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Hs» Krkchffchm Eyrifikcheit betr«cht<1 Wird, äufS «eüe ein MM fSkm« 4Wn PtMste üichl unähnliches Memorandlnn bei der Pforte eingereicht, Bl "welchem et außer drN bereits bekannten Gründen jur Motivirung der griechisch-russischen Ansprüche auf das heilige Grab noch einige wei tere Gründe hervorhebt. — Eine^andere nicht minder verwickelte Aufgabe des Hrn. v. Lavalette ist die, sich mit der Pforte in Betreff Äbd-el- Kader'S zu verständigest. Bekanntlich hatte Abh-el-Kqder, als er sich Den französischen Truppen Übergab, sich auSbedungen, nach einem ein jährigen Aufenthalte in Frankreich ungchjndert in das türkische Reich zurückkehren zu können, dagegen sich Ächflichtet, Nie Näch Algier zu gehest. Die , Pforte hat nun kürzlich Abd-el-Kader'S Freilassung ver langt, und Hri v. Lavalette ist, wie es heißt, beauftragt, diese Ange legenheit ins Reine zu bringest. — Der Schwager des SuitänS, der Groß-Se^iääk^ MohE ist abgesetzt und an seine Stelle Mdhamitisd-Päscha, Mher Präsident des obersten KriegSratheS, ^tyyilnt wötven. (C. Dl. a. D.) . Ktme»i<a. - Ein Correspondent aus Californien schreibt: Dies Land ist nicht -los mit Gold, sondern mit allen möglichen Schätzen 'der Welt geseg- M. Binnen 50 Jahren wird man nicht Mehr nach Karlsbad und EmS, Wstdetn nüch Californien inS Bad reisen; die Amerikaner werden ihre Heilquellen näher haben. Etwa 70 Miles von San-FranciSco, in der Mappa-Lergkette, hat eine Erplorationögesellschaft die wunderbaren Be richte der Jäger im Gebirge bestätigt gefunden.» Die Basts der Nappa- Perge besteht auS Schwefel. Zahllose und riesenhafte Mineralquellen HrMtst überall auü dem Böben; man hört sie auf eine Stunde wett, wie den Dampf einer Flotte von Dampfern brausen; eisenhaltige, Schwe fel- und Alaunquellen, bald brühheiß, bald eiskalt. Ein Baumstamm, D«N die Reisenden ist eine der Quellen stießen, war in kurzer Zeit ver- WMt. Auch eine Masse Lignit fanden sie. An andern Stellen konn ten sie den Proceß der Kalksteinbildung beobachten (?). Nicht weit da von fanden sie einen Salzberg; und ich selbst sah einen großen Klum pen Steinsalz, der vor einigen Monaten in jener Gegend aufgefun den wurde. HLönigpeich Hachsen. Die sächsischen Landtagswahlen. - --i-Es war zu erwarten, daß unsere Ansicht von der Nichtigkeit des Äber die Renitenten des vorigen Landtages ausgesprochenen Verlustes der Wählbarkeit bet den ofstciellen Organen Widerspruch finden würde. Ein solcher ist denn auch von Seiten der Leipziger Zeitung in ihrer Är. 149 erfolgt. Diese versucht, indem sie hinsichtlich des Materiellen der Krüge sich lediglich auf den Deputationöbericht und die Berhand- Lungen der -vorigen II. Kammer bezieht, die von unS ausgestellte Theorie «ls schön formell nicht zutreffend darzustellen. Da das offtcielle Blatt eine Widerlegung ,der sachlichen Gründe nicht für gut befunden, so kön nen wir gleichfalls, was diese betrifft, lediglich auf das von uns in Nr. 268 Geltendgemachte zurückverweisen und haben nur zu bemerken, -aß eben die Verhandlungen der vorigen Kammer es sind, die uns in «Usrrer dort entwickelten Ansicht bestärkten, und daß wir in dem Depn- Wionsberichte nichts gefunden haben, was dieselbe zu entkräften ver- möchte. In formeller Hinsicht nun argumentirt die Leipziger Zeitung sö:' Rücksichtlich eines Hindernisses der Wählbarkeit komme Alles dar- «uf an, oh solches zur Zeit der Wahl bestanden habe. Eine spätere Beseitigung desselben könne auf die Wahl selbst nicht zurückwirken, diese Nicht zy. einer nichtigen machen. Hierauf wird so fortgefahren: „Sollte «lso eine einstige Entscheidung der künftige» II.-Kamm zu einem an- PM Resultate als dem Beschluß vock 9. Dec. 1850 führen, so würde einer solchen Entscheidung, ganz abgesehen von allem Uebrigen, was isich an -Wlbe noch knüpfen könnte, keinesfalls die Rechtswirkung bei- MttMy sein, düß sie den jetzt anerkannt zu Recht bestehenden Kammer- beschluß von Anfang an annulltren und die auf denselben gestützten Handlungen -er WaWetzörden bis zück Eintritt jener andern Entschei- -ung ungültig erscheinen lassen könnten." Diese ganze Argumentation ist aber nicht zutreffend, weil sie von ganz andern Voraussetzungen auögeht, als unserer Beweisführung zu Grunde liegen. Wenn eS sich darum handelte, daß die Ausgeschlosse nen durch einen Ausspruch der nächsten Kammer gleichsam begnadigt, von den weitern Folgen ihres Ungehorsams gegen die frühere Kammer losgesprochen und dadurch in ihre Rechte wieder eingesetzt weiden soll- len, so würde natürlich ihre Wählbarkeit erst von dein Zeitpunkte wie get anfangen, wo dieser AuSspruch gefällt wäre. Aber därnck handelt iS sich eben im vorliegenden Falle gar nicht. Die Frage ist vielmehr einfach die: War der Beschluß der vorigen Kämmer ein von Haus aus rechtsungültiger und nichtiger, oder nicht? War er ein nichtiger von HauS auS, d. h. fehlte der Kammer die formelle Berechtigung, ihn zu fassen, so sind auch alle seine rechtlichen Wirkungen null und nichtig und zwar nicht erst von dem Augenblicke' ay, wo diese Nichtigkeit des Beschlusses coüstatirt wird, sondern alle ohne Unterschied. Daß dies die Folge einer jeden rechtlichen Nullität sei, brauchen wir wol nicht erst zu beweisen,' Für eine solche Nullität aber haben Wir eS erklärt und müssen wir wiederholt erklären, wenn eine Kammer, wie hier geschehen, eine Strafe in einem Falle verhängt, für wel chen weder in den positiven GefttzeA, eine solche avgedroht, noch auch -er Kammer eine dsscretipnaiie Strafbesugniß eingeräumt ist. Hätten beide Kämmern des vorigen Landtags im Verein mit der Regierung Vie betreffenden Gesetzesstellen über daS DiSciplinarstrafrecht der Kam mer dergestalt erweiternd ausgelegt, daß dle II. Kammer danach einen solchen Beschluß rechtsgültig fassen konnte, so stände, wie schon die Säch sische konstitutionelle Zeitung auSgeführt hat, die Sache ganz anders. Da dies nicht geschehen, so müssen wir dabei beharren, daß jener Be schluß eine Nullität enthalte, daß daher auch die demselben beigelegte RechtSevidenz, die Ausschließung der Renitenten von dem passiven Wühlrecht, für rechtlich mchteristirend zu erachten sei, daß, wenn die WghlbWrdey gleichwol diese Wirkung eintreten lassen, also die Auf nahme der betreffenden Personen in dje Wahllisten verweigern soll ten, diesen der RecurS an die Kammer, nach 8.10 des Wahlgesetzes, offen steht, und daß, wenn die Kammer die von uns ausgesprochene Ansicht theilt und die Nichtigkeit des fraglichen Beschlusses anerkennt, dany natürlicherweise auch die Ausschließung der dadurch Betroffenen von dell Wahllisten, foWch diese selbst, folglich äkch die auf Gtund ihrer vollzogenen Wahlen nichtig sein müssen. Denn wir fragen: wel chen Sinn und Zweck hätte daö Entscheidungsrecht der Kammer nach 8.10 des Wahlgesetzes, wenn diese Entscheidung die inzwischen einge tretenen Wirkungen des ActeS, über dessen Gültigkeit die Kammer ent scheiden soll, nicht berührte? Nehmen wir einen analogen Fall! An genommen, eine Wahlbehörde hätte, zuwider dem klaren Wortlaute des Wahlgesetzes, nicht alle Die, welche gegenwärtig 10 Thlr. an Grund steuern zahlen, in die Wahllisten ausgenommen, sondern nur Die, welche so viel an ordentlichen Steuern nach dem alten Fuße zahlten, die Re gierung aber hätte (was sie nach ihrer jetzt ausgesprochenen Ansicht allerdings nicht thun wird) diese Auffassung gutgeheißen, die nächste Kammer aber entschiede nach 8- 10 des Wahlgesetzes, daß jene Be schränkung eine unzulässige gewesen sei, könnte eS da wol zweifelhaft sein, daß die Wahlen, von denen man widerrechtlicherweise einen so gro ßen Theil der Berechtigten ausgeschlossen, ungültig wären und wiederholt werden müßten? Nach Allem haben wir also zu erwarten, ob eS den ofstciellen Organen gelingen werde., die von unö aufgeführtett materiel len Gründe zu entkräften; biö dahin können wir unS nicht für wider legt halten.. Noch müssen wir aber auf eine Stelle in dem Artikel des officiel- lcn Organs aufmerksam machen, die uns sehr bedeutsam scheint. ES wird darin von der Entscheidung der nächsten Kammer die Hoffnung ausgesprochen, dieselbe werde keine andere fein als der Beschluß der vo rigen Kammer. Diese Hoffnung lassen wir auf sich beruhen. Es wird aber sodann hinzugesetzt: sollte dieselbe eine andere sein, so würde, ab gesehen von allem Uebrigen, was sich daran knüpfen könnte" rc. In diesen Worten kann man kaum etwas Anderes als eine Drohung sin- den: die Hindeutung auf eine abermalige Auflösung, falls die Kammer jenen Beschluß der frühem Kammern umstoßen sollte. Irren wir uns in dieser Vermuthung, so werden wir uns gern eines Bessern belehren lassen; geschähe dies aber nicht, so würden wir freilich eine solche im voraus gegen die künftige Vertretung geführte Sprache für wenig geeig net erklären, das Vertrauen zu einer Verständigung mit der Regierung und die Neigung zur Theilnahme an den Wahlen zu erwecken. Me*fo«alnachrichten. tvrvensverleihungen. Preussen- Rother Adlerorden 1. Cl.: der Hof marschall des Königs von Hannover Baron v. Malortie. 3. Cl. mit der Schleife: der Steuerrath a. D. Hammers in Düsseldorf. 3. Cl.: der Professor der Botanik und Director des niederländischen Reichsherbariums 0r. Blume in Leyden. Orden pour Is vaSrits für Wissenschaften und Künste: das Mitglied deS Instituts zu Paris Franz Auber, der Professor Frhr. v. Liebig in Gießen und der Geheimrath und Professor vr. Liedemann in Heidelberg. — Ausstand. St.-Andreasorden: der wirkl. Geheimrath Lutsch ko ff: Wiss-«fchaft ««L «»«ft. i 6Loy-on, 28. Mai, Die Buch- und Musikalienhändler Londons und der Provinzen versammelten sich gesttkn bei Hrn. Charles Jefferys zu einer Bespre chung über gemeinsame'Schritte in Sachen der BerlagSrcch tSfrage. Ein neulich gegen Hrn. Jefferys gefälltes Urtel entschied, daß daS von einem Auslän der im Auslande verfaßte, aber in Großbritannien zuerst verlegte Werk denselben Schütz MM Nachdruck wie dasPrüvurt eines britischenUnterthanS besitze. Dies«, Entscheidung scheint den hiesigen Verlegern nicht zu munden, indem sie behaup ten, haß englische Autoren oder Componisten nicht denselben Schutz iw Auslande (d. h. in Amerika und Belgien) genießen. Um nun die Frage zur definitiven Ent scheidung zu bringen, beschlossen die Versammelten, in dem JtffcryS'schen Falle ans Oberhaus zu appelliren und die ungefähren Kosten (500 Pf. St.) durch eine Subscription zu deckt». — Die russisch kaiserlich freie ökonomische Gesellschaft in Petersburg hat dem vr, Lheodor Fischern in Leipzig für seine Abhandlung „Ueber den Zustand der zymotechnischen Gewerbe in Deutschland und Frankreich" die große goldene Medaille „für nützlichen Fleiß" zuerkannt. (Lpz. Z.) in > «> - Handel »«- Buduftete. Berlin, 30. Mai. Freiw. «nl. Ivtz'/« Br.; St.-Sch.-S. 86'/^ Sethdl.-Pr.-Sch. 129'/«Br.; Bankanth. 94'/«; KrdrichSdr. 113'/,,; LSdor. 108^,,; Berl. Anh. l-it. ä. u. v. 108'/-, Pr.-Act. 97'/- Br.; Berl.-Hamb. 96'/,, Pr.-Act. 102; Berl.-PotSd.-Magd. 68, Pr.-Act. 94'/,; Köln-Minden 102'/«, Pr.-Act. 102; Fr.-W.-Nordb. 37Vg, Pr.-Act. 97'/»; Halle-Thüring. 69 Br., Pr.-Act. 100'/«; Magd.-Mittend. 56 Br., Pr.-Act. 102; Krak.-Ob-rschl. 74'/«, Pr.- Act. -; Oberschl. Vit. ä.I23; S. 113'/» Br.; Poln. Schatz-Obl. 81; Poln. Pfdbr.alte 93'/«; Poln. Pfdbr. neue 93'/«; Part. 500 Fl. 83'/» Br.j 300