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IS. April L8SI Mr »«» «rrtckj*»» den «Wahrheit «»d Nicht, Freiheit »ab Sesej!» Raum einer Zeile r Rgr. (bei «n Z» beziehen durch all« »mier de« 2n- und «utlande», so»» durch die itrrediiionen in EeiPziz (Querstraße j je», «inzelue Rnm- mer l Ngr. « Uhl! tu ckre«»,» «dcudl < »h», »»nnAug« 8 Uhr. Nr. 8) und ivretden E. H-lkner,' Neustadt, der Brücke, Nr. I). 2nserti»n«geßüdr für DmW Mgmtim Zcitmg Erste Ausgabe? Bormittags II Uhr — Nr 2v, Sonnabend E), <tst L SA Berl!« ,18. April. Wir gelangen bet der Besprechung der „Vier Monate auswärtiger Politik" nun zur schleSwig - holsteinischen Frage, Vie günstiger al- die hessische in der Olmützer Convention bedacht war. Die Absendung der Commissare sollte erst nach gepflogener Rücksprache mit den Verbündeten erfolgen, und falls die Statthalterschaft sich zu unterwerfen weigerte, so hatte sich Hr. v. Manteuffel in Olmütz nur zur Androhung gemeinschaftlicher Erecution, nicht zur Ausführung derselben verpflichtet. Die- war ein guter Stützpunkt für Preußen. Das Betreten deS nord- deutschen Gebiets durch die Oesterreicher zu verhindern, war die Auf gabe deS Hrn. v. Manteuffel. Die Verpflichtung, den Herzogchümern ein wenigstens erträgliches Schicksal zu verschaffen, war für Hrn. v. Manteuffel um so dringender, als er, abgesehen von der frühem preu- Hlsche» Politik und allen Verheißungen, welche von ihm selbst unterzeich net waren, die Statthalterschaft verhindert hatte, sich zu einer Zeit mit dem reactivirien Bundestage in gutes Vernehmen zu setzen, als Oester reich an der Anerkennung desselben auch durch die schleöwig-holstetnische Regierung viel gelegen war. „Damals hatte Hr. v. Manteuffel den Statthaltern wiederholt den Wunsch ausgesprochen, den Bundestag nicht anzuerkennen: man werde die Herzogthümer gegen dessen Beschlüsse zu schützen wissen. Ja, Hr. v. Manteuffel war, wenn wir recht unterrich tet sind, so weit gegangen, sogar militairische Hülfe in Aussicht zu stel len," Statt sich mit den Verbündeten, wie die Olmüher Convention ausdrücklich verlangte, in Verbindung zu setzen, verhandelte Hr. v. Man teuffel mit dem Fürsten Schwarzenberg und Hrn. v. Prokesch über eine Proklamation, welche die beiden abzuschickenden Commissare an die Be wohner von Holstein erlassen sollten. Dieses von Hrn. v. Manteuffel selbst entworfene Aktenstück beginnt mit den gewöhnlichen Versprechungen, die Rechte der Holsteiner zu wahren, verlangt die Entwaffnung, gibt dafür die Versicherung, daß dann der Landesherr ebenfalls seine Trup pen, mit denen er die Bewohner der Herzogthümer zu bekämpfen „ge- nöthigt" war, zurückziehen werde, und sagt am Schluffe: „Die Auf hebung aller zur Fortsetzung deS fruchtlosen Widerstandes getroffenen Maßregeln ist angeordnet. Die Einzahlung der Kriegssteuer unterbleibt." DäS Volk von Holstein wurde also dadurch zum Ungehorsam gegen die Regierung, die Armee zur Insubordination, die Steuerpflichtigen zur Verweigerung der Steuern verlockt. Danach folgten die Verhandlungen über die Instruction für die beiden Commissare. Die Instruction, welche der Bundestag für Hrn. v. Hammerstein festgestellt hatte, foderte ganz positiv in 23 Punkten die Herstellung deS Status quo snto bellum. ES tpar darin auch namentlich die Ausschließung jeder Zolllinie zwischen den beiden Herzogthümern und die Beibehaltung ihrer administrativen Einheit einbegriffen. Baiern, Sachsen und Hannover, Hessen-Darm stadt hatten diese Instruction gegen den Willen Oesterreichs durchgesetzt. Indem der Bundestag die Vbllmacht des Hrn. v. Hammerstein auf Oesterreich übertrug, begleitete er die Instruction mit dem Wunsche, die selbe auSgefÜhrt zu sehen. Hatte Baiern mit den Königreichen diese Instruction am Bundestage gegen Oesterreich durchsetzen können, wie viel leichter mußte es Hrn. v. Manteuffel sein, Oesterreich bei derselben festzuhalten. Aber auch hier wich er dem Impulse des Fürsten Schwar zenberg und ließ die Instruction des Bundestags fallen. Der Inhalt der nunmehr für die Commission besorgten Instruction besagte, daß Schleswig, also der streitige LandeStheil, einfach den Dänen übergeben werde, daß die landesherrliche Autorität in Holstein hergestellt, und die schleswig-holsteinische Armee entwaffnet werden solle. Diese Instructio nen wurden nach Kopenhagen mitgetheilt. „Zum preußischen Kommissar wurde der General v. Thümen ernannt» ein wackerer Mann, aber ohne jede Kenntniß der Verhältnisse. Hr. v. Manteuffel hatte ihn ausgewählt, weil derselbe dem Kaiser von Rußland persönlich bekannt und genehm war." Hr. v. Manteuffel stellte ihm folgende Vollmacht auS: „Nach dem wir mit Sr. Maj. dem Kaiser von Oesterreich übereiugekommen sind, so haben wir für uns und unsere Verbündeten den Generalmajor v. Thü men zum Kommissar ernannt." „Hr. v. Manteuffel hatte weder die Verbündeten Preußens be- fragt, noch ihre ZMimmung erhallen, am wenigsten eine Vollmacht von ihnen eingeholt; er befand, sich außerdem bereits im Besitz eine-" aus drücklichen Protestes gegen ejüe solche auf Gstmdlage der Olmützer Con vention zu erthellende VollmaM von Stitest Braunschweigs, Nässans «nd Oldenburgs." UnddkseVollmacht wurde dem Könige zur Unter schrift vorgelegt! Späterhin erging ein Circularschreiben an dir ehemals verbündete» Regierungen, daß man von preußischer Seite angenommen habe, daß die verbündeten Staaten mit der Mission deS Hrn. v. Thü men einverstanden seien, da dieselben mit der Sendung deS Hrn. v. Peucker nach Kassel einverstanden gewesen wären. Man erhielt die Ant wort, da die Voraussetzung unrichtig sei, müsse auch der Schluß hin fällig werden. Die Unterhandlungen der Commissare mit den Statt haltern begannen. Der Legitimationspunkt machte einige Schwierigkei ten. Hr. v. Thümen, durch Hrn. v. Manteuffel nicht recht unterrichtet, war in Verlegenheit, die Verbündeten Preußens namhaft zu machen. Die Commissare ertheilten endlich die Versicherung, daß ihre Vollmach ten im Namen sämmtlicher deutschen Regierungen ausgefertigt seien. Wft wollen hier nicht in die Details jener Unterhandlungen eln- geheu, indem dieselben, sowie auch die darüber geführten Protokolle schon früher zur Veröffentlichung gekommen sind. ES ist auch bekannt, daß die Commissare, nachdem die Statthalter sich zu unterwerfen bereit er klärt hatten, in zwei Verhandlungen und zuletzt in ganz positiver Form die Zusage gegeben hatten: >aß jetzt, nachdem den Foderungen deS Deutschen Bundes nachgegeben sei, und wenn kein Widerstand gegen die Ausführung derselben eintrete, die kaiserl. österreichischen und königl. preu ßischen Truppen nicht in Holstein einrücken würden." Die Commissare zogen auch ihre eigene Proklamation zurück, indem sie sich mit dem In halt zweier von der Statthalterschaft an daS Volk und die Armee erlassenen Proklamationen einverstanden erklärten. In diesen Proklamationen wurde dem Volke und der Armee gesagt, daß der Deutsche Bund die Rechte der Herzogthümer zu schützen übernommen habe, daß die dänische Armee auS SüdschleSwig sich znrückziehe, die schleswig-holsteinische hinter die Eider zurückgehen und bis zu zwei Drittheilen beurlaubt, aber Rendsburg und FriedrichSort mit ihren Rahons besetzt halten werde, endlich daß keine fremden Truppen in Holstein einrücken würden. Dies sind die Punkte des Vertrags, welchen die Commissare am 11. Jan. 1851 mit der Statthalterschaft abgeschlossen haben. General v. Thümen war infolge seiner Vollmacht berechtigt, eine solche Uebereinkunft abzuschließen, denn eS heißt in der Vollmacht: „indem wir auf unser königliches Wort Ver sprechen, Dasjenige, was unser genannter CommiffariuS auf Grund ge genwärtiger Vollmacht und in Gemäßheit der ihm ertheilten Instruktion verabredet und abgeschlossen haben wird, zu genehmigen." Auch diese Nebereinkunft wurde von Hrn. v. Manteuffel zu Gunsten Oesterreichs und zu Ungunsten Preußens gebrochen. Der getroffenen Abrede zuwi der rückte daS Legeditsch'sche Corps über die Elbe nach Holstein. Die Angabe des Hrn. v. MaNteufftl in der I. Kammer, daß die BnndeS- commissare die Protokolle, in weichen die Unterhandlungen mit der Statt halterschaft niedcrgelegt waren, nicht genehmigt hätten, ist seinerzeit durch den Protokollführer jener Konferenzen, den Justizrath Schleiden, schlagend widerlegt worden. Preußische Truppen bauten den Oesterreichern den Uebergang über die Elbe, Und um dem Ganzen die Krone aufzu setzen, überlieferte Hr. v. Manteuffel» ybwol Fürst Schwarzenberg nach dem Einrücken der Oesterreicher in Holstein den dänische» Unterhändler Grafen Sponneck an ihn verwiesen hatte, FriedrichSort, die Außenwerke von Rendsburg, das Kronenwerk und den Brückenkopf über der Eider den Dänen. Die Wichtigkeit dieser Punkte entging den HH. v. Manteuffel und ».Stockhausen. „Hr. v. Manteuffel war indeß mit andern Sorgen be schäftigt. Er mußte die Berichte der preußischen Pölizeiagenten lesen, welche seit längerer Zeit in den Herzogchümern stationirt waren. Der Agent Goldheim hatte die HH. Ruge und Klapka in Holstein gesehen! Der Aufenthalten Altona gefiel Hrn. Goldheim und er berichtete des halb von Zeit zu Zeit einige wunderbare Neuigkeiten. Bald liefen noch fürchterlichere Nachrichten ein. Die Aufpasser, die von Berlin auS in Vie holsteinischen Bataillone gesandt wäre», sagten aus, daß eine Mill- tairrevolution bet Gelegenheit der Armeereduction aUSbrechen werde, welche von Hrn. Savoie in Paris geleitet würde: Die Sache war so wichtig» daß man eS Hrn. v. Thümen nicht allein überließ, diese neue Revolution aufzusnchrn. Ein höherer Polizeiagent, Hr. Hofrichter, wurde von Berlin anS^nr Unterstützung dös Generals v. Thümen abgeschickt. Ein einsichtiger Polizeibeamter, gewahrte dieser bald genug, auS welchen Quellen dir Berichte über die HH, Ktäpkä, Ruge und Savoie geflossen wären, und zog sich zurück, ehe er sich rompromittirt hatte." Die Rechte Holsteins, deren Wahrung Hr. v. Mantrüffel verheißen hatte- wurden dadurch gewährt, dass er den Dätren das Object des Streits, das Herzogthum Schleswig, überlieferte und das Kronenwerk in den Kauf gab, ohne die geringste Gegenconcesfion zu verlangen oder zu erlangen, und die Herstellung deö statu« guo snto dvllum beginnt damit, daß die Inkorporation Schleswigs ausgeführt und die dänische Zolllinke bis an die Eider vorgerückt ward. Die Lage der Verkehrs-