herigen Anstellung am Weimarer Hof hatte man Bach nämlich den ersehnten Titel eines Hofkapellmeisters schlichtweg vorenthalten, selbst noch nach dem Tode von Johann Sa muel Drese, dem bisherigen Inhaber dieser Position. So hatte Bach es eben nur bis zum Konzertmeister bringen dürfen, obwohl er für die Hofkapelle komponieren mußte und sie auch leiten sollte. Das tat er übrigens vom ersten Geigenpulte aus mit seinem rei nen und durchdringenden Violinspiel, wie aus zeitgenössische Quellen zu ersehen ist. So hielt er das Orchester „in einer größeren Ordnung, als er mit dem Flügel [als General baßspieler] hätte ausrichten können“. Bach fühlte sich schließlich in Weimar nicht mehr wohl und suchte nach einer Veränderung, doch wiederholte Entlassungsgesuche fruch teten nichts bei seinem Dienstherrn, Herzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar. Da ist Bach, der seine besten Kräfte gehemmt und sein Recht geschmälert fühlte, in der Erre gung wohl etwas heftiger geworden, als es sich geziemt und mit dem schuldigen Re spekt vertragen hätte. Ein amtlicher Bericht dokumentiert: „6. November ist der bisheri ge Concertmeister und Organist Bach wegen seiner halsstarrigen Bezeugung von zu er zwingender Dimission auf der Landrichter stube arretirt und endlich den 2. Dezember darauf mit angezeigter ungnädiger Dimissi on des Arrestes befreyet worden.“ Bach eilte nun, mit seiner Familie in die anhaltinische Residenz zu übersiedeln und dem Angebot, das er bereits im Sommer 1717 erhalten hat te, zu entsprechen. Das war dort zwar ein kalvinistischer Hof, an dem es weder Kir chen- noch Orgelmusik gab, doch dies war Bach bekannt und schien ihn nicht zu stören. Der eingefleischte und fromme Lu theraner, der seine ursächliche Aufgabe, den