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1634 litair erfolgt, namentlich auch zu interimistischen RegimentScommandeur- stellen, woraus geschlossen werden darf, daß die infolge der Herbstereig nisse verabschiedeten oder in Disponibilität gestellten Commandeüre nicht wieder in den Dienst zurücktreten werden. Diese Angelegenheit ist, wie ich höre, erst vor wenigen Tagen zur Entscheidung gekommen. ES wa ren mit dem unter den Verabschiedeten befindlichen Generalmajor v. Urff, dem früher» Commandeur deS Garderegimentö, Unterhandlungen wegen seines Rücktritts in den Dienst angeknüpft worden, und derselbe hatte sich unter gewissen Bedingungen dazu bereit erklärt. Die erste Bedin gung, die Reactivirung sämmtlicher verabschiedeten Offiziere, war wirk lich genehmigt worden, dagegen fanden andere Bedingungen, die öffent lich nicht bekannt geworden, keinen Eingang bei dem Kurfürsten, und so hat sich diese Unterhandlung zerschlagen. Unter den heute Beförderten befindet sich auch der dermalige Kriegöminister v. Haynau, der vom Ma jor zum Oberstlieutenant avancirt ist. ' Am bezeichnendsten unter den heutigen Beförderungen ist aber die des Generalmajors und ersten Stadt kommandanten Schirmer zum Oberbefehlshaber; denn eS ist daraus auf eine noch lange Dauer deö Kriegszustandes zu schließen. Ein in Disponibilität gestellterOberfinanzrath, dem am k.Aug. infolge deS neuen Staatsdienstgesetzes nur drei Viertheile seines GehaltS ausgezahlt wurden, hat wegen unrechtmäßiger GehaltSminderung Klage gegen den Staatsanwalt erhoben. Man ist darauf sehr gespannt, ob nun die Gerichte, in Befolgung der neuesten Verordnung, jede Erörte rung der Rechtsgültigkeit der unter Mithülfe der BundeScommissare er lassenen Verordnungen und provisorischen Gesetze verweigern oder zu lassen werden. * Weimar, 4. Aug. Ich habe heute über einen Fortschritt auf dem Gebiete deS kirchlichen Lebens zu berichten: eS ist die Einführung von Presbyterien oder Kirchgemeindevorständen, welche durch eine eben erschienene landesherrliche Verordnung befohlen ist. Die aus den Chri sten evangelischen Bekenntnisses bestehende OrtSgemeinde bildet nun die erste Stufe in der Kirchengemeinde d;S Landes und wird durch einen Kirchenvorstand oder Presbyterium vertreten. Dieses selbst hat zwar den Geistlichen und den Religionslehrer zu geborenen Mitgliedern, eS tritt aber auch eine jene übersteigende Anzahl von frei aus der Gemeinde Gewählten in dasselbe. Nicht unbedeutend sind nun die Befugnisse die ses Gemeindeorgans: eS hat die Verwaltung deS Kirchenvermögens, die Handhabung der Kirchenzucht, die Aufsicht über die äußere Ordnung beim Gottesdienste, stellt die nieder» Kirchendiener an, wirkt bei der An stellung der höhern mit und muß bei allen Abänderungen der Liturgie und der Kirchenverfassung mit seinem Gutachten gehört werden. Nur hinsichtlich der Lehre und Seelsorge ist der Geistliche zunächst der vor gesetzten kirchlichen Behörde (den Superintendenturen) untergeordnet, und sind auch da, wo die Existenz der Kirche selbst gefährdet werden kann, also bei Veräußerung deS Kirchenvermögens, bei Aufnahme neuer Dar lehen u. dgl. die Beschlüsse des Presbyteriums von der Genehmigung der obersten Kirchenbehörde (des Kirchenraths und bezüglich deS Cultus- ministeriumS) abhängig. Aber gewiß wird schon jener Umkreis von Be- fugniß die Theilnahme der Gemeinde an dem kirchlichen Leben wecken und dem echt evangelischen Geiste gemäß den Unterschied zwischen Kle rikern und Laien ganz beseitigen, nicht minder aber auch die Gemein den für die ebenfalls in Aussicht stehende Synodalverfassung, als den Schlußstein der PreSbyterialetnrichtung, würdiger und befähigter machen. Braunschweig, 2. Aug. Dem Hoflieferanten Seifensieder- meister E. W. T. Grassau und dem Hofbuchdrucker I. H. Meyer hier- selbst sind laut einer Bekanntmachung deS Oberhofmarschallamtö jene Prädicate entzogen. Die Gründe sind unbekannt, doch ist Grassau ent schiedener Demokrat und in der Hofbuchdruckerei sind Freiligrath'S neue politische Gedichte gedruckt, nach welchen kürzlich bei demselben gefahn- worden ist. (D. RchS.) Hannover, 2. Aug. Die Absendung eines hannoverschen Bevoll mächtigten nach Gotha, schreibt die Hannoversche Zeitung, ist in der Hoffnung erfolgt, daß es vielleicht gelingen könnte, den Grundsatz zur Geltung zu bringen, daß durch einen längern — fünf- oder zehnjähri gen— Aufenthalt im Staatsgebiete die Staatsangehörigkeit erwor ben werden könne. Allein dies ist nicht gelungen, auch hat sich in an dern Punkten die hiesige Ansicht Geltung nicht verschaffen können, und die hiesige Regierung hat deshalb ihren Zutritt zu der vereinbarten Con vention vorläufig versagt und sich weitere Schritte in dieser Angelegen heit Vorbehalten, über deren Richtung kein Zweifel obwalten kann. Die Zeitungen melden jetzt, daß die Gesandten derjenigen Staaten, welche die in Gotha stattgehabte Konferenz zur Regelung des Heimatwesens be schickt hätten, die dort vereinbarten Bestimmungen der Bundesversamm lung vorlegen und den Collectivantrag stellen würden, daß diese Bestim mungen einem Heimatsgesetz für ganz Deutschland zu Grunde gelegt werden möchten. Damit würde man denn in den Weg einlenken, der hannoverscherseitö gleich zu Anfänge als der richtige bezeichnet war. Altona, 2. Ang. Als ein interessanter Beitrag zur Charakteristik der schleswig-holsteinischen Verhältnisse mag es dienen, daß an zwei frü here h öhere Offiziere (der eine Oberst, der andere Major) derschleSwig- holstetnischen Armee, welche bereits das 30. Lebensjahr überschritten haben, in den letzten Tagen EinberufungSschreibcn zur Stellung in die dänische Armee gelangt sind, und zwar sollte sich der Hr. „Oberst a. D." nun mehr als „Trainkutscher" stellen. Der Hr. Oberst hat eS indessen vor- gezogen, die Commandeurstelle über eine Batterie in der brasilischen Ar mee zu übernehmen und ist bereits dahin per Dampfschiff abgerrist. — Nach übereinstimmenden Nachsichten wird bei der Stadt Schleswig fortwährend von den Dänen geschanzt. (Fr. Pr.) — Die Allgemeine Zeitung enthält einen Artikel auS Prag, der sich über die Anfechtung, welche die Wahl deSProfessors Bonitz in Wien zum Dekan deS dortigen philosophischen ProfefforencolleginmS wegen sei nes Glaubensbekenntnisses erfahren hat, sehr unzufrieden ausspricht. „Sollte eS", heißt eS in dem Artikel, „glaublich sein, daß man in Oester reich, das so oft als neu geworden verkündet ward, wieder so weit ge kommen sei, evangelische Professoren von den Ehrenämtern der Univer sität auszuschließen? Und welcher Widerspruch läge darin, Protestanten hierher zu rufen, ihnen wichtige Lehrämter, ja, wie dies bet dem zunächst beiheiligten der Fall ist, noch wichtigere organistrende Arbeite» anzuver trauen und ihnen hintervrein daS Recht zu versagen, ihre Facultäten oder Universitäten zu vertreten, wenn daö Vertrauen ihrer Kollegen sie dazu beruft? An deutschen Universitäten evangelischer Länder find sehr oft Katholiken Dekane und Rectoren gewesen, und umgekehrt war Pro fessor Thiersch der würdige Vertreter der Universität München. Soll die Unduldsamkeit von hier ihren Anfang nehmen? ES ist nicht zu erwar ten, daß Männer, welche dem Rufe nach Oesterreich folgten, weil sie an das neue Oesterreich glaubten und die konfessionelle Gleichstellung in der Verfassung für eine Wahrheit hielten, hinterher sich dazu ver stehen werden, in Oesterreich eine minderberechtigte Stellung einznneh- men. Die Wissenschaft im großen Kaiserreiche wird aber ohne den le bendigen Austausch mit allen Theilen Deutschlands jetzt so wenig wie früher gedeihen können. ES ist also eine wichtige Frage, die zur Ent scheidung gelangt." Großbritannien» London, 2. Aug. DaS Unterhaus eröffnete gestern seine Sitzung um 1 Uhr und sollte unter Anderm die Lpisoopal gack Oapitular kstatos Usnsgomollt-Lill (Kirf chengüterverwaltungS-Bill) im Comite berathen werden. Diese Maßre gel, welche vorgestern nach einer lebhaften Debatte zur zweiten Lesung kam, bezweckt, den Pächtern bischöflicher Güter Mittel an die Hand zu geben, um diese Güter in gewissen Fällen käuflich an sich zu bringen. Die liberale Partei betrachtet diese Reform als eine sehr schwächliche Concession, und wenig geeignet, um der klerikalen Plutokratie zu steuern, gegen welche Hr. HorSman und andere Parlamentsmitglieder seit kur zem einen Kreuzzug begonnen haben. Sie wünscht die Verwaltung der Kirchengüter ganz aus den Händen der anglikanischen Prälaten genom men und vollständig der sogenannten ekklesiastischen Commission anver traut zu sehen, damit dieselbe den höhern Würdenträgern ein mehr gleich mäßiges und fireS Gehalt anweisen, aus dem Ueberschuß des Kirchen- gütereinkommenS aber die am Hungertuch nagende niedere Geistlichkeit bedenken könne. Nichts scheint einfacher und billiger als diese Federung,. aber die Regierung fürchtet die „Säulen der Kirche und deS Staats", wie sich die Bischöfe in gewohnter Bescheidenheit nennen, unsanft zu berühren, und brachte die vorliegende Palliativmaßregel ein. Er wähnen müssen wir, daß selbst ein Oberhauscomite, das fünf Bischöfe unter seinen Mitgliedern zählte, eine stärkere Maßregel empfahl, die je doch den LordS nicht mundete und von ihnen bei der ersten Lesung ver worfen ward. Gegen die RegierungSbill erhob sich nun vorgestern eine sehr gemischte Opposition, in deren erster Reihe diesmal sogar der tapfere Oberst Sibthorp fochtz indem er bemerkte, eS sei „unehrlich und schwin delhaft", eine so wichtige Maßregel vor Thorschluß einzubringen, wenn die ehrenwerthen Gentlemen bereits mehr an daS Birkhuhn auf der schottländischen Haide, an Rhein-Hotels und andere Ferienfreuden als an das Vaterland dächten; und Sir B. Hall wies der Regierung nach, daß sie alljährlich die Taktik befolge, jede die Zeitlichkeiten der Kirche be treffende Maßregel am Schluffe der Session durchschmuggeln zu wollen. Indessen ging die zweite Lesung trotzdem durch. Gestern nun wurden zwei vergebliche Versuche gemacht, die Comiteberathung zu vertagen. Einmal siegte die Regierung mit 51 gegen 30, daS andere mal mit 48 gegen 37 Stimmen. Das Comite wurde indeß auf den 4. Aug. verschoben. — Halb London spricht von der sogenannten Schloß-Controverse. Bramah u. Comp., nicht der indische Gott, sondern der famose Hof- patentschlösserfabrikant in Piccadilly, welcher sich rühmt, der unüberwind lichste Beschützer des EigenthumS in Europa zu sein, hat bekanntlich ei nen Preis von 200 Pf. St. auf die Erbrechung seines neuesten Patent- schlosseS, mit oder ohne Dietrich, ausgeschrieben. Diesen Preis zu ver dienen, arbeitet der berühmte amerikanische Schloßkünstler Hobbs seit einem Monat. Am 2. Juli nahm er verabredetermaßen einen WachS- abdruck, und bis zum 22. Juli war er bemüht, darauf falsche Schlüssel zu schmiedcu. Am 22. Juli begann er, in Gegenwart von Zeugen, seine Belagerungsoperationen, und Hr. Bramah veröffentlicht seitdem täg lich triumphirende Bulletins über das Befinden seines unüberwindlichen Schlosses. Laut dem letzten Bulletin hat Hr. Hobbs von 9 Uhr 8 Mi nuten früh bis 6 Uhr weniger 10 Minuten Abends gearbeitet, obne daS Schloßräthsel lösen zu können. 30 Tage sind dem Yankee zur Erpro bung seiner Kunst gestattet. Jedenfalls, selbst wenn es schließlich auf gehen sollte, hat sich das Bramah-Schloß als die sicherste Bürgschaft gegen den Communismus bewährt, die man bisher erfunden hat; denn andere Schlösser öffnete Hobbs in „weniger als keiner Zeit". - D halte ge> lamentSi durch id Verein l ren die. Sago- > klärt sie rung. 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