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"7^7-7^- rMWsWfreunö M Ul.m MatM. iu s. Mdtk M reich bleibt es bis auf Weiteres. 1757 U i k Der Gemeiudevyrstand .1 7 . ^17 Die K. K. Bezirkshauptmannschaft zu Nendek hat das wegen des AuöbrucheS der Maul» und Klauenseuche im Bezirk der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmauu- schäft verfügte Verbot der Ein- und Durchfuhr lebender und toter Wiederkäuer und Schweinepp, aus dem Gebiete der Königlichen Sächsischen Amtshauptmannschaft Schwar zenberg in, bezw. durch da« Gebiet der K. K. Bezirkshauptmannschaft Nendek — abge druckt in Nr. 147 des Erzgeb. Volksfreundes vom Jahre 1911 — aufgehoben. Bet der von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft verfügten Sperrung der Ein- fvhrstelle Wittigsthal—Johanngeorgenstadt für die Einfuhr von Rindvieh aus Oester« Schneeberg 10. Aue 81 20. Oktober KSL1 zu bezahlen. Obcrschlema, am 5. Oktober 1911. ' In Mittweida bei Schwarzenberg ist die Stelle eines Gemeindevorstandes baldigst wieder zu besetze». Die Wahl erfolgt auf 6 Jahre. Einkommen 1500 einschließlich der Kassen und außerdem freie Wohnung im Wert von 300. Kaution in Höhe de« GehalteS wird verlangt. Im Gemeindeverwaltungswesen vorgebtldete, gesunde Bewerber wollen ihre Ge« suche mit Zeugnisabschriften und Lebenslauf bis IS. Oktober d. I. an den Gemeindeältesten daselbst einreichen. Mittweida i. Erzgeb., den 1. Oktober 1911. Der Gemeinderat. I. V.: E. Enderlein, Gemeinde-Nettester. Valttfreund ZchneadMA. Hrrnspvch-p, Schiffahrt nach Tripolis ist frei. Die telegraphische Verbindung mit Tripolis soll schnell wiÄerherge- stellt werden. Die Flüchtlinge 1« Malta rüsten sich hocherfreut zur Rückkehr. Die in Moschee« versammelten Araber beschlossen, keinen Wider stand zu leisten. Die Meldung, daß der italienisch, Dampfer „Varese* von einem Torpedo getroffen wurde, wird dementiert. Da» römische Amtsblatt Veröffentlicht folgende Be kanntmachung de» MartnemtntsteriumS: Davon Keilender Türket kein Akt erfolgt ist, aus dem die Absicht beryvraebt, di, italienisch,n Hand,!»schiffe mähre»» der Zünd- seltgisttten von btt Wegnchm* »btt K-pttU«- »uß^schy,-,», W M Ä v- »erMbiriM, loldNreoud" «schU»! «U d« <,,, »och diu Lon». «ud L>>1Io«,n. »»««»,«S Pf«. Im ^»I.blollvwrk dir v,nm dir ls». PiUtuil» li-tz-, duol. »»» »lumtrl, N Vs»., t»> »mUich,, T«U d« »«um dir »s,. «»riuial, « im »al..eu« »l« Lu» K im Gegenteil die Türkei al» erste Akte der Kaperung gegenüber der italienischen Handelsmarine au»geübt hat, behält sich die italienische Regierung, indem sie von dem ihr nach Artikel 2U des HandelSschtfffahrtSkodeZ zustehen den Recht Gebrauch macht, vor, türkische Handelsschiff, wegzunehmen und zu kapern. G,mätz Artikel 216 de» HandelSschifffahrt-kod«» gibt die italienische Regierung ferner bekannt, daß als Krleg-konterbande von ihr angesehen werden: Kanonen, Flinten, Gewehr«, Revolver, Pistolen, Köbel sowie andere Schuß- und Tragwaffen jeder Art, ferner KriegSmunttton, Mtlttärmatertal jeder Art und im allgemeinen alle», wa» ohne Bersrkitung zur unmittelbaren Gee-, und lMdrüftung diene« kagn. vor italisniscii-türkisciiö Krieg. In Berliner gut unterrichteten Kreisen wird a« der Richtigkeit her Meldung, daß Tripoli» von den Italienern besetzt worden sei, nicht gezweifelt In Ergänzung des bereits in der gestrigen Nummer des „Erzgeb. Voiksfreund" veröffentlichten Telegramms wird hierüber au» Mailand berichtet: Zufolge einem Telegramm au» Malta au den Eorviere de la Tera habe« die Italiener Tripolis besetzt. Gin Teil der türkische» Truppe» ergab sich, ,t» andere, flüchtete in da» A«n«-. DK »'j. Anmeldung znm Konfirmandennnterricht in der Parochie Aue — St. Rikolai. Es wird gebeten, die Anmeldungen zum diesjährigen Konfirmandenunterrichte Montag, den S., Dienstag, den LV., Mittwoch, den H. Oktober, am beste» in den Vormittagsstunden bewirken zu wollen und zwar bei Pfarrer Temper für den Bezirk: Albertstraße, Arndtstraße, Bahnhofstraße bis König Albert Brücke, Brünlaßgut, Druidenstraße, Ernst Geßner-Platz, Ernst Papststraße, Karolastraße, Kirchstraße, Markt, Marktgäßchen, Nieder-Schlemaer-Weg, Schneebergerstraße, Schulstraße, Wehrstraße, Wettinerstraße bis zur Wettinbrücke, Wettiner-Platz. bei Pastor Oertel für den Bezirk: Amtsgerichtsstraße, Bergfretheit, Bockauergasse, Bockauerstraße, Eisenbahnstraße, Färberstrabe, Gerbersträße, Jägerstraße, Kurzestraße, Lutherstraße, Mittelstraße, Mozartstraße, Oststraße, Pestalozzistraße, Reichsstraße, Schützenhausweg, Schützen straße, Schwarzenbergerstraße, Wasserstraße, Zwitterweg. bei Pastor Boigt für den Bezirk: Auerhammerstraße, Bismarckstraße, Gellertstraße, Goethestraße, Körnerstraße, Lessing- straße, Louis-Fischerstraße, Moltkestraße, Nordstraße, Schillerstraße, Schmelzhütte, Uhlandstraße, Waldstraße, Wellnerstraße, Wettinerstraße von der Wettinbrücke an, Ziegelstraße, Gemeinde Auerhammer. Bei den nicht hier in St. Nikolai getauften Kindern ist ein Taufschein desjenigen Pfarramts, wo sie getauft worden sind, beizubriugen. Der Konfirmandenunterricht wird am Sonntag, den LS Oktober, abends 6 Uhr durch eiueu Gottesdienst eröffnet, wozu die Konfirmanden zu er scheine« haben, und die Eltern herzlichst gebeten sind. Ane, am 7. Oktober 1911. Ev.-lnth Pfarramt St. Nikolai. Pfarrer Temper. N Tageblatt M Ämk blatt G für Ke kal.unö MAchsnVchA-minM,iWnhamHaMMi^Äsha^ sv-—zi- ge-Wnsra-tLbMz LeuEl.S<hMberg.ZchwaMnberL bZMWil-echlL Gesetz, die Bestimmungen Ausfü^ruus^des ^emchtsversassungsgesetzes vom 1. März 1879. Z 24. Zn dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Abteilungsvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien- 2) der Präsident des Landes konsistoriums- 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen- 4) die Kreis- und Amtshauptleute- 5) die Vorstände der Sicherheitspoltzeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der AmtShauptmann« schaffen ausgenommen sind. Sostril«»-»»«»-»» Mr »I, am »»H»IU»» nlchU«»», «aa»» -I» »n> »M« U »hr. Misch,N st,»iichMst, »»stUA» dir rvs»>» AH. d«^ «, »i« »,r,«IchrUdeni» Iiai», sowi, „ bM«I» wird «ich» «»«st «Uk» str »I, «ich«,»Mp« »uuLaZ-iNi;! »aftria« »»r ««,« Fts »Ich- M ei»,ts«»dl« M^achrl,!- «ch, Ich V, »edchlU«, Ächt „r.»I»»üU«. Die Königliche Ämtshanptmannschaft Schwarzenberg, am 5. Oktober 1911. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses findet statt Sonnabend, den 14. Oktober LSII, vormittags Uhr, tm Saale des amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes. Zwickau, den 5. Oktober 1911. Königliche Amtshauptmannschaft. Auf Blatt 416 des hiesigen Handelsregisters für die Firma Internationale Transport-Gesellschaft Gebrüder Gondraud, Aktiengesellschaft, Filiale Aue i« Aue, Zweigniederlassung der in Brig, Cauton Wallis (Schweiz) unter der Firma s»«u^iu« Lntsi national« ckv tran8p«» t8 6ou«lraack I'rör«» bestehenden Hauptniederlassung ist heute eingetragen worden: Der Sitz der Hauptniederlassung ist von Brig nach Basel verlegt worden. Die Firma der Hauptniederlassung lautet jetzt Internationale Transportgesell schaft Gebrüder Goudrand, Aktiengesellschaft. Königl. Amtsgericht Aue, den 4, Oktober 1911. Johanngeorgenstadt. MARKU An die Bezahlung des auf die Monate Juli bis mit September 1911 rück ständigen Schulgelde- wird mit dem Bemerken erinnert, daß nach dem SI. Oktober I»LL gegen die Säumigen das Mahn» bez. Beitreibungsvcrfahreu eingeleitet wird. Johanngeorgenstadt, am 4. Oktober 1911. Der Schulvorstand. Truckenbrodt, Vorsitzender. Das in Gemäßheit von K 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und der Verordnung vom 23. September 1879 von dem unterzeichneten Stadtrate aufgestellte Verzeichnis der in dem hiesigen Gemeindebezirke wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können (Urliste) liegt vom S. Oktober IS RI an auf hiesiger Ratsexpedition zu jedermanns Einsicht aus und können Einwendungen gegen dessen Richtigkeit innerhalb einer einwöchigen Frist von dein gedachten Zeitpunkte an schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der hiesigen Natsexpedit'io» erhoben werden. Unter Hinweis auf die unter O beigedruckten gesetzlichen Bestimmungen wird die- hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Johanngeorgenstadt, am 4. Oktober 1911. Der Bürgermeister. Rosenfeld. A. Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. Z 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: I) Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben- 2) Personen, gegen welche das Hauptvcrfahren wegen eines Verbrechens ober Vergehens eröffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann- 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben- 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben- 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgcrechnet, empfangen haben- 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind- ü) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister- 2) Mit glieder der Senate der freien Hansastädte? 3) Reichsbeamtc, welche jederzeit einstweilig in den Ruhe stand versetzt werden können- 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft - 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte- 7) Religionsdiener - 8) Boltsschullchrer - 9) dem aktiven Heere ober der aitiven Marine angehörende Milirärpersoiwn. Die Landesgcsetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere VerwaltungSbcamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werben sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werben. 8 85 Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 82 bis 35 über die Berufung zum Schöffcnamte finden auch auf bas Leschworenenamt Anwendung. Nr. 52 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme auS: Inhalt: Bekanntmachung, betr. Aenderuug des dem Vertrage zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden vom 14. Februar 1907 beiaefügten Verzeichnisses. — Bekanntmachung, betr. den Beitritt Luxemburgs zu dem am 4. Mai 4210 in Paris unterzeichneten Abkommen zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen und die Inkraftsetzung des Abkommen- in den deutschen Schutzgebieten. — Bekanntmachung, die dem Internationalen Neber» einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Die Stadträte von Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grüuhai», Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmannschaftlichen Bezirks. Am 30. September 1911 sind fällig geworden Staatseinkommensteuer, Ergänzungssteuer und Brandkasse (2. Termin) und Wasserzins (3. Termin) sowie dte Beiträge zur Handels- und Gewerbekammer. Diese Steuerbeträge sind zur Vermeidung zwangsweiser Einziehung bis znm