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Darmstadt, 7. Aug.' Unsere nun fast ein ganzes Jahr in Schleswig-Holstein abwesende leichte Fuß batterie ist vorgestern Abend in zwei Abtheilungcn in Gernsheim angekommen, wo sie gestern von dem Großherzog inspicirt wurde und Mittags mit 1-19 M-, 95 Zug und 16 Reitpferden und 6 Geschützen hier einzog. Ein hierauf bezüg- lichesRescript des großherzogl. Kriegsministeriums vom 6. Aug. an das Artilleriecorps ist folgenden Inhalts: Die nunmehr in das Vaterland zurückgekehrte leichte Fußbatterie hat während des Feldzugs in Schleswig- Holstein den Erwartungen, welche Se. königl. Hoh. der Großherzog von Ihren braven Truppen hegen, vollständig entsprochen. Allerhöchstdicselben lassen daher den Offizieren und der Mannschaft der Batterie Ihre volle Zufriedenheit mit ihrer Haltung und Mannszucht während ihrer Abwesen heit zu erkennen geben. (Dstr. Z.) Mains, 6. Aug. Die Großherzogin von Baden ist hier angekommen. — Die nächsten Assisen werden den 5. Nov. er öffnet und durch den vom großherzogl. Justizministerium hierzu desig- nirten Obergerichtsrath Jung präsidirt werden. Die bezüglich des Ein falls der Freischarcn in WormS vom großherzogl. Obergerichte dahier verordnete Untersuchung dürfte jedoch wegen ihrer großen Ausdehnung bis dahin nicht verhandlungsreif sein. (Drst. Z.) ÜliesbadtN, 6. Aug. Der Ständevcrsammlung ist heute fol gende Mittheilung der Regierung geworden: Die landeöherrl. «»ommissare bei der Ständeversammlung an das Präsidium der Ständcver- sammlung. (Auf Erlaß des Herzog!. Staatsministeriums vom 4. Aug. Die Landesversammlungsarbeiten der Ständeversammlung betreffend.) Da eine Sitzung der Ständcversammlung nicht angesetzt ist, so haben wir den Auf trag erhalten, folgende Mittheilung schriftlich an dieselbe durch Vermitte lung des verehrlichen Hrn. Vorsitzenden gelangen zu lassen. Die Regierung hat bei einzelnen neuerdings dargebotenen Gelegenheiten der Ständever sammlung von einer dermaligen Erörterung der Landesverfassungsfrage ab- gerathen. Sie hat dabei vor Augen gehabt, daß die jetzige Herbeiführung einer neuen Berfassungsverbricfung nicht nur kein Bedürfniß sei, sondern daß auch im Einklänge mit diesem thatsächlichen Verhältmß ein solches Ge setz, welches man als die Verfassungsurkunde des Herzogthums bezeichnen könnte, sich als zur Zeit unthunlich herausstellen, ein ihm gewidmeter Auf wand an Zeit und Kräften also ein vergeblicher sein werde. Die Negie rung hat die Einwendungen gegen diese Ansicht wiederholter Prüfung un terzogen, sicht indessen ihre Uebcrzeugung von der Richtigkeit des ertheil- ten RatHS nicht verändert. Ein Bedürfniß der dermaligen Revision der Landesverfassung und entsprechenden Ertheilung einer neuen Verfassung be steht wol um deswillen nicht, weil das Land ein anerkanntes und in that- sächlicher Wirksamkeit stehendes Staatsrecht hat, dessen lebendiger Zeuge die Ständeversammlung, die seitherige Behandlung aller Gesetzgebungs fragen mit Einschluß der Finanzaufgaben sowie die Form der ganzen Ge- setzvollzichung sind. Unausführbar erscheint die derzeitige Gründung einer neuen VcrfassungSurkunde, weil das Herzogthum in berechtigter Erwartung eines nicht fernen Reichstags und einer die erfoderliche allgemeine Aner kennung findenden Rcichsverfassung steht, deren Einfluß auf die Landes verfassungen leicht zu ermessen ist, wenn ganz einfach und unbefangen die vielen Gegenstände in daS Auge gefaßt werden wollen, in welchen die Reichs verfassung vom 28. März d. I. sowol wie der aus ihr hervorgegangene, von den Kronen Preußen, Sachsen und Hannover eingeleitete und von ihnen und den mitverbündeten Staaten dem bevorstehenden Reichstage vor zulegende Rcichsverfassungsentwurf tief in die Landesverfassungen eingreift. Man bedenke nur, daß die Reichsverfassung die einen Hähern oder geringern Grad von Einklang in Deutschland erheischenden materiellen Grundsätze des Landcsstaatsrechts entsprechend festzustellen und ohne Zweifel um der Erlan gung einer Gesammtvcrfassung willen wechselseitige Opfer zu diesem Zwecke zu fodern hat; daß ferner die Rcichsverfassung sich wesentlich mit der Macht der Reichsgewalt, also mit den Grenzen der gesetzgeberischen vollziehenden Gewalt der Einzelstaaten beschäftigen muß; daß von diesen Grenzen dem Reichstage gegenüber insbesondere dcr Umfang der Aufgaben der Landtage abhängt, und daß durch den ausgedehntem oder beschränktem Beruf der Letzter» wiederum deren innere Organisation (ob nach Größe und Beschaf fenheit eines Einzclstaats eine oder zwei Kammern re.), die Zahl der Mit glieder, die Art und Weise der Zusammensetzung und die Geschäftsordnung der Ständcversammlungen bedingt werden, gleichwie es in allen öffentlichen Angelegenheiten Pflicht und Nothwendigkeit ist, die Mittel nach dem Zweck und in Verhältniß zu demselben zu wählen. Die Regierung, gleich sehr bauend auf ihre Gesinnungen wie auf diejenigen der Ständeversammlung, besorgt nicht, daß eine Versassungsbearbeitung dasjenige einträchtige Zu sammenwirken stören werde, ohne welches die Rechte und das Wohl des Landes und seiner einzelnen Angehörigen unmöglich zu fördern sind. Die Regierung kann aber nicht umhin, hervorzuheben, daß eine Verfassungs urkunde ihrem Wesen und Zwecke nach nichts Provisorisches sein soll, son dern etwas zur Dauer Bestimmtes, eine Grundlage der Landeswohlfahrt noch in fernen künftigen Zeiten. Ein Berfassungsgesetz soll von andern Gesetzen sich darin unterscheiden, daß es nur in den wichtigsten Zügen mit dem LandeSorganiemuS sich beschäftigt und dadurch Anspruch auf lange unverbrüchliche Dauer hat. Eine interimistische Verfassung wäre ein Wi derspruch mit sich selbst, märe in der Lhat keine Verfassung. Welche Aus sicht wäre also, daß in dermaliger Lage Deutschlands und folgeweise des Herzogthums einem neuen Landekvcrfassungsgcsetze, läge dieses auch in sei nen einzelnen Artikeln mit dem Landtage vereinbart vor, die Herzog!. Sanc- tion und Verkündigung zu Theil werden könnte? Als ein Provisorium während der Vorbereitungen zu einem Landtag und während der demnäch- stigen Verhandlungen eines solchen könnte und dürfte ohne Zweifel ein sol ches Gesetz nicht genehmigt und publicirt werden. Die Regierung hätte vielmehr die Beendigung der ReichsverfassungSarbeiten und, den Eintritt der wirklichen Vollziehung der Rcichsverfassung abzuwarten, bevor über die Sanktion einer vorbereiteten Landesverfassung beschlossen werden könnte. Die Ständcversammlung wird weit davon entfernt seip, den unheilvollen, ja, wie sich auf Grund tiefliegender Bedürfnisse Deutschlands täglich mehr herausstellt, geradezu unmöglichen, höchstens ganz ephemeren Fall zu unter stellen, daß eine Rcichsverfassung nicht rechtzeitig zu Stande kommen und vorerst ganz unberechenbaren, wenn auch kurzen UebcrgangSzuständcn wei chen könnte. Den Standpunkt der Regierung hinsichtlich der Landesver- fassungsarbeitcn haben wir der Ständevcrsammlung als ein Material bei der Prüfung der Vorfrage, ob der Gegenstand dermalen in Verhandlung des Landtags zu nehmen sein möchte, hiermit darzulegen. - * Frankfurt a. M>, 7. Aug. Das Rothschild'sche Bankhaus hat die Zahlung der am 1. August fällig gewesenen Coupons der landgräflich hessischen Obligationen wegen Mangels an Deckung verweigert. Die Entsendung der hefsen-homburgischen Trup pen nach Schleswig-Holstein scheint der Kasse der-Landgrafschaft zu gesetzt zu haben. Das genannte Bankhaus hat auch die Contrahirung einer hefsen-homburgischen 5pc. Anleihe von 109,009 Fl. zum Preise von 99 abgelehnt. Diese finanzielle Frage dürfte indessen wol bald in befriedigender Weise erledigt sein. Frankfurt a. M., 7. Aug. Die Militairexcesse wieder holten sich gestern erfreulicherweise nicht. Starke Patrouillen durch- chritten Abends zwar unsere Stadt, konnten aber zeitig ihren Dienst einstellen, da sich kein außer Dienst befindlicher Soldat auf der Straße »licken ließ. Nicht unbemerkt darf es bleiben, daß österreichische und ,, preußische Soldaten eine Patrouille bildeten und von einem österreichi- chen und preußischen Offizier angeführt wurden. (D. Z.) —Der würt- embergische General v. Miller weilt in unserer Stadt. (F. I.) Kassel, 7. Aug. Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsact Kur- Hessens zum berliner Bündniß vom 26. Mai gestern allerhöchsten Orts sanctionirt worden. (K. A. Z.) — Dcr Weser-Zeitung wird aus Gaffel geschrieben: Wenn man noch in der jüngsten Zeit die Frage stellte, wer wol die Kosten für die an unserer Grenze ausgestellten hannoverschen Truppen bestreiten möge, so stellt sich doch jetzt mit mehr Sicherheit heraus, daß sie wol die Nebenaufgabe hatten, uns bei etwaigen Unruhen, die ein Minister wechsel hier verursachen könnte, mit ihrem Besuch zu beehren; daß sie aber die Hauptaufgabe haben, mit den um Heiligenstadt rc. zusammen gezogenenpreußischen Truppen in Verbindung zu stehen, um nach Be dürfniß weiter vorgeschoben zu werden. Äokurg, 6. Aug. Der Herzog von Nemours ist mit seiner Gemahlin gestern hier angekommen. — Am 17.Aug. wird das Denk mal feierlich enthüllt, welches der regierende Herzog seinem Vater auf hiesigem Schloßplatze errichten läßt. Das Standbild ist ein Werk Schwanthalcr's. (N. C.) * Meiningen, 7. Aug. Unser neues von so Vielen gepriesenes Volkswehrgesetz scheint gerade an dem Kostenpunkte zu scheitern, an dcr Bestimmung nämlich, daß die Armirungskosten von den Wehrmän nern und bei deren Unbemitteltheit von den Gemeinden getragen wer den sollen. Dies hat lebhafte Vorstellungen von so vielen Seiten her hervorgerufen, daß die Regierung sich in einem Decrete an den Land tag für die Suspendirung des Gesetzes ausgesprochen. Von Seiten des letztern sind neuerdings sehr eingreifende Anträge bei der Regie rung gestellt worden. Er verlangte nämlich, daß die Fischcreigerecht- same ganz aufgehoben, daß die bereits gewährten Besoldungen und Pensionen herabgesetzt und daß auch die gesetzlich den Gutsbesitzern ein geräumte Entschädigung für ihre ehemalige Steuerfreiheit aufhören solle. Man zweifelt indcß, ob die Regierung diesem Begehren in vol lem Umfange entsprechen werde. * Dessau, 7. Aug. Heute Vormittag um halb 12 Uhr traf un ser Bataillon aus Schleswig-Holstein mit einem Extrazuge hier ein. Die Volkswehr zweiter Abtheilung hatte sich auf dem Perron der Eisenbahn aufgestellt, um dasselbe zu empfangen. Der Oberst Stock- mar, dem die Volkswehr zweiter Abtheilung von je ein Dorn im Auge, soll, wie verlautet, die Offiziere derselben, die ihn begrüßen wollten, sehr lau empfangen, ja, wenn das Gerücht wahr ist, sich von ihnen abgcwendet haben, während er gegen eine Deputation des Bürgerver- eins sich aufs Zuvorkommendste bewies. Der Bürgerverein gibt seit einiger Zeit ein Wochenblatt heraus, das der Neuen Preußischen Zei tung wie ein Ei dem andern, nur en miniatuee, gleicht; die Correspon- denzen von Dessau für diese scheinen denn auch aus diesem Vereine hervorzugehen. — In Braunschweig sind mit einer dankenswerthen Offenheit, wie sie bisher noch von keiner Regierung, welche in Berlin um den Bei tritt zum Dreikönigsbund unterhandelte, beobachtet worden zu sein scheint, der Abgcordnetenvcrsammlung die betreffenden Mitthei- lungen vorgelegt worden. Sie bestehen in dem Protokoll über eine Sitzung des Verwaltungsrathes der drei Könige und des Großherzo^ von Baden, welche schon die 25. war, vom 27. Jul., und in welcher der braunschweigische Legationsrath vr. Liebe über den Beitritt zu dem