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Leivzia. DU Zeitung erlcheüv läBch. ü» drzUhin durch GUPcS» Linier dc»I»- und SiuLkm« de»; In Srankrctch durch P. SI. SUexundre in -Strub- dura, und bei Dcmielbeu IN Pari», dir. 2L, ru« «»»« vama a« Nar»r«U>i Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» WEnaland durchWiiliam» er Nura-Ue in lUndrn, 14 HkuneN«. Street, Uv- vcnt-Garde». Preis für das Plerletzahr 2 Ttilr. AnsertivnSaebübr für den üta»m einer Dette 2 Ngr. U-be-bli». M<utfehla«d. ** Frankfurt a.M. Die provisorische Centralgewalt und der dänische Waffenstillstand. Dresden. Verbot republikanischer Abzei chen. Dir Krikgsreservistcn. Leipzig. DaS provisorische Schiedsgericht in Erfurt. München. Truppenbewegungen, Landtagscandidaten. — Die Deutsche konstitutionelle Zeitung; Vecchioni's Proceß. — Die bairi schen Unterhandlungen in Berlin. Aschaffenburg. Ein Hcckerexceß. Stuttgart. Ständeversammlung; der Militairaufwand. — Die Verhaf tungen. — Hohenzollern und Preußen. Karlsruhe. Geschütz- und Mu nitionstransporte. Freiburg. Zeitungsverbot. — Treffen mit Willich; Dortu von Potsdam. Konstanz. Der Einzug der Reichstruppen. — Zu Brentano'» Flucht. Darmstadt. Die ersten Assisen. Darmstadt. Die hessischen Truppen in Baden. Giessen. vo. Dernburg. Kassel. Die Stände. — Die hannoverschen Truppen an der Grenze. — Das Ministerium. Aus dem Kückeburgschcn. Die Verfassung, Steuern und Landtag, die fürstliche Familie, z Aus Thüringen. Die demokrati schen Vereine. Hannover. Der Dreikönigövertrag; Protokoll vom 26. Mai; hannoversche Erklärung; königl. sächsische Erklärung. Kremen. Die Reichsmarine. Hamburg. Einkommensteuer. — Hülfscorps für Hol stein. Schwerin. Da» Wahlgesetz. Kiel. Der Waffenstillstand. Mveußen. Scrlin. Das Schiedsgericht in Erfurt. Scriin. Die Nie derlage vor Fridericia. — Der dänische Waffenstillstand. — Die Wahlen; die Justizbeamten; die Füsiliere in Dresden. — v. Trützschler und Kin kel. Sreslau. Wahlablchnung. — Hr. Milde. Halle. Eine Denun- ciation. — Die Truppen bei Erfurt; vr. E. Burkhardt. Koblenz. Die Wahlen. Düsseldorf. Die Wahlen. tvefkerreich. Wien. Wiederbesetzung von Ofen. — Die Mörder des Kriegs- Ministers Latour. — Die Gerichtsorganisation in Böhmen. — Apotheker Angyal. — Die Religionsfreiheit. — Der Nationalgardengesctzentwurf. Teptitz. Die Cholera. Presburg. Die Donauarmee. — Kommandant Majthenyi. — Die Besatzung von Komorn. Handel und Industrie. Deutschland. "Frankfurt a. M., 14. Zul. Wie uns als zuverlässig berich tet wird, soffen durch einen Kurier des Reichs Verwesers aus Gastein Depeschen an das Reichsministerium gelangt und von diesem sofort derselbe Kurier nach Berlin weiter geschickt worden sein. Die Depe schen soffen sich aus einen Protest der Ccntralgewalt gegen den even tuellen einseitigen Abschluß eines Waffenstillstandes zwischen Preußen und Dänemark (von dem wirklichen Abschluß konnte man in Gastein noch keine Kunde haben) beziehen. Erwägt man das gespannte Ver- hältniß der Centtalgewalt mit Preußen, ihre neuerliche Stellung zu Baiern und Oesterreich, endlich die (auch von der Frankfurter Zeitung beglaubigte) Thatsache, daß von Seite der Ccntralgewalt noch vor kur zem an den General v. Prittwitz die Auffoderung, den Krieg kräftiger zu führen, erging, so wird man die obige Angabe durchaus nicht un wahrscheinlich finden. Eigenthümliche Konflikte dürften sich, falls der Protest der Centtalgewalt gegründet ist, für den General v. Prittwitz in seiner doppelten Eigenschaft als Reichsfcldherr und als preußischer General ergeben. —Von den hiesigen Septembergefangenen sind die letzten bisher noch in Hast befindlichen (vier an der Zahl) gestern ebenfalls gegen juratorische Caution in Freiheit gesetzt worden, lieber den Zeitpunkt der Aburtelung des Processes ist noch immer nichts be stimmtes bekannt. Dresden, 16. Jul. Das Ministerium des Innern erließ unterm 11. Jul. folgende Verordnung, das Tragen republikanischer Abzeichen re. betreffend: Das öffentliche Tragen äußerer Abzeichen, welche nach allge mein verbreiteten Ansichten und der unzweifelhaften Absicht Derer, die sie tragen, republikanische Gesinnungen und Tendenzen an den Tag legen sol len, z. B. rother Fahnen, Schärpen, Federn re., enthält eine offenbare Ver letzung der der bestehenden monarchischen Staatsverfassung von Seiten aller Bewohner des Landes gebührenden Achtung und kann überdies leicht zu Reibungen mit den treuen Anhängern der Verfassung und dadurch zu Ex- ceffen führen. Dasselbe gilt von der Bezeichnung „republikanisch", welche sich hier und da einige Vereine beilegen. Das Ministerium des Innern findet sich daher veranlaßt, dar öffentliche Tragen derartiger Abzeichen, so wie den Gebrauch des Worte» „republikanisch" in dem Namen von Ver einen hierdurch -u verbiete«. Contraventionen hiergegen sind, uud zwar bei den Vereinen an den Vorstehern derselben das erste Mal mit 3—14 Lagen, in Wiederholungsfällen mit 6 Lagen bi» 4 Wochen Gefängniß oder verhältnlßmäßissrr Geldstrafe zu ahnden. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu richte«. Eine vom 7. Jul. datirte Bekanntmachung des Kriegsmini steriums besagt: Da die Untersuchungen gegen KricgSreservisten und Sol daten der zweiten Abthcilung der Armee, welche sich der Thcilnahme an den hochvcrcätherischcn Unternehmungen zu Dresden in den Tagen vom 3. bis 9. Mai d. I. schuldig gemacht haben, nicht von Civilgerichten, son dern von den zuständigen Militairgerichtcn zu führen sind, so werden alle Civilgerichtc, vor denen sich KricgSreservisten oder Soldaten der zweiten Abthcilung dcr Armee des angegebenen Vergehens wegen in Untersuchung befinden, hiermit aufgefodert, hiervon mit möglichster Beschleunigung das KriegSministerium in Kenntniß zu setzen. Leipjlg, 16. Jul. Die Leipziger Zeitung enthält heute eine Be kanntmachung, betreffend die erfolgte Constituirung des provisori schen Schiedsgerichts, dessen schiedsrichterlichen Entscheidungen die drei königl. Regierungen von Sachsen, Preußen und Hannover sich in dem unterm 26. Mai d. I. auf den Grund des Art. Xl. der deut schen Bundcsacle abgeschlossenen Bündnißvertrage(Nr. 193) nach tz. 4, Art. V. des gedachten Vertrags in bestimmten Fällen unterwerfen. Diese werden mit neun Punkten gleichlautend wie in der bereits mitgcthcil- ten hannoverschen Bekanntmachung darüber (Nr. 193) aufgcführt, wor auf die Bekanntmachung schließt: Die Ernennung der Mitglieder dieses Gerichts, rücksichtlich welcher jedem Staate Vorbehalten worden ist, seiner Volksvertretung eine Mitwirkung cinzuräumcn, hat nunmehro in Gemäß heit der ferncrweiten Vertragsbestimmungen stattgefunden, und cs sind von Seiten dcr königl. sächsischcn Regierung, unbeschadet des nurerwähnten Vor behalts, mit der bundcsschicdsrichtcrlichen Function betraut worden der Geheim- rath vr. Günther, sowie der Ministcrialrath und Vorstand des Haupt-StaatS- Archivs vo. v. Weber. Die beiden Genannten haben auch bereits am 1. Jul. d. I. zu Erfurt, als dem bestimmten Sitze dcö provisorischen BundeS-SchicdSge- richts, mit den von Seiten der andern verbündeten Regierungen ernannten Bun- desschiedSrichtern, nämlich mit dem königl. preußischen Staatsminister a. D- v. DüeSberg, dem ersten Präsidenten des königl. preußischen Appcllationsgc- richtS zu Glogau Grafen Rittberg, den; königl preußischen geh. Zustizrath Profcffor vr. Dirksen, dem königl. hannoverschen OberappcllationSrath v. Pape und dem Stadrichter vr. Franke auS Harburg — sich vereinigt, und nachdem, in weiterer Ausführung dcr Vertragsbestimmungen, der vorer wähnte Staatsminister v. Düesberg als ältestes von Preußen ernanntes und vertragsmäßig den Vorsitz führendes Mitglied von dem nach erfolgter Ratification des Vertrags vom 26. Mai diese» Jahres in Berlin zusam- mengetretenen Vcrwaltungsrathe der verbündeten Regierungen mit der Ein setzung des Gerichts beauftragt worden, so hat demgemäß am 2. des lau fenden Monats Juli die Installation des provisorischen BundcSschiedsgc- richtS stattgcfundcn, welches sich nun zunächst mit dcr Bearbeitung seiner eignen Gerichtsordnung und der darauf bezüglichen sonstigen Anordnungen zu beschäftigen hat. Auf allerhöchsten Befehl wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, 19. Jul. 1849. Ministerium dcr auswärtigen Angelegenheiten. Frhr. v. Beust. Bemerkt ist, daß diese Bekanntmachung auch im Gesetz- und Ver ordnungsblatt erscheinen werde. Im heutigen Preußischen Staatsan zeiger ist derselbe Gegenstand amtlich zur öffentlichen Kenntniß ge bracht, sodaß die betreffenden Veröffentlichungen der drei Verbündeten nun vorliegen. Es ergeben sich dabei wichtige Abweichungen. In Han nover ist die Publikation mittels einer vom Gesamintministerium aus gegangenen Bekanntmachung als Erlaß des „Verwaltungsraths dcr verbündeten Regierungen," dalirt Berlin, 4. Jul., mit dcr Unterschrift des Hrn. v. Canitz erfolgt, und auch das Ersuchen desselben fehlt nicht, jene Bestimmungen auf dem durch die Gesetzgebung des Landes crfo- dcrlichen Wege zu veröffentlichen. Davon enthält der Preußische Staats - Anzeiger nichts. Die preußische Veröffentlichung ist ferner vom Ministerpräsidenten GrafBcandenburg unterzeichnet; die sächsische trägt die Unterschrift des Ministers des Auswärtigen allein. Sie ent hält ebenfalls keine Erwähnung, daß von einem Erlasse des berliner Verwaltungsraths die Rede sei, und erwähnt allein, daß die drei Re gierungen sich bei den Ernennungen zu dem Schiedsgericht eine Mit wirkung „der Stände" (Art. V. tz. 1 dcs Vertrags vom 26. Jun.) vor- »ehalten hätten. München, 13. Jul. Heute ging die zweite Batterie reiten der Artillerie von hier nach dcr südwestlichen Grenze ab, um dort mit den von Donauwörth kommenden Truppen zusammenzutreffen. — Unter den (Nr. 197) genannten drei Candidatcn für die münchener Ab geordnetenwahl ist, wie hiesige Blätter berichtigen, statt vr. Dönnigcs Vv. Döllinger zu lesen. (A. Z.) München, 11. Jul. Die heute Nachmittag ausgegebcnc Num mer der Deutschen konstitutionellen Zeitung vom 12. Jul. wurde mit