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Diagramm-Arr-sf«! I valüfreund ZchmobeiA. «k.M «4. Mllj, lkl K. ÄW W ,!«e»e^ »hi-lo wir» sis di« «ich«,»,» lrle»h,lisch a»f,q,dentr »»,«>»«, nicht gnranliert. Xuiwirlige nur atzen v»r»»idt>ahl»na. Für k-ck- ^)»UrA i»d. el»,es»°»>er «,»»l»r!i>te wnchi sich »I,«,»,»»,, nicht oer»o>»,rliich. >«» 10 Aue, am 14. August 1911. Der Rat der Stadt. 1. L. 3. W Ztpinsti, Rosa Luxemburg usw. Dafür treten wir ja bei eder Gelegenheit für die Freiheit im allgemeinen, für die A W - ÄS geistlicher Abgeordneter gewählt worden. Zwickau, am 23. August 1911. Nr. 1092 b. IV. Demmering, Wahlkommissar. reie Meinungsäußerung in Wort und Schrift im be- anderen ein." Sämtliche Plätze für die Aufstellung von Verkaufsstellen, Schau« und Ber- gnügungSbuden werden durch den städtischen Marktmeister angewiesen. Seinen Anordnungen ist unweigerlich zu folgen. Die zu gewissen Veranstaltungen erforderliche polizeiliche Erlaubnis ist in unserer Polizeiregistratur, Stadthaus — Zimmer 18 — gegen Erlegung der Gebühren rechtzeitig vor Beginn des Geschäftes etnzuholen. Der Erlaubnis« schein ist den durchsehenden Beamten jederzeit auf Verlangen vorzulegen. DaS für Verkaufsbuden und «Stände zu zahlende Stättegeld wird durch städt ische Beamte eingehoben. Wer dessen Zahlung verweigert, wird vom Markte weggewiesen. Der Marktverkehr wird am Sonntage mittag- 12 Uhr, an jedem der beiden anderen Tage vormittags 8 Uhr eröffnet und abends um 10 —' für Eßwaren 11 Uhr — geschlossen. flr »le aw NachmM-s nschiliwl», N»««« »I» -««» Millo, u u»r. Sim LilrgUas, silr dir nSMSgiz, »usimhmr der Xmrlom »>>.»» So^o, sowie i» »miwwirr Llriie wird nicht Pflichtfeuerwehr Oberschlema. Spritzenmannschaft, Sonnabend, den 2«. August LSLL, abends 7 Uhr Sonntagsruhe am Jahrmarktsonntage in Aue. Wegen des größeren Geschäftsverkehrs, den der bevorstehende Jahrmarkt voraus« sichtlich mit sich bringt, wird für Sonntag, den 27. August 1911 der Gewerbebetrieb für das Handelsgewerbe gemäß 8 105b Absatz 2 und 8 41a der Retchsgewerbeordnung für 10 Stunden gestattet. Bartholomäus-Jahrmarkt in Aue. Für den hiesigen Bartholomäus-Jahrmarkt, Sonntag, Montag und Dienstag, den 27., 28. und 29. August 1911 wird hiermit folgendes zur Beachtung angeordnet: 8 11 des alten Statut» nur einmal Gebrauch gemacht worden und zwar im November 1910 als man „die Be obachtung gemacht hatte, daß einzelne Parteiorgane in Sachsen den Beschluß des Magdeburger Parteitages über die Budgetabstimmung nicht nachdrücklich genug verteidigten." Man fragt sich nun: wozu dann die Verschärfung der Bestimmungen über die Preffeaufsicht ? Die Antwort hierauf gab Genosse Noske, einer der wenigen Gegner der Be stimmung: „Der Zweck derUebungist ja, die radikal« Richtung zu stärken. Die Parteipreffe soll uniformiert werden." Er hätte fortfahren können: „Dies sucht die neue Bestimmung im Hinblick auf die Reichstagswahlen und die jenigen Leser der sozialdemokratischen Presse, die sich einen Rest von selbständigem Urteil bewahrt haben, um jeden Preis zu erreichen. Es darf nur eine Meinung in der Partei geben, approbiert durch die Parteigrößen als da sind Geyer, Buinski. Nasa Luremkura „sm Daka* Vee „«r,v»>r,Is»« vollusnun»« »schilot IHllch «» der «ach deu Sonn- «ud Fesil»,». Xdimumeut mou.tlich «0 Psh Lis,rate: iw XmleblatldeM der kaum »et ts,. PeMjeUe lL Psz , dual. »»»wir!» I» vsa., tm amlllche» <ell »er du Ss,. ilorpuM IS Pf,., lm dl« Zeile Ui -sz. Preiiekreiliett, Sie sie meinen. Wenn sich die Organe der sozialdemokratischen Partei in ihrer liebevollen Weise mit der bürgerlichen Presse be schäftigen, so kann man beobachten, daß neben anderen Schmetchelnamen die Bezeichnung Preßkult für den bürgerlichen Redakteur ständig wiederkehrt. Ein Preßkuli ist ein Redakteur, der entweder keine Meinung hat, oder anders schreibt als er denkt. Natürlich gibt es solche Leute nur in der Presse der nationalen Parteien. Die Presse der Partei der Freiheit, Gleichheit usw. macht auch hier die einzige rühmliche Ausnahme. Wie man gleich sehen wird. Auf der am vergangenen Dienstag geschlossenen so zialdemokratischen Landeskonferenz für Sachsen, die in Meißen tagte und sich in der Hauptsache mit der Aenderung des Organisationsstatuts der Partei beschäftigte, wurde eifrig über die Stellung der Parteipresse zu den Partettn stanzen verhandelt. Bisher gab e» nach 8 11 des alten Statut» nur eine „Aufsichtsbehörde" — die Landesversammlung bez. den Landesvorstand, welche die Preßsünder der Partei, die meist der Gattung der Revisionisten angehören, auf den Pfad der Tugend zurück- »«führen berufe« war. Scheinbar genügte aber dies« wür dig« Anstandsdame nicht m«hr, die Reinheit und Unvu. Mr. 46 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme au»: Inhalt: Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Uebereinkommen über den Etsenbahnfrachtverkehr betgefügte Liste. — Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Aenderung der Anlage 0 zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Die Stadträte von Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenbergs die Bürgermeister von Grüuyaiu, Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Schwarzenberg. Schns«b«ng 1v. Aus 81 . SehwarrsadseglS. H b. Alle Geschirrführer und Kutscher haben sich innerhalb des Jahrmarkt«» bet Ausübung ihres Berufes zur Verhütung einer Verkehrsgefährdung einer Trillerpfeife zu bedienen. 6. Außerhalb der Verkaufsläden dürfen nur solche Druckschriften feilgeboten werden, die vom hiesigen Stadtrate zum Verkaufe zugelassen worden sind. Die Verkäufer von Druckschriften haben dÄhalb ein Verzeichnis derselben im Stadt hause — Zimmer 18 — rechtzeitig in zwei Exemplaren zur Genehmigung vor zulegen und sind verpflichtet, die dazu nötigen Auskünfte zu erteilen. Verboten wird: 7« In Schan- und Bergnügnngsbudeu, Karnsfells und Schaukel« vor LS Uhr mittags und nach IL Uhr abends zu musiziere» und zu lärmen, 8. geistige Getränke außerhalb der hiesigen Schankwirtschaften ohne besondere Erlaubnis feilzuhalteu, 9. mit Langholzwagen durch die Stadt zu fahren, (das Fahre« mit Lastwagen ist tunlichst zu beschränken), 10. mit Kinderwagen auf den Straßen und Plätzen de» Marktverkehrs zu fahre«, 11. die Behändigung von Reklamezetteln an Schulkinder durch Schausteller, Händler und ähnliche Gewerbetreibende — insbesondere in der Nähe der Schulen. Im übrigen wird auf genaue Einhaltung der Bestimmung unserer Marktordnung vom 28. November 1906 hingewiesen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen, sowie gegen die Bestimmungender Marktordnung werden, soweit nicht andere Strafbestimmungen einschlagen, bis zu 60 oder 8 Tagen Haft geahndet. Ueberschreitung der unter 4 angegebenen Zeiten wird auf Grund von 8 139 a Absatz 4 und 8 146 a der Reichsgewerbeordnung mit Geld bis zu 600 oder mit ent sprechender Haft bestraft. Aue, den 23. August 1911, Der Rat -er Stadt. — Polizeiabteiluug. 2 Or. Kretzschmar, B. Folgende goldene Worte des Genossen Geyer über die Stellung der Parteipreffe und ihrer Redakteure sollen der Nachwelt nicht vorenthalten werden: « e^N° ^Upresi« hat bl, Pflicht, in allererster Linie die Beschlüge he» Parteitage» zu verteidigen/ st« hat hi« Pflicht, wem fälschtheit der Lehre der Partei zu wahren. Deshalb waren in dem zur Beratung stehenden Entwurf Unter- tnstanzen in den sog. Bezirksvorständen vorgesehen worden, denen die angenehme Aufgabe zufallen sollte, die „abwegigen" Zeitungsschreiber scharf an die Kandare zu nehmen „Landesvorstand und Bezirksvorstände", heißt eS in 8 9b des Entwurfs, „überwachen die grundsätzliche und taktische Haltung der Partei und der Partei« presse..." Dieser Satz ist infolge Annahme de» Statuts durch die Landeskonferenz geltend»» Partei- recht geworden. Zunächst ist hierbei von Interesse, daß man eine „grundsätzliche" und eine „taktische" Haltung unterscheidet. Wir hatten in unserem beschränkten bürgerlichen Verstände bisher gemeint, daß die Grundsätze und die Taktik, d. h. die praktische Durchführung bet einer ehrliche« Presse völlig konform gehen müßte«. Daß eS selbst den Herre« vorn Landesvorstand bet dem neuen Paragraphen nicht gan» g«h«uer war- verriet sein eifrigster Verfechter, Genosse Geyer, der — ann«bm- bar in Erinnerung an di« früh«« so verachtet«« „bürgerlichen PressekultS" — von einem der „tttzltchsten Paragraphen" sprach, «k ve ver ausplaudert«, ist voa d«m oben erwählst«» Folgende Straßenbauten sollen vergeben werden: 1-, Bau der Metzschstraße, 2., „ „ äußere» Auerhammerftraße, 3 , „ „ Vodelstraße (einschl. Hauptschleuse). Preisangebotslisten werden im Stadtbauamt, Zimmer 8, ausgegeben gegen Be zahlung der Schreibgebühr Die Angebote sind bis zum »I. August LSLL, mittags LL Uhr, wieder einzureichen. Zu dieser Zeit werden die eingegangenen Angebote ge öffnet. Die Bewerber können der Eröffnung beiwohnen. rMb.MMfmmö U Tageblatt N für Lie kal.M MlMMt.LdßmtzÄeuMte1.SchnM Herr Mühlenbesitzer F. Oskar Freitag in Lauter beabsichtigt, auf Flur stück 501 des Flurbuchs für Lauter anstelle einer veralteten Turbine zwei regelbare Frauzisturbinen einzubauen. Am Wehre, Ober- und Untergraben wird nichts geändert. (88 23, 33 flg. de» Sächsischen Wassergesetzes) Die Planunterlagen liegen hier zür Einsicht au». Etwaige Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. 655 V. Schwarzenberg, am 23. August 1911. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Firma C W. Breitfeld in Arnoldshammer beabsichtigt ihre Schlächterei anlage im Hausgrundstück Ortsl. Nr. 13 für Rittersgrün (Gasthof Arnoldshammer) neu zu errichten. (8 16 flg. der Reichsgewerbeordnung.) Die Planunterlagen liegen hier zur Einsicht aus. Etwaige Einwendungen hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privat- rechtSttteln beruhen, bei Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekannt machung an gerechnet, hier anzubringen. Schwarzenberg, am 23. August 1911. , Die Königliche Amtshauptmannschaft. Für die IX. evangelisch-lutherische Landessynode ist im XIV. Wahlbezirk« in ber Nachwahl am 22. dieses Monats Herr Pfarrer Ende in Niederplanitz Es dürfen demnach geöffnet sein die Verkaufsstellen a) für Brot und weiße Bäckereiware, für Materialwaren und Milch, sowie für den Kleinhandel mit HetzungS- und Beleuchtungsmaterial von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr nachmittags mit Ausschluß von 2 Stunden von Beginn de» Vor- mittagSgottesdiensteS an, b)für alle übrigen Handelsgewerbe von 11 Uhr vormittags bis 9 Uhr abend». Aue, den 23. August 1911. Der Rat der Stadt. — Polizeiabteilung, vr, Kretzschmar, B.