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94 I^eichßmmisterium, iy der entschiedenen Zurückweisung des Vereinba- rungsprincips mik der Nationalversammlung Hand in Hand gehe; ihre Zustimmung in Bezug auf den modificirten Antrag des Reichsministe riums bezüglich einer Autorisation zu Unterhandlungen mit Oestcrreiö zu verweigern; dagegen die Centralgewalt zu ermächtigen, zu, Ver handlungen mit Ocstcrrrjch zur Feststellung der wechselseitigem Ver hältnisse zwischen dem deutschen Reich und den nichldeutschcn österrei chischen Provinzen im gemeinsamen Interesse Oesterreichs und Deutsch lands und in Bezug auf das thatsächliche Verhältniß zwischen Deutsch- Oesterreich und Deutschland ein für alle Mal zu erklären, daß die Län der dctz bisherigen deutschen Bundes in Zukunft einen einigen und un theilbaren Bundesstaat, einer gemeinsamen Gesammtvcrfassung gleich mäßig unterworfen, bilden und somit alle einzelnen gesonderten Bun desländer gleiche, Rechte und gleiche Pflichten.haben, — Der BavoÜMchtigte für Schleswig-.Holstein, Hr. Francke, hat der Deutschen Zeitugg folgende Erklärung zugchen lassen: Hr. Re- dqctcur! Jn. dep Oberpostamts-Zcitung vom 5. d. M. befindet sich unter der Rubris Deuffchlgnd ein Artikel über die Conferenz der Bevollmächtig ten der Einzclstaatcn im NeichSministcrium hinsichtlich der Grundrechte. Dieser Artikel -strotzt von Unwahrheiten. Den übrigen Herren Bevoll mächtigten überlassend, zur Ehre der Wahrheit, das Ihrige zu thun, be ehre ich Mich, Ahnen meint zu Protokoll gegebene Erklärung zur Auf nahme in Ahr verbreitetes Blatt zuzustellen. Sie lautet: „Der Bevollmächtigte für Schleswig-Holstein: Zn den Herzogthümern Schleswig-Holstein, welche gegenwärtig durch die gemeinsame Regierung in Schleswig vertreten werden, besteht ein eignes Gesetzblatt nicht; jedes erlassene Gesetz wird für, sich zur Publication gebracht und die Publikation, der Reichsgesetze geschieht in gleicher Weise durch einen besoydern Abdruck der in dem Reichsgesctzblatt enthaltenen Gesetze und Verfügungen; um dabei das Bedürfniß der Dänisch redenden Theile des nördlichen Schleswig zu berücksichtigen, wird dem deutschen Originaltexte, nach Maßgabe des Art. 24 des schleswig-holsteinischen Staatsgrundgesetzes, eine beglaubigte dänische Ucbcrsctzung hinzugefügt. Obgleich in Bezug auf die Grundrechte ohnx neue Instructionen, bezweifle ich doch um so weniger, daß auch diese in,der angegebenen Art werden zur Veröffentlichung gebracht werden, so bald ein Reichsgesetz solche verkündet, als auf das Rundschreiben des Reichs ministers des Innern vom 23. Oct. d. Z., betreffend baldige, Verwirklichung der §h'. 25—33 der Grundrechte, ich im Auftrage meiner Regierung, am 7. v. M. erwidern konnte, daß dieses Rundschreiben sofort in den Herzog- thümcrn zur öffentlichen Kunde gebracht werde. Ueber die Verkündigung der Ncichsgesetze hat seither eine Verständigung mit der Landesversamm lung nicht stattfinden können, weil letztere mit dem Regierungsantritte der gemeinsamen Regierung sich vertagte; ob mit der am 27- d. M. wegen der Steucrbewilligung für das nächste Jahr wieder zusammentretenden Lan- de^versammlung eine solche Verständigung beabsichtigt wird, ist mir nicht bekannt. Wenn ich sonach keinen Anlaß habe, die sofortige Verkündigung der Grundrechte in den Herzogthümern Schleswig-Holstein zu bezweifeln, da diese deutschen Lande in jeder Rücksicht den Anordnungen der Centrgl- gewalt nachzukommen stets die größte Bereitwilligkeit an den Lag gelegt haben, so muß ich doch hinzufügen, daß die durch die grundrcchtlichen Be stimmungen erfodcrlich werdenden vielfachen Spccialgesetze, weil nach dem WaffcnstillstandSvertrage vom 26. Aug. bis 16. Sept. d. I. die gesetz gebende Gewalt in den Herzogthümern leider für die Dauer des Waffen stillstandes eine ruhende ist, zur Zeit nur vorbereitet werden können. Nach dem Aufhörcn dieses zeitweiligen Ruhens der Gesetzgebung steht der Er lassung dieser Specialgcsetzc, im Einverständnisse mit der Landesvcrsamm- lung, nichts im Wege." Es ergibt sich daraus, daß der sofortigen Verkündigung der Grund rechte in den Herzogthümern Schleswig-Holstein durchaus kein Hinder niß cntgegensteht, und bereits am 3. d. M. habe-ich dem Reichsmini sterium im Auftrage meiner Regierung mittheilen können, daß sie mit meiner Erklärung völlig einverstanden sei. Hinzufügen läßt sich noch, daß nach Art. 5 des schleSwig-holsteinischen Staatsgrundgesetzes, so lau tend: „Die für ganz Deutschland, oder die Herzogthümcr insbeson dere, von den gegenwärtigen oder zukünftigen verfassungsmäßigen Ge walten Deutschlands erlassenen oder zu erlassenden Gesetze und Anordnun gen sind für die schleswig-Holsteinischen Staatsgewalten und Staatsbürger verbindlich," eine Verständigung mit der Landcßversammlung über die Ver kündigung der Grundrechte nicht erfoderlich ist. Der Referent in der Ober- postamtS-Zeitung hat daher mit der Brille der Täuschung das Protokoll gelesen, wenn er darin gefunden, daß hinsichtlich Schleswig - Holsteins noch ÄsteS im Ungewissen schwebe und eine bestimmte Zusicherung nicht crtheilt werden könne. Frankfurt a. M., 6. Jan. 1849. — Das Reichsministerium des Auswärtigen hat der Abweisung der dänischerscits gegen die Ausführung des Waffenstillstandes erhobenen ungerechtfertigten Anklagen und Beschuldigungen »ntcrm 29. Dec. v. I. eine ausführliche Denkschrift gewidmet, und die vertragswidrige Vermehrung der dänischen Truppcnmacht auf Alfen und die dänischen Umtriebe gegen die gemeinsame Regierung in den Herzogthümern zugleich in das gehörige Licht gesetzt. Sic werden, was sie sind, „offener Bruch des Waffenstillstandes" genannt. Hiernach vermissen wir aber in der Denkschrift eine entschiedenere Andeutung von Dem, was das Reichsministermm solche offen bewiesenem Unrecht und Vertragsbrüche gegenüber außer den Maßregelt!, der Vorsicht und freiwilligen Einhaltung des Waffenstillstandes (trotz des dänischen Bruchs) beabsichtigt, auf welche die Regierung desRelchsverwesers sich beschränkt zu haben am Schluffe erklärt. — Man schreibt den Vatcrlandsblättern aus lvresh«»-.vom 4. Jmur Von verschiedenen Seiten, in der Presse und von Vereinen, ist in den jüngsten Tagen darauf hingewiesen worden, daß von den Berichten des sächsischen Gesandten in Wien über sein Verhalten nach der Verhaftung unsers Landsmannes Robert Blum noch nichts zurOeffent- lichkeit gebracht sej, und die Veröffentlichung dieser Berichte lebhaft gefedert worden. Wir können versichern, daß die Regierung dem Ver langen nach Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts des Gesandten sich nicht entziehen, sondern jedenfalls entsprechen wird, sie hält es in- dcß für das Geeignetste, diese Veröffentlichung durch die Mittheilung an die Kammern zu bewirken, weil diese auf Einfoderung eines sol chen angetragen haben. Im Uebrigen können wir nicht umhin, gleich zeitig die Befürchtung auszusprechen, dqß die Bemühungen der Re gierung, die Proceßacten in der Mum'schcn Sache von der österreichi schen Regierung zu erlangen, wahrscheinlich erfolglos bleiben werden, s «Leipzig, 9. Jan. Im 4., 5. und 6. Wahlbezirk (Ebersbach, Bernstadt und Löbau) sind dex Gutsbesitzer Unger in Oehlisch und der Gemeindevorsteher Elsner in Ehbau für die l. Kammer gewählt »Horden, , Stuttgart, 5. Dec. Der Abg. Stockmayer fragte in der heutigen Sitzung der II, Kammer bei dem Ministerium in Betreff eines Wahl gesetzes für eine neue Kammer an. Staatsrath Römer entgegnete, eS werde ein Wahlgesetz eingebracht werden; die Negierung beschäftige sich bereits mit diesem Gegenstände, doch sollen zuvor noch einige dringende Gesetze bcrathcn werden; auch verstehe die Regierung unter einer constitui- renden Versamnilung keine solche, welche die ganze Verfassung Umstürzen und ohne Verständigung mit der Regierung beschließen dürfe, was ihr gutdünke. Die neue Kammer wird eine Rcvisionskammer sein. Gelegent lich der Debatten ward dann vom Ministerium wiederholt versichert, daß die Grundrechte energisch vom Papier ins Leben eingeführt und die nothwendigen Reformen beschleunigt werden sollen. Beschlossen wurde noch t) eine Bitte um Beschleunigung der Arbeiten der Orga nisationscommission und 2) aufAntrag des Abg. Wolf eine Adresse an die Nationalversammlung um Schutz der Arbeit. (Beob.) * Mannheim, 7. Jan. Endlich nach langem Kampfe soll die »iesige Bürgcrwehr ihre Gewehre erhalten, gestern kam die Nach richt von Karlsruhe. Man hatte ein Recht, sie zu verlangen, da sie- Ngenthum der Gemeinde sind und kein Belagerungszustand herrscht.- Die Organisation der Bürgerwehr ist so weit beendet bis zur Wahl des Obersten, welche dieser Tage vorgenommen werden soll. Es ist gewiß, daß ein Linicnoffizier hierzu gewählt wird, es werden uns drei als Candidaten genannt. — Soeben erfahren wir einen Kriegsministe- rialerlaß über die Veränderungen in der Uniformirung des Militairs. Diese Veränderungen zeichnen sich durch große Einfachheit aus, ein Punkt, welcher früher wenig oder gar nicht beachtet wurde und daher die Offiziere zu so bedeutenden Ausgaben nöthigte. Alle Seränderungen treten jedoch erst bei neuen Anschaffungen ein, was bei der Mannschaft bis zur vollständigen Einführung wol zwei Jahre dauern kann. — Obschon die Ruhe sich nach und nach wieder einstellt, so befindet sich unser Staat doch in einiger Geldverlegen heit, was sich bei den bedeutenden Militairerhaltungskosten sehr leicht erklären läßt. Dazu kommt nun noch, daß sich im Millitair selbst eine immer mehr zunehmende Unzufriedenheit wegen des gerin gen Soldes zeigt. Er beträgt 2 Kr. pr. Tag nach Abzug der Kost. Früher war das wol gegangen, wo der Soldat nur wenige Monate wirklich im Dienste war und er für diese Zeit Geld von Haus erhielt. Da die jetzige Mannschaft jedoch schon seit Anfang März im Dienst ist, so hören die Zuschüsse von Haus auf. Dazu kommt noch, daß die Leute fast den ganzen Tag beschäftigt werden und so auch die Neben verdienste Wegfällen. — Man theilt mir soeben mit, daß Frau v. Struve sich auf freiem Fuße befinde und hier erwartet würde; be stätigen kann ich diese Nachricht noch nicht. — Der neue vaterländische Verein in Mannheim hat unterm 4. Jan. folgendcn Aufruf an die Patrioten Deutschlands erlassen: Die verfassunggebende Nationalversammlung in Frankfurt hat die Grundrechte, des deutschen Volks fcstgcstellt und die provisorische Centralregierung hat die selben mittels eines GinsührungSgesetzcs verkündet. Die Grundrechte, diese Pfeiler unserer Freiheiten und Rechte , find also Eigenthum der Nation, und wenn diese für die Freiheit reif und auf ihre Rechts, eifersüchtig ist, so muß cs jetzt ihre erste und heiligste Pflicht sein, dafür zu sorgen, daß diese Grundrechte nirgend im Vatcrl-nde verkümmert, sondern überall vollgültig anerkannt werden. Darum müssen die Sonderbestrebungen, welche sich be reits dagegen erhoben haben und noch erheben dürften, crüstlich unterdrückt werden. Ihre Quellen find in keinem Falle rein; entweder verdanken sie ihren Ursprung der Unfähigkeit, auf.dem Altäre des Vaterlandes seinen bescheidenen Theil zur Begründung dessen künftiger Größe niederzulsgcn,, oder .sie sind der Ausfluß von Bestrebungen solcher Regierungen und solcher Vruchtheile des Volks, welche der wahren Freiheit, und Einheit des Vater- sandcS abhosd sind. Wir habfit aber .nicht allein die Freiheit und Einheit, wir haben auch und vornehmlich die Souvepainctät der Nationalvexsamm lung zu schützen. DaS Volk muß der strengste Wächter über den Vollzug der Beschlüsse sein, welche aus der Nationalversammlung hervorgehen; nur -,