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L). für de» Raum einer Zeile I Ngr. Ein „publiciAischeS Votum" über den Gestimmteintritt Oesterreichs in den Deutschen Bund. 0 Wenn österreichische oder von Oesterreich gewonnene Stimmen in der deutschen Presse die öffentliche Meinung für den Gesammt- eintritt Oesterreichs in den Dentschm Bund einzunehmen, ein solches Ereigniß von der vortheilbaftesten Seite darzustellen, entgegenstehende Ansichten aber ans alle Weise zu verdächtigen suchen, so weiß man, was man von solchen Parteifchriften zu halten hat und findet es weniger auffallend/ wenn dieselben das Maß der Gerechtigkeit gegen den politischen Gegner, oder die Grenze unparteiischer Wahrheit in Auffas sung der Thatsachen nicht so genau beachten. Wenn aber ein StaatS- rechtSlehrer von Profession, wenn ein ordentlicher Professor der Politik an einer deutschen Universität eine Beleuchtung desselben Gegenstandes unter dem stolzen Titel eines „publicistischen Votum" veröffentlicht*), so ist man allerdings berechtigt und veranlaßt, daran einen ganz andern Maßstab anzulegen. Unwillkürlich denkt man dabei an die staatsrecht lichen und politischen Gutachten.eines Pütter, Schlözer, Klüber, Sal. Zachariä, welche ihrerzeit von maßgebender Autorität in öffentlichen Rechts- und Staatsfragen waren; man erinnert sich des alten Rufes der Gründlichkeit, Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit deutscher Wis senschaft, und man ist doppelt hart enttäuscht, wenn man von alle dem nichts oder daS gerade Gegentheil in einer äußerlich mit der gleichen Prätenston äuftretenden Schrift findet. DaS MiSbehagen steigert sich, wenn man wahrnehmen muß, wie der Verfasser eines solchen „publi cistischen Votum", auf die Unkenntniß und Leichtgläubigkeit seiner Leser oder auf den verblüffenden Eindruck eben dieses anspruchsvollen Titels der Schrift speculirend, sich einer Beweisführung bedient, von welcher er doch unmöglich glauben konnte, daß sie auf Leute von nur einiger Ge- schichtSkenntniß und gesundem Menschenverstände einen Eindruck zu ma chen vermöge. Oder wäre es dem Professor Bülau wirklich Ernst mit der Parallele, die er gleich auf der ersten Seite zwischen dem Gesammt« eintritt Oesterreichs in Deutschland und der Verbindung Schottlands und Irlands mit England- des Elsasses und Lothringens, oder gar Algiers mit Frankreich zieht? Sollen wir annehmen, daß ein Professor der Po litik unbewußt in Widersprüche, wie der sogleich anzuführende, verfallen sei, oder müßten wir nicht beinahe auf die Vermuthung kommen, daß er gehofft habe, die Lesör seines „Votum" würden gutmüchig genug sein- einen solchen Widerspruch nicht zu bemerken und sich dadurch täu schen zu lassen? Professor Bülau plaidirt nämlich für den Gesammt- eintritt Oesterreichs nach zwei ganz verschiedenen Seiten hin. Den Deut schen will er begreiflich machen- wie thöricht sie wären, wenn sie den Machtzuwachs, den dieser Eintritt ihnen verspreche, : zurückwtesen; die auswärtigen Großmächte, namentlich England und Frankreich, sucht er dagegen darüber zu beruhigen, daß diese Verstärkung der Macht Deutsch lands für sie nichts zu bedeuten habe. Natürlich kann er die eine Wir kung nicht hervorbringen, ohne die andere ganz oder theilweise wieder aufzuheben. So spricht er S. 4 sehr emphatisch von der durch die Her stellung eines Reichs von 70 Millionen zu vermittelnden „organischen Verbindung (Deutschlands) mjt den wichtigsten Knotenpunkten der Ent wickelungen der Zukunft", womit er nicht wohl etwas Anderes meinen kann- als jene von österreichischer Seite her so oft angerufene „Propa ganda deutscher Kultur nach dem Osten", d. h. den größern Machtein fluß deS deutschen Element« in den untern Douauländern Und nur drei Seiten später beruhigt er die auswärtigen Mächte durch die Ver sicherungs „Ein von dem übrigen Deutschland getrenntes Oesterreich wäre auf Unternehmungen gegen Süden und Osten angewiesen, denen es in Gemeinschaft mit dem übrigen Deutschland sich nicht hingeben kann noch wird." Dem AuSlande zum Trost wird das kurz vorher so imposant geschilderte „Slebenzigmillionenreich" alsbald wieder .dargestellt als Das, was eS in der That sein würde, als eine Vereinigung „auf einem Fö- derativverhältniß beruhend, an dessen Spitze zwei Großmächte stehen, welche fortwährend etwas Rivalifirendeö haben werden, und in dessen Mitte eS auch nie all oppositionellen Elementen mangeln wird, dessen Entschließung langsam, dessen Bewegung schwerfällig und verwickelt ist, dessen vielgegliedme Zusammensetzung dem AuSlande jederzeit Hand haben biettn wirb (!!)." Zwar wird sogleich Mit einer Wendung nach Deutschland Kinzugefetzt: Seid darum nicht ängstlich, ihr guten Deut schen, ,,zur Vertheidigung stark genug" ist eine solche Vereinigung im- mer, nur (Mit einer abermaligen Wendung nach dem Auslände) „zum *) Der Eintritt Gesammtösterreichs in den Deutschen Bund. Ein publicisti- sches Botilm von Prof. Friedrich Bülau. Leipzig/ 1851. Angriff in keiner Weise geeignet". Dagegen, meint Professor Bü lau, wäre „Nord- und Mitteldeutschland, unter einheitliche Leitung ge bracht, zur Vertheidigung freilich schwächer, zum Angriff aber, zur Beunruhigung der Nachbarn ungleich geschickter." Strategen mögen die Frage entscheiden, ob wirklich ein durch sein festes inneres Gefüge kräf tiger und leicht schlagfertiger Staat zum Angriffe stark und doch zur Vertheidigung schwach sein könne. Daß aber ein Föderativstaat, mit zwei rivalisirenden Großmächten an seiner Spitze, mit oppositionellen Elemen ten in seinem Schösse, welche „dem AuSlande jederzeit Handhaben bie ten", mit langsamer Entwickelung und schwerfälliger Bewegung, nicht bloS zum Angriff, sondern auch zur Vertheidigung wenig geeignet sei, daß er jedes selbständigen Machteinfluffes in dem europäischen Staaten- systeme entbehre, daß er außer Stande sei, die Personen und den Ver kehr seiner Bürger im AuSlande kräftig zu schützen, kurz daß er eine klägliche Rolle nach allen Seiten hin spiele, daS hat uns doch wahr haftig die Erfahrung deS Deutschen Bundes hinlänglich gelehrt, und ein Professor der Geschichte, was Hr. Bülau auch ist, sollte dieser Er fahrung nicht so keck ins Gesicht schlagen, ein deutscher Professor aber sollte vor allem sich hüten, den Widerspruch des Auslandes gegen eine Entwickelungsform deS deutschen StaatSlebenS damit zu beschwichtigen, daß er diesem AuSlande einen Zustand der Dinge in Aussicht stellt, der ihm „jederzeit Handhaben (gegen Deutschland!) bieten werde". Deutsch kan-. DaS berliner Correspondenz-Bureau vom 23. Mai theilt mit: Die Abwesenheit d?s Königs und deS Ministerpräsidenten hat hier in poli tischen Dingen gewissermaßen einen Stillstand erzeugt und die bisherige Thätigkeit der frankfurter Bundesversammlung ist nicht geeignete gewesen, irgend Lebhaftigkeit in die politischen Verhältnisse zu bringen. Selbst die Agitationen an den einzelnen Höfen haben aufgehört und daS österreichische Cabinet ist zur Zeit nur mit der Unterbreitung seiner Pro positivnen für Frankfurt beschäftigt. ES hat aber darüber eine Verstän digung stattgefunden, daß man von keiner Seite in Frankfurt während der Warschauer Conferenz mit Organisationsvvi schlügen auftritt. DieS ist aber wol die einzige Verabredung, die man in Dresden getroffen hat. Sehr unrichtig ist es, wenn österreichische Blätter versichern, daß Hr. v. Manteuffel in Dresden sich nicht abgeneigt gezeigt habe, eine Ab stimmung durch einfache Majorität in Frankfurt zuzulaffen. Diese wahr scheinlich geflissentlich verbreitete Nachricht kann entschieden deSavouirt werden. : - Von Belang ist die uns gemachte Mittheilung, daß in Frankfurt sich bei allen BundeStagSgesandten die Ansicht geltend mache, daß die Niedersetzung einer Bundescommission zur Erörterung der Conslicte zwi schen den kurhessischen Ständen und der kurhessischen Regierung zunächst noch hinauszuschieben sei. In Dresden ist ebenfalls über die Nieder setzung einer solchen Commission nichts bestimmt worden. Von einer Seite wird die Ansicht sestgehalten, daß bei der Erörterung dieser An gelegenheit namentlich auch in Erwägung zu ziehen sei, ob die kurhes sische Verfassung nicht den von der Bundesgesetzgebung aufgestellten Principien widerstreite; würde dies anerkannt und stelle sich die Unver einbarkeit heraus, so müsse, abgesehen von etwa später vorzunehmenden Mo difikationen, überhaupt das Recht bestritten werden, im Interesse der Stände ein unverfassungsmäßiges Verfahren der kurhesfischen Regierung beim Bunde zur Sprache zu bringen, eö habe demgemäß die Bundesver sammlung gar keine Veranlassung, die Verfassungsmäßigkeit zu erörtern. A Berlin, 23. Mai. Die Theilnahme der hiesigen Gewerke an den bei der Enthüllung der Statue Friedrich'« deö Großen stattfin denden Festlichkeiten wird keineswegs eine allgemeine sein. So weit die Beschlüsse der einzelnen Innungen bisjetzt bekannt sind, werden die Seldenwirker, die Tischler, die Weber und die Buchbinder sich dem Fest zuge nicht anschließen, Aehnliches soll noch in andern Innungen beschlos sen worden sein. Der Grund hiervon ist in der Art und Weise zu su chen, wie das Fest in gewissen Regionen aufgefaßt wird. So gespalten nämlich unsere Bevölkerung in politischer Beziehung auch ist, so kann man dennoch behaupten, daß keine einzige Partei sür die historischen Traditionen der Regierung deS großen Königs unempfindlich ist. An einer wirklich nationalen Feier des 3l. Mai würden sich Eonstitutionelle, Conservative und Demokraten gleichmäßig betheiligt haben. Statt nun dem Feste diesen rein nationalen Charakter zu bewahren, haben sich auch hierbei einzelne Parteien bemüht, mehr oder minder daraus eine Partetdemonstration zu machen. Hier haben conservative und conserva-