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Februar früh 9 Uhr am Militärpflichtige, die durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, haben «in ärztliche- Zeugnis betzubringen, daß durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. — 8 62,4 der We^rorünung. — im Gasthofe „zur Eisenbahn" jetzt Schloß Wiesenburg 1« Wiesen bürgt am am 2. im „alten Schützeuhanse" in Zwickau: o) früh -/.8 Uhr März 4. am früh MLrz 1K am 18. am 8 8 rr. 22. früh « März // tm 22. die Mannschaften aus Auerbach, Crossen, EberSbrunn, Helmsdorf, Jüdenhatn, Sttederhohndorf, Oberhohndorf und Thanhof, die Mannschaften au» Reinsdorf, die Mannschaften aus Lichtentanne mit Brand, Mosel, Schneppendorf, Schönfels und Weissenborn, die Mannschaften au- Oberrothenbach, Pöhiau, Schedewitz und Stenn, Losung für den gesamten Aushebungsbezirk und an demseiben Tage vormittag- h,11 Uhr ZurültstellttSgS- termtu für den gesamten Aushebungsbeztrk. - N- '/.8 Uhr '/.8 . '/.8 , Jeder Militärpflichtige, soivte seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens ... Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung nach H 32,2 a di- g der Wehrordnung zu stellen. Nach diesen Bestimmungen können vorläufig zurückgestellt werden: Uhr die im Jahre 1891 und 1890 Geborenen aus Oberplanitz, „ die im Jahre 1891 Geborenen aus Niederplanitz sowie die im Jahre 1889 und alle früher Geborenen ans Oberplanitz, „ die im Jahrs 1890 und 1889 sowie alle früher Ge« borenen aus Niederplanitz- . Erlaß, die diesjährige Musterung in den Anshebungs bezirken Wiesenbury, Zwickau Land, Zwickam Stadt und Crimmitschau betreffend. die Mannschaften au- Bärenwalde, Burkersdorf, Cu» lttzsch, CunerSdorf, Giegengrün, Hartmannsdorf mit Jahn-grün, Hirschfeld mit Lauterholz, Lauterhofen, Leutersbach, Lichtenau, Bolgt-grün und Wolfer-grün) die Mannschaften aus Kirchberg, Ntcdercrmttz, Ober- ertnitz, Saupersdorf und Gtangengrün- „zum weiße» Rotz" tu Hartenstein: die Mannschaften aus Beutha, Härteasdorf, Harten stein, Langenbach mit Lerchenberg und Neudörfel (an teilig), Neudörfel Raum und Thierfeld, die Mannschaften aus Ortmannsdorf mit Marlena», Stein, Wildvach, Wildenfels und Zschocke» mit Neue unttendorf- die im Jährt 1891 Geborenen mit den Anfangsbuch staben bi- mit 61 und I« au- Zwickau, die im Jahre 1891 Geborenen mit den Anfangsbuch staben 8 bi- mit L und Is bi- mit ? au- Zwickau, die tm Jahr« 1891 Geborenen mit den Anfangsbuch staben N, H, R und 8od auch Zwickau, Anfang-buch- Unter Bekanntmachung des nachstehenden Geschäftsplane- O für die Musterung der Militärpflichtigen fordere ich hiermit die Herren Gemeindevorsteher auf, die Militär pflichtigen rechtzeitig zur Musterung zu beordern, auch selbst mit den Führern ber Rekrntierungsstammrolleu im Mufterungs- und Zurückstelluugstermiue HI., im Aushebungsbezieke Zwickau Stadt: ») im „alten Schützenhause" in Zwickau: Februar früh V,9 Uhr die Mannschaften aus Friedrich-grün, Srünau, Haara, Schönau, Ltlberstrafie, Wetfibach mit Neudörfel (an teilig), Wiesen und Wiesenburg- Losung für den gesamten Aushebungsbezirk und qy demselben Tage vormittag« ^,11 Uhr Zurückstellung-« ° termin für den gesamte» Au-hrbung-drzkrk. ») die einzigen Ernährer hülfloser Familien, erwerb-tlnfähiger Elters Großeltern oder Geschwister; b) der Sohn eines zur Arbeit und Aufsicht unfähigen Grundbesitzers, Pächter» oder Gewerbetreibenden, wenn -dieser Sohn dessen einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaftlichen Erhaltung des Besitzes, der, Pachtung oder des Gewerbes- Ist- , . o) der nächstälteste Bruder eines vor dem Feinde gebliebenen, oder an den erhaltenen Wunden gestorbenen, oder in Folge derselben erwerbsunfähig gewordenen oder tm Krieg« an Krankheit gestorbenen Soldaten, sofern durch die Zurückstellung der An gehörigen des letzteren eme wesentliche Erleichterung gewährt werden kann- ä) Militärpflichtige, welchen der Bentz oder die Pachtung von Grundstücken durch Erb schaft oder Vermächtnis zugefallen, sofern ihr Lebensunterhalt auf deren Bewirt schaftung angewiesen und die wirtschaftliche Erhaltung des Besitzes oder der Pachtung auf andere Weise nicht zu ermöglichen tst- ») Inhaber von Fabriken und anderen gewerblichen Anlagen, in welchen mehrere Ar beiter beschäftigt sind, sofern der Betrieb ihnen erst innerhalb des dem Militärpflicht- jahre vorangehenden Jahres durch Erbschaft oder 'Vermächtnis zugefallen und deren wirtschaftliche Erhaltung auf andere Weise nicht möglich ist. Auf Inhaber von Han delshäusern entsprechenden Umfanges findet diese Vorschrift sinngemäße Anwendung- k) Militärpflichtige, welche in der Vorbereitung zu einem bestimmten Lebensberufe oder in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und durch eine Unterbrechung bedeutenden Nachteil erleiden würden - M-iitärpflichtige, römisch-katholischer Konfession, welche sich dem Studium der Theolo- g.e widmen, find zurückzustellen. ß) Militärpflichtige, welche ihren dauernden Aufenthalt im Auslande haben. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden Und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß dmch ärztliche Untersuchung im Zurück- stellungsternnne bestätigt werden, weshalb sich hierzu der erwerbsunfähige Bater oder die erwerbsunfähige Mutter Mit eiuzusiuden hat. Ist dies unlunilch, so darf die Berücksichtigung nur auf Grund eines Zeug nisses erfolgen, das von einem beamteten Arzte, also von emem Bezirksarzte, Ge richts-, Impf-, Armen- oder Polizeiarzte ausgestellt ist. Das Zeugnis ist tm Zu rückstellung termlne vorzulegen Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen im Muüeruiigstermme zu stellen oder ein amtliches (z. B. vom Stadlraie, Bingermeifier oder Gememdevorstand) aufgenommenes Protokoll über ihre Abhörung beizubringen, oder über sein beiden das Zeugnis eines beamteten Arzte» vorzulegen. Jever Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflicht fahr befindet, darf sich im Miislerungscermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne datz ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder de» Truppen- (Maune)-Teiles erwächst. Er verzichtet dadurch lediglich auf die Vorteile der Losnum mer und gelangt in erster Linie zur Aushebung. Hierbei ist ausdrücklich darauf htnzuwetsen, daß die Wünsche von Militärpflich tigen, die gern bei einer bestimmten Truppe freiwillig eintreten wollen, für die der hiesige VerwaituugSbezirk aushebt, einer Verordnung des Königlichen KrtegSministeriumS zufolge nach Möglichkeit Berücksichtigung finden fallen. Nur möchte einem derartigen Wunswe sofort nach Vorlesung des Familiennamen- und Nennung der Bornamen dem Hetrn Mtlitürvvrsitzenden gegenüber Ausdruck verliehen werden. Das Erfchemen im Losungstermine bleibt den Militärpflichtig«» überlassen- sür die Sitchlerschtenenen wird durch ein Mitglied der Kommission gelost. Die von der Ersatz-Kommission ausgesprochene und im Losungsscheine ver merkte Entscheidung über die Truppengattung, zu der die Militärpflichtigen auSgehob«: werden, hat nur vorläufige Bedeutung- eine endgültige Bestimmung erfolgt erst durch di« Königliche Lberersatzkommtssion. Trunkenheit, Ungebührlichteiteu, «»saubere- Erscheine« zur Gtellnug «ud Ungehorsam der Militärpflichtigen gegen Anordnungen der Aufsicht-- orgaue bei dem Musterung-geschäft n. s. w. werden» sofern nicht gerichtliche Vcstrafnng eiuzutreten hat, mit Geld bl- zu LLU Mark oder mit Haft bt- zn 14 Tageu beitraft. Zwickau, am 10. Februar 1ßlU Der ZtvUvorfttzsude der Königliche« Ersatzkommisstou in den A«-hedm>g-de»irte« Wiesenburg, Zwickau - Land, Zwickau -Stadt Nr. 7S4. i. L. und Trimmitscha«. H im Aushebuugsbezirke Zwickau Land: ») im „Schützenhause" zu Wilkau: die Mannschaften aus Nirderhaßlau mit Rosenthal uud Oberhablau, die Mannschaften aus Bockwa und Cain-dorf, die Mannschaften aus Vielau und Wendischrottman«-- darf, sowie di« im Jahre l889 Geborenen aus Wilkau, die im Jahre 1891, 1890 und alle früher Geborenen aus Wilkau - d) im Bräutigam'schen Gasthofe in Niederplanitz: GS habe« sich zn stellen: I.» tm AuShebungPbßzirk Wiesenburg: ») in ber Schankwirtfchast „z«m Ratskeller" in Kirchberg: die tm Jahre 1891 Geborenen mit den , . staben 8, 8t bi- mit 2 au- Zwickau, die im Jahre 1890 Geborenen mit den Anfangsbuch« staben bi» mit L an- Zwickau, die tm Jahre 1890 Geborenen mit den staben I» bi- mit V aus Zwickau, die tm Häher 1890 Geborenen mit den Anfangsbuch staben vv und 2 und die im Jahr« 1S8S Geborenen mit den Anfangsbuchstaben bi» mit L, die tm Jahre 1889 Geborenen mit den Anfaug-buch« staben m bt- mit 2 und alle früher Geborenen au» Zwickau. d) w der Köuigllchr« LaubeSstrafanstaU i» Zwickau: Mü-z früh Hb Uhr alle «Mtärpfitchttzen Mannschaft« daselbst, S . Los««g für d«a gesamt« Au-bebung-Azirk uud an demselben Tage vormittag» H11 Uhr ZurückfteNuuas kür d«» gesamten Aushebung»bezirk tm »alten Gch8sM,üft" lU Yidtck-U, 24. Februar früh V.9 Uhr 2S. 27. 28. Mt,g»a«uast-«vss-, I vslftswund ZehmedmH. ^rnfp^ech»«-, Schneeberg IS. Aus L1 L-hwarrendsrglS. j MbMlksfreunö ' A Tageblatt md Amtsblatt W jur öi« kal.M- MötlrchrnZrW-n in Mls.Grünhain.Larknst«inSohLMM, geDeqM.MÄtzLr«uMtsl.SchMb«i2.ZchwaMbeA^mMöMM.