Volltext Seite (XML)
Zeitung heute historisch/htdückt wird/ Sie Werden sicherlich Berücksich tigung, schon ihres Alters wegen, finden. Äumburg, 24. Jan. Wir vernehmen aus sicherer Quelle, daß dem hiesigen Senate vor kurzem von der Neunercommission auch der vollständige Entwurf eines hamburgischen CrimtnalgesetzbuchS mit Motiven im Abdrucke mitgetheilt worden ist. Dabei ist dem Vernehmen nach daS von der aufgelösten ronstituirenden Versammlung im Jahre 1849 au-gearbeitete Criminalgesetzbuch (eine Umarbeitung des braun schweigischen, unter Mitbenutzung deS Trummer'schen Entwurfs für die drei Hansestädte) zugrundegelegt und das Ganze, unter Ausmerzung der radikalen Elemente, der neuen Verfassung vom 23. Mai 1850 an gepaßt worden. (D. Res.) Wien, 25. Jan. Die auf telegraphischem Wege gemeldete Ersetzung deS Justizministers v. Schmerling durch den Bruder des Finanzmini- sterö, Hrn. K. v. Krauß, bestätigt sich. Die Wiener Zeitung enthält folgende kaiserliche Handschreiben: I. An den Justizminister Ritter Anten v. Schmerling. Lieber Ritter v. Schmer ling! Ueber Ihre mir von meinem Ministerpräsidenten Fürsten Schwarzenberg vor- gelegte Bitte, Sie von dem Amte eines Justizministcrs zu entheben, finde ich die sem Ansuchen, unter Anerkennung Ihrer auf diesem wichtigen Posten entwickelten ersprießlichen Lhätigkcit, in Gnaden zu willfahren, und ernenne sofort den zwei ten Präsidenten deS obersten Gerichts- und CassationShofer, Karl Ritter v. Krauß, zu meinem Justizminister. Wien, 23. Jan. 1851. Franz Joseph m. p. 11. An den zweiten Präsidenten des obersten Gerichts- und Cassationshofes Karl Ritter v. Krauß. Lieber Ritter v. Krauß! Ich finde mich bewogen, Sie an die Stelle deS Justizministers Ritter v. Schmerling, dessen Dienstesresignation ich in Gnaden angenommen habe, zu meinem Justizminister zu ernennen. Sie haben diesen Dienstesposten ungesäumt anzutreten. Wien, 23. Jan. 1851. Franz Jo seph m. p. DaS Constitutionelle Blatt aus Böhmen gedenkt des abgetretenen Ministers mit hoher Anerkennung und hofft, daß mit seinem Rücktritt nur ein Personen-, nicht ein Systemwechsel verbunden sei. Die Ursache seines Rücktritts sei noch immer eine räthselhafte. — Hr. v. Schmerling begibt sich laut der Ostdeutschen Post auf einige Zeit zum Prälaten von Mölk, um dort in stiller Zurückgezogenheit zu leben. Den neuen Justizminister Baron Krauß schildert die Ost deutsche Post als einen Mann von hoher Intelligenz, Bildung und Cha raktertüchtigkeit und trotz des vorgerücktem Alters von voller Frische und Energie deS Geistes. Man glaubt — heißt eö in einer telegraphischen Depesche ausWien vom 26. Jan.—, der Austritt deS Hrn. v. Schmerling bezeichne ein Fallenlaffen des CentralisationSprinrips in Rechtsangelegenheiten, und meint, es werden den Nationalitäten auf diesem Felde Concessionen ge macht werden. Uebrigens fällt mit seinem Ausscheiden jede Aussicht auf Einführung der bürgerlichen Ehe. — AuS sicherer Quelle vernehmen wir, daß die Grundzüge der po litischen Organisation der lombardisch-venetianischen Pro vinzen vollendet und sanctionirt sinv und im Nachhange zu der bereits kundgemachten gerichtlichen Organisation jenes Kronlandes nächstens wer den publicirt werden. (Oestr. Cz.) — Man schreibt dem konstitutionellen Blatt aus Böhmen von der Mur, 23. Jan.: Soeben kommt mir die Nachricht zu, daß Hr. Ma re ck, der in den Märztagen des Jahres 1848 an der Aufregung in unserer Hauptstadt nächst Emperger den thätigsten Antheil genommen hat, in Amerika gestorben ist. Im Mai 1848 als Deputirter eines Wahlbezirks der Steiermark zur deutschen Nationalversammlung berufen, harrte er bei selber noch aus, als solche nach Rückberufung der österrei chischen Abgeordneten bereits zu einem Rumpfparlamente geworden war. Als sich die Reste dieser weltgeschichtlichen Versammlung auS Frankfurt zurückzogen, kam Mareck nur auf kurze Zeit nach Grätz, ordnete sein geringes Vermögen und trüg eö, Weib und Kind mit sich nehmend, nach dem vielgerühmten und doch wenig gekannten Lande der Freiheit hinüber; er kaufte sich Ländereien bei St.-Louis, gab jedoch die Ansiede lung wieder auf, da er zu sehr mit Nahrungssorgen zn kämpfen hatte. Um die Familie zu erhalten, trat er als Lehrling bei einem Färber ein, wo er sich bereits einen Wochenlohn von 15 Doll, verdient haben soll. Da überraschte ihn der Tod, fern von der geliebten Heimat, in dem Vaterlande Washington's und Franklin's. Die Familie befindet sich auf der Rückreise nach der Heimat. Krakau, 21. Jan. Die edelmüthige That eines hiesigen Bür gers, hebräischer Confession, hat hier eine allgemeine Würdigung gefun den. Er hat nämlich einem hiesigen Einwohner, einem Christen, 300 Fl. C.-M. gegen einen Wechsel vorgestreckt und diesen, als derselbe starb und Gattin und Kinder in miSlichen Umständen, wiewol nicht ohne Hoff nung ans eine Verbesserung ihrer Lage znrückließ, großmüthig verbrannt. Diese That hat eine um so angenehmere Sensation hervorgerufen, als sie gegen den Wissen deS edelmüthigen ThäterS bekannt geworden ist. (Wand.) Schweiz. Chur, 22. Jan. Auf dem wilden Bergpaß Scaletta, der von der Landschaft DavoS ins Unterengadin führt, ist dieser Tage ein Mann mit drei Pferden in einer Lawine verunglückt. Zwei andere Männer waren auch in Gefahr, daö Leben zu verlieren, konnten sich aber doch noch retten. (N. Z. Z.) Frankreich. Pari», 25. Jan. In der heutigen Sitzung sder gesetzgebenden Versammlung waren die neuen Minister anwesend. Demousseaur de Givre bemerkt zum Protokoll, daß nach Art. 67 der Verfassung jeder amtliche Act bei Strafe der Ungültigkeit von einem Minister gegengezeichnet sein müsse, welches bei der gestrigen Botschaft deS Präsidenten der Republik nicht der Fall war, wie es doch bei einem politischen Aktenstück sein sollte. Der Präsident Dupin habe daher durch Verlesung eines solchen Schreibens die Achtung vor der Versammlung verletzt. Wenn die Botschaft vom 31. Okt. nicht gegengezeichnet gewesen, so traten doch am nächsten Tage die neuen Minister auf die Tribune. Die Botschaft vom 12. Nov. war vom Mi nister deS Innern gegengezeichnet. Der Redner verlangt, die Botschaft solle als nichtig und nicht vom Präsidenten der Republik ausgehend betrachtet werden. Dem Redner wird entgegnet, daß die Unterschrift von einer wohl bekannten Hand herrühre, und die Versammlung nimmt daö Protokoll an. Daö weitere Fortsprechen deö Redners wird durch den Uebergang zur Tagesordnung verhindert. Hr. Hovyn iTrancher will über die Bildung deö neuen Ministeriums interpelliren. Die Minister Royer und Magne erklären sich bereit. Die Interpellation wird auf den 27. Jan. festgesetzt. ^Königreich Sachsen. LDresden, 27. Jan. Erste Kammer. Auf der Registrande be fand sich folgende Eingabe deö Bürgermeisters Koch anS Leipzig: An di« erste Kammer der Ständeversammlung deS Königreichs Sachsen. Durch den unzweideutig ausgesprochenen Wunsch meiner Mitbürger, mich in mei ner dermaligen Stellung erhalten zu sehen, und durch die mir ärztlich auferlegte Verpflichtung, bei meinem dermaligen Krankheitszustandc von allen politischen Kämpfen mich fern zu halten, bin ich bewogen worden, von der weitern Durch führung der mir innewohnenden rechtlichen Bedenken abzusehen und demzufolge die Eingabe vom 19. d. M. in Gemäßheit K. 26 der Landtagsordnung an die Kammer zu richten. Da jedoch diese Eingabe laut Dircckorialschreibens vom 2-1. d. M. wider Erwarten nicht für ausreichend erachtet worden ist, so nehme ich keinen Anstand, hiermit ausdrücklich meine Bereitwilligkeit zum Eintritt in die erste Kammer zu erklären. Nach dieser Erklärung in Verbindung mit dem un teren 19. d. M. eingereichten ärztlichen Zeugnisse dürste kein Grund weiter vor liegen, mir den nachgesuchten Urlaub, um dessen Ertheilung ich hiermit nochmals bitte, zu versagen, wobei ich nur darauf aufmerksammache, daß nach Inhalt des gedachten ärztlichen Zeugnisses ich dieses Urlaubsgesuch auf eine bestimmte Zeit zu richten außer Stande bin. Leipzig, 26. Jan. 1851. Otto Koch. Gegen die Bemerkung des Präsidenten v. Schönfels, daß es gegen den Gebrauch sei, auf unbestimmte Zeit Urlaub zn ertheilen, und daß er deshalb einen vierwöchentlichen vorschlage, trat Hr. v. Weick mit dem Vorschläge eines blos vierzehntägigen auf, da sich der Gesundheitszustand des Bürgermeisters von Tag zu Tag zu bessern scheine, wie denn das vorliegende Schreiben schon länger als das erste sei. Schließlich wurde der Vorschlag des Direktoriums angenommen. Die Kammer ging hierauf zur Berathung über Abtheilung 5 des AuögabebudgetS über, betreffend die Beiträge zu den Ausgaben der deutschen Centralgewalt. Pos. 75 u, welche 41,199 Thlr. Beitrag zum Bau der Bundesfestungen Rastatt und Ulm verlangt, wurde mit dem von der ll. Kammer angenommenen Anträge genehmigt, daß näm lich die Auszahlung der obigen Summe an die ausdrückliche Bedingung zu knüpfen sei, daß der Bau der Festungen wieder ernsthaft in Angriff genommen und auch von allen Staaten wieder regelmäßige Zahlung geleistet werde. Ebenso wurde Pos. 75 b, 8000 Thlr: zur Dotation der Bundeöfestungen Mainz und Luxemburg und zu allgemeinen Bun- deözwecken, bewilligt, bei Pos. 75 e aber die als Beitrag zur Verpfle gung der aufgestellt gewesenen Reichstruppen gefoderten 12,584 Thlr. transitorisch zwar bewilligt, die Auszahlung der ganzen Summe von 37,752 Thlrn. aber an die Bedingung geknüpft, daß die allgemeine Liquida tion beschleunigt werde und daß dabei die Compensation der von Sach sen zu stellenden Foderungen stattfinde. Bei Pos. 75 ck wurden 10,000 Thlr. zur Unterhaltung der deutschen Centralorgane bewilligt. Die II. Kammer hatte hierbei den nachstehenden allgemeinen Antrag gestellt: Die Staatsregierung möge bei Mitwirkung zu Schaffung einer kräftigen, das gesammte Deutschland umfassenden Ccntralgewalt für gleichzeitige Herstellung einer zweckmäßigen allgemeinen Vertretung des deutschen Volkes Sorge tragen, zu welcher der ehemalige Minister v. Nostitz und Jänkendorf noch daö Amendement stellte: Die Ständeversammlung erklärt ausdrücklich, daß sie in dem Anträge selbst nicht einen Rückblick auf die Nationalversammlung vom Jahre 1818 und auf den Wahlmodus, durch welchen dieselbe hcrvorgsgangen, erkennt, vielmehr einen solchen Rückblick auf das bestimmteste verneinen müßte; sie sieht in dem Anträge selbst nur den Ausdruck einer Gesinnung, welche die StaatSregierung theilt. Beide wurden schließlich gegen 12 und resp. 10 Stimmen angenommen. — DaS Finanzministerium hat unterm 25. Jan. eine Bekanntma chung über die Einlösung der in Privathänden befindlichen Chem nitz-Riesaer Eisenbahnactien nebst Dividendenscheinen erlassen. Die Einlösung dieser Aktien, sowie deö uneingelösten ersten, zweiten und dritten Dividendenscheins beginnt am I.Febr. in Dresden bei der dazu besonders niedergesetzten Kassen- und Rechnungsführung im Parterre deö Finanzgebäudeö in den Tagen deö Februar, März und April, jeden Tag, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage von 9—1 Uhr. Als vertrags mäßige Ausgleichung sollen gewährt werden: u) 2 Thlr. 15Ngr. baar für den ersten Dividendenschein (Termin Ende März 1848); b) 2 Thlr. baar