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S-MkM, »kl». Wmik NII. 1. L im werden. 30 L. Lößnitz <ßr»liek! jii HttWer WWW.» 1. 2. 3. Dafern diese Gebäude oder Gebäudeteile bei einer privaten Feuerversicherungs- Unternehmung versichert sind, sind sie für den Zeitpunkt anzumelden, zu dem die Ler sicherung bet der betreffenden Feuerversicherungsunternehmung erlischt. Neue Versicher ungen dieser Art dürfen nach dem l. Januar 1911 bet Privatunternehmungen nicht mehr abgeschlossen, bestehende nicht verlängert werden. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher haben dafür besorgt zu sein, daß die Anmeldungen in ihren Gemeinden und Gutsbezirken hier rechtzeitig bewirkt Herr Gemeinoe-Expedient Krumsdorf in Oberschlema als Protokollant, Herr Gutsbesitzer Christian Roßner als Gemeindeäitester für Lindenau, Herr Kaufmann Guido Friedrich Banmann als 1. Gemeindeäitester für Schönheide, Herr Gemeindekajsierer Albert Kurth als Gemeindevorstand für Mittweida, Herr Expedient Martin Illgen als Gemeindevorstand für Bockau. Weiter sind wiederverpflichtet worden die Herren Gemeindevorstände Bachmann in Lindenau, Hirsch in Ditters dorf, Kretzschmann in Breitenbrunn, Bretschneider in Neudörfel, Jäger in Raschau, Riedel in Beierfeld und Stiehler in Wildenau, sowie die Herren Gemeindeältesten Stieler und Albert in Breitenbrunn und Herker in Beierfeld 4. 5. Schwarzenberg, den 2. Januar 1911. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Tie Königliche Kreishauptmannschaft hat in Gemäßheit 8 10 des Unfallver- sicherungSgsjetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Ium 1900 in Verbindung mit Z 5 der Ausführungsverordnung vom 19. September 1900 den durchschnittlichen Jahres arbeitsverdienst der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter für den Bezirk der Königlichen Amt.-Hauptmannschaft Zwickau mit Ausnahme der Städte mit revidierter Städteordnung auf die »ächten 5 Jahre also bis mit 1915 festgesetzt wie folgt: Nr. 3829. HL. 2. 3. 4. Landesbrandversicherung betreffend. Am 1. Januar 1911 tritt das neue Gesetz über die LandeSbrandversicherungS- anstalt, vom 1. Juli 1910 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 159) in Kraft. Gemäß K 110 dieses Gesetzes sind die bisher nach 8 6a Ziffer 1—5 des außer Kraft tretenden alten Gesetzes vom 25. August 1876 nur versichernugsfähigen Hochgebäude und Gebäudeteile, soweit sie nicht schon bei der Landesbrandversicherungsanstalt versichert sind, unverzüglich nach dem Inkrafttreten des nenen Gesetzes zur Versicherung bei dieser Anstatt anzumelden. Es sind dies: soiche Lust- und Garten! äuser, die nicht zugleich zum Bewohnen oder zu geiverblichen Zwecken dienen und mit Feuerungsanlagen nicht ver- Nr »I» ,» nichii-MN >«»»«» N» 1» »lit«, ll Ihr. «i »rowast für dl, allMtt-Iu »»»«im, d« «, dn> »»rzischriednii» kugn, an HI»» »I«» «nN , »l»I ,»r«N<rt. r„a>itil>» XnslrSw nnr >«-in v«r»ww,-d>a»». 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Königliches Amtsgericht. setzen sind, Schauspielhäuser, Begräbnisgebäude, selbständige wertvollere Kuuftgegenstände, welche zum Wese« de- Baues selbst an sich nicht gehören und von demselben ohne Beschädigung ihrer selbst oder des Gebäudes getrennt werden können (z. B. Statuen und andere, nicht unmittelbar an dem Gebäude angebrachte selbständige Bild hauerwerke, Altargemälde, Sarkophage, Kruzifixe und dergl.), unüderbaute und mit einem Dache nicht versehene Ziegel-, Kalk-, Koks-, Hoh- und andere zu dergleichen starken Feuerungen dienende Oefen, welche im Freien liegen und ganz aus unbrennbarem Materiale bestehen, sowie die außerhalb der Gebäude und mit deren Umfassung nicht in unmittel barer Berührung, sondern isoliert und freistehenden Schornsteine. Auf Blatt 162 des hiesigen Handelsregisters, die Firm« G. Rich. Müllev in Aue betr., ist heute eingetragen worden: Frau Johattne Amalie Marie verw. Müller geb. Schulze in Aue ist ausgefch jeden. Der Spediteur Christian Friedrich Jungnickel in Schneeberg ist Inhaber. Er haftet nicht für die ich Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten der bisherigen In« haderin, es gehen auch nicht die in dem Betriebe begründeten Forderungen auf ihn über. Prokura ist erteilt dem Kaufmann Alexander Felix Jungnickel t« Aue. Königl. Amtsgericht Aue, den 3. Januar 1911. Nach Natsbekanntmachung vom 19. November v. I. in Nr. 270 de» «Erzgeb. Volksfreundes" ist aus Gründen der Verkehrssicherheit bei Strafe u. A. das Ruschel« (Rodeln) auf öffentliche» Plätzen und Straßen, vor Allem auf Wege- kreuznngen Verbote«. Zur Einsicht der Bewohnerschaft und zur entsprechenden Ein wirkung von Eltern, Lehrern und Erwachsenen versieht man sich strenger Einhaltung und Mitdurchführung dieses Verbots, dessen Nebertretung mit empfindlicher Bestrafung, auch Schlittenbeschlagnahme geahndet wird. Andrerseits ist unter städtischer Beihilfe feiten des Erzgebirgsvereins die vor« jährige Ruschel- (Rodel-) Bah» auf der Berglehne »seitlich des Steigerhauses wieder eingerichtet und steht zur Verfügung. Auch wird zu gleichem Zwecke versuchsweise bi» auf Weiteres freigegeben die SchießhauS-Allee (keineswegs aber auch die anschließende Wegefortsetzung in Vorstadt Stein), indem während der Ruschelzeit aller sonstige Ver» kehr aus jener Allee auf den danebenliegenden Fahrweg verwiesen bleibt. Die Benutzung dieser Bahnen ist unentgeltlich, jedoch wird gesittetes Gebühren vorausgesetzt und Weg» Weisung Vorbehalten. Haftpflicht ist feiten Stadt, Verein, Grundbesitzern usw. nicht gegeben, Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Lößnitz, am 4. Januar 1911. Der Rat der Stadt. HRTDie Wiederverpflichtung der Herren Stadträte, Geheimen Kom« merzienrat Caßler und Fischer in öffentlicher Sitzung erfolgt Donnerstag, den 5. Jannar LSLL, nachmittags S Uhr, Stadtverordnetensitzungssaale. j Im Anschlusse darail wird öffentliche Stadtverordneten-Sitzung abgehalten, Tagesordnung: a) öffentlich: 1 ., Abgabe einer Erklärung darüber, ob durch die Verzinsung des vom Kirchcnvorstande zu Klösterlein - Zelle für den Kirchenneubau aufzu nehmenden Darlelms die Steuerkraft der Stadt Aue überbürdet wird. 2 ., zweite besoldete Stadtratsstelle betr. b) nichtöffentlich. Schwarzenberg, am 2. Januar 1911. Königliche Amtshauptmaunfchaft. Im Dezember vorigen Jahres sind verpflichtet worden: Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Militärstamm- rolle in Ane haben in der Zeit vom LS. Januar bis L. Februar LSLL im Stadthause, RatSkanziei, Zimmer 13, zu erfolgen. ES haben sich anzumelden die in Aue und im Gutsbezirke Klösterlein sich auf» haltenden männlichen Personen, die im Jahre 1891 geboren worden sind oder die älttt sind, übe« deren Militärverhältnis die Ersatzbehörden aber noch nicht endgiltig entschie den haben. Vorübergehend abwesende militärpflichtige Personen sind von ihre« Elter«, Bor- mündern, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn zur Stammrolle anzumelden. Wer sich das erste Rial zu« Stammrolle meldet und nicht in Aue oder im Gutsbeztrke Klösterlein geboren worden ist, hat den Geburtsschein für militärische Zwecke, ausgestellt vom Standesamte, wer die Anmeldung wiederholt, hat de« Losungsschein vorzulegen. Wer die Anmeldung zur Stammrolle in der festgesetzten Frist unterläßt, hat eine Geldstrafe bis zu 30 oder eine Haftstrafe bis zu 3 Tagen zu erwarten. Ane, am 2. Januar 1911. DerRatderGtadt. - Vr. Kretzschmar, B. - Bekanntmachung. Nr. 23 des vorjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Lage lang zur Einsichtnahme a«S. Inhalt: Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 16. Juni 1910 über das höhere Mädcheubildungswesen. — Die Stadträte vo« Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg u. Schwarzenberg, die Bürgermeistervon Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt». Wildenfels. die Gemeindevorstände des amtShauPtmannschaftlichen Bezirks Schwarzenberg, Die hiesigen Militärpflichtige»,, das sind alle in hiesiger Gemeinde aufhältlichen, sowie all« nur z«itig von hi«r abwesen den männliche» Personen, welche im Laufe dieses Jahres das 20. Lebensjahr erreiche«, und diejenigen, die zwar älter sind, über deren Militärdienstpflicht aber noch nicht ent- gültig entschiede» ist, werden hiermit aufgefordert, sich in der Zett vom LS. Jau«ar bi- t. Februar LSLL im hiesige« Gemeiudeamte persönlich zur Stammrolle anzumelbeu. Au-wärtS Geborene haben einen Geburt schein, Militärpflichtige au» früh««« Jahrgängen den Losu«g-schein vorzulegen. Zeitig abwesend« Militärpflichtige sind durch »ihre Eitern, Vormünder, Lohn-, Brot- oder gabrith«rren anzumelden. Die Ünterlaffung 'der vorarschriebenen Anmeldung zur Stammrolle wird mit Geldstrafe bis zu 30 oder mit Haft bi» zu 3 Tagen bestraft. t Sauter, am 2. Januar 1911. Drt Gemetnbe»orÜ««d Amtsgerichtsbezirk Erwachsen« Jugendliche mannl. weibl. männl. weibl. a) Crimmitschau. 700 520 430 400 b) Hartenstein ........ 720 500 380 380 o) Kirchberg 700 520 420 370 ä) Werdau . 750 500 420 400 o) Wildenfels......... 690 490 450 370 k) Zwickau. ......... 8) ständige Waldarbeiter in den Staats- 710 500 400 360 forstrevieren Hartmannsdorf, Langen- bernsdorf und Neudeck 900 Zwickau, am 31. Dezember 191 0. Könh fliche Am shauptmai mschaft. '° jur (k kgl.unö MffrchsnZchMil in M.Griinham.HartmMn.To^ gwrgWM.WiH. LtzuMK1.HchMbsrg.Zchwayrn^ bZw.Möenf«lL rbMlksfremö Tageblatt M Mnisblatt G