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Dienstag Nr. 58. 27. Februar 184S. Fnüttionsgcbüdr für den Raum einer Zeile 2 iligr. inEnaland dm chWUNam» ÜI!>ii>raatc i» Vond»», 14 Henrietta. Street, so- mut- Garden. Preis für das Vierteljahr 2 Thlr. kewsig. Die Zeitung «richeini lägNch. Zu dezichen durch alle Pust, üntter des sni- nnd SluSlan. des , in Frankreich durch G. Ä. Alexandre In Sirab- bürg, »nd bei Demselben in Paris, dir. 23, ra« Untre Darne Ne UararetUt Deutsche Allgemeine Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueberblick. Deutschland. Frankfurt a. M. Entwurf zu einem RcichSgcsctz, be treffend die Vollstreckung der Urtel deutscher Gerichte in sämmtlichen Einzelstaaten Deutschlands. — Die Erklärungen von 26 Regierungen in Betreff des Vcrfassungswerks. Reise der HH. Heckscher und v. Hermann nach Olmütz. — Erklärung Sachsen-Weimars in der Verfassungsfrage. »Dresden. Daß neue Ministerium. Ansprache von 66 Kammcrmitglie- dcrn an das Volk. — Der Bericht über den Antrag des Abg. Oberlieutc- nant Müller auf Revision der KriegSartikcl und des Dienstreglementß. X Dresden. Oberhofprediger v. Ammon. München. Vertagung der Kammer. — Die Gerüchte von einem Bündniß zwischen Rußland, Oester reich und Baiern. Die bairische Drohung mit Austritt uus dem Zoll verein. Stuttgart. Die Kammer der Abgeordneten, der §. 37 der Grundrechte. Kassel. Die Stände, Antrag auf Anerkennung der han noverschen Stände. Die Oberhauptssrage. — Die Einberufung der Be urlaubten in Nassau. — Militairischc Vorkehrungen, ß Aus Thüringen. Der Fürst von Sondershausen tritt sein Land an Preußen ab. * Al tenburg. Steckbrief. Die Militairentschädigungsgcldcr. Die Ablösbar keit von Zwangsverhältnissen. Schwerin. Das Staatsgrundgesctz. Ol denburg. Die Reichsmarinecommissio». Die Vermehrung des Heeres. — Die militairische Stärke der Herzogthümcr Schleswig-Holstein. — Hauptmann v. Schroer. Preußen. Äerlin. Congrcß conscrvativer Provinzialzeitungen. Rcactio- naire Mystifikationen. Die kirchlichen Bewegungen. — Hr. Camphausen. — Der Vertrag mit den Anhaltinischen Ländern. * Stettin. Der Frie den .mit Dänemark. — Freilassungen in Münster. Keskerreich. Skrcmsicr. Reichstag, Interpellation Palacky's hinsicht lich der Verhältnisse zu Deutschland. Präsidentenwahl. Wien. Ver trauensmänner. Graf Batthyany. Die russische Intervention. Die stockerauer Nationalgarde. — Urtel. — Adresse an den Kaiser gegen die Aufhebung des Adels. — Die wiener freiwillige Handclslegion. Prag. Die VertraucnSadrcsse der Lipa an den Reichstag. Der Redacteur der Concordia. — Vier Todsünden der Czechen. — Die Journale über die russische Hülfe. — Deputation der Sachsen an den russischen Kaiser. Pcsth. Siebenbürger. — Die Stimmung in Galizien., — König Karl Albert. Die lombardischen Flüchtlinge. Italien. Turin. Die Minister. Kriegßrath. Florenz. Proklamation der Regierung. Die Gonfalonierc. — Ausrufung der Republik in Livorno und Florenz. *Rom. Daß neue Dccemvirat. Der Klerus. — Die Kriegs bereitschaft. Rom. DaS Ministerium. Die Klöster. Die Feindselig keiten an der neapolitanischen Grenze und im Norden. — Der Papst. Neapel. Der Vesuv, v. Stockolpcr. Die Kammer. 's Leipzig, 26. Fcbr. Vom Justizministerium der deutschen provi sorischen Centralgewalt ist der Entwurf zu einem Gesetz, die Voll streckung der Urtel deutscher Gerichte in sämmtlichen Einzelstaaten be treffend, an die Nationalversammlung gelangt, den wir mittheilcn. Ferner enthält unsere Beilage die wichtigen vorläufigen Verbesserungs- Vorschläge zum deutschen Verfassungßcntwurfe von Seiten der durch eine Versammlung österreichischer und anderer Abgeordneter am 12. Febr. dazu ernannten Commission. Diese Vorschläge scheinen wenigstens darin, daß sie der übermäßigen Centralisation nach französischem Muster beschränkend entgegentreten, den Ansichten der meisten Regierungen, da bei auch denen der preußischen über die Befugnisse der künftigen Cen- tralgcwalt zu entsprechen. Es ist derselbe Gesichtspunkt, von dem aus in den preußischen Vcrbcsscrungsanträgen die Ersetzung der Bezeich nung „Reich" durch „Bund" im ganzen Vcrfassungsentwurf aus drücklich begehrt wird. In der entfcrntern Umgegend von Frankfurt a. M. scheinen neuerdings militairische Sicherheitsmaßrcgeln genommen zu werden. Aus Baiern wird heute die nahe Vertagung der Kam mern, allein noch immer kein neues Ministerium gemeldet. In Dresden haben 66 Mitglieder der sächsischen Kammern an das Volk, cs scheint als eine Art Antwort auf die letzte Erklärung des abgcgangenen Ministe riums, eine Ansprache erlassen. Von der kurh essisch en Kammer ist der H. hannoverschen für ihre jüngste Haltung ein Beifallsvotum crthcilt worden. In Mecklenburg ist nun der von der Volksvertretung ausgearbcitcte Entwurf zu einer ncukn Verfassung veröffentlicht worden. Er stellt voran, daß das Volk die Quelle aller politischen Gewalt sei, und will ein suspensives Veto für die Krone; die Thronfolge soll erb lich sein im Mannsstamm aus ebenbürtiger Ehe. Aus Schleswig- Holstein wird von Rüstungen gemeldet, durch die am I. April 31,000 M. schlagfertig von den Herzogthümern aufgestellt sein würden. In Preußen scheint man sich an der Ostseeküste auf etwanige Feind seligkeiten mit Dänemark gefaßt zu halten. Das Ministerium der> geistlichen Angelegenheiten hat ein Rundschreiben, betreffend die Lei tung der evangelischen Kirchcnangelcgenheiten bis zur Einigung der evangelischen Kirche über ihre Verfassung, erlassen. In Berlin sollten heute die Kammern eröffnet werden. Bei dem österreichischen Reichs tage ist eine Interpellation über das Verhältnis zu Deutschland von der Czechenpartei erfolgt, über deren Stellung auch anderweit berichtet wird. In Wien hat abermals eine standrechtliche Hinrichtung stattgefundcn; das Räthscl dieser Zustände, im Jahr 1819 dauert fort. Die Besetzung von Her mannstadt und Kronstadt (die nie im Besitze der Insurgenten gewesen sind) durch russische Truppen wird von der wiener Presse besprochen. Aus der Lombardei werden Besorgnisse vor nahen Feindseligkeiten laut, was eine seltsame Einleitung zu den in Brüssel erwarteten Confcrenzen abgeben würde, die freilich immer weiter hinausgcrückt werden. In Toscana sucht man Mittel zur Bekämpfung der Anarchie und der gefürchteten fremden Einmischung. Uebrigens ist in Florenz und Livorno die Re publik proclamirt worden. Der Großherzog verweilte noch in S. Stefano, wo auch der englische Gesandte war. Die französische Nationalversammlung hat bei Berathung des Wahlgesetzes die Wähl barkeit der Beamten sehr eng beschränkt. Im britischen Parla mente lagen eine Bill gegen Wahlbestechungen und die gänzliche Un terdrückung des Sklavenhandels als Berathungsgcgcnstände vor. Aus Washington wird der Empfang des Gesandten der deutschen Cen- tralgcwalt beim Präsidenten gemeldet. Deutschland. Frankfurt a. M., 21. Febr. Das Reichsjustizministerium hat der Nationalversammlung folgenden EntwurfcincsReichsgesetzes be treffend die Vollstreckung der Urtel deutscher Gerichte in sämmtlichen Einzel staaten Deutschlands oorgelcgt. Art. 1. Jedes in einem Einzclstaatc Deutsch lands erlassene und in demselben vollstreckbare richterliche Urtel ist in jedem andern Einzclstaatc Deutschlands vollstreckbar. Die Vollstreckbarkeit ist an keine andern Bedingungen geknüpft als diejenigen, welche in dem Urtel enthalten oder durch die Gesetz? des EinzclstaatS, in welchem das Urtel ergangen ist, vorgeschriebcn sind. Art. 2. Ist das Urtel nach seinem Inhalt oder nach den Gesetzen des StaatS, in welchem es ergangen ist, nur gegen CautionSlei- stung vollstreckbar, so muß die Cüution da, wo cs erlassen ist, nach den dort geltenden Bestimmungen gestellt, und daß dies geschehen ist, in dem unter Art. 1 zu erwähnenden Attcst^jzcmcrkt werden. Art. 3. Ist das Urtel in einem derjenigen deutschen Staaten oder LandeSthcile ergangen, wo die Exccution von den Gerichten geleitet wird, und soll cs in einem andern Staate oder Landestheile, wo ebenfalls die Exccution von den Gerichten ausgcht, vollstreckt werden, so kann auf Verlangen der Partei die Voll streckung mittels einer von dem Gerichte, welches das Urtel erlassen hat, an dasjenige, bei welchem die Exccution stattfinden soll, gerichteten Requi sition bewirkt werden. DaS ersuchte Gericht muß dem Ersuchen Genüge leisten, ohne auf eine Prüfung der Sache selbst oder der Zuständigkeit des ersuchenden Gerichts cinzugehcn. Art. 1. Ist dagegen das Urtel in einem LandeSthcile ergangen, wo die Vollstreckung nicht von den Gerichten gelei tet wird; oder soll in einem solchen Landestheilc ein in einem andern deut schen Staate erlassenes Urtel vollstreckt werden; oder will in den Fällen des Art. 3 die Partei sich des Mittels der Requisition nicht bedienen: so kann die Vollstreckung nur erfolgen, wenn außer der Ausfertigung des Ur tels die Bescheinigung beigebracht wird, daß der Vollstreckung ein rechtli ches Hinderniß nicht entgegcnstehe, und daß diese durch die Einlegung ei nes Rechtsmittels entweder nicht gehemmt werde, oder daß und unter wel chen Voraussetzungen eine Hemmung der Vollstreckung eintrcte. Diese Be scheinigung wird von dem Gerichte, welches daß Urtel erlassen hat, und in den LandcStheilen, wo die Exccution der Urtel nicht von den Gerichten geleitet wird, von dem Vorsitzenden jenes Gerichts ertheilt. Art. 5. Zur Ausführung der in dem vorhergehenden Artikel enthaltenen Vorschrift in denjenigen LandcStheilen, in welchen die französische Civilproccßordnung gilt, können die eingelegten Rechtsmittel von den Anwälten in das in den Artikeln 163 und 519 dieser Proccßordnung vorgesehene Register eingetra gen werden. Auch bei den Handels- und FriedcnSgcrichten in jenen Lan dcStheilen sollen dergleichen Register gehalten werden, in welchen die Par teien oder deren Bevollmächtigte die geschehene Einlegung der Rechtsmittel einschreiben können. Art. 6. Soll ein Contumacialcrkenntniß im Sinne der Artikel 156, 158, 159,131 und 135 der französischen Civilproccßordnung in cincm Landesthcil oder Staatc, worin diese Proccßordnung nicht gilt, zur Voll streckung kommen, so kann die Opposition dagegen bei dem die Exccution leiten den Gerichte angcmeldct werden; die Vollstreckung wird durch diese Anmeldung, wenn das Urtel nicht der Opposition ungeachtet vollstreckbar ist, gehemmt, insofern die Opposition binnen 20 Tagen in der in den Artikeln 162 und 138 der gedachten Proccßordnung vorgcschriebencn Weise wiederholt wird. Diese Wiederholung muß durch eine Bescheinigung deö Vorsitzenden dcSjc-