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17. October 18SI Freitag g»sert!»n«gt»ühr für di« Raum einer Zelle 2 Ngr. «) und »«««»«« Höckner, Neustadt, der Brücke, Nr. 2). (bei An Nr. L. Zu beziehen durch alle Post ämter de« In- und Auelande«, sowie durch di« «rpeditionm in »eipzig (Querstraße «Wahrheit und Recht, Freiheit «ab Gesetz!» für da, »iertchahr j jede -tuzeln. Swm- »er » N«r. Zweite Ausgabe. Abends 8 Uhr —- Rr. SS2 .— VW Deutsche Mgemeiue Zeitung Die Krisis in Hannover. X Patmover, iS. dct. Zum zweiten Malt seit zwanzig Jahren wird der Bunde-ta- zu Hülfe gerufen, um eine Krisis in Hannover zu beseitigen; in beiden Fällen war e-eine Partei der Bevölkerung, welche von solcherThat ihr Heil er wartete, aber die Behältnisse von damals und jetzt sind sehr verschieden. Wir wollen die Vergangenheit ruhen lassen; wir begnügen uns mit.der Bemerkung, daß in der Jncompetenzerklärung von damals wenigstens eine bestimmte Ant- Wort gegeben war. Diesmal ist es anders. Der Bundestag gibt eine Antwort, wie die alten Orakel sie gegeben, die erst im Ausgange ihre Er klärung fand. Der Bundestag redet eine Sprache, die beiden Parteien Hoff nung gibt und nimmt, die jede Partei zu ihren Gunsten auSlegt. Durch solchen Ausspruch ist die Lösung der Fragt nicht näher gerückt. Aber die Frage ist eigentlich längst gelöst. Der König von Hannover hat mit Festig- keit und BestlNimtheit geantwortet, und der greise Ernst August hat in die ser Beziehung während der Dauer seiner Regierung unser volles Vertrauen «worben. Sein Wort ist in der That ein Wort. Und seine That ist wirklich «ine That. Das ganze Land dankt es ihm, nur die Junkerpartei nicht. Diese aber ist nicht da- ganze Land. Aber die Ritter hoffen noch. Ein Zei- chen, daß ihre Hoffnung berechtigt ist, war ein Ministerwechsel. Der Mi- nisterwechstl ist halbofficiell verkündet, aber ebenso das Gegentheil. Wo also liegt die Wahrheit? Die Wahrheit liegt in der Charakterfestigkeit des Kö nig-, in dem Bewußtsein der guten Sache. Wir glauben nicht, daß die Zukunft unsere Behauptungen zu Schanden machen werde. Da- Ministerium Gtüve gab die Zügel in die Hände des Ministe rium- Münchhausen, und damals war wenig geändert worden. Das ist gerade vor einem Jahre gewesen. In diesem Jahre hatten die Ritter Zeit, die Ueberzeugung zu gewinnen, daß das Ministerium Münchhausen ebenso wenig geneigt ist, ihre egoistischen Foderungen zu unterstützen, als das Mi nisterium Gtüve dazu bereit gewesen. Und worauf stutzen sich die Ritter? Auf vergilbte Pergamente, auf einseitige Deutungen, auf alte Einrichtun gen, die sich längst überlebt haben. Und wa- wollen die Ritter? Sie wol len nur DaS, waS ihnen zweckmäßig und gut scheint, was ihre Macht in Kraft erhält, gleichviel ob es dem Lande frommt oder nicht, gleichviel ob e« für unsere Zeit, die wahrlich nur die wenigsten ihrer Foderungen befrie digt sieht, und da- vielleicht nicht einmal, gut und paffend ist, oder ob nicht. Wir glauben, und so glaubt man allgemein in Hannover, die Ritter ausgenommen, daß die LandeSgefetzgebung über den Provinziallandschaften steht. Wir glauben, daß die Particularrechte sich in solche Abänderungen fügen müssen, die das ganze Land für nothwendig hält. Die Ritterschaf ten ab« glauben das nicht. WaS können die Kammern dem Lande Gutes schaffen, wenn jeder der sieben Theile beim Alten bleiben will? WaS nützen di« Verhandlungen mit den Landschaften, wenn sie „jeder fernern innern Or ganisation entgegen sind"? Aber die Landschaften sind nicht einmal juri- dssch im Rechte, und daS ist selbst ohne Fakultäten zur Genüge klar. Im h. 33 des Verfaffungsgtsetzes vom 5. Sept. 1848 heißt es : „Die Verhält- niffe der Provinziallandschaften, deren Zusammensetzung und Wirkungkreis sollen nach vorgängiger Verhandlung mit den bestehenden Provinzialland» schäften durch allgemeine Gesetzgebung geregelt werden." Von Verhandlung ist also die Rede, aber nicht von Zustimmung. Die Verhandlung ist den Rittern zugestanden, aber nicht die Zustimmung. Wenn die Ritter das Recht der Zustimmung hätten, d. h. wenn von ihrer Zustimmung die Einführung jeder Reform abhängig wäre, müßte Han nover bas Wort Fortschritt aus seinem StaatSleben streichen. Dieses Recht haben die Ritter aber nicht. Aber um den Fortschritt, um daS Recht zum Fortschritt händelt e» sich, und daS ist viel, sehr viel. Haben die Ritter in ihrem Bestreben, das Alt« zu erhalten—daS, wenn auch nicht schadet, weil <S seit lang« schon nur ein Gchtinleben führt, aber auch nicht nützt—, haben bl« Ritter in diesem Bestreben einmal den Sieg errungen, werden sie ihn ohne Zweifel auf lange Zeit zu benutzen wissen. ES mißt sich Kraft gegen Kraft. Die Kraft des Thrones, die im Volke wurzelt, und die Kraft der Ritt«, die in juridischen Feinheiten eine Stütze sucht, aber außer ihrem Kreise fein« Sympathien hat. Der König geht mit dem Volke, dem Wohle des Lande-, darum geht er sicher. Die Ritter stehen allein. Sie werden nach- -eben, wenn ihnen keine Wahl bleibt, denn was wären sie ohne d«n Ab- glanz des Throne-, der auf sie zurückfällt, wenn sie würdige Kinder des Lande- sind? Aber jetzt muß die Frage entschieden werden. Ernst August ist alt, sehr alt, und fein Nachfolger ist gebrechlich. Ernst August ist stark, ab« sein Nachfolger ist schwach, denn ihm fehlt da- Bewußtsein der Kraft. E- wäre ein Unglück, wenn den Rittern jetzt noch eine Hoffnung bliebe! Sie würden später darauf ein mittelalterliche-Gebäude errichten. Da-wird der König nicht wollen, denn es ist sein Wille, die Regierung zu befestigen, so lange er noch die Macht in Händen hat. Wir glauben, daß eS ihm vollständig gelingen werde. Wir glauben an seine Kraft und an den Sie de- Fortschritt- in Hannover. Deutschland. ^Berlin, 16. Oct. Das ausländische Publicum nimmt sich wol schwer lich die Zeit und die Mühe, so umfangreiche Listen von Ordensverlei hungen wie die gestrige in Betreff d«S neugestifteten Hohenzollern'schen HauS- ordenS (Nr. 329) aufmerksam durchzulesen. Deshalb mag eS Ihrem Cor» respondenten wol gestattet sein, diejenigen Namen hier anzuführen, welche vorzüglich ihrer politischen und kirchlichen Stellung halber auch außerhalb Preußens bekannt sind. Unter den Neudecorirten befinden sich unter Andern General Graf Dohna, General v. Gerlach, Ministerpräsident v. Manteuffel, General v. Radowih, Minister Graf zu Stolberg-Wernigerode, Consistorial- präsident Graf v. Voß-Buch, General v. Wrangel, Graf v. d. Affeburg, Oberpräsident v. Kleist-Retzow, Geh. LegationSrath v. Bismark-Schönhau- sen, Consistorialrath Büchsel, Vicepräsident deS Obertribunals vr. Götze, Polizeipräsident v. Hinckeldey, Fabrikant Jacobs in Potsdam, Prof. Leo in Halle, Unterstaatssecretair v. Manteuffel, Cabinetssecretair Niebuhr, Prof. Walter in Bonn, die Professoren Ranke und Stahl. — Der Protest deS Hrn. v. Bethmann-Hollweg -egen die provinzialständische Restaura tion und noch mehr die von demselben soeben herausgegebene Schrift über diesen Gegenstand (Nr. 528) verursachen der Neuen Preußischen Zeitung viel Herzeleid, tagtäglich bringt sie darüber Artikel, die in jeder Zeile ihren Schmerz über den Abfall im eigenen Lager ausdrücken. Die Fortschritts partei hat wenig dabei zu gewinnen, wenn dieses oder jene- Mitglied der Kreuzzeitungspartei endlich eine Grenze für seine reactionSfreundlichen Be strebungen findet. Nichtsdestoweniger ist dieser Streit ehemaliger Gesinnungs genossen interessant. Beide plaudern ein wenig aus der Schule und man erfährt so Manches dabei, deshalb machen wir auf diesen Federkrieg noch besonders aufmerksam. — Die unterm 23. Aug. vom Könige vollzogenen Statuten de- neuen Hohenzollern'schen HausordenS verrathen eine bestimmte politische Ten denz. Der Eingang gibt an, daß der König diesen von den Fürsten von Hohenzöllern-Hechingen und - Sigmaringen gestifteten Orden am dritten Ju- beltage der Krönung Friedrich Wilhelm's I. unter seine königlichen Orden ausgenommen hat, wobei jedoch den gedächten Fürsten das Verleihungsrecht erhalten bleibt. Der Orden ist gewidmet dem Andenken an Ursprung und Ausbreitung deS königlichen Hohenzollern'schen Hauses, „welches unter dem Beistände Gotte- des Allmächtigen von der Felskuppe des Hohenzollern seine Herrschaft auSbreitete bis zum Baltischen Meere und über daS Stromgebiet der Nordsee", daher er die Devise führen soll: „Vom Fels zum Meer", und als Abzeichen außer dem Hohenzollern'schen Wappen und dem königlichen Adler auch das burggräflich nürnbergische Wappen und daö Scepter des Kurerzkämmerttö. Verliehen werden soll der Orden in zwei Abheilungen, 1) an solche Personen, welche durch Aufopferung und Unerschrockenheit in Kämpfen jeder Art, „insonderheit aber im Kampfe gegen die nie rastenden Feinde aller göttlichen und menschlichen Ordnung, welche auch in den unS von dem Allerhöchsten anvertrauten Landen Aufruhr und Verwirrung an- gestiftet haben, ihre Hingebung an unsere Person und an unser Haus an den Tag gelegt haben" — diese erhalten das Kreuz des Ordens in drei ver schiedenen Classen; 2) an solche Personen, welche die künftigen Geschlechter in Treue und Gottesfurcht erziehen oder durch hervorragende Werke der Kunst und Wissenschaft den Geist der Treue und Vaterlandsliebe wecken — diese erhalten den Adler des Orden-, gleichfalls in drei Classen. Endlich soll eine Denkmünze aus Stückgut für die Militärs, die sich in den Ge fechten von 1848 und 1849 ausgezeichnet haben, mit der Aufschrift: „Krieä- riok ^iVilüsIn» IV. Seinen die in äsn 1^6 getreuen Kriegern. 1848.1849." der ersten Abtheilung deS Ordens hinzugefügt werden. Wreschen (Großherzogthum Posen), 12. Oct. Der bti dem hiesigen Gericht angestellt gewesene frühere Abgeordnete zur preußischen National versammlung und zur aufgelösten II. Kammer, Assessor Schulze aus Delitzsch, ist aus dem Justizdienst entlassen worden. Wir erfahren über den Sachverhalt Folgendes: Durch Verfügung de» AppellationSgerichtspräsidiumS zu Posen wurde Hrn. Schulze der vom Dirigenten deS hiesigen Gerichts ertheilte Kerienurlaub genommen, obschon er durch Attest des KreiSphysikuS die Nothwendigkeit einer Brunnenkur für seine durch angestrengtes Arbeiten angegriffene Gesundheit nachgewi«sen, sein Fleiß und seine Leistungen vom Dirigenten wie vom Appellationsgericht auch ausdrücklich mit Auszeichnung anerkannt wurden, und dem Appellationsgerichtspräsidium nur die Prüfung des Urlaubsarrangements für die Ferien im Allgemeinen, im Interesse der