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Donnerstag — Nr. 88. 29. März 1849. JnserlionSgtbübr Mr den Siam» einer Zeile 2 Ngr. InEnaland duräMMiam« SMrgaie i» London, 14 HenneN». Street, Lo re»!. Gorden. Preis für das Vierteljahr 2 Tdlr. Leipzig. Di- Zeitung -WW Deutsche Allgemeine Zeitung. Hurg, und bet Demselben in oam° n-^a-är-^ «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueberblt«. Deutschland. **Frankkurt a. M. Nationalversammlung, die Abstim mung über die Verfassung. * Frankfurt a. M. Die Oberhauptßfrage. Die Ministerkrisis. — Das Entlassungsgesuch des Ministeriums Wägern. — Die Unterstützungsgelder für die verwundeten Soldaten des 18. Sept. ** Dresden. 1. Kammer, die schönburgischen Receßverhältniffe. Mün- ehen. Die Rcactivirung von Phillips und Lassaulx. — Gerüchte über Auf lösung der II. Kammer. Preßproceß. Freiburg. Der Proceß Struve und Blind. Aonstan;. Letour. — Hr. Egenter in Bruchsal. Neuenburg. Vicar Rollfuß. r Gotha. Proklamation des Herzogs. Bremen. Die deutsche Dampffregatte Acadia. Schleswig. Die Landesversammlung. Kreutzen. Berlin. II. Kammer, die Adreßdebatte. Der Gesandte der Vereinigten Staaten. Hr.v. Rosentreter. Das Preßgesetz. Proceß. Der Hungertyphus in Oberschlesien. Die Bürgerwehr in Berlin. Die Geschäfts ordnung für die II. Kammer. Das Cabinet und die rechte Seite der II. Kam mer. — Interpellation des Abg. D^ilde. — Die sächsischen Truppen in Berlin. — Preßproceß gegen die Redacteure der Tribune. Halberstadt. Urtelsvollstreckung. *Posen. Die Truppen nach Schleswig. Rußland.— Die Liguoriancr in Koblenz. — Die Spielbank in Aachen. ÜVeslerreich. c^Wicn. Fort Malghcra. Die Stimmung in Mailand. . Kroatien. Komorn. Die Presse. Der Welcker'sche Antrag. Das neue Preßgesetz. Die steirische Landesverfassung. Der Postportotarif für Un garn. — Melden. — Verbot. ^Leipzig, 28. März. Die deutsche Nationalversammlung Hat bei Fortsetzung ihrer Abstimmung über den Verfassungsentwurf Nach Erledigung des Abschnitts von der Neichsgewalt die vom ReichS- rathe handelnde Ablheilung gleich der vom Neichsoberhaupte zurück- Aestellt und ist zu dem Abschnitte vom Reichstag übergegangen. Ein merkwürdiges Aktenstück ist das mitgetheilte Entlassungsgesuch des Mi- nisteriums Gagern, welches wesentlich auf die beim Verfassungswerkc demselben fehlende Mehrheit gegründet ist und aus welchem die bestimmte Richtung auf Einwirkung bei demselben klar hcrvorgeht, obgleich das frei lich nur von Hrn. v. Gagern selbst als damaligem Präsidenten der Reichsver- sammlung vollzogene Gesetz über Einführung der provisorischen Centralge walt in tz. 3 das Verfassungswerk von der Wirksamkeit der Centralgewalt ausschließt. Das Schreiben sagt klar, daß die Mitglieder des Mi nisteriums, welche Abgeordnete sind, als Abgeordnete gethan haben, was ihnen als Ministern gleichzeitig nicht erlaubt war. Die gestern unter den neuesten Nachrichten mitgetheilte, von der Weser-Zeitung als unzweifelhaft bezeichnete Verlängerung des Waffenstillstan des von Malmoe bis IS. April finden wir heute auch in der Ham burger Börsen-Halle in folgender Fassung: „Ein achtbares Hand lungshaus schreibt aus London vom 23. d. M.: Von Hrn. Bunsen kam heute die Mittheilung in die City, daß der Waffenstillstand mit Dänemark bis zum 15. April verlängert ist und daß bis dahin rin definitiver Friede hoffentlich zu Stande kommen werde." Die Er wartung eines derartigen in London zu vereinbarenden neuen Proviso riums wurde schon in unserer gestrigen Correspondenz aus Altona vom 25. März ausgesprochen, und die Sache selbst ist sehr wahrscheinlich.. Allein die londoner Morgcnblätter von 24. März enthalten noch kein Wort davon und die London Gazette bringt vielmehr die amtliche Anzeige von der am 27. März beginnenden dänischen Blockade der schleswig-hol- Keinischen Häfen. So bestimmt daher die Mittheilungen dex bremer rind Hamburger Blätter lauten, muß doch deren anderweitige Bestäti gung abgewartet werden, zumal auch in der gestrigen Sitzung der II. preu ßischen Kammer bei Berathung des die dänischen Wirren betreffenden Satzes der Adresse kein Minister etwas davon äußerte und GrafArnim nur bemerkte, daß jetzt eine Basis für die Präliminarien gewonnen scheine. Vor den Assisen in Freiburg dauert in dem Struve-Blind'schen Pro resse das Vernehmen der Zeugen sort, von denen noch gegen 30 zu rück waren. Aus Gotha wird über die Abreise des Herzogs nach Schleswig berichtet, wo derselbe das Kommando einer Brigade, zu welcher die thüringischen Contingente gehören, führen wird. Zn Dres/ den hielt gestern die l. Kammer eine geheime Sitzung und verhandelte dann öffentlich wieder über Umgestaltung der schönburgischen Receßverhält- nisse. Die preußisch eil. Kammer hat die Adreßberathung beendigt und man erwartet nach Erledigung dieser Angelegenheit eine Aenderung in der bisherigen Parteistellung ihrer Mitglieder. Aus Wien stimmen die Nachrichten darin überein, daß die Hauptaufgabe zunächst die Päcification von Ungarn und der angrenzenden Länder sei. Rücksichtlich Italiens ist man Nicht besorgt. Die ersten Nachrichten vom Kriegsschauplätze sind nun ein gegangen und den kaiserl. Waffen günstig. Die Berichte über die pie- montrsische Armee stimmten alle darin überein, daß dieselbe von der Trebia im Süden bis Novara im Norden staffelweise aufgestellt sei. Ueber die Positionen und Absichten der Oesterreicher herrschte Un sicherheit; zuletzt ward behauptet, sie zögen sich auf die Linie der Adda zurück, um dort Verstärkungen zu erwarten. Dieser vorgebliche Plan begünstigte trefflich die rasche Concentrirung der österreichischen Opera tionsarmee bei Pavia, und während am 20. März Karl Albert von Novara aus in der kürzesten Richtung auf Mailand den Tessin bei Buffalora überschritt und mit seinem Corps bis Magenta kam, ohne Widerstand zu finden, rückte F.-M. Radetzky seinerseits 10 Meilen südlicher bei Pavia mit 60,000 Mann über den Tessin und hatte nach den letzten Berichten bereits Mortara genommen. Der Zweck dieser Operation ist offenbar die Gewinnung der Straße nach Turin, wozu ein tüchtiger Schritt gethan scheint, da Radetzky bereits auf der Flanke der nach Novara hin conccntrirtcn Piemontesen stand. Wir theilcn heute das Gesetz der französischen Republik von 1848 über Clubs und Vereine mit, das aber noch die dritte Lesung zu bestehen hat. Man wird es nicht allzu liberal finden. Deutschland. "Frankfurt a. M., 26. März. Nach Verlesung des Proto kolls machte in der heutigen Vormittagssitzung der deutschen Na tionalversammlung Präsident Simson den Vorschlag, den vom volkSwirthschaftlichen Ausschüsse beantragten Druck des Berichts über die Gewerbeordnung (zwölf Bogen stark) schon jetzt zum Zwecke der Vertheilung in die einzelnen Wahlbezirke anzuordnen, was ohne An stand bewilligt wurde. Unmittelbar darauf wurde die Abstimmung über den Verfassungsentwurf fortgesetzt. Die tztz. 53—68 gingen ohne Aen derung durch: Art. XI. 8- 53. Den Umfang der Gerichtsbarkeit des Reichs bestimmt der Abschnitt vom Reichsgericht. Art. XII. §.54. Der Reichsgewalt liegt es ob, die kraft der Reichs- Verfassung allen Deutschen verbürgten Rechte oberaufsehend zu bewahren. §.55. Der Neichsgewalt liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob. Sie hat die für die Aufrcchthaltung der innern Sicherheit und Ordnung erfoderlichen Maßregeln zu treffen : 1) wenn ein deutscher Staat von einem andern deutschen Staat in seinem Frieden gestört oder gefährdet wird; 2) wenn in einem deutschen Staate die Sicherheit und Ordnung durch Ein heimische oder Fremde gestört oder gefährdet wird. Doch soll in diesem Falle von der Reichsgewalt nur dann cingeschrittcn werden, wenn die be treffende Regierung sie selbst dazu auffodert, es sei denn, daß dieselbe dazu notorisch außer Stande ist oder der gemeine Reichsfrieden bedroht erscheint; 3) wenn die Verfassung eines deutschen Staats gewaltsam oder einseitig aufgehoben oder verändert wird und durch da.s Anrufen des Reichsgerichts unverzügliche Hülfe nicht zu erwirken ist. 8-56. Die Maßregeln, welche von der Reichsgewalt zur Wahrung des Reichsfriedcnß ergriffen werden können, sind: 1) Erlasse, 2) Absen dung von Commissaren, 3) Anwendung von bewaffneter Macht. 'Ein Reichsgesetz wird die Grundsätze bestimmen, nach welchen die durch solche Maßregeln veranlaßten Kosten zu tragen sind. 8-57. Der Reichsgewalt liegt es ob, die Fälle und Formen, in wel chen die bewaffnete Macht gegen Störungen der öffentlichen Ordnung an gewendet werden soll, durch ein Reichsgesctz zu bestimmen. h. 58. Der Reichsgewalt liegt es ob, die gesetzlichen Normen über Er werb und Verlust des Reichs- und Staatsbürgerrcchts festzusetzen. 8-59. Der Neichsgewalt steht cs zu, über das Heimatsrecht Reichs- gesctze zu erlassen und die Ausführung derselben zu überwachen. 8- 60. Der Reichsgewalt steht es zu, unbeschadet des durch die Grund rechte gewährleisteten Rechtes der freien Vereinigung und Versammlung, Reichsgesetze über das Associationswesen zu erlassen. 8 61. Die Rcichsgesctzgebung hat für die Aufnahme öffentlicher Ur kunden diejenigen Erfodcrnisse festzustellen, welche die Anerkennung ihrer Echtheit in ganz Deutschland bedingen. 8- 62. Die Reichsgewalt ist befugt, im Interesse des Gcsammtwohls allgemeine Maßregeln für die Gesundheitspflege zu treffen. Art. XIII. 8- 63. Die Neichsgewalt hat die Gesetzgebung, soweit es zu Ausführung der ihr verfassungsmäßig übertragenen Befugnisse und zum Schutze der ihr überlassenen Anstalten erfoderlich ist. 8-64. Die Neichsgewalt ist befugt, wenn sie im Gesammtinteresse Deutschlands gemeinsame Einrichtungen und Maßregeln nothwendig findet, die zur Begründung derselben erfoderlichen Gesetze in den für die Verände rung der Verfassung vorgeschricbenen Formen zu erlassen. 8-65. Der Neichsgewalt liegt es ob, durch die Erlassung allgemeiner Gesetzbücher über bürgerliches Recht, Handels- und Wcchselrccht, Strafrecht und gerichtliches Verfahren die Reichseinheit im deutschen Volke zu begründen. 8. 66. Alle Gesetze und Verordnungen der Reichsgewalt erhalten ver bindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichs wegen. 8.67. Reichsgesetze gehen den Gesetzen der Einzclstaaten vor, insofern ihnen nicht ausdrücklich eine nur subsidiaire Geltung beigelegt ist.