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Emittirung wrauSsehen ) jetzt »och zregtl doch einirrten- mangeneh- er erfodert zu bezwei» n Angele- , der Zeit-, ; der Ge- Schwierig- Unterneh- >ben, daß in dieser i brauchen, roo Fl. e. .; Darmst. zKurheff. an.45Br. äct.2290» >end auS lts cingc- ihl haben während 25 Mit- en. Die >cs ersten. .Ref.) a» schriftzei- genügen, , wie den chichtchei» der Re- - das ist r zu thun > >en übri- n Zweck- > andern heilweise ! des Sy-- l in de>r sie Alle» st- iscnt die auf aus sen Kin ne denn rer noch ncrmehr d nichts md ein- -öchste en Bu- mde die letztere da beim graphi- lgt und> bis zu ! Ueber- u Ent- sion zu w Ver- ht und !N wol- so mag. m aber Augen- iorten: md vor !cimar. .Sonnabend —— Nk. 00. ——— 31. März 1849. Letvzia. Die Zeitung erichcüU täglich. Zu beziehe» durch ulle P^st, «m»er de«In- nud NuSIan- de«; in Nrankretch durch A. A. dUexoudre in Strnd- bürg, nud bei Demselben iu Puri«. Ar. 23. ruu Aotre Deutsche Mgememe Zeitung. «Wahrheit und Neckt, Freiheit und Gesetz!» inEnnsand dneckWMIam« dl Siurguie in vvndon, 14 HeniieNa. Street, llo- vent-Garden. Preis sur da« Biertellahr 2 Tblr. Insertion«gebadr für den Raum einer Zeile 2 Rgr. Ueb-vvlick. .Deutschland. * *Frankkurt a. M. Nationalversammlung, Beendigung des VerfassungSwcrkS. Wahl, des Königs von Preußen zum Kaiser von Deutschland. — Fürst zu Fürstenberg. **Dres-en. I. Kammer. Die Abstimmung in der schönburgischen Receßsache. Die Sendung der Trup pen nach Schleswig. Die Geschäftsordnung. — Die Truppen nach Schleswig-Holstein. München. Die Besetzung Thüringens durch bai rische Truppen. Würzburg. Protest gegen die Reactivirung des Prof. Phillips. Freiburg. Der Proeeß Struve. Lasset.. Die Stände, die Hofdotation. Mainz. Ruhestörung. Wiesbaden, Die Abgeordneten. Die Spielbank. N Äus Thüringen. Die Gcschworenenfession. *Älten- burg. Die Landschaft. Schwerin. Das mecklenburgische Kontingent. ^Hamburg. Die Waffcnstillstandsfrage. Mreutzen. V Bertin. Die Wahlen zu den Fachcommissionen. Die Kai serwahl. z Berlin. Die Kaiserwahl. — Die Urtheile der berliner Blät ter über die Kaiserwahl. — vr. Eichler. Die Executivpolizei in Berlin. Hr. Duncker. Antrag zum Schutze der Auswanderung. Die aachener Tumultuanten. — Antrag in der II. Kammer in Betreff der Grundrechte. — Der Parolebefehl Wrangel's. — Protest der Vorstände von christka tholischen Gemeinden. Breslau. Neue russische Truppen in Siebenbür gen. — Die Aprilgefangenen in Aachen. Zvefterreich. Wien. SI. Armeebulletin, Sieg der Oesterreicher bei No vara. Die Russen. Urtel. Jellachich. Der Kriegsminister Cordon. — Instruction für die StaatSanwalte. — Die Excesse in Gratz. — Der Großherzog von Krakau. — Die polnischen Emigranten. ff Leipzig, 30. März. Es sind nun die ausführlichem Berichte über die letzten Sitzungen und Beschlüsse der deutschen National versammlung eingegangen. Sie spitzen sich in eine Permanenzerklä rung bis zum Zusammentritte des nächsten Reichstags nach den Be stimmungen der beschlossenen Verfassung zu. Das erbkaiserliche Ober haupt ward bekanntlich einmal bei der ersten Berathung am 23. Ian. mit 52 Stimmen Mehrheit, zum zweiten Mal am 20. März in dem Welcker'schen Anträge mit 31 Stimmen abgelehnt und dann am 27. März von derselben Versammlung mit nur -1 Stimmen Mehrheit an genommen, worauf am 28. März 2S0 Mitglieder der Nationalversamm lung (also noch nicht die absolute Mehrheit der Gesammtzahl, welche schon daS Protokoll der 29. Sitzung des Bundestags vom 7. April v. I. auf 805 berechnet) ihre Stimmen für den König von Preußen als Erb kaiser vereinigten. Es ist nothwendig, für die ernste Betrachtung der Lage sich an diese Umstände zu erinnern. Sie helfen den Maßstab bil den für die Bedeutung des Geschehenen. Es wird Niemand von der Nationalversammlung nach diesem unsicher» Verhalten behaupten wol len, daß volunta8 et intellootus UMIM vt ictsm bei ihr sei. Die Be richte und die Aeußerungen der Zeitungen aus Berlin lauten denn auch lheils schroff abweisend, wie in der Neuen Preußischen Zeitung, oder kühl erwägend ohne Abschluß der Ansicht. Die Deutsche Reform macht dabei die auffällige Eröffnung, daß die erbkaiserliche Partei ihren Be schluß nur gefaßt habe in der Voraussetzung, daß die mit beschlossenen Bedingungen geändert würden. Doch wir haben abzuwarten, welcher Bescheid der nach Berlin abgcsendeten Deputation an höchster Stelle wer den wird. Es ist vielleicht nicht zu kühn, zu vermuthen, daß der Dank für Bezeigtes Vertrauen und Verweisung auf das abzuwartende Ergebniß der Vernehmung mit den Bundesgenossen den wesentlichen Inhalt ausmachen werden. In Hinsicht der Wirren mit Dänemark wird heute die Fortdauer der Waffenruhe bis 3. April bestätigt, zugleich aber von neuen unverschämten Anfoderungen berichtet, die sogar als dänisches Ulti matum bezeichnet sein sollen. Aus Mecklenburg wird die thätig be triebene Ausrüstung des verstärkten Contingents gemeldet. Der Kur fürst von Hessen hat die Anträge auf Verminderung der Hofdota tion abgelehnt und die Kammer dann dieselbe für das laufende Jahr noch unter Vorbehalt weiterer Schritte zur Verminderung derselben bewilligt. In Mainz hat die Wiederanstellung eines vormärzlichen Polizeibeamten Anlaß zu Tumult gegeben. Ein Antrag auf Publi- «irung der deutschen Grundrechte ist nun in der preußischen II. Kam mer eingebracht worden. Die Nachrichten aus Oesterreich bringen traurige Einzelheiten über das Schicksal von Hcrmannstadt, außerdem wenig mehr als Gerüchte über die Vorgänge in Ungarn. Von dem zegen Sardinien im Felde stehenden Heer ist dagegen eine neue Sie gesbotschaft eingetroffen. Oesterreichs Krieger haben den Schah seiner Ehren und Siege um eine neue große Waffenthat vermehrt, von der tie europäische Welt widerhallen wird, die in Paris, in London und Petersburg, wie ein preußisches Blatt mit ehrenhafter Unparteilichkeit hervorhebt, einen mächtigen Eindruck machen, die dem Auslande wieder einmal zeigen wird, was cs heißt, Deutschland in seinem Rechte zu kränken. Schon jetzt finden wir im Morning Chronicle die Auffoderung, daß Großbritannien dem seine Vermittelung verschmä henden turiner Hofe gegenüber nur Eine Pflicht, die der Abberufung seines Gesandten habe, und es möge daran die Feder in der Deutschen Zeitung, welche gleichzeitig und ohne die Schmach davon zu fühlen, den vermeintlichen momentanen Vortheilcn eines Bruchs zwischen Preußen und Oesterreich wegen der deutschen Frage krankhaft nachgeht, die Schülerhaftigkeit ihrer Rechnung auf eine britische Allianz bemessen. Der treulose Karl Albert scheint bereits vom Schauplatz abgetreten; es wird gemeldet, daß er zu Gunsten des Herzogs von Savoyen abgedankt habe. JnParis kannte man am 27.März diese Ereignisse noch nicht. Fal sche Nachrichten aus Turin von der Einnahme von Pavia liefen dort um. Die Nationalversammlung war noch beim Budget. In England passirte die Bill über Abänderung der Schiffahrtsgesetze das Comite. Aus London wird von dem angeblichen Attentat eines Wahnsinnigen auf die Königin geschrieben, der sich eingebildet, cs werde ihm ein Legat von ihr vorenthalten. D eutschla«-. ** Frankfurt a. M., 27. März. In der heutigen Nachmittags sitzung der deutschen Nationalversammlung wurden ferner fol gende Paragraphen der Verfassung angenommen: §.71. DaS Reichsoberhaupt führt den Litel: „Kaiser der Deutschen." §.72. Die Residenz des Kaisers ist am Sitze der Reichsregierung. Wenigstens während der Dauer de« Reichstags wird der Kaiser dort blei bend residiren. So oft sich der Kaiser nicht am Sitze der Reichsregierung befindet, muß einer der Reichsminister in seiner unmittelbaren Umgebung sein. Die Bestimmungen über den Sitz der Reichsregierung bleiben einem Reichsgesetz Vorbehalten. (Da H. 72 in der Fassung des Ausschusses angenommen Pird, so wird ein Unterantrag des Abg. Heckscher: „Der Sitz der Reichsregie rung ist Frankfurt," als erledigt betrachtet.) §.73. Der Kaiser bezieht eine Civilliste, welche der Reichstag fcstsetzt. Art. II. §. 74. Die Person des Kaisers ist unverletzlich. Der Kaiser übt die ihm übertragene Gewalt durch verantwortliche, von ihm ernannte Minister aus. §. 75. Alle Regierungshandlungen des Kaisers bedürfen zu ihrer Gül tigkeit der Gegenzeichnung von wenigstens einem der Reichsminister, wel cher dadurch die Verantwortung übernimmt. Art. III. §. 76. Der Kaiser übt die völkerrechtliche Vertretung des deutschen Reichs und der einzelnen deutschen Staaten aus. Er stellt die Reichsgesandten und die Consuln an und führt den diplomatischen Verkehr. §. 77. Der Kaiser erklärt Krieg und schließt Frieden. §. 78. Der Kaiser schließt die Bündnisse und Verträge mit den aus wärtigen Mächten ab, und zwar unter Mitwirkung des Reichstags, inso weit diese in der Verfassung Vorbehalten ist. §. 79. Alle Verträge nicht rein privatrechtlichen Inhalts, welche deut- che Regierungen unter sich oder mit auswärtigen Regierungen abschließen, ind dem Kaiser zur Kenntnißnahme, und insofern das Reichsinteresse da- >ei betheiligt ist, zur Bestätigung vorzulegen. § 80. Der Kaiser beruft und schließt den Reichstag; er hat das Recht, das VolkshauS aufzulösen. §. 81. Der Kaiser hat das Recht des Gesetzvorschlags. Er übt die gesetzgebende Gewalt in Gemeinschaft mit dem Reichstage aus. Er ver kündigt die Neichsgesetze und erläßt die zur Vollziehung derselben nöthigen Verordnungen. §. 82. In Strafsachen, wclchezurZuständigkeit desReichSgerichts gehören, hat der Kaiser das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. Das Verbot der Einleitung oder Fortsetzung von Untersuchungen kann der Kaiser nur mit Zustimmung des Reichstags erlassen. Zu Gunsten eines wegen seiner Amts handlungen verurtheilten Reichsministers kann der Kaiser das Recht der Begnadigung und Strafmilderung nur dann ausübcn, wenn dasjenige baus, von welchem die Anklage ausgegangen ist, darauf anträgt. Zu Gun- lcn von Landesministcrn steht ihm ein solches Recht nicht zu. §. 83. Dem Kaiser liegt die Wahrung des Reichsfricdens ob. §. 84. Der Kaiser hat die Verfügung über die bewaffnete Macht. §. 85. Ueberhaupt hat der Kaiser die Regierungsgewalt in allen An gelegenheiten des Reichs nach Maßgabe der Reichsverfassung. Ihm als Träger dieser Gewalt stehen diejenigen Rechte und Befugnisse zu, welche in der Reichsverfassung der Reichsgewalt beigelegt und dem Reichstage nicht zugewiesen sind.