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Rr 222 10. August 1849 Freitag MM werten. stellt lAISI m 6 Wf Lentner der provisorischen Centralgewalt erhalten. — Der preußische General von Schack ist aus Baden hier eingetroffen. Diesen Mittag wurde ihm bei großer Parade das OffiziercorpS der in unserer Stadt stehen den österreichischen, preußischen und baierischen Truppen vorgestellt. Er richtete an dasselbe eine herzliche Anrede; man bemerkte, daß er namentlich mit den österreichischen und bairischen Offizieren sich lange in der freundschaftlichsten Weise unterhielt Wie verlautet, finden mit dem Reichskriegsministerium neuerdings Besprechungen wegen Disio- cirung eines preußischen Truppencorpö in unserer Umgegend statt, und cs soll für dieselben ein dem Wunsche der preußischen Regierung ent sprechendes Resultat nicht zu bezweifeln sein. General von Schack würde den Oberbefehl über dieses CorpS erhalten. ** Frankfurt a. M., 7. Aug. Wir vernehmen aus guter Quelle, daß die Centralgewalt, von der Nothwendigkcit der Begründung eines geregelten Zustandes und einer einheitlichen Leitung der deutschen Angelegenheiten durchdrungen, in diesem Augenblick in lebhaften Un terhandlungen mit den . verschiedenen deutschen Cabineten, zunächst mit dem preußischen, begriffen ist. Diese Verhandlungen betreffen die Her stellung einer von allen Regierungen Deutschlands anerkannten und unterstützten Centralgewalt an die Stelle des jetzigen durchaus unhalt baren Provisoriums. Man erwartet, daß diese Unterhandlungen be reits bei der nahe bevorstehenden Rückkehr des Erzherzog-Reichöverwe- srrö zu irgend einem befriedigenden Ergebnisse gediehen sein werden. — Die OberpostamtS-Zeitung theilt aus Franks«»« a- M. vom 5. Aug. mit: Zn verschiedenen Zeitungen ist die Rede davon gewesen, Kall der ' eppedirt. tage tritt »LÄS- id Gepäck HVN Hof durch SIK ge- find vom . weser« geführten Friedcnsunterhandlungcn wurden ohne irgend eine Bethei ligung der Centralgewalt nach Berlin verlegt, während gleichzeitig der Oberbefehlshaber deS aus den Contingentcn verschiedener Staaten - mengesetzten Heeres in Eid und Pflicht dcS Reichs verblieb. Die unter so beklagentwerthen Umständen zwischen Preußen und Dänemark zu Munde gekommenen Verträge sind dem ReichSverweser weder zur Prüfung und Geneh migung vorgelegt worden, noch können Se. kaiserl. Hoh. ist der Pflicht und Würde ihrer Stellung oder in dem materiellen Inhalte jener Verträge ei nen Beweggrund erkennen, die denselben abgehende RechtSvortlndlichkeit für die Gesammtheit aus eignem Antriebe zu ergänzen, odtr den Bei tritt anderer deutscher Staaten, welcher von Seiten Preußen« anheimgegt- bcn worden ist, für rechtmäßig zu erklären. Se. kaiserl. Hoh« «achten sich vielmehr für verpflichtet, sowol die Rechte der Centralgswas« Deutsch lands als diejenigen aller einzelnen deutschen Staaten gegen die mehrerwähn ten Verträge ausdrücklich zu verwahren und die rechtsgültige Erledigung des Streites mit Dänemark dein künftig im Namen Deutschlands abzu- schließenden Frieden vorzubchalten. Zn der Rücksicht jedoch, daß es unter den gegebenen Verhältnissen nicht in der Aufgabe der Centralgewalt gele gen sein kann, die Fortsetzung eines Krieges, welcher thatsächlich kein dcut- fcher Krieg geblieben ist, durch einzelne Bundesstaaten zu veranlassen oder zu autorisiren und dadurch die Gefahren des innern Zwiespalts unbere- , chenbar zu vermehren, haben Se. kaiserl. Hoh. gleichzeitig sich bewogen gefunden, Ihrerseits den Befehl zu einer faktischen Einstellung der Feind seligkeiten nach Maßgabe der rein militairischen Bestimmungen der berli ner Waffenstillstandsconvcntion zu crtheilen und die Reichsminister des Krieges und der Marine mit allen zu diesem Zwecke weiter erfoderlichen Anordnungen zu beauftragen. Der Unterzeichnete hat die Ehre, die hohen deutschen Regierungen demgemäß zu ersuchen, hinsichtlich der nöthig wer denden Verfügungen über die im Reichsdienst gegen Dänemark verwende ten Contingcnte mit dem Reichskriezsminister in Benehmen zu treten, im Uebrigen aber die gegenwärtige verwahrende Erklärung gefälligst zur Wissenschaft zu nehmen. Frankfurt a. M., 4. August 1849. Der Präsi dent des Reichtminifterrathe». (Gez.) Wittgenstein. * Frankfurt a. M., 7. August. Neuern Meldungen aus Gastein zufolge dürfte sich die Herkunft des Reichsverwesers Erzherzogs Johann höchstens um einige Tage verzögern; jedenfalls würde er bis zum 25. Aug. wieder in Frankfurt zurück sein. — DaS Gerücht, die preußische Regierung wolle sich gegen einen Uebergang der Gou- vcrneurstelle in der Bundcsfestung Mainz auf einen österreichi schen Befehlshaber sträuben, ist eine der vielen Zeitungsenten, die man . seit einiger Zeit mit großer Geschäftigkeit und wol nicht ohne dir Ab- s sicht, neuen Samen des MiStrauens auszustreuen, verbreitet. Orße«? i reichischerseits ist für diese Stelle, welche nach bundesgesetzlicher Bz.z«- schrift im nächsten October von Preußen auf Oesterreich auf einer», Zeitraum von drei Jahren übergeht, der Erzherzog Albrecht von Oe sterreich designirt worden, und cs wird derselbe seine Bestallung von - Frankfurt a. M., s. Aug. Dir nächsten Entschließungen der provisorischen Centralgewalt nach von Preußen erfolgter einseitiger Cvntrahirung des dänisch«« Waffenstillstandes lr. konnten in einer Hinsicht wenigstens, waS immer osfieiös« Corrrfpondenzen darüber zu insinuiren suchten, nicht zweifelhaft sein. Es galt hochwichtige Rechte und Jn- terrffen zu verwahren. Wie Daß und was weiter für jetzt geschehen, erhellt aus der folgenden, soeben an alle deutsche Regierungen ergange- den Zu- umlIN. den Au- rstadt u« den Zu- Genthi» nach Wit» lnschlußau »er Vertilg .-Bahn und >n Wlkt«u-> Hamburg. — — inWtttrn- rgang von « n. Hä«-» gms SA j nen Circularnotr des ReichsministeriumS: Sc. kaiserl.Hoh. der > Erzherzog-Reichsverweser haben auf Antrag Ihres Ministcrraths den Uu- ! terzclchnetcn beauftragt, in Betreff der zu Berlin am Iv. Jul. d. Z. zwi- j scheN den königl. preußischen und königl. dänischen Bevollmächtigten abge- f schlossen«« Friedtnspräliminaritn und Waffcnstillstandsconvention an sämmt- liche deutsche Bundesstaaten die nachstehende Miltheilung zu richten. Als f die königl. preußische Regierung am 18. Mai d. I. der provisorischen > Centralgewalt für Deutschland den Entschluß ankündigte, die Leitung des k Kriegs und der Unterhandlungen mit Dänemark in die Hand zu nehmen, k erschien der Centralgewalt die Nothwendigkcit eines Schrittes nicht pach- gewiesen, welcher den Fortbestand der Fundamcntalsätzc des deutschen Bun- 8 dekrcchtS thatsächlich verneinte und in seinen Voraussetzungen und in sei- i nen Folgen gleich bedenklich war. In ihrem Rechte eben so sehr durch ? den Art. Xl. der Bundesacte gesichert, wie durch das Gesetz vom 28. Jun. 1818 verpflichtet, zur Wahrung der Ehre und der Interessen Deutschlands i in einem BundeSktiege und besorgt vor dem Unglück einer beginnenden ! Auflösung deS Dund^ in seinen wichtigsten Beziehungen, ersuchte die Cen- ! tralgewalt mit Schreiben vom 2S. Ma> d. I. die königl. Regierung, der i erwähnten Ankündigung keine Folge zu geben und bis auf weiteres dem ReichSverweser die Unterstützung Preußens bei der Kriegführung und Frie- f dcnSunterhandtung mit Dänemark fernerhin zu gewähren. Eine Erwidc- i rung der königl. Regierung äuf diese« Ersuchen scheint in Folge der seitdem von Preußen ausgesprochenen allgemeinen Ansicht der Lage Deutschlands unterblieben zu sein; wonach der Deutsche Bund zwar noch in seiner Wesenheit fortbestehen, aber ist der provisorischen Centralgewalt ein zureichendes und berechtigte« Organ nicht besitzen soll. ES ist bekannt, das di« preussische Regierung, obwol diese ihre Auffassung in ihren letzten Folgerungen seither weder rechtlich noch praktisch in« Leben treten konnte, dieselbe doch selbst durch völligen Abbruch de- Geschäftsverkehrs mit der provisorischen Centralgewalt bethätigen zu müssen glaubte. Von der schwan kenden, nur der Macht und dem Zufall preisgegebenen Lage, in welche die früher vom Deutschen Bunde, dann von der Centralgewalt geleiteten ge- Mi»stm>en Angelegenheiten hierdurch geriethen- bot her deutsch-dänische Streit sofort «in stSeispiel. Die seither in London Ramens de« ReichSver Nev-rbli» DtzUtschlan». " Frankfurt a. AI. Circularnote wegen des preussischen Waffenstillstand«. »Iftanhkurt a. M Der Reichsverweser. Die Bun- desftstung Mainz. General v. Schack. **Zkraniiturt a. M Die Centralgewalt. — Die Spielbanken und das Reichsgesctz. Dresden. Sutpendirungen von Advocate». — vi. Schaffrath. München. Der Minister deS Innern. Die pfälzischen Abgeordneten. Pfarrer Lasel. — Die Staatsdiener. — Ludwigshafen. Stuttgart. Ständeversammlung, sver Anklageantrag gegen das Ministerium». — Die Wahlen. Das Mi- Msterium. Karlsruhe. Dankfcst Der Großherzoz. — Vermögcnbcschlag- Nahme. — Professor Kinkel, Haetatt. Kinkel'- Urtel. Gefangene. Mann- »nm. DaS Standgericht. — Prinz v. Preußen. Konstanz. Verhaftung Huetlin't. — Amtliche« über die büsingerExpedition. Darmstadt. Trup pen aus Schleswig-Holstein. Mainz. Die Grössherzogin von Baden. Die .Assisen. Wiesbaden. Erlaß an die Stände wegen der Verfassung. *Franb- nirt a. M. Der heffenhomburgifche StaatScredit. --- D" Militairex- cosse. Aasset. Dev Beitritt zum berliner Bündniß. — DaS hannoversche VcvbachtüngScorps. Aotiurg. Der Herzog von Nemours. Denkmal. *MeinitWN. Das BolkSwchrgesetz. Der Landtag. "Dessau. DaSCon- tingent auS Schleswig. Der Bürgerverein. Äraunschweig- DerDrei- königSbünd, Protokoll der 25.Sitzung de« VerwaltuogSrafheS. Oldenburg. Die Stände. Vorlage wegen des berliner Bunde«. Birkenfeld. Kremen. Die Blockade. Dak Schwurgericht. Schwerin. Die Union beider Mecklen bürg. Aus Holstein. Graf Blome. General v. Bonin. — Die Preu ßen in Hadcrslcben. Neumünster. Erklärung der volk-thümlichen Vereine. PsouHe«. Berlin. Kammerverhandlungen. — Die Präsidentenwahl und Adreßfrage. ll. Kammer. ^Berlin. Die Eröffnungsrede in den Kam mern. — Die Neue Preußische Zeitung und dak Ministerium. - Ersatz wahlen in Berlin. «nd GwdAPlst«. d«u Zu- um SU. de» Zu- Genthi« MS'/.«, den Zu stadt um -el»»iss./Di« geil«», ' , ^ ... Deutsch- ««lg-meine Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» inEualand durchMtltlam« L Slorgate in London, 14 HenneU«. Street, So> oent. Sarden. Preis für da« Bterteljahr 2 -dir. Z»serNon«get>adr für den Rainn einer Zeil« 2 Ngr.