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Mittwoch. Erste Ausgabe. Bomitiag« ll llhr. 13. August »SSI. EotglztM. Dt« Lrttuog «r> Ich-t»t t»,Uch zwei mol »i» mir» a»«g<gkbn> I« Sormttt,,« l l Uhr, «brnd» 8 llhr j In L««.»«» Abrn»« t llhr, Bormtttag« 8 Uhr. Gretl für »al Bierteljahr l Lhl». i jede einjeln« Rüm mer l Ngr —- Nr. 412. Deutsche Mgtiuciuk Zeitung. -Wahrheit »d Recht, Freiheit «,d Gesetz!» Lu bejtehen durch alle v»ft> ämter det In- und «Utlande«, sowie durch die SrpedUionm in Leiplig (Querstraße Nr. 8) und »re»»«« (d-i E. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. >). Znserttonlgeßühr für den Raum einer Zeile l Ngr. »-«sschlan». ^Frankfurt a. M., 10. Aug. Schon früher habe ich angedeutet, daß die Militaircommission ihre wichtigsten Arbeiten vollendet, daß ste das Resultat derselben der Bundesversammlung übergeben, daß diese einen Ausschuß erwählt habe, um die Vorlagen der Militaircom- Mission zu untersuchen und daß der Ausschußbericht schon seit mehren Wochen vollendet sei. Warum, fragte man sich nun hin und her, wird diese wichtige Angelegenheit nicht sofort erledigt? Hat die Militaircom- misston ihre Ansichten geändert oder hat der betreffende BundeStagSauS- schuß die Anträge derselben nicht gebilligt, oder ist man auf andere Schwierigkeiten gestoßen. Die Militaircommission hat den Antrag ge stellt, die Kontingente der kleinern Staaten nicht mehr zum BundeSheer- dienste zu verwenden, sondern, um mehr Einheit in der Zusammensetzung der Bundesarmee zu erzielen, dieselbe blvs auS dem Militair der größern Staaten zu bilden. Die Kleinstaaten sollten jedoch zur Erfüllung ihrer Bundespflicht, statt der von ihnen zu stellenden Mannschaft, die Verpfle- gungSgelder für dieselbe entrichten. Die kleinern Staaten, welche, Mediati- sirungSgelüste der größern fürchten, weigern sich standhaft dagegen. Man hat sie z» beruhigen und sie für den Vorschlag zu gewinnen gesucht, aber vergebens, sie wollen auf ihre Rechte nicht verzichten, dagegen aber auch ihre Pflichten, welche ihnen der Bund auflegt, gern erfüllen. ES bleibt nun nichts Anderes zu thun übrig, als den Bericht des Aus schusses dahin abzuändern, daß die Kleinstaaten damit zufrieden sein können. Die von Oesterreich und Preußen vorgelegte Kompetenzfrage, zu lüren Beantwortung erst Instructionen eingeholt werden mußten, mochte auch wol Grund zur Hinausschiebung dieser Angelegenheit sein. — Ge stern fand eine Sitzung des Engern RatHS statt. WaS darin ver handelt wurde, wissen wir jetzt noch nicht. Frankfurt a. M., 9. Aug. Man schreibt der Preußischen Zeitung von hier unter Anderm: Man hat von verschiedenen Seiten die Be hauptung aufgestellt, daß der vom Bundestage bezüglich deS, von den Regierungen Frankreichs und Englands erhobenen Protestes wegen deS GesammteintrittS Oesterreichs in den Deutschen Bund ge faßte Beschluß nur in Form eines ProtokollertractS beantwortet sei. Die Antwort auf jenen Protest, in deutscher Sprache gbgefaßt, ist aber nicht durch einen Protokollertract, sondern in der bisher üb lichen Weise durch eine vollständige diplomatische Eröffnung erfolgt. Da gegen kann nicht in Abrede gestellt werden, daß der von Lord Cowley eingereichte Protest in englischer Sprache abgefaßt war; man hat indes sen verschwiegen, daß der BundeSprästvialgescmdte, Graf Thun, die An nahme desselben mit dem Bemerken verweigert hat, daß^r in der über gebenen Form gegen die Geschäftsordnung deS Bundes verstoße. Erst nach vielen Verhandlungen, und man kann wol sagen, Bittens!) hat Graf Thun sich den Wünschen des LordS gefügt. — Von Seiten der drei.Herzogthümer Anhalt-Dessau, -Bernburg und -Köthen sind bei der Bundesversammlung vertrauliche Mittheilungen eingetroffen, nach welchen von denselben beabsichtigt wird, ihre einzelnen Verfassungen auf zugeben und eine gemeinschaftliche, auf monarchischern Basen gegründete Verfassung zu normiren. Auch die thüringischen Staaten haben erklärt, selbst ihre Verfassungen auf bundesgesetzliche Normen zurückzu- sühren und die republikanischen Elemente derselben auSzumärzen. ES stimmt dieö ganz mit dem Vorschläge der Subcommission der dresdener zweiten Commission überein, welche nach Wortlaut deS Bundesbeschlusses vom 12. Juni 1817 (34. Sitzung) beantragt hat: „daß sämmtliche Buu- deSglieder die Verpflichtung anerkennen, die erfoderliche Abänderung der betreffenden (den Grundsätzen deS Bundes widersprechenden) Bestimmun gen ihrer Verfassungen und Gesetze zu bewirken und im Falle, daß eine solche Abänderung auf Hindernisse stoßen sollte, die Bundesversammlung in ihre Verpflichtung eintrete, selbst die nöthtgen Mittel und Wege, wie eine solche Abänderung bewerkstelligt werde, zu beschließen." Auch der Senat der Stadt Frankfurt dürfte sich somit bald vermüßigt sehen, seinen BundeStagSgesandten zu instruiren, durch welche Mittel und Wege die gegenwärtigen provisorischen Verfassungözustände dieser Stadt in ein Definitivum zu verwandeln seien. — Infolge eines Beschlusses der Bundesversammlung sind nunmehr sämmtlichen Commandanten der Bundesfestungen Ernennungspa tente vom Bunde zugegangen, durch welche sie zugleich nur dem Bunde verantwortlich gemacht werden. — Das .Protokoll der Commission für die Flotte ist geschloffen, ohne daß der Vertreter der preußischen Re gierung sich in der Lage befunden hat, unterzeichnen zu können, da ihm bisher die Instructionen fehlten. (Früher hieß eö, auch der preußische Gesandte habe unterzeichnet.) (Allg. Z.) — Nach der Hannoverschen Zeitung ist der die Beschwerde Ham burgs wegen Besetzung der Vorstadt St.-Pauli durch österreichische Truppen zurückweisende Beschluß der Bundesversammlung unter Dissenö der Gesandten von Hannover, Oldenburg und Bremen gefaßt worden, welche dahin votirten, daß Oesterreich zu einer vorgängigen Erklärung über die Beschwerde aufzufodern sei. Berlin, 12. Aug. Gestern kamen hier 25 flüchtige italieni sche Familien an, welche lediglich aus dem Grunde ihre Heimat ver ließen, weil sie den dort bestehenden Zuständen nicht vertrauen konnten. — Derjenige Theil deS hiesigen HandelSstandeS, welcher mit der Schweiz in Geschäftsverkehr steht, steht mit ängstlicher Spannung der Beschluß- nahme entgegen, mit welcher die schweizerische Bundesregierung die Ent ziehung der ihr bisher zugestandenen Zollvergünstigungen beantworten wird. Wie man an gut unterrichteter Stelle wissen will, haben die Ver treter der schweizerischen Zollinteressen in Karlsruhe hauptsächlich auf der Zusicherung freier KornauSfuhr bestehen zu müssen geglaubt. Daß ihnen diese verweigert wurde, hat hauptsächlich Anlaß gegeben, die Verhand lungen abzubrechen. — Der schon von unS erwähnte Vortrag deS Ober- consistorialraths vr. Nitzsch über die Ursachen der sich mehrenden Neber- tritte zur römischen Kirche empfiehlt als den praktischsten Weg, diesen Uebertritten zu begegnen: daß die protestantische Kirche in jeder Beziehung ihr paritätisches Recht fodere und behaupte; „im Nebligen — mahnt er ste — wolle sie nur dahin eifern, sie selber zu sein, und, wo sie eS noch nicht ist, zu werden." In Ansehung der Dotation der protestantischen Kirche sei von Denen, die ihr Interesse zu vertreten haben, noch mehr Kenntnißnahme und billige Beurtheilung zu wünschen. Ein Hauptinteresse sei eS, in Bezug auf die gemischten Ehen, „deren Behandlung uns weit mehr ohne Conversion entzogen hat als die ganze sonstige Conversion", Rechtsgleichheit zu fodern und selbst zu behaupten. (Corr.-B.) Halle, 8. Aug. Gestern wurde Prediger Sachse auS Magde burg, der wegen einer Amtshandlung in der hiesigen Freien christlichen Gemeinde vom Polizeianwalt in Anklagestand versetzt war, wie früher- hin Uhlich, vom Polizeirichter freigesprochen, da Beide von der hiesigen Gemeinde eine ordnungsmäßige Vocation erhalten hätten. Die Sache wird demnach in der RecurSinstanz entschieden werden, da, dem Verneh men nach, Uhlich bereits zum 2. Sept, vor daS OberappellationSgericht in Naumburg vorgeladen ist. (N.-Z.) Ludwigsburg, 7. Aug. Der wichtigste der Processe der ersten Ab- theilung des Processeö Becher und Genossen hat gestern begonnen, nämlich gegen Loose, Märklin, Heß, Kenngott, Krauß, Held, Dallinger, v. Oelhaffer und Holzschue. Er betrifft die Plane und Angriffe von Baden ans, um Württemberg mit in die badische Revolution hineinzu ziehen, und die Betheiligung der obengenannten Württemberger an die ser Revolution. Vertheidiger ist Rechtsconsulent Schoder für Kenngott, wie beim letzten Proceß Kaufmann. Der gestrige Tag verfloß mit der Verlesung der Anklageacte und deö VerweisungserkenntnisseS. Heute be gann die Vorvernehmung Loose'S. Seine Thätigkeit in Neustadt und Kaiserslautern sucht er gerade nicht zu rechtfertigen, aber doch zu mil dern, wogegen aber die Zeugnisse deö Gendarmeriebrigadier Bade und deS Polizeicommissar Kieser, Beide von Kaiserslautern, gar zu laut spre chen. Letzterer sagt, er habe zwar schon viele ertreme Reden gehört, in der Pfalz habe ein Redner den andern zu überbieten gesucht, aber Loose habe diese alle weit hinter sich gelassen. Als Grund, auf den er sich stützen könne, gibt Loose wiederholt den von sämmtlichen pfälzischen Volks- vereinen am 4. März 1849 gefaßten Beschluß an, zieht aber von den in der Anklageacte von ihm enthaltenen Aeußerungen nichts in Abrede. Bezüglich seiner Thätigkeit in Wimpfen, wo Loose als Eroberer sich ei nen Namen verschaffen wollte, will er nicht bloS im Auftrage Sigel's, sondern auch Becher's gehandelt haben. Dieser Letztere, den der Präsi dent vermöge seiner Prästdialbefugniß herüberholen läßt, zieht dies aufs bestimmteste in Abrede; ebenso auch die Annahme Loose'S, daß Sigel im Auftrage der deutschen Regentschaft gehandelt haben könne. Höchstens gibt Becher eine Privatcorrespondenz zu, die Sigel (ver revolutionaire badische Kriegsminister) mit Mitgliedern der Reichsregentschaft unterhal ten haben könne. Loose sieht zu sehr auf Kleinlichkeiten, sodaß ihn der Präsident fünf bis sechs mal erinnern und zuletzt etwas hart anlaffen mußte, der Angeklagte möge doch die Verhandlungen durch so gering fügige Sachen nicht allzu sehr in die Länge ziehen. (O.-P.-A.-Z.)