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4. JuWi genügt, jedoch wurden ich Sie tzeHWm kann, aufM igängttch nöihig nachtete Ansätze abgeschloKne« Vertrag« hätte so> >en Gewerben, deren Betrieb füg« raschung auch kn den höchsten Kr nähere Andeutungen waren jedoch, nicht aegeke! in Berlin das Geheimntß sehr gut bewahrt ha tritt, Bec «eh Tidni Verbr <Stoö bjldet Borgt net! hielt den sein gesr der gar nun ibest -nfä St.< h^t «rht «rf Pa, HM "'6 tretd Bliö Diej es h Spe PW ten! nunc „Wc Ordi sehen rieten lizew uns saget nen tische zweit son 1 se tz n tenS so ar zecht führt tlame «nd wenn der; die 3 " Kath, Würst Bürg ten h siaatt solgui «urop klärte! reich, richtik Duld meine Stück verlaj wird sehr k keineswegs durch die Nothwendtgkeit geboten wären, daß durch sie das Gesetz in seinen wesentlichen Theilen wieder aufgehoben werde und daß sie die nachtheiligsten Folgen auf eine würdige Sonn- und Festtagsfeier üben müßten. Zugleich wurde um Zurücknahme der Zusätze mit dem Beifügen des ConststoriumS gebeten, daß es, falls solche nicht erfolge, nicht gestatten könne, erwähntes Mandat mit jenen Zusätzen am Sonn tage Jubilate in den Kirchen von den Geistlichen verlesen zu lassen, wie früher vom Conststorium angeordnet gewesen. Das StaatSministerium übergab diese Protestationen der Regierung zur gutachtlichen Aeußerung darüber: ob eine Einstellung des Betriebes der Zuckerfabriken und Brannt- weinbrennereien während des Sonntags ohne großen Nachtheil ausführ bar sek, und ob und inwiefern überhaupt eine nachträgliche Abänderung der betreffenden Bestimmungen des Mandats räthlich und zulässig er scheine. In einem sehr umfassenden Berichte verneinte die Regierung diese Fragen durchaus und wies zugleich auch auf das Votum des Con- sistoriumS vom Jahre 1840 hin, bezüglich des Punktes 2, wo eS heißt: „Ebenso die Bestellung der Aecker von GutSfröhnern, Arbeitsleuten, Tage löhnern, nur wie in Preußen, während des Gottesdienstes. Denn viele Leute können bei ihrer Armuth kein Tagelohn entbehren und müssen ihre eigene Feldarbeit mit am Sonntage verrichten, damit sie nicht ver hungern." Die herzogliche Regierung schließt ihren Bericht mit folgen dem PassuS: „Mag die Kirche von ihrem Standpunkte auS für das Seelenheil der ärmern VolkSclassen besorgt sein, wir von unserm Stand punkte auS müssen für das körperliche Heil, auf die Eristenz der ärmern VolkSclasse bedacht sein «nd können von eben diesem Standunkte aus nur um Zurückweisung des Antrags der Landesgeistlichkeit vom 21. Juli 1851 resp. des hohen ConststoriumS vom 29. Juli gehorsamst bitten." Hierauf ist nun folgende höchste Resolution ertheilt worden: Wenn das Consistorium und die Landesgeistlichkeit in den mir vorgelegten Eingaben um Zurücknahme der Zusahbestimmungen Zahl 2 und 3 zu dem erneu ten Tonntags- und Festtagsmandat gebeten haben, so erkenne ich zwar den Be weggrund zu diesem Gesuche als lobenSwerth hiermit an, da allerdings ohne Re ligiosität der Staatsangehörigen eine wahre StaatSwohlfahrt nicht denkbar und hierzu eine würdige und christliche Sonn - und Festtagsfeier wahrhaft förderlich ist; jedoch darf daneben auch daS zeitliche Wohl der Staatsangehörigen nicht ganz außer Acht gelassen werden, vielmehr muß ich in dieser Hinsicht den Gründen, welche sowol die Regierung als auch das StaatSministerium in den erstatteten Berichten gegen Abänderung der Zusatzbestimmungen zu dem Sonntagsmandate vorgetragen haben, den Vorzug geben. Ich verordne daher an daS StaatSministerium, die betreffenden Anträge für jetzt zurückzuweisen, dagegen mit dem dem königlich preußischen StaatSministerium wegen einer zur bessern Sonntagsfeier dort etwa zu bewirkenden und dann auch hier einzuführenden Aenderung des betreffenden Fabrikbetriebes in Verhandlung zu treten, inzwischen möglichst dahin zu wirken, daß an den Sonntagen wenigstens nicht unnöthigerweis« die Arbeiten in den Zuckerfabriken und Branntweinbren nereien betrieben werden und hauptsächlich auf eine strenge Handhabung des Sonntags- und FesttagSmandatS, wie dasselbe jetzt veröffentlicht worden ist, zu halten. Ferner scheint eS mir, wat die von dem vormaligen Consistorium angeord nete Verlesung deS Mandats in den Kirchen betrifft, eineStheilS nicht recht schick lich zu sein, dergleichen polizeiliche Strafandrohungen an heiliger Stelle zu ver- lesen, anderntheilö liegt auch eine Nothwendigkeit dazu nicht vor, da ebenso we nig andere Gesetze alljährlich wiederholt werden und eine einmalige Veröffentlichung zur Strafvollstreckung genügt; deshalb hat daS StaatSministerium für Zurück nahme dieser Anordnung zu sorgen. Wörlitz, S. Sept. 1851. Leopold Friedrich, Herzog zu Anhalt. Hannover, 26. Sept. Die Hannoversche Zeitung bringt einen entsetzlich langen Artikel über eine demokrakische Volksversamm lung und ein demokratisches Zweckessen, welche am 23. und 24. Sept, hier stattgefunden haben sollen. Natürlich ganz heimlich. Zu den schreck lichen Dingen, die sich bet dieser Gelegenheit zugetragen, gehört auch, daß ein in schleswig-holsteinischer Uniform gekleideter Mann eine Samm lung anstellte, während die Musik „Schleswig-Holstein meerumschlun gen rc." spielte. Mit einem andern Liede: „DaS Schiff streicht durch die Wellen", habe man auf Stechan'S Flucht angespielt, und was der gleichen Albernheiten mehr sind. Und mit diesen Dingen, die sie bloS von unsicherm Hörensagen kennt, füllt die ehrbare Hannoversche Zeitung drei lange Spalten' auS! — Der Beitritt von Schaumburg-Lippe zum Vertrage vom 7. Sept, ist erfolgt. — AuS Bremen vom 27. Sept, versichert die Weser-Zeitung, daß biSjetzt von bremischer Seite noch nicht der geringste Schritt gethan wor den sei, welcher zu der Zollanschlußfrage die entfernteste Beziehung hätte, wie denn auch unter den obwaltenden Umständen derartige Schritte ge genwärtig noch gar nicht geschehen könnten. Frankreich. Paris, 26. Sept. Der elyseeische Constitutionnel enthält heute wieder einen Leitarti kel gegen Verfassung, Republik und konstitutionelle RevsfionSmajvri- tät. Er malt die Lage deS Landes mit schrecklichen Farben und prophe zeit den Untergang der Industrie, deS Handels und Ackerbaues, wenn der jetzige Zustand der Dinge noch zwei Jahre dauern würde. Nur durch eine Revision sei Frankreich zu retten; diese aber sei unmöglich, da drei oder vier coaltsirte Minoritäten dieselbe verweigerten. Nur ein- Dumm kopf oder ein Verräther meint der Constitutionnel alSdann weiter — könnte wünschen, im Jahre 1852 an die höchste Gewalt zu kommen mit einer Verfassung, die den Ruin deS Landes nach sich ziehen müsse. Wenn man Frankreich retten wolle, so müsse man das Unkraut mit der Wurzel auSretßen, d.h. die Verfassung umstößeN, welche die große Fein din der Ruhe und Ordnung sei. Frankreich — schließt älSdann derCöN- stitutionnelstirbt an der Verfassung, und deshalb wird ihre Aufrecht- — Der Schlesischen Zeitung wird auS Wien geschrieben: Alles, was mau 1» BezuadeS Handelsvertrags zwischen Preußen und Hanno ver von einem vörhergegangenen Verständnisse der Regierung des letz ter» StaatS mit dem österreichischen Cabinet gemeldet hat, betuht, wie -— — * 'Wm JrrthW^M Kundmachung des otzst waWjchMt eine so groß« Uekr- . . . ... kreise» lerwgt. Pp. v. Prokesch hatte zwar in einer seiner letzten Roten an den Fürsten Schwarzenberg darauf hingewiesen, daß die preußtsche Regierung sehr bald' einen entscheidenden Schritt in handelspolitischer Beziehung thun werde, welcher auf die künf tigen Verhältnisse deS Zollvereins von besonderm Einfluß sein müsse; !N, ejy Beweis, daß man Dessau, 25. Sept. Der hierselbst bestehende, zwar kleine, jedoch sehr eifrige Verein zur Besprechung kirchlicher Angelegenheiten hatte höchsten Ortes darauf angetragen, daß das Mandat über die Sonn- und Fest« tag-feier vom 7. Aua. 1812 aufs neue publirirt werden möge. Die sem Gesuche wurde auch bereits unterm 4. Jupt genügt, jedoch dem gedachten Mandate zwei für unumgänglich nöthig erachtet« hinzugefügt, daß nämlich 1) bei technischen „ lich nicht unterbrochen werden könne, wie Brenürreien und Rübenzucker fabriken; 2) bei Feldarbeiten, wenn dieselben g) an gewöhnlichen Sonn tagen früh bis 8 Uhr und Nachmittags von 4 Uhr au stattstnden, b) nicht für Lohn, sondern zum eigenen Bedarf von den Besitzern oder Pächtern der Grundstücke und ihren Familienaliedern selbst verrichtet werden, eine Au-nahme vom Verbote ver Arben gemacht werden solle. Hiergegen hatten nun das Consistorium sowol wie die Landesgeistlichkeit energisch protestirt, indem sie vorstellten, daß die gedachten Ausnahmen — AuS Wien vom 26. Sevt. berichtet d^S konstitutionelle Blatt auS Böhmen: Wie mir mitgetheslt wird, wWe der bekannte Dichter vr. Ludwig August Frankl von hier polizeilich ausgewiesen. Ueber das Warum bin ich nicht im Stande itgend eiste Mlttheilung zu machen. — Der Schlesischen Zeitung schreibt man vom gleichen Datum: Hr. Ku- randa scheint vergebens sich hier angekauft, 10,000 Fl. subscribtrt und die Redactto» der Ostdeutschen Post aufgegeben zu haben, denst Man wiederholt heute mit vieler Bestimmtheit, daß er äuSgewiesm worden. X Prag, 27. Sept. Der bereits von einem andem Ihrer hiesigen Corre- spondenten gemeldeten Nachricht über den bevorstehenden Abmarsch meh rer Bataillone unserer Truppen kann ich auS vollkommen zuverlässiger Quelle die Mittheilung beifügen, daß dieselben schließlich nach Vorarl berg bestimmt sind, wo statt deS bekanntlich nach Hamburg und Hol stein abmarschtrten k. k. Armeecorps unter Commando deS F.-Mt.«L. Baron Legeditsch nach einem neulich erlassenen aHtthöchsten HeU un zweifelhaft und schon in den nächsten Tagen ein neues Corps aufgestellt werden wird. Zur Formirung desselben Ist daS drifte, jetzt iss unserer Provinz garnisontrende Armeekorps beordert,, und wird, die Infanterie deS Corpö vier Regimenter: Wohlgemuth, Wimpffen, Haugwitz und Dom Miguel, umfassen. Wenn jedoch Ihr betreffender Cvrrespofldent hinzufügt, man glaube in den hiesigen militairischen Kreisen, die abge henden Bataillone würden durch k. k. Truppen auS Holstein ersetzt, so muß ich die Wahrheit dieser Mittheilung und die ganze Eventualität a«S vielfachen Gründen sehr bezweifeln. Bei der offenkundigen That- sache, daß im Gegentheile bis auf die jüngsten Tage für das Armee korps in Hamburg und Holstein von hier fortwährend Ersatzttüppen abgingen und überhaupt alle Abtheilungen desselben aufs genaueste com- pletirt wurden oder noch werden, kann «S besonders den hiesigen mili- tairischen Kreisest wol schwerlich ein Geheimntß sei», daß, wie die Sa chen eben stehen, an eine Reducirung des besagten ArmeecorpS vor Ver lauf mindestens eines halben Jahres, d. h. während des ganzen Win ters, nicht gedacht werde. Schon die nächste Zeit wird über die Wahr heit meiner beiden obigen Mittheilungen und Behauptungen keinen Zweifel lassen. Schwei-. Die Bürgergemeinde von Bern hat den Antrag deS Gemeinde ratHS für Annahme deS von Architekt Studer vorgelegten Bauplanes des BundeSrathhauseS und für eine Anleihe von 800,000 Fr. zur Deckung der Unkosten gut geheißen. «talie«. AuS Turin vom 23. Sept, schreibt man der Kölnischen Zeitung: Die Dinge in der Lombardei, die dortigen Truppenanhäufungen und ManoeuvreS, sowie die Reise des Kaisers, deren hauptsächlichster Zweck offenbar ist, daS Militair zu enthufiaSmiren, beschäftigen mit jedem Tage mehr die Bevölkerung Turins und vielleicht Piemonts. Privatbriefe auS Mailand schildern uns heute den vorgestern Morgens dort stattge habten Einzug deS Kaisers in wenig günstiger Weise. Die Straßen sind mit Militair, Infanterie und Cavalerie gefüllt gewesen, während die ' Bürger sich nur sparsam gezeigt haben; die Illumination ist eben nur der ofsiciellen Vorschrift angemessen gewesen. In Como, dessen Muni«, cipium dem Kaiser keine Deputation entgegensenden und überhaupt keine Festlichkeiten veranstalten wollte (unter dem Vorwande, daß die öffent lichen Geldmittel hierzu außer Stande seien), sind eine Menge Unter suchungen eingeleitet, Absetzungen von MagistratSpersonen, Drohun gen rc. erfolgt.