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November 1-11, vormittag 1» Uhr soll ein hier zugelaufener brauner Dackel in der hiesige« Polizeiwache versteigert werden. Neustädtel, den 6. November 1911. Wegen Reinigung der Geschäftsräume können bet der Königlichen Amtshaupt Mannschaft Freitag, de« 10. nnd Sonnabend, de« 11. dieses Monats UUt brirmliche Sachen erledigt werden. Die Bausprechstunde am 10. November fällt auS. 290 vir. Königliche Amtshanptmannfchast Zwickau, den 6. November 1911. keine Befestigungen angelegt; werden. Die französischen und deutschen Truppen dürfen für ihren Durchzug über das Gebiet des ander« in keiner Weise behindert werden. Auch für die Ausführung eines Kongovertrags wird- im Falle von Schwierigkeiten der Schiedsgerichtshof vom Haag die Entscheidung treffen. Die Grenzregulierung zwischen Togoland und Dahomey ist vorläufig aufgegeben. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Das Abkommen geht darauf au», die bisherige« Reibungen zwischen Deutschland und Frankreich auf dem marokkanischen Boden auszuschalten. Frankreich ist ^«S überlassen, die Ordnung in Marokko herzustellen und di« in d?c Llgeciraöüete vorgesehenen Reformen durchzufühvtn. Zu diesem Zwecke ist ihm deutscherseits volle Bewegung»« freihett auf politischem Gebiet zugestanden, zugleich aber auch die Verantwortung für geordnete Zustände im scherifischen Reich übertragen, und anderseits sind durch zahlreiche Einzelbestimmungen Kautelen für Freiheit van Handel und Wandel und für die Gleichberechtigung aller Nationen auf dem Gebiete der Waren»Ein» und »Ausfuhr, der Lieferungen der Industrie für die öffentlichen Arbeiten, deS Bergbaus, des Grunderwerbs und der persönlichen Sicherheit geschaffen. Wir glauben, daß man auf heid«r Seiten mit dem Inhalt des Abkommens einverstanden sein kann. In den Besprechungen deS VertragSschlusfeS in dir französischen Presse herrscht vorwiegend Sieges stimmung. Die Regterungspresse stimmt eine förmliche Jubelhymne an, preist die Haltung des Volks und hebt das Verdienst von Caillaux hervor. LindequistS Rücktritt berührt angenehm. Die „Action" spottet: Die Amtsnieder» Vas MsroNkoabkommon. Sonnabend nachmittag 5 Uhr fand im Auswärtigen Amt die Unterzeichnung des Marokkoabkommens statt. Das für die französische Negierung bestimmte Vertrags» exemplar wird heute abend nach Paris abgehen. Nach seinem Eintreffen daselbst werden die beiden Regierungen die gleichzeitige Veröffentlichung veranlassen. Ueber die Kompensationen (vergl. auch die heutige Wochenschau) ist unseren Kleidungen in der Sonntags« auSgabe noch belzufügen: DaS abgetretene Gesamtgebiet beträgt ungefähr 230000 qkm mit einer Bevölkerung, die man auf 600000 bi» eine Million Seelen einschätzt. Der an Frankreich ab getretene Teil deS Entenschnabel- umfaßt ungefähr 14000 akm. Die neue Grenzabmeffung wird durch eine fran zösisch-deutsche Kommission innerhalb sechs Monaten nach Bestätigung des Vertrags in Angriff genommen werden. Hinsichtlich der Konzessionsgesellschaften bestimmt der Ver trag, daß Deutschland hierfür in alle Rechte, Vorteile und Verpflichtungen Frankreichs etntritt. Die Gesellschaften gehen einfach unter die Souveränität und Gerichtsbarkeit des Deutschen Reiches über. Frankreich erhält das Recht, durch da» deutsche Gebiet eine Eisenbahn -wischen Gabun und dem Mittlern Kongo und Uvangt-Schari zu bauen. Exklave» von LOK» werden Frankreich in die Lag« setzen, am Benue/ am Maya Kebbi und in der Richtung auf de» Logone BerproviantisrungSpoften einzurtchten. A« dem der gemeinsamen Schiffahrt vorbehaltenen Fluhlauf dürfen der Fall, so würde kein Grund vorliegen, ihm das Wort zu reden. Bedauerlich ist, daß die deutsche Presse, ohne die Gründe deS Abschieds zu kennen, gegen die Regier ung Partei nimmt. Sie leistet vadurch der nationalen Sache keinen Dienst, wohl aber unterstützt sie die verhäng nisvollen Bestrebungen derjenigen, die aus gewissen Grün den auf ein parlamentarisches Regierungssystem hin arbeiten. Zugleich aber sollte die Regierung nicht ohne Verständnis an derartigen Zeichen der Zeit, wie sie in der Stimmung der Presse zum Ausdruck kommen, vorübergehen. AuS den widerstreitenden Meldungen vom Kriegs schauplätze in Tripoli» ergibt sich mit Gewißheit, daß sich der schwere Fehler, den Gegner zu unterschätzen, an ^tEenern gerächt hat. Si^ ^.ver? in der vergangenen Woche on verschiedenen Stelle» des Kriegsschauplatzes, be sonders aber bei der Stadt Tripolis, empfindliche Schlap pen erlitten, wodurch die Lage der Türken materiell und moralisch sich gebessert hat. Zn Europa haben Nachrichten über die Art und Weise, in der die Italiener mit einem in der Stadt Tripolis auSgebrochenen Aufstand fertig ge worden sind, lebhafte» Unwillen erregt. Man wird gut tun, hierin eine gewisse Vorsicht des Urteils walten zu lassen, da gerade auf diesem Gebiete leicht übertrieben wird. Die Lage der Italiener mag reichlich ungemütlich sein: außerhalb und in der Stadt von Feinden, die jeden falls Pardon zu geben nicht gewöhnt sind, bedrängt. Wenn es wahr ist, daß Kinder und Frauen grundlos hin gerichtet worden sind, so gibt es allerdings dafür keine Entschuldigung. Bei der Stellung der Frau im Islam würden überdies solche Taten von Folgen begleitet sein, die der Kriegführung den Stempel erbarmungsloser Er bitterung aufdrücken würden. Im Aufstand gegen die Mandschus sind die an fänglich gemeldeten Erfolge der Regierungstruppen von kurzer Dauer gewesen. Die Revolution scheint sich ge waltig auszubreiten, die Regierung aber völlig hilflos zu sein. Wenn der Mandschu-Lynastie nicht bald ein Retter ersteht, so wird sie wohl bald ihre in letzter Zeit außer ordentlich klägliche Nolle ausgespielt haben. IvocNenicNau. Schneeberg, 5. November. Dl« Verdrossenheit über die deutsche auswärtige Politik, die dem Jubel über den Tag von Agadir folgte, ist nach der Bekanntgabe de» Marokkoabkommens nicht ge wichen. Wenn auch die Folgen des Vertrags jetzt schon keineswegs zu übersehen sind — daß ein zukunftsreiches Stück der Erde politisch an Frankreich ausgeliefert worden ist, läßt keine Freude bei uns aufkommen. Dazu kommt, daß da» Rätsel, warum nicht von vornherein das politische nDömutsrosssmyut" Deutschlands an Marokko erklärt worden ist, noch ungelöst ist. »War eS erforderlich", so wird in der Presse gefragt, „daß Kiderlen ein Billet bis Kapstadt nahm, wenn er — sagen wir einmal — nur bis Marseille zu fahren wünschtet" Man bekommt das Ge fühl nicht los, daß man in der Wilhelmstraße zur Zeit «l» mau den „Panther" nach Agadir schickte, tatsächlich be deutend mehr beanspruchte, als man heute erreicht hat, und daß der Grund dieses Mißerfolges in einem Drucke von jens-tt» deS Kanals bestand. Hat man — wenn dem so ist — diese» Einflüssen, wie verschiedentlich angedeutet wurde, nur deshalb nachgegeben, weil unsere militärische Nardseeküste noch nicht fertig ist, weil die friesischen Inseln zum ^eil noch unbewehrt sind und der Nordostseekanal noch nicht auSgebaut ist? ES ist zu hoffen, daß diese Gründe zutreffeu. Klarheit hierüber werden selbstverständlich auch die Reichstagsverhandlungen über Marokko, die nunmehr stattfinden, nicht bringen. Daß der Marokkovertrag ein Friedensvertrag ist und daß durch ihn nunmehr ein ruhiges Zusammenleben zwischen Deutschland und Frankreich gewährleistet wird, ist kaum zu hoffen. Seine zahlreichen Einzelbestimmungen werde» Reibungsflächen genug bieten. Daß Zündungen vermieden werden, wird oft vom guten Willen besonders der Vertragspartei abhängen, welche die politische und militärische Gewalt im Lande hat. Der gute Wille in der Politik ist aber immer eine mißliche Sache. Wo soll er nun plötzlich Herkommen bet Leuten vom Schlage z. B. der Matin Poli tiker ? Dazu kommt, daß die elsaß-lothringische Frage den Gedanken an den ewigen Frieden zwischen den beiden Ber- trag-mächten nicht aufkommen lassen und daß der Vetter über dem Kanal auch in Zukunft nicht unterlassen wird, seine Brandsttsterküuste auszuüben. Die letzte politische Weisheit wird auch nach dem Berliner Vertrage die sein : Wenn Du den Frieden willst, so rüste den Krieg! Die Vorgänge, die sich kurz vor der Veröffentlichung de- Vertrags in Berlin zugetragen haben, sind geeignet, das Ansehen der Reichsregierung im In- und Auslande zu erschüttern. Wo die Schuld liegt, ist noch nicht zu übersehen. Wir möchten nicht ohn« wettere» in da» Lob rtnstimmen, das dem sonst sehr sympathischen Hrn. v. Ltndequist wegen seine» Rücktritt» vielerorts in der Presse gezollt wird. Hätte er sich keinen andern Zeitpunkt aus- wahien können, die Folgerung au» seiner Ueberzeugung zu ziehen, als den Vortag des endgiltige» Vertrags abschlusses? Konnte er, wenn man ohne oder gegen seine« Willen handelte, nicht schon während der lang andauernden Verhandlungen gehen? Wenn er blieb, dann durste er seinen Posten erst nach dem Abschlusse verlassen, so will e» die Disziplin, die eine besondere Eigenschaft des deutschen Beamten ist. Handelt eS sich aber nicht um «inen freiwtilgen Rücktritt, so müssen schwerwiegende Gründe für die Leitung der Regierung Vorgelegen habe», wen» sie gerade vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung de« Abkommen« beteiligte hohe Retchsbeamke maßregelt. Die gestern von un» wtedergegebene offiziöse Erklärung spricht von Indiskretionen und Pflichtverletzungen für die Ltndequist di« Verantwortung zu ttage« bade. Ist die» legung des deutschen KolonialmiaisterS beweist genügend, daß das Abkommen für Frankreich nicht ungünstig ist. Caillaux ist bereits seine erste Lobrede über da» Abkommen, bet der er sich natürlich nicht zu kurz kommen ließ, losgeworden. Bei einem Festmahl in Saint Calais sagte er u. a. folgendes: Die Regierung hat da» Bewußtsein, seit vier Monaten eine wirklich nationale Politik verfolgt zu haben, indem sie zum größten Nutze» Frankreichs die sehr verwickelte Lage ordnete, der sie sich gegenüber gestellt fand, als sie an die Macht gelangte. Im Verlaufe der zum Teil mühsamen Unterredungen, i» welchen unsere Diplomatie große Interessen Schritt für Schritt verteidigte, schützte, haben wir vor allem geglaubt, daß auf keinen Fall Frankreich die Anwesenheit einer europäischen Großmacht in Marokko zulassen könnte. Wir haben geglaubt, daß wir un» einer Art Verrat schuldig machen würden, wenn wir zum Vorteil einer dieser Mächte in ganz Marokko oder einem Teil desselben einer Fest legung wirtschaftlicher Privilegien zustimmten, die in eine« Zeit, wo die wirtschaftlichen Fragen in dem Verhalten der Völker eine überragende Rolle spielen, unabwendbar eine» Tages eine andere vollkommenere Herrschaft nach sich gezogen hätte. Es wäre kindisch, zu glauben, daß wir an den Ufern de- Mittelmeer» und angrenzend a« unser Algerien ein großes Land bestehen lassen könnten, da» sich systematisch der Zivilisation verschließt Da» Gesetz dec historischen Entwicklung stellt sich dem ebenso entgegen, >vie es Frankreich, als es Herrin von Algier geworden war, gebot, sein Reich auf Tunis auszudehnen. Diese» Gesetz befahl Frankreich, «ine» Tage» Marokko zu orga nisieren und endgiltig in Nordafrika mit Ausschluß aller rivalisierenden Unternehmungen seine Hegemonie al- muselmanische Großmacht aufzurichten. Aber um Frankreich eine» solchen Kräftezuwachs«» teilhaftig werden zu lasse«, hätte es möglich sein müssen zu handeln — und da» ist da» Moment, l , flink au» dem Auge verloren Has. auf der Welt wären. Man mn! «inandersetz« und übe« ihr« L Dienstag, den 7. November KSK1, Vorm. 11 Uhr soll tm Versteiger ung-lokale des hiesigen Königl. Amtsgericht» ei» GaserzettgungsaPParat gegen so fortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Ane, am 6. November 1911. Der Gerichtsvollzieher deS Kgl. Amtsgerichts. Mittwoch, den 8. November 1011, Vorm. 10 Uhr sollen im hiesige« gerichtlichen VerstetgerungSraume S Stühle mit Lederpolster versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, d. 4. November iE, Erledigt hat sich die auf den 7. November 1011 in Beierfeld angesetzte Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, d. 4. November 1911.