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7. Muni 18S1 3ns«rti»»<g«KSHr für dm» > Raum ein«« Zeile I Ngr. Nr.ü). kannten Or. ,»d«S-LU. dElorla", ze.", »,n Mr. 8) und »re«»«« E. Höckner, Neustadt, der Brücke, Nr. N). (bei Zu bezikheir durch aste ümter de» In- und Auulandr»^. sowie durch di« BrpediÄonen in Sechzig <0ue^»raß<r r, Nordb. erd. »77 > i -Baluten » Wr. -v»2^Uhr. z M M- ttbdeuS ÜS- init Frl. MMeida tr Lippe Wkitkel- iS Echnl- einSohn. Fr». O. eiberg. — . Meher beiger wie vj/chen Ly » S. ,Lmi ckye. M >n Vltllen ! W LHlr. ein in wlt- » für den ,VV0 «tr. M- üct. IVZ; -t. iv2»/.> et. wtV. , Vr-Ace. In.Mbr. )r.iPoln. . ;»»2i - --rittrpt. DaHlSe- «ürse der PKiWvd. g« S^U. <mlt ttachten nr »1«. ». iir De«tschla«-. Berlin, 6. Juni. Der König von Württemberg war nicht in Hannover, obwol man vorher Grund zu vermuthsn hatte, daß er dort zu dem seltenen Familienfeste der königlichen Family eintreffen werde. Dagegen scheint eS, als sei auf einen Besuch deS Kurfürsten von Hessen nicht so allseitig gerechnet worden, wenigstens wird versichert, daß am hiesigen Hofe nichts davon bekannt gewesen sei. — Wenn die Aufhebung der Grundsteuerbefreiungen zur Ausführung käme, so würde von den Rittergütern, StandeSherrschaften und dem mit diesen in gleich be günstigten Verhältnissen stehenden Grundbesitz mehr als das Doppelte deS Betrags zu entrichten sein, den sie bisjetzt aufzubringen haben. BiSjetzt zahlen diese Güter an Grundsteuer 256,751 Thlr. Rach der Veranlagung, wie sie aus dem Gesetze vom 24. Febr. v. I. folgen würde, hätten sie 578,965 Thlr. zu zahlen. Roch erheblicher stellt sich das Mehr bei den Kirchen-, Pfarr- und Schulgrundstücken heraus. Sie entrichten bisjetzt 4751 Thlr. und würden nach der neuen Verschlagung mit 157, 761 Thlr. besteuert werden. (Corr.-B.) — Für Temme'S Familie sind von Köln aus unlängst 202 Thlr., die in einem Kreise von Freunden zusammengeschossen wurden, an ihre Bestimmung abgegangen. Am 28. Mai traf Frau Temme mit ihren Kindern von Münster in Berlin ein, um sich zu ihrem Gatten nach BreSlau zu begeben. Sofort am 29. Mai erschien bei ihr in ihrem Gast hofe der Polizeicommissar v. Stülpnagel mit dem Befehle, daß sie noch an demselben Tage Berlin zu verlassen habe. Vergebens stellte die l verhältnißmäßig gewachsenen Ausgaben dem frühem Maßstabe wieder anzunähern." Richt einmal eine Herabsetzung der für die geheimen Fonds des Ministeriums verlangten 80,000 Thlr. (1848 wurden nur 25,000 Thlr. dafür verausgabt) war zu erreichen. Astes, wozu es> die Mino rität brachte, war: eine Herabsetzung der Ausgaben deS StaatS um 442,000 Thlr. (beim Kriegsdepartement) und eine Erhöhung, der Ein nahmen um 100,000 Thlr. Der von der Regierung vorgeschlagenen Einkommensteuer stimmte die konstitutionelle Partei grundsätzlich aus voller Ueberzeugung bei, wollte jedoch dieselbe nur auf einen bestimmten Zeitraum bewilligen, theils damit vorerst Erfahrungen über Vie Zweckmäßigkeit diese» Anlagefußes gesammelt würden, theilS um das ohnehin so beschränkte, nur in Bezug auf neue oder erhöhte Steuern gewährte Bewilligungsrecht: der Kam mern nicht allzu sehr auS den Händen zu geben. Allein die ^Kammer sprach die Bewilligung auf unbestimmte Zeit aus und die Mehrheit der H. Kammer gab ihr darin nach. „DaS sind", so schließt der Bericht, „die Resultate einer Session von fünf Monaten. Wie in der auswärtigen, war es in der inner« Politik die Partei deS CentrumS, welche dem Ministerium di« Majorität gab, welche demselben über VerfaffungSverletzungen, über die MiSachtung gesetzlicher Vorschriften und die Verkennung wichtiger finanzieller Inter essen deS Landes durch einfache oder motivirte Tagesordnung htnweg- half, welche die Bestimmungen der neuen Gesetze meist ohne Rücksicht auf die Verfassung votirte, wie eS das Ministerium verlangte. Die: Nachgiebigkeit dieser Partei hat eS dahin gebracht, sogar den Schwer punkt der Volksvertretung, welcher in der II. Kammer liegst zu verrücken und in die I. zu verlegen. Fast in allen wichtigen Fragen, selbst den finanziellen, hat die 1. Kammer den Ausschlag gegeben, weil sie gewiß war, daß die Majorität der II. ihr schließlich beiweten w«rde." Ueber ihre eigene Stellung sagt die konstitutionelle Minorität durch den Mund ihres Berichterstatters folgende, für die Opposition in allen deutschen Staaten beherzigenSwerthe Worte: „Dennoch haben wir un verdrossen gekämpft. Wir konnten den Sieg nicht in den Abstimmun gen, wir mußten ihn in der Debatte suchen. Es handelte sich darum, jede Theilnahme und Mitschuld an Beschlüssen abzulshnen, welche uns schadenbringend und für das Land verderblich erschienen. Wir hatten den Gegnern wie den Nachgiebigen durch das voll» Gewicht der Gründe deS Rechts und der Vernunft, wo wir sie nicht zu überzeugen vermoch ten, doch die ganze Schwere der Verantwortung anS Herz zu legen; wir hatten vor dem Lande Zeugniß abzulegen von unserer Gsfinnung und unsern Grundsätzen. Wir hatten endlich nicht bloS daaach zu fragen, was wir meinten, sondern danach, was wir durch unsere Anwesenheit, durch das Gewicht unserer Stimmen verhindertem ... Das Land wird in Zukunft wissen, auf welcher Seite eS die Fremde preußi scher Ehre und Macht, wo eS die aufrichtigen Freunde seine» Verfassung zu suchen hat. Wir dürfen seinem Urtheil ruhig entgegensetzen." Die letzten preußischen Kammern und die constitutionelle Partei in denselben. ii. ----- Beinahe noch schlimmer als mit der auswärtigen Politik Preußens steht eS um die innere, und die Anstrengungen der konstitutionellen Par tei, hier einen bessern, namentlich einen streng verfassungsmäßig gesicher ten Zustand herbeizuführen, waren zum größten Theile nicht minder fruchtlos als die auf jenem ersten Gebiete. Der Bericht der Minorität führt die schlagendsten Thatsachen in dieser Hinsicht auf. Die preußischen Kammern besitzen nicht daS Recht, die Steuern und Abgaben jährlich von neutm festzustellen, aber sie besitzen das Recht, die Ausgabe zu normiren, und noch in der vorigen Session war vom Ministerium anerkannt worden, „daß die Regierung nicht berechtigt sei, die eingtgangenen Gelder ohne Genehmigung der Kammern zu veraus gaben". Gleichwol erließ das Ministerium während der Vertagung der Kammern eineVerfügung, in welcher erklärt wurde: auS dem Artikel der Verfassung, der die Forterhebuüg der einmal bestehenden Steuern ohne neue Bewilligung dem Ministerium zugestehe, folge die Befugniß, diese Steuern z/den, StaatSbedürfnissen zu verwenden, von selbst. Danach verfuhr nun die Regierung, legte auch den wiederzusammengetretenen Kammern kein provisorisches Budget vor. Die konstitutionelle Partei griff daS Ministerium deshalb an und brachte es wenigstens dahin, daß von diesem eine das Recht der Kammern wahrende Erklärung gegeben und von der Kammer selbst eine motivirte Tagesordnung in gleichem Sinne beschlossen ward. Die Regierung hatte sogar durch provisorische Verordnung Staats schulden contrahirt (die Ausgabe verzinslicher Bons für Kriegöleistun gen verfügt), was nicht nur gegen die Verfassung von 1850, sondern Dbst gegen daS viel ältere Staatsschuldengesetz von 1820 verstieß. DaS Ministerium behauptete : das Recht des Kriegs, welches der König be sitze, umfasse auch das. Recht, sich in den Besitz der für die Kriegfüh rung erfoderlichenMittel zu setzen. DieOpposition bestand darauf: daSWe- sen des konstitutionellen StaatS erheische die indirekte Beschränkung des der Krone zustehenden Rechts des Kriegs durch die Nothwendigkeit einer Be willigung der Mittel dazu von Seiten der Volksvertretung. Allein die Mehrheit stimmte nicht bloS ihrerseits für den concreten Fall der Regierung bei, sondern ertheilte ihr durch ein Gesetz das förmliche Recht, in ähn lichen Fällen allemal so zu verfahren. Die Minorität konnte nur da gegen als gegen eine Verletzung der Verfassung protestiren. Die provisorische Preßverordnung ward nur der 1. Kammer, nicht beiden gleichzeitig zur Genehmigung vorgelegt. Einen Antrag der Op position auf sofortige Vorlegung derselben auch an die ll. Kammer ver warf die Majorität. Als die Vorlegung endlich erfolgte, siegte die Op position insoweit, daß die Dringlichkeit der Verordnung verneint, also erklärt ward, das Ministerium sei nicht im Rechte gewesen, sie zu er lassen, Natürlich hatte dieses TadelSvotum keinen weitern praktischen EOlg. Zur Ausführung der Verfassung brachte das Ministerium ein Ge setz wegen Verantwortlichkeit der Minister ein, die I. Kammer aber, mi nisterieller als daS Mintstettum, lehnte dasselbe ab und die Minister thaten, trotz deS Andringens der Opposition, nichts zur Aufrechthaltung ihres eigenen Gesetzentwurfs. ' Die Feststellung der Selbstverwaltung der Kirche, wie solche die Verfassung verheißt, ward von der konstitutionellen Partei vergebens ge- fodert; der Minister sprach den Kammern das Recht ab, sich in die In nern Angelegenheiten der Landeskirche, welche bereits ihre Verfassung Labe, zu mischen, und die Kammer ging zur Tagesordnung über. Wie eS mit der Ausführung der Gemeinde- und KreiSverfaffung sieht, ist allbekannt. Von den in dieser Session zu Stande gekommenen Gesehen war «S eigentlich nur eipS, bei welchem es der konstitutionellen Partei ge lang, ihre Grundsätze und Wünsche einigermaßen zur Geltung zu brin gen; eö war dies daS neue Strafgesetz. Aber bei den Gesetzen über das DiSciplinarverfahren gegen richterliche und gegen andere Beamte, bei dem Gesetze über den BetagerungSstand, endlich bei dem Preßgesetze unterlag dieselbe fast allenthalben mit ihren Anträgen auf mildere und die ge setzlichen FreiheitSschranken gegen Willküreingriffe besser wahrende Bestim- unnngen. Bei den Finanzfragen war die Opposition nicht glücklicher. „Die Majorität Widersetzte sich allen .Anträgen auf Ersparungen irgend erheb licher Art. Sie perschmähte eS, die seit 1848 bei einzelnen Posten un- Sonnabend. Zweite AukgM Abends ö Uhr. ghsint tlzÜch zwei mal und " ' wir» «Legeren in »rchzig « W » - UM- Deutsche Allgemeine Zeitung pr«I» für da« Alerieljnhr ' - O UF 2 Thlr,; Ude einzeln« Äum- m-r l Ngr. «Wahrheit «ab Recht, Freiheit und Gesetz!»