der „deutschen Freundschaft" sprechen konnte. Es gäbe Empfindlichkeiten und Hoffnungen, die mit mehr Achtung behandelt werden müßten. Da) Blatt ist mit Caillaux einig, wenn er sich gegen die Stimmenenthaltnng wendet. ES hält dafür, daß man den Vertrag nicht ohne Vorbehalt unterzeichnen könne, nicht ohne die lange Reihe der Irrtümer zu rügen, die unlängst zum jüngsten Kamps« mit Deutschland geführt hätten, den Frankreich etwa» «mver Willen durch den jetzigen Vertrag regeln müßte. La» nationalistische Echo d« Part» vergleicht wie d« Gauloi» di« Stede mit der eine» Aufficht»rat»vorfltzend«, der über ein gut,» Geschäft berichtet. Es erkennt sein Geschick an, aber e» findet die Fürsprache doch ungenügend, weil die R«de kein« «uwort auf die de» Grafen de Mun enthalte, weil Caillaux ntcht von «gabt, gekrochen balle und verschied«»« bu. Klötze 7—15 om stark, 9 bu. Klötze 16—18 om stark, fi. „ 7-15 „ „ 5463 si. 16-45 , „ Derbstang. 8—15 „ „ 11241 „ Reisftang. 3—7 „ 94,5 rm fi. Brennscheite. 47 rm fi. Brennknüppel, 3,5 rm bu., 23 rm fi. Zacken, 21 rm bu., 201,5 rm fi Aeste, den Abt. 3, 32, 35 u. 55 (Kahlschläge), 15, 63 und 71 (Durchforstungen). str die,» «»««M,» Gschel»,>d« «i»»n dl» „i. »Utto, I I Uhr. eil« «»r,st»f« Ide di» ,»chftt«,i,e L»f»»d»u »er de^ «o »i» »,k,,ichrledeoni Io,», sowie », delUxwler Steile wird nicht k'»e»e», »teil« wird für die «>chtt,»eU t«I«»t»»Isch «fovdei« »ich» ,,r„ii«t. roowlleti«, Lilie»,, ,,r,,,n> v,r«»«t,M»»,. F», »I- vwdvw» «od, «i»,el»dl« Miu» NM,t, wicht Nch dl« ttedodilo» nicht »erlitte»,rtllch. interessante Punkte der Verhandlungen im Dunkeln lasse. Die rechtörepublikanische Räpubltque Franyasie schreibt nach einer ziemlich abfälligen Kritik der Rede: „Schließlich stellen wir mit Vergnügen fest, daß Hr. Caillaux es für unerläßlich erachtet, amtlich se ne Absicht zu ver künden, das jetzige System unserer Bündnisse und Freund schaften ganz aufrecht zu halten. Wenner auch, wie man gesagt hat, geheime Hintergedanken hat, so wird die Tat» fache darum nicht wertiger bestehen, daß selbst der Leiter der Regierung es für unmöglich hält, vor dem Lande neue Neigungen zuzugeben. Dies sei gesagt für dteftatg« unserer Freund«, die «ine beachtenswerte, aber unb«grüad«te Furcht haben, unsere äußer« Politik werd« nach «in«r Richtung hin gewandt, di« unser nationales Gefühl nie zugeb«» könnte." Di« radikalen Partetblätt«r Radle al, Rappel, Lanterne und Action sind de» Lobe» über die Rede »oll. Holzversteigerung. IchMMiWlkk MW-Mikk. Freitag, den LS. Dezember ISII, nachm. L Uhr Hotel „Deutsches Hans" in Johanngeorgenstadt Bockau. Bekanntmachung. Zur weiteren Geschäftsvereinfachung und Mit Rücksicht auf die zu begründende Sparkasse wird die Sckulkaffe vom I. Januar LSIS ab im Einverständnis des Gemeinderats mit im Gemeindeamt verwaltet. Vom gleichen Zeitpunkt ab wird das Schulgeld ntcht mehr einkassiert, sondern es ist, wie alle anderen Gemeindeabgaben, im Gemeinde amt zu bezahle», und zwar i» IS mouatlicheu Terminen. Fällig ist das Schul geld am letzten Werktage jedes Monats für den vergangenen Monat. Bockau, den 15. Dezember 1911. Der Schulvorstand. Nr. 65 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt in den Expe ditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt: Bestimmung des Reichskanzlers über die Festsetzung von Pauschver gütungen für Dienstreisen nach nahegelegenen Orten. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Bayerischen Gewerbeschau 1912 in München. Die Stadträte von Aue, Lössnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schivarzenberg, die Brits^rmeister von Griinhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels, die Gememdsoorstände deS amtshauptmannschaftlichen Bezirks. -1 !rMbMlksfkunö f N Tageblatt und MniMall N für Lie kgl.unö MAchenZchdr-en in M.GMhainSmlLNstM.Aohamp si MWnsMLOM LousMs1,SchMbrrg.Zchwas5enb-rL bMMösnfelL