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Sonntag. Vormittag? II llhr. 17. August 1851. EtlPHiA. Di« Zeitung er scheint täglich zwei mal und wird »««gegeben in Eetpgig Normittag« l l Uhr, Abend« « Uhr; in Abend« ti Uhr, Vormittag« 8 llhr. Drei« für da« Vierteljahr > Thlr.; jede einzelne Rüm mer l Ngr Nr. 42« -— Deutsche Allgemeine Zeitung. Zu beziehen durch alle ämter de« 3»- und Au«lande«, sowie durch die SrpediUoneu in ikeipzig (Querstraße Rr. 8) und Dretdeu (bei E. Höckner, Neustadt, A» der Brücke, Nr. 8). «Wahrheit und Recht, Freiheit und Tesch I» Znsertion-gebühr für den Raum einer Zeile r Ngr. Deutschland. Frankfurt a. M., 13. Aug. Das hiesige Journal schreibt: In einigen Blättern wird nicht mit Unrecht die Bedeutung der „vertra ulichen Sitzungen" der Mitglieder deS Bundestags hervorgehoben und auf merksam gemacht, daß denselben ost eine grüße Wichtigkeit beizulegen sein möchte als den eigentlichen förmlichen Sitzungen und den Bera- thungen der Commissionen. Wir sind nicht abgeneigt, auS naheliegen den Gründen diese Ansicht zu theilen. Die vertraulichen Sessionen sind indeß nichts Neues, sondern sie sind das Ergebniß eines schon im Jahre 1817, am 3. Nov., gefaßten Beschlusses, durch den sie von da an förm lich zur Geschäftsordnung gehörten. Noch bemerken wir in Bezug auf den Geschäftsgang, daß eS für die Behandlung eines jeden Gegenstan des der Regel nach drei Hauptstufen gibt: den ersten Antrag, die Er örterung und die endliche Abstimmung darüber, die sich auf zwei oder auf drei Sitzungen vertheilen, denen in manchen Fällen noch eine vierte zur Schlußziehung folgen kann. Indessen können Vorschläge auch schon bei der ersten Umfrage einstimmig angenommen oder verworfen werden. — Eine berliner Correspondenz deS Frankfurter Journal sagt: ES ist in letzter Zeit zu wiederholten malen in Blättern die Nachricht gege ben worden, unser Cabinet stehe seit einiger Zeil mit dem österreichischen in direkten Unterhandlungen, welche hauptsächlich einer als nothwendig anerkannten Umgestaltung der Militairbehörde des Bundes gälten. Erzählt wurde fertier, diese Unterhandlungen hätten bereits zu einem Ergebnisse geführt, welches darin bestände, daß man sich principiell be reits dahin geeinigt hätte, eS müsse die Leitung der militairischen Ange legenheiten deS Bundes nur den beiden Großmächten überlassen bleiben. L)ie oberste Militairbehörde müsse eine dualistische Umgestaltung erfah ren. Ein Antrag, welcher dieser Ansicht der beiden Großmächte einen Ausdruck gebe, sei bereits formulirt und es stehe dessen Einbringung in die Bundesversammlung durch die beiden Gesandten Oesterreichs und Preußens nahe bevor. Ich bin in der Lage, Ihnen mitzutheilen, daß man in sonst gut unterrichteten Kreisen diese ganze Angabe als eine grundlose Combination bezeichnet. — Der Bundestag wird, so schreibt man der Schlesischen Zeitung auS Berlin, das Princip, nicht direct in die Gesetzgebung der einzelnen Länder einzugreifen, aufrecht zu halten suchen. Namentlich werden in Bezug auf die Presse nur allgemeine Normen aufgestellt werden, deren Beobachtung den Einzelregierungen anempfohlen oder vielmehr zur Pflicht gemacht werden soll. Der Erlaß eines allgemeinen BundeSpreßgesetzeS, den die beiden Großmächte beantragt haben, konnte wegen mangelnder Stimmeneinhelligkeit nicht erzielt werden. Die deutschen Grundrechte, die faktisch fast überall schon außer Kraft gesetzt sind, werden wahrschein lich noch durch einen Bundesbeschluß aufgehoben werden, ohne jedoch den Einzelregierungen die Aufnahme einzelner zweckdienlicher Bestimmungen, natürlich insoweit sie den Bundesgesetzen nicht entgegen sind, in die Ein zelgesetzgebung zu wehren. — Der Hamburgische Korrespondent brachte kürzlich ein Gerücht, nach welchem Hannover die Absicht hege, die von Preußen aufgegebene Unionöidee wieder aufzunehmen. Die National-Zeitung sagt dazu: In sofern Hannover bemüht ist, den Anschluß einiger Kleinstaaten, behufs eines gemeinsamen Verhaltens innerhalb der Bundesversammlung, her beizuführen, dürfte jene Mittheilung nicht ganz unbegründet sein. Man scheint nur eine solche Verbindung mit einem zu weit gehenden Namen belegt zu haben. Man nennt Oldenburg und Bremen als diejenigen, welche sich bereit erklärt haben, gemeinsam mit Hannover jede Beein trächtigung der Souverainetät der Kleinstaaten abzuweisen und eS dürf ten sich leicht noch andere Regierungen entschließen, in einer Verbindung mit Hannover Schutz gegen drohende Eingriffe zu suchen. Berlin, 16. Äug. Das Verfahren der sächsischen Regierung gegen die Freien Gemeinden, durch welches die letzter» aufgehoben und Derbsten werden, hat vielfache und ernste Bedenken erregt. Fast keiner der protestantischen Staaten Deutschlands hat den religiösen Bewegungen Dor 1848 und den aus denselben hervorgegangenen Sekten das Zuge- ständniß der religiösen Bethätigung verweigert, während man sich jetzt aller Orten bemüht, diese Concesstonen auf Null herabzubringen, oder mit Verboten gegen die Gemeinden selbst einschreitet. Man glaubt hier, daß infolge vertraulicher Besprechungen anderer deutscher Regierungen der Schritt der sächsischen nicht ohne Nachahmung und Folge bleiben werde. Allein eö ist gewiß nicht ohne Gefahr, der Reaktion auf kirchlichem Ge biete den Arm der Polizei zu leihen. Selbst der Vorwurf, die Freien Gemein den seien politische Vereine, motivirt noch nicht ein Verbot derselben. Auch die preußische Negierung ist offenbar jetzt entschlossen, gegen die Freien Gemein den das Aeußerste der gesetzlichen Strenge anzuwenden und eS ist sehr die Frage, ob bei den vorhandenenMitteln derWiderstand sich noch fortsetzen und die Eristenz länger fristen lassen wird. Allein hier sind die Betreffenden an der ungünstigen Lage zumeist selbst schuld, indem sie eS für unnöthig hielten, sich i» den Grenzen des TolcranzcdictS von 1847 zu bewegen und auS den wahrhaft freisinnigen Bestimmungen desselben Vortheil zu ziehen. Daß die Regierung von den Bestimmungen jenes Edikts nicht« nachlassen wird, ist erst noch kürzlich von den Ministern des Innern und deS Cultuö ausgesprochen worben; allein das Festhalten des in jenem Erlasse von 1847 Zugesagten läßt erwarten, daß Preußen nicht eine Maßregel, wie die von der sächsischen Regierung ausgeführte, einschla gen und den etwa dahin abzielenden Präpositionen beim Bundestage auch nicht das Wort reden wird. DaS Zusammentreffen deS Königs mit dem Kaiser von Oesterreich wird wahrscheinlich in Bregenz stattfinden. (Corr.-B.) — AuS Magdeburg vom 15. Aug. meldet die Preußische Zeitung te legraphisch: Se. Maj. der König sind soeben hier durchgereist. Aller- höchstdieselben haben den Eisenbahnwagen nicht verlassen, sondern die Behörden an demselben zu empfangen geruht. — Der in Berlin infolge des neuen Preßgesetzes von der Corpora tion der Verlagsbuchhändler niedergesetzte Ausschuß zur Wahrung der buchhändlerischen Interessen besteht auö den HH. vr. Veit, vr. Par they, Hempel, JonaS, Hermes, Springer und Müller. — Swinemünde ist vom Könige zum KrlegShafen, wie zur künf tigen Garnison deö Marinecorps, der Matrosen-Stammdivision, deS SchiffSjungensinstitutö und zum Sitze vieler andern zum Seewesen ge hörenden Anstalten bestimmt und die darauf bezüglichen Arbeiten werden ununterbrochen fortgesetzt. Köln, 14. Aug. Am gestrigen Tage wurden wieder bei mehren Bürgern Haussuchungen auSgeführt. ES galt diese Nachsuchung der Bibliothek des aufgelösten Arbeiterbildungsvereins, von der viele Bände gefunden und mit Beschlag belegt wurden. In einem Hause, heißt eS, seien circa 50 und in einem andern mehr als 1000 Bücher cvn- fiscirt worden. (Düss. Z.) *Aus der Provinz Preußen, 14. Aug. Die Maßregelung der Trierschen Zeitung, deren Erscheinen nicht die Justiz, sondern die Polizei unmöglich gemacht hat, dürfte das Vorspiel zur Vernichtung mancher an dern mtsliebigen Blätter sein. Der Redacteur und Verleger deS Neuen Elbing er Anzeiger erhielt vor einigen Tagen nachstehendes Rescript: Ew. rc. haben in Nr. 271 des von Ihnen redigirten Blattes abermals eine so gehässige und feindliche Sprache gegen die Regierung angenommen, daß ich veranlaßt worden wäre, diese Nummer abermals in Beschlag zu nehmen. Denn wenn Sie unter Anderm in dem leitenden Artikel anführen: „Die Achtung vor dem Gesetze wird am Ende in der Brust, jedes Staatsbürgers mit Stumpf und Stiel ausgerottet"; wenn Sie ferner den Artikel 6. 6. Königsberg, den 2. Aug., in der Beilage ausgenommen haben, welcher vollständig die Pietät für das König- thum verletzt, so können Sie sich nicht wundern, daß ich sür die Folge die Ent ziehung der Ihnen crtheiltcn Concession, nach 8.71 der Gewerbeordnung vom 17. Jan. 1845, beantragen muß, insofern der Neue Elbingcr Anzeiger nicht eine Richtung verläßt, welche der Regierung feindlich gegenübersteht. Denn mit einer zügellosen Presse kann keine Regierung der Welt bestehen. Ich mache Ihnen auch bemerklich, daß der §.71 der Gewerbeordnung durch das neue Preßgesetz nicht aufgehoben worden ist. Elbing, 7. Aug. 1851. Der Polizeidirigent, Landrath v. ZychlinSki. — Auö Posen vom 12. Aug. schreibt man der Kölnischen Zeitung über das bekannte gegen den Buchdruckereibesttzer StefanSki schon längst eingeleitete Verfahren wegen ConcessionSentziehung, daß diese Sache in eine neue Lage gekommen, welche dem StefanSki zwar die Aussicht lasse, daß die Katastrophe an ihm vorübergehen werde, doch nicht ohne schwere Opfer. ES sei ihm nämlich — indem der Oberpräsident v. Putt kammer geäußert haben soll, es sei ihm angenehmer, mit einem Feinde einen ehrenvollen Frieden zu schließen, als ihn zu vernichten— ange deutet worden, daß man wol von der bereits beschlossenen ConcessionS- entziehnng abstehen möchte, wenn er seinerseits den Druck deS Goniec Polski und überhaupt jede feindselige Opposition aufgeben wollte, und hierüber scheinen seit einigen Tagen denn sehr lebhafte Verhandlungen gepflogen zu werden. Da übrigens der Druck deS Goniec Polski ge genwärtig die Officin des StefanSki fast allein beschäftigt, so würde die Aufgebung desselben kaum eine geringere Bedeutung haben als eine gänzliche Schließung der Druckerei; ebenso würde dadurch der Goniec gezwungen sein, nicht mehr zu erscheinen; eö haben daher am 10. Aug.