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ste endlich wirklich die Mängel ihres Werkes erkennen sollten, sich wahr scheinlich damit begnügen, dieselben in der Anwendung wo mögljH an» schädlich zu machen. Wenn sie aber zurücktreten? Dieser Sachlage gegenüber erhält ein Wort^iefe Bedeutung, daS der berühmte Dichter des ,,Tb« puruckiao lost," vor länger als 200 Jahren den Lords und Gemeinen von England zurief, al- die Herr, schende presbyterianische Partei die Fesseln der Presst nicht löste. „DaS weiß ich", sagte er in seiner ^reopggitico, a s^bc^u kor Ws libort^ ok uvliesvsvck piioting*), „daß in einem guten und in einem schlechten Regiment Jrrthümer gleich sehr vorkommen; denn welche Obrigkeit kann nicht schlecht unterrichtet sein, und daS um so öfter, wenn die Freiheit zu drucken nur Wenigen gestattet wird? Aber bereitwillig und rasch seine Jrrthümer zurücknehmen und als höchste Behörde schlichte Mahnung hö« her zu achten als viele Andere eine reich auSgestattete Braut geachtet haben, ist eine Tugend, an der Niemand theilhaben kann als nur hie größte» und weisesten Männer." Die tiefe, innere Wahrheit leiht die sen Worten eine geschichtliche Bedeutung, und eben deshalb kann ihre Wir kung nicht dadurch geschmälert werden, daß ihr berühmter Sprecher auch der Verfasser von Ibo wnurs ok Kings sack mugistrsäss gewesen ist. De«tschkand. -^Berlin, 25. Juni. Es ist eine sehr naive Erwartung, der man sich hier neuerdings hingegeben, daß die preußische Regierung über ihre eigentlichen Absichten bei der Reactivirung der alten Kreis- und Pro vinzialstände zur Berichtigung der öffentlichen Meinung eine ofstctelle Erklärung erlassen werde. DaS Ministerium wäre allerdings sich selbst am meisten eine solche Erklärung schuldig, denn es befindet sich von zwei Seiten her bereits in einem so starken Gedränge, baß ihm nur noch die Wahl bleibt, entweder die Halbheit und Verfehltheit seiner Maß regel durch Entsagung jeder Consequenz einzugestehen oder jetzt auf dem Wege der Reaktion mit verhängten Zügeln vorzuschreiten. Solange man aber noch an diesem Scheidewege unschlüssig steht, befindet man sich natürlich nicht in der Lage, bestimmte oder bindende Erklärungen abgeben zu können. Preußen hätte alle Ursache, seine konstitutionelle Verfassung, wie sie auch immer durch die revidirenden Kammern und durch die ausführenden Gesetze geworden sein mag, als den Kern seiner Zukunft und seiner Eristenz in Deutschland wie ein heiliges Palladium festznhalten. Aber die hinter dem Ministerium drängende Partei hat für den Augenblick alle Aussicht, daS Terrain zu behaupten und die Re gierung auf eine Bahn zu werfen, auf der sie mit Hülfe der alten Kreis - und Provinziallandtage daS Ideal- der ständischen Monarchie wieder aufrichten soll, welches selbst damals, als die ständischen Elemente noch in rechtsgültiger Kraft waren, mittels derselben niemals rein und le bensfähig hatte verwirklicht werden können. Denn eS ist ein historisches Gesetz, welches alle Stände und ständischen Versammlungen immer wie der zwingen wird, durch sich selbst in daS konstitutionelle Repräsentativ- prtnrip überzuschreiten. Preußen kann jetzt auch auf dem frankfurter Bun destage seine Stellung gegen Oesterreich nur dann wieder befestigen, wenn eS konstitutionell sein und bleiben will. Wenn eS aber auch wahr scheinlich jetzt jede verfängliche Erklärung über diese Absicht unterlassen wird, so wird doch die preußische Regierung bald indirekt ans dem Bun destage unzweifelhafte Proben ihrer Gesinnung hinsichtlich des konstitu tionellen PrincipS abzulegen haben. Sie bemüht sich nur, auch diesen entscheidenden Moment nach Möglichkeit hlnzuzögern, und unterstützt da her das österreichische Cabinet in dem Bemühen, vorderhand jede weit- gretfende Principienfrage auf dem frankfurter Bundestage zurückzustellen und zu vertagen. Dies ist jetzt namentlich die Taktik der beiden deutschen Großmächte in der kurhessischen und schleSwig-holsteinischen Angelegen heit, in der man alle prinripietten Entscheidungen von Seiten deö Deut schen Bundes, solange dieselben nur irgend aufzuhalten sein werden, vermeiden wird. Die von Oesterreich und Preußen erlangte Verlänge rung ihrer Vollmachten zur Weiterführung der schleSwig-holsteinischen Verhandlungen wird von allen Seiten nur als eine ungewisse Verta gung dieser Angelegenheit und aller dabei in Betracht kommenden Prin- ripfragen angesehen. Die namentlich von Oldenburg beantragte Vorle gung der Aktenstücke, welche die Unterhandlungen zwischen den dänischen und deutschen Commiffaren betreffen, soll von dem österreichischen wie von dem preußischen BundeStagSgesandten mit gleicher Nachdrücklichkeit bekämpft worden sein. Wenn die sechSwöchentltche Frist der erneuerten Vollmachten abgelaufen ist, so werden die Klein- und Mittelstaaten wahrscheinlich noch stärker als bisher nach der Geltendmachung der bun« destäglichen Instanz dringen. Nicht minder fällt die gänzliche Zurück- drängung dieser Instanz in der kurhesstschen Sache auf. Der Bundestag scheint hier nicht einmal hinsichtlich der Zurückziehung der ErecutionS- truppen eine durchgreifende Entscheidung aufrecht erhalten zu wollen. Es wird eine gewisse Zartheit gegen die kurhesstsche Regierung und ihre Wünsche und Verlegenheiten beobachtet, und der Bundestag scheint mit einiger Dankbarkeit eingedenk, daß er sich zuerst durch die kurhessischen Eventualitäten und durch Hrn. v. Hassenpflug wesentlich reactivirt hat. Man scheint daher auch dem Letztem die Einführung der sogenannten „organischen Bestimmungen" in Kurhessen überlassen zu wollen, und *) NeuerdingS von vr. Richard Roepell inS Deutsche übersetzt unter dem Ti tel: John Milton'S Areopagitica. Eine Rede für die Preßfreiheit an daS Parla ment von England. -1844. Berlin 185t. wird jhm und dem Lande bis dahin auch die BundeSerecutionStruppen göNGM. — Der evangelische Oberkirchenrath hat einen Erlaß an die könig lichen Conststoriln gerichtet, in welchem er sich über daS Verhaften der Kirche stqd ihrer Diener gegen die Glieder Hst Freien Gemeinden ausspricht. Hiernach Wick Machst be-input, Mß die Glieder der Freien Gemeinden zur Theilnähm« an dem Gedächtnißmahl Christi nicht zuge lässen werden dürfen. Sic dürfen nicht als Taufzeugen zugelassen wer den, und in Betreff der Trauungen und Beerdigungen ist ihnen die Mit wirkung evangelischer Geistlicher versagt. Ferner dürfen den Freien Ge meinden nirgend die evangelischen Kirchen für ihren CultuS überlasse» werden und in gleicher Weise wird eS für unstatthaft erklärt, den Die nern der Freien Gemeinden irgend welche amtliche Thätigkeit auf den Gottesäckern der evangelischen Gemeinden zu gestatten. Die von de» Dienern der Freien Gemeinden verrichteten Taufen werden nicht für gül tige und wirksame Taufen erachtet. Ebenso wenig ist den Confirmationen jener Diener irgend eine Bedeutung betzulegen und die Eheü, welche diese Diener gesegnet haben, sind keine Ehen im Sinne der Kirche. Künftig darf kein AuSgeschiedener eher zur Theilnahme an den kirchlichen Handlungen gelassen werden, als bis er den Wunsch der Rückkehr Lem kompetenten Pfarrer persönlich kundgegeben hat. Gewinnt der Pfarrer aus einer daran zu knüpfenden ernsten Unterredung die gewissenhafte Ueberzeugung, daß dieser Wunsch redlich gemeint sei, so hat er darüber unter näherer Darlegung der Verhältnisse aü den Superintendenten zu berichten und, wenn dieser beistimmt, die Erklärung des Wiedereintritts vor Zeugen entgegenzunehmem Hierzu werden die GemeiNdekirchtNräthe das geeignete Organ bieten. In Ermangelung derselben aber hat dec Pfarrer einige gottesfürchtige Glieder der Gemeinde züzuziehen, von welchen das über den Act aufzunehmende Protokoll zugleich zu Unter zeichnen sein wird. — Die Neue Preußische Zeitung rührt die heiklige Streitfrage dar über, ob Oesterreich für die deutsche Flotte beigekeuert habt oder nicht, abermals auf, und behauptet, Oesterreich habe bisher „nicht einen Centimen" dafür gegeben. Wir folgen der Neuen Preußischen Zeitung nicht ans den Weg, den sie zum Beweise ihrer Behauptung einschlägt, sondern machen nur auf den Skandal aufmerksam, den die ganze Sache erregt. Daß Einer von beiden, Preußen oder Oesterreich, die Wahr heit nicht gesagt hat, ist gewiß. q>München, 24. Juni. Die Herzogin von Leuchtenberg hat in ihrem Testamente, welches vor wenigen Tagen durch den Minister präsidenten v. d. Pfordten in seiner Eigenschaft als Minister deS könig lichen Hauses eröffnet wurde, die Armen und milden Stiftungen wie die Dienerschaft ihres Hauses reichlich bedacht. Die MajoratSgüter sind ohnedies schon Eigenthum ihres Sohnes, des Herzogs. Derselbe erbt nun auch die Villa JSmaning an der Isar, unweit von hier, deren Thor die classische Aufschrift trägt: „Louws illo, qüi proonl nogotiis." Den Privatschmuck der Verewigten erhallen deren Töchter, die Kaiserin- Witwe von Brasilien, .die Königin von Schweden, die Gräfin Wilhelm von Württemberg. Der zum HauSschatze gehörende Hauptschmuck, den die Herzogin nur an großen Familien- und StaatSfesten getragen, geht als eine Art von Fideicommiß an den Herzog über und wird nun bet ähnlichen Gelegenheiten dessen Gemahlin, die russische Großfürstin Ma ria Alerandrowna, umblitzen. Wunderliches Walten deS Fatums; wer daS dem Cäsar Napoleon gesagt hätte, als er mit der Blüte des Oc- cidentS über den Niemen zog, um die Skythen aus Europa zu werfen! Möge eS kein Omen sein, daß die Zarentochter den Schmuck trägt, wel chen der Erbe der Freiheit aus den Spolien dreier mit seinem KriegS- ruhm erfüllten Welttheile nahm, um seine erste Gemahlin Josephine damit zu bekleiden, möge eS nicht vorbedeuten, daß dem russischen Au tokraten noch alles Herrliche der alten Welt zufalle! — Die in Höchst (Nassau) wegen verübter Ercesse verhafteten und trotz ergangener Auffoderung in Haft gehaltenen preußischen Sol daten der frankfurter Garnison sind jetzt freigegeben, ob deswegen, weil sie die ihnen von den nassauischen Gerichten zuerkannte» Strafen verbüßt, oder auf erneuerte Reklamationen, ersehen wir auS den be treffenden Berichten der Preußischen und Neuen Preußischen Zeitung nicht. Nur DaS geht auS diesen Berichten hervor, daß man preußischer- seitS nicht gewillt ist, die in Nassau geltenden Gesetze gelten zu lassen, weil sie gegen — Soldaten zur Anwendung gebracht werden. Preußen habe übrigens eklatante Genugthuung gesodert und der österreichische General v. Schmerling solle die den BundeStruppen angethane „Schntach" energisch zu ahnden bereit sein. Wit sind begierig, wie weit man da gegen den Herzog von Nassau kommen wird, der feine Richter in auf nassauisches Gesetz begründeter Ausübung deS Rechts gewiß schützen wird. I. Hamburg, 23. Juni. Zuvörderst kann ich meine Äachricht bestä tigen, daß der Senat einen Protest gegen das österreichische Gebayren in Hamburg bei der Bundesversammlung durch de» Syndikus Banks hat übergeben lassen, trotz der officiösen Erklärungen des Geaen- theilS von Seiten officiöser Organe., ES kommt hier auf eine Formalität an, ob jene Herren der officlellen Presse eS Protest zu nennen belieben. Der Senat hat in einem Schreiben an die Bundesversammlung die Vor fälle dargelegt, das unberufene Einschreiten der Oesterreichcr sür einen Rechtsbruch der Bundesverfassung und für einen Eingriff in die Rechte der Souverainetät deS StaatS und der ausschließlichen Befugniß deS Senats erklärt, ebenso daö zwangsweise Einquartieren der Truppen in St.-Pau! deSversar Hamburg speciell d Dm Ereigniss nähme ft Thadden Recht, w< den Gal, habt wer dent zu < Allgemel ES wurd wenn da nen aufl nur Sch den fünf dern drei eine Ver direkt au rungen, selben de oder einj derholuns für als c auch in ' — D« schleSw Erbfolg nisse bei gerufen, folge im führen, Augusten gefunden Erfolg, r gänzliche, auch in Legitimät Der lichen Vo suchung « irgend w finden sn Signore *Es Voß'schen sche Cen tung, son **Leip Angeleger zurück, in' alle Pari Partei de ren Leserr „Berichts Behauptu Nr. 317 c vollständig fraglichen Versprecher schrift vor fischen Ve gen sagt bezeichnete hat Eckert gültig. 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