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Handelsministerium ausgegangene Auffoderungi zur Be Zollco ngresses zur Sprache. Die Debatte war be kam die vom deS ver- und schickung deö Zollcongresses zur Sprache. Die Debatte war be lebt ; w r bedauern aussprechen zn müssen, daß sich nicht jene wünschens- werthe Uebereinstimmung mit den Intentionen des Ministeriums kund gab, die einen befriedigenden Erfolg zu verbürgen geeignet wäre. Nur bei Colonialwaaren findet eine Ausnahme in dem Zweck Systems statt. Davon werden aber in Süddeutschland so wenig zehrt, daß gegenwärtig schon Sachsen und Preußen Zoll für Kaffee Wien, 11. Zan. Die Oesterreichische Conespondenz berichtet: In der Sitzung der wiener Handels - und Gewerbekammer am 4. Jan. Frankreich. Nancy, 4. Jan. Am 1. Jan. reisten in Folge deS ministeriellen Befehls die meisten der ausgewiesenen Flüchtlinge von hier ab. Daß dieselben sich nicht nach ihrem Bestimmungsorte, welcher ihnen von der französischen Regierung angewiesen wurde, verfügten, war nicht ihre Schuld; denn die ZwangSpässe, welche man ihnen gegeben hatte, ent hielten eine Reiseroute, von der sich Niemand entfernen durfte und auf welcher 29, resp. 37 Etappen in einem solchen Zickzack verzeichnet wa- renj, daß die Flüchtlinge genöthigt gewesen wären, weil keine Diligence eine so unsinnige Route befährt, die Reise zu Fuß zu machen. Die Ab sicht der französischen Regierung bei Entwerfung dieser Reiseroute war einfach die, die Flüchtlinge zu nöthigen, die französische Gastfreundschaft nicht ferner zu beanspruchen und das Land zu verlassen. Dieser Zweck ist denn auch vollkommen erreicht worden. Die deutschen Flüchtlinge hat- - ten vor ihrer Abreise eine sehr energische Protestation gegen daS inhu mane Benehmen und den Wortbruch der französischen Behörden dem Mi nister Baroche eingereicht. Sie hatten dieser Protestation die Bitte bei gefügt, der Minister möge, im Falle er sich nicht veranlaßt finden sollte, die harte Maßregel der Ausweisung zurückzunehmen, dem Präfekten an heimgeben , de» einmal ertheilten Befehl mit denjenigen Rücksichten auS- zuführen, welche den Regeln der Menschlichkeit entsprächen. „Wenn wir", so lautet der Schluß jenes Protestes, „auch kein Gesetz für unS in An spruch zu nehmen haben, so können wir unS unmöglich dem Glauhen hingeben, daß im 19. Jahrhundert die große Nation daS Asylrecht in einer Art und Weise auSübt, welche im Widerspruche mit dm Ge setzen der Menschlichkeit steht." Die Antwort deS Ministers Baroche ' war sehr einfach. Er schrieb an den Rand jener Protestation und Bitte: „kvkusS!" Die hier lebenden deutschen Flüchtlinge haben von der fran zösischen Regierung nie eine Unterstützung beansprucht. Als jedoch der Ausweisungsbeschluß mit einer solchen Härte an ihnen vollzogen werden sollte, foderte ein gewisser vr. Becker, welcher ohne alle Mittel war, von dem Präfecten Nnterstützungsgelder. Der Präfect verweigerte eS, ihm solche zu geben. Er behauptete, die Unterstützungsgelder seien für Polen, Italiener, Ungarn, Spanier rc.; für Deutsche, habe das Gouvernement befohlen, sollten keine Unterstützungen ausbezahlt werden. Als vr. Becker den Präfecten auf sein hölzernes Bein aufmerksammachte und ihm die Versicherung gab, daß es ihm unmöglich sei, 250 Stunden zu Fuß zu machen, antwortete man ihm: „Ihr hölzernes Bein genirt unS nicht, sehen Sie zu, wie Sie fortkommen." Mehr brauche ich Ihnen wol nicht zu schreiben, um Ihren Lesern einen Begriff von der unmenschlichen Be handlung beizubringen, welche die deutschen Flüchtlinge in Frankreich zu erdulden haben. Es ist daher auch begreiflich, daß bereits einige der Ausgewiesenen, statt sich in das Innere von Frankreich zu begeben, da» vaterländische Gefängniß vorgezögen haben. (Köln. Z.) «Königreich Sachse«. kt Aus Sachsen, im Jan. Kaum hat daS Eigenthum und die fried liche Erwerbthätigkeit die Gefahr überwunden, mit welchen Revolution und Krieg sie bedrohten, so scheint eine neue emvorzusteigen in der Zoll- fr age, welche von einzelnen Diplomaten zu Gunsten des Norurtheils der Handelsbeschränkung und Verkehrshemmung gelöst werden will. Bisher hatten wir in Deutschland dreierlei Gattungen Handelspolitik: daö Prohibitivsystem in Oesterreich, daS hohe Schutzzollsystem im Zollverein, daS FreihandelSsystem in den norddeutschen Staaten. Wir in Sachsen haben das System deS Zollvereins seinerzeit gegen daö freihändlerische eingetauscht und uns über die Nachtheile deö Tau sches mit der nationalen Idee getröstet, welche dem Verein zugrundelag, und mit den Versicherungen, welche die Last der Schutzzölle als eine vorübergehende bezeichneten. Die Permanenz und die Vermehrung der Schutzzölle hat jedoch die Last vermehrt und die Realisirung der natio nalen Idee immer unwahrscheinlicher gemacht Im Namen der natio nalen Idee tritt nun zwar Oesterreich init dem Vorschläge einer Zoll- einigung aus, für welche es daö Prohibitivsystem aufgeben, aber dem Zollverein die Vermehrung der bisherigen Handelsbeschränkungen und den nördlichen Staaten den Verlust Ihrer Handelsfreiheit zumuthen will. Die nationale Idee dürfte schon darum für daö österreichische Zolleini- gungöproject mit Unrecht geltendgemacht werden, weil wir doch unmög lich die Slowaken, Zigeuner und Lombarden als Stammgenossen be trachten können. Die praktische Handelspolitik, welche sich nicht nach Racen construiren und nicht nach Willkür trennen läßt, kann dagegen eine Zollvereinigung, wie Oesterreich sie anstrebt, niemals gutheißen, denn entweder verirrt sie sich zu Schutzsystemen und geht von dem Prin cipe der feindlichen Interessen aus, welches einer solchen Verschmelzung widerstreitet, oder eS anerkennt die Harmonie der Interessen und die Han delsfreiheit als Consequenz dieser Anerkennung, kann also deren Beseiti gung nicht zugeben. Bedenken wir überdies, daß der früher gehegte Trost einer allmä- ligen Emancipation von Schutzzöllen nicht durch eine Vermehrung der selben gerechtfertigt wird, so bleibt unS gar Nichts, was unS mit der Idee irgend eines Schutzzollvereins versöhnen könnte; wir stehen unbe stochen durch andere Rücksichten lediglich vor der Principienfrage, und diese ist selbstverständlich von Jedermann der rechnen, von Jedermann der logisch denken kann, längst zu Gunsten der Handelsfreiheit entschie den. Daö einzige Bedenken, welches dagegen geltendgemacht werden mag, daö Bedürfniß unserer Staatskassen ist nur durch Finanzzölle zn lösen, wie etwa in Hannover, wo sie eine ungleich größere Einnahme ergeben als die Staaten deö Zollvereins von ihren Schutzzöllen haben. Mit jenem Principe der Handelsfreiheit und diesem Bedürfnisse unserer Staatskassen steht nichts so sehr im Widerspruch als die Zolleinigungö- vorschläge deö Hrn. v. Bruck. Das Absatzgebiet, welches sie unsern Fa brikanten eröffnen würden, darf nicht hoch angeschlagen werden; in Oesterreich ist ja die stete Klage der Fabrikherren, daß D wxgen Mangel an Absatz ihre Fabriken nicht verbessern und vergrößern können. Auf eine Zunahme deö Absatzes durch Hebung des Wohlstandes kann in einem Zollgebiete nickt gerechnet werden, wo das GroS der Bevölkerung, die landwirthschaftliche, sogar ihre Werkzeuge zu Gunsten der Eisenwerk- besttzer doppelt theuer bezahlen muß, und Vie Finanzen haben keine Aus sicht auf eine Vermehrung, ja nicht einmal auf Beibehaltung der Ein nahme, denn daö „ausgiebige" Schutzzollsystem, wie Hr. v. Bruck das seine nennt, hat ja den Grundsatz, die Zölle stets so hoch zu stellen, daß keine fremde Waare ins Land kann, die Zölle also da sind und nicht bezahlt werden. L Karlsruhe, 1l. Jan. Die durch die Weihnachtöferien unterbro chenen Kammerverhandlungen haben am 7. Jan. wieder begon nen. Die erste öffentliche Sitzung der II. Kammer wurde großentheilö auSgefüllt durch die vom Präsidenten deS Ministeriums deS Innern, Frhrn. v. Marschall, gemachte Vorlage deö StaatSvertragS mit der Krone Württemberg über die Eisenbahn-Verbindungsbahn zwischen Bruch sal und Stuttgart über Bretten und die betgefugte Begründung. In dieser werden die für diese Bahnrichtung und gegen jene (früher beschlos sene) über Pforzheim sprechenden Gründe ausführlich und lichtvoll aus- einandergesetzt und die Einwürfe beseitigt. Unter jenen erstem nehmen die Interessen deö größern Verkehrs, die der bedeutendsten Handelsstadt des Landes (Mannheim), womit das dadurch mittelbar berührte über wiegende Interesse deö Großherzogthums zusammenfalle, sowie die erheb lichen finanziellen Vortheile deö wohlseilern Baues und Betriebs (die Bahnrichtnng über Bretten ist um zwei badische Stunden kürzer und mit weit geringern Steigungen verbunden) den ersten Rang ein. Soweit man bisjetzt die Stimmung der einzelnen Mitglieder der beiden Kam mern erfahren konnte, ist an der Zustimmung der Stände nicht zu zwei feln, wenngleich die Majorität in der It. Kammer nur eine geringe sein dürste. Die zweite öffentliche Sitzung der II. Kammer war lediglich in ner:, Landeöangelegenheiten gewidmet, die für die Leserkreise deS Aus landes von keinem Interesse sind. In der heutigen Sitzung dagegen kam eine Frage zur Berathung, welche, für das Großherzogthum selbst von größter Wichtigkeit, auch den übrigen deutschen Staaten nicht gleich gültig sein kann, weil darin das verlässigste Zeichen von der oft bespro chenen Lebensfähigkeit deS badischen Staatö liegt; eö ist Dies die Auf hebung deS nun bald zwei Jahre dauernden Kriegszustandes. Die dafür niedergesetzte Commission hatte beantragt: „Die Kammer wolle ihre Ansicht zu Protokoll dahin erklären, daß der Kriegszustand nach Verkündi gung der Gesetze über die Presse, die Vereine, die Volksversammlungen und die Einführung des Strafgesetzbuchs alsbald aufzuheben sei." Dieser Antrag wurde in der bestimmter:, Fassung von der Kammer angenom men: „daß die Regierung die bezeichneten Gesetze sogleich nach der stän dischen Zustimmung publiciren und sofort mit Einführung dieser Gesetze den Kriegszustand aufheben möge." Das wäre also sogleich nach dem — mit Anfang Februar zu erwartenden — Schlüsse deS Landtags. Von der Regierungsbank wurde in, Wesentlichen keine Einsprache hiergegen erhoben und die Versicherung gegeben, daß mit Hülfe deS nun seit meh ren Wochen überall im Dienste befindlichen badischen MilitairS in allen Landestheilen die Ordnung in der befriedigendsten Weise aufrechterhalten werde und Alles zur Hoffnung berechtige, daß man mittels strenger Hand habung der nun inö Leben treten sollenden neuen Gesetzgebung auch ohne Ausnahmezustände die Ruhe und Ordnung werde aufrechterhalten kön nen. Dieses Bewußtsein hat freilich durch die in den letzten Tagen er folgte Besetzung der Bundesfestung Rastatt mit 3600 Mann Oesterrei- chern eine wesentliche Verstärkung erhalten, und eö ist dieser Umstand allerdings geeignet, auch die ängstlichem Gemüther, welche immer noch Besorgnisse gegen neue Putsche hegten, vollkommen zu beruhigen, vor ausgesetzt, daß die Einigung der deutschen Cabinete der Partei der Ro then die Hoffnungen vereitle, welche sie mit so vieler Zuversicht und wol auch nicht ohne Grund auf deren seitherige Uneinigkeit setzte. Auf ein von dem KriegSministerium eingebrachtes Gesetz hat die II. Kammer die Wiedereinführung deS Einstandes beim Militair beschlossen, zugleich aber auch aus dem seitherigen Gesetze von 1849 die Bestimmung beibehalten, wonach der Pflichtige durch einjährige Dienstzeit zwischen dem 17—20. Jahre auf seine Kosten sich von der regelmäßigen Militairpflicht be freien kann.