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- . „ Staatsanzeiger für das Königreich Sachsen. gsitwets« Nebenblätter: Landtagtbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der A. S. Staatsschulden und der K. Alter», und LandeSkulttirrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes-Brandversicherungsanstalt, BerkaufSliste von Holzpflanzen aus den A. S. StaatSsorstrevieren. Nr. 283. Beauftragt mit der Oberleitung lund preßgesetzlichen Vertretung): Hofrat DoengeS in Dresden. Mittwoch, 6. Dezember abends Mk. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 8 Mark 50 Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint nur Werktag». — Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. S1 SSL, Schriftleitung Nr. 14 S74. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteile SO Pf., die Sspaltige Brundzeilr oder deren Raum im amtlichen Teile 7L Pf., unter Eingesandt 1L0 Pf. Preisermäßigung auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Vir veröffentliche» heute die Verlustliste Nr. 367 tzrr Sächsischen Armee. Tie kurz vor Bealvn des Druckes eingehende« Meldungen definden sich auf Seite 7 dieser Ausgabe. Von Anfang deS Krieges an bis Ende November find 242 norwegische Schiffe von zusammen 325418 Tonnen durch Kriegsereignisse vernichtet worden. Nach der „Wiener Allgemeinen Zeitung^ brachte der russische Ministerrat einen Gesetzentwurf ein, nach dem das Wehrpflichtalter auf 81 Jahre heraufgerückt wird. Ler englische Premierminister Asquith hat dem König don Großbritannien und Irland sein Rücktrittsgesuch unterbreitet. Der König hat cS angenommen. Lie italienische Sammer ist gestern wieder eröffnet worden. * Ler Kongreß der Bereinigten Staaten von Amerika ist vorgestern zn einer kurzen Tagung zusammengetreten. Amtlicher Teil. Ministerium deS Königlichen HanseS. Auf Allerhöchsten Befehl wird wegen Ablebens Ihrer König!. Hoheit der Großherzogin-Witwe Augusta Karoline von Mecklenburg-Strelitz am Königlichen Hofe Trauer auf zwei Wochen, vom 6. bis mit 19. De zember, angelegt. Ministerium der Justiz. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen Friedensrichter Privatmann Ernst Julius Uhlich in Chemnitz das Berdienstkreuz zu verleihen. Gortseßung de» amtlichen Teile» in der 1. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hof«. Dre-den, 6. Dezember. Ihre König!. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg reisten heute vormittag 8 Uhr in Begleitung Ihrer Ex zellenz der Frau Oberhofmeisterin Freifrau v. Finck und des persönlichen Adj tauten Hauptmann v. dem Busch nach Leipzig. Hier besuchten die Höchsten Herrschaften zu- nöchst die Verwundeten im Lazarett Klasing, Holpital- straße, und begaben sich hierauf nach dem Kaufhaus, Universitätsstraße, wo die Frau Prinzessin die Wäsche- ousbesserungsstelle für Lazarette des Vereins zur Arbeits beschaffung für Bedürftige und die Packetversendungsstelle für Gefangene besichtigte. Se. König!. Hoheit der Prinz stiftete ingwischen den: Museum einen Besuch ab. — Am Nachmittag begrüsten die Hohen Herrschaften die Verwundeten im Krankenhause St. Jacob, im Lazarett ds Hrn. vr. weck. Thieß, Albertstraße, im Lazarett Iosephshous, Rudvlfstraße, im Lazarett des Hrn. vr. meck. Bettmann, Thomasring und im Laz irett der Frau v. Lim burger, Augustusplatz, auch wurde die Konserve'fabrik vou Paul Augustin, Berliner Straße, besichtigt. — 7,10 Uhr abe ds reisten die Höchsten Herrschaften nach Dresden zurück. Beiträge zur Beurteilung der Kriegslage. VI.DasGesetzüberden vaterländischen Hilfsdienst. Berlin, 3. Dezember 1916. Der Gesetzentwurf, den der Reichstag soeben mit einer au Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen hat, ist eine dem Wandel der Zeit entsprechende Fort bildung des der allgemeinen Wehrpflicht zugrunde liegenden Gedankens, daß die Verteidigung des Vaterlandes eine Ehrenpflicht jedes wehrhaften Mannes ist. Diese Pflicht steht in Preußen seit einem Jahrhundert, im ütrigen Deutschland seit fünfzig Jahren gesetzlich in Geltung. Sie ist jedoch, wie im Frieden, o auch in den seit ihrem Be stehen von uns geführten Kriegen nur in beschränktem Umsange in Ai spruch genommen worden. Es hat, um den Sieg zu sichern, genügt, die Wehrpflichtigen, die schon im Beginn des Mannesalters den Anforderungen des Kriegsdienstes an körperliche Tüchtigkeit voll entsprachen, im Frieden in den Waffen zu üben, sie daun zu beurlauben und im Kriegsfälle die erforderliche Zahl derer von ihnen, die das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wieder zu den Fahnen zu rufen. Die übrigen blieben daheim. Zum erstenmal hat in dem gegenwärtigen Kriege, angesichts der Übermacht unserer Feinhe, die Zahl jener Mannschaften nicht ausgereicht. Wir haben nach und nach alle Männer bis zum Alter von 45 Jahren einschließlich der bisher vom Heeres dienst befreit gebliebenen aufbieten müssen, die sich als verwendbar für den Kriegsdienst erwiesen und im bürger lichen Leben abkömmlich erschienen. Tie für den Waffen- dienst nicht brauchbaren wurden zur Bildung von Arbeits truppen verwandt, die sich dadurch, daß sie die Kampf truppen von Nebenaufgaben entlasten, als hervorragend nützlich erweisen. Gleichwohl befindet sich noch eine beträchtliche Zahl von kriegstüchtigeu Männern in der Heimat, die in ihrem Beruf ohne wesentlichen Schaden für das Gemeinwohl durch kriegsuntüchtiae Kräfte ersetzt werden können. Eine vielleicht noch größere Zahl von ihnen kann für den Kriegsdienst durch zweckmäßige Anpassung unserer poli tischen und volkswirtschaftlichen Organisation an die durch den Krieg wesentlich veränderte Gestaltung des Volkslebens frei gemacht werden. Diesen Weg zu beschreiten, liegt ein noch dringenderer Anlaß vor, nämlich die Notwendigkeit, alle männlichen Arbeits kräfte, die nach Herausziehung der Kriegsdienst- tauglichen dem Lande verbleiben, unter Mitverwen dung geeigneter, sich freiwillig anbietender weiblicher Kräfte so ^zusammenzufassen und zu gliedern, wie es einerseits für die Beschaffung des gewaltigen Bedarfs an Kriegsmaterial aller Art, ander'eits für die Sicherung des Lebensunterhalts der Streitkräfte und der heimatlichen Bevölkerung am vorteilhaftesten ist. Denn das Kriegs material hat nach den bisherigen Erfahrungen des Krieges erheblich an Bedeutung gewonnen, der Bedarf an solchen, eine ungeahnte Höhe erreicht. U d während unseren Feinden für die Deckuna ihres Bedarfs die halbe Welt offen steht, sind wir dafür lediglich auf unsere ewenen Kräfte und Mittel angewiesen. Unsere Industrie hat auf diesem Gebiete zwar bisher schon Hervorragendes geleistet. Aber es bedarf außeraewöhnlicher Maßnahmen, i m bezüg lich der Beschaffung von Kriegsmaterial den gesteiaerten Anstrengungen unserer Feinde gewachsen zu bleiben. Auch für den Lebensunterhalt unserer heimatlichen Be völkerung und der feindlichen Kriegsgefangenen sind wir fast allein, für den des Heeres und der Flotte größten teils auf unsere eigenen Hilfsmittel angewiesen. Un^ Land kann die d'sür erforderlichen Naturerzeugnisse liefern, aber sie docken mit Sicherheit den Bedarf doch nur bei sorafält'gster Bewirtschistung, streng geregelter Verteilung des Vorha' denen und großer Genüasamkeit der Bevölkerung. Dank dem allseitigen guten Witten ist die Aufgabe bisher gelöst worden. Tie volle Gewißheit jedoch, daß wir sie mit den dafür verfügbar bleibenden Arbeitskräften auch fernerhin, bis zum vollen Siege, wie lange der Krieg auch noch dauern möge, bewältigen werden, müssen wir uns durch weitere Vervollkommnung unserer Organisation verschaffen. Für die Lösung aller vorgedachten Aufgaben hat das hier in Rede stehende ReickSaesetz die allgemeine Grundlage gesch ffen und der Staatsgewalt die erforder lichen Vollmachten erteilt, zugleich der Bevölkerung die mit dem Zweck des Ge'etzes vereinbarten Erleichterungen sichernd. Noch nie zuvor ist in einem Verf'ssunasstaate ein Gesetz in Kraft getreten, das so tiefe Eingriffe wie dieses in das öffentliche und private Volksleben teils er fordert, teils gestattet. Aber es ist erl ssen worden im Vertrauen auf die Einsicht, die Gewissenhaftigke t, die Tatkraft und das gesunde soziale Empfinden aller zu seiner Ausführung berufenen Organe, besonders der an erster Stelle hieran beteiligten militärucheu Dienststellen. Man wird sich darin so wenig getäi scht sehen, wie in dem Vertrauen zu der Einsicht, der Vaterlandsliebe, der Selbstlosigkeit und Opferfreudigkeit des deutschen Volkes, von denen das Gelingen des Werkes nicht minder ab- hä gt. Das Gesetz ermöglicht Zwang bis zur Unter- drückung jedes Einzelwitteus im wirtschaftlichen Leben, weil nur so Sicherheit für Erreichung seines Zweckes ge wonnen werden kann. Aber die Hoffnung er cheint be rechtigt, daß freier Wille die Notwendigkeit, Zwang an- zuwcnden, auf seltene Ausuahmefälle bes t ränken wird. Uber Mißgriffe und Reibungen ma> nig achcr Art, die bei Ausführung eines so schwierigen Gesetzes nicht aus- bleiben, wird allseiti er guter Wille hinweghelfeu. Auch scheinbare Ungerechtigkeiten und wirkliche Härte, werten sich in einzelnen Fällen nicht ganz vermeiden lassen. Wer in der Hei» at davon betroffen wird, ge denke der ungleich schwereren Opfer, die unsere Brüder im Felde Tag ür Tag für uns bringen, vergesse au r nia t. welches Elend uns und unseren Kindern bevorstehen würde, wenn nicht die Opfersreundigkeit aller nns den Sieg sicherte. ' - Erst das neue Gesetz wird den Krieg für uns zum Volkskriege im vollen Sinne des Wortes machen. Es wird dem Siegeswillen und der Siegesz verficht, die in unserem Heere, unserer Flotte und im ganzen deutschen Volke herrschen, einen neuen Antrieb und unerschütter lichen Rückhalt gewähren. Unsere Feinde mögen aus ihm erkennen, daß wir den Vorteil, den Überlegenheit der Kopfzahl sowie der Menge des Kriegsmaterials im Kriege gewährt, nicht unterschätzen, vielmehr darauf bedacht sind, ihnen auch in dieser Hinsicht die Spitze zu bieten. Toch bleiben wir uns bewußt, daß es vor allem der Geist ist, der den Sieg verleiht. Und auf den deutschen Geist, der aus dem neuen Gesetz abermals eine deutliche Sprach: redet, gründet sich mehr als auf alles andere Die Sieges Zuversicht der „Barbaren"' v. Blume, General d. Inf. z. T. Der Krieg. Zur Lage. Besuch Kaiser Karl» im Deutschen (»rotzen Hauptquartier. Wien, 5. Dezember. Kaiser Karl empfing heute früh den General - Ar illerieinspekteur Generaloberst Erz herzog Leovold Salvator in Audienz und hieraus den Chef des Generalstabs Feldmarsckall Frhrn. v. Conrad zum Vortrag. Sodann fuhr der Kaiser in den Stand ort der deutschen Obersten Heeresleitung, wo im Beisein des Feldmar'challs Baron Conrad eine Besprechung mit Kaiser Wilhelm stattsand, der auch Generalseldmarscholl v. Hindenburg- beiwohnte. Auf der Fahrt zum Großen Hauptquartier wurde Kai er Karl in allen Orten jubelnd begrüßt. Nach der Rückkehr in den Standort des Armee- Oberkommandos wurde der österreichisch? Ministerpräsident vr. v. Koerber in längerer Audienz empfangen. Eine türkische Ehrung des Fliegerleutnants Jmmelmann. (X.Ll.) Die treue Waffenbrüderschaft zwischen Deutsch land und der Türkei hat wieder einen ausdrucksvollen Beweis gefunden in dem prächtigen Bronzekranz, der „von den türkischen Fliegern ihrem siegreichen Freunde Jmmelmann" gewidmet worden ist. Das Kunstwerk wird kür einiae Tage in dem Schaufenster der Firma O. und G. Bartich, Dresde"-A., Prager Straße, ausgestellt, um diesen Beweis der Teilnahme schon jetzt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Später soll er mit dem Flug zeuge Jmmelmanns und eines seiner besiegten Gegner zusammen dem Armeemuseum überwiesen werden. Der schwer vergoldete Kranz ist eine Nachbild'mg des deut schen Fliegcrabzeichens — die eine Hälfte Eichenlaub, die andere Lorbeer. Ter Halbmond mit den Adlerflü^eln, der in Silberbronze die Mitte bildet, ist ei 'e Nachbildung des türkischen Flieaerabzeichens. Ter Namenszug des Sultans krönt das Kunstwerk. Tie Schleife unten trägt die oben erwähnte Widmung unserer Bundesgenoffen. lNachdruck in allen sächsischen Zeitungen ist erwünscht ) Mannschaft-gesucht. An die Adresse der oberst n Hseresleitu"g, des Großen Hauptquai tiers, des C' efs des Gener« lstabs des Fel Heeres und des ersten Genera'quartiermeisters wer den fortgesetzt Gesuche gerichtet, in den-u für Mann schaften um Urlaub, Versetzung, anderweitige Kerwen- d ' g ulw. von ihren Angehör gen gebeten wird. Für die Entscheidung solcher Gesuche sind nicht die oben genannten Dienststellen, so"deru die den Betreffenden vorgesetzten militärischen Kommandostellen zuständig. Zur B r nei ung von Rückfragen empfiehlt es sich, die Gesuche zunächst durch die zuständige Zivilbehörde auf ihre Not wendigkeit hin begutachten zu lassen. Sodann sind sie dem Truppenteile des Mannes oder dem für den Wohn ort des A tragstellers zuständigen stellvertretenden Gene- alkommando einzureichen. Tie Eingib: an anderer Stelle führt nur eine Verzögerung herbei. Die Gesamtverlnste der norweaischeu Handelsflotte dnrch Kriegsereiguisse. Die Dan pser „Harald" und „Erich Lindoe" wurden, wie das Norwegische Telearaphenbureau in Christiani« mitteilt, von deutschen Unterseebooten versenkt und die Besatzungen gelandet. Von Anfang deS Krieges an bis Ende November sind 242 norwegische Schiffe von zusammen 325 415 t durch Kriegsereü nisse vernichtet worden, daru ter 182 Tampfer von 261628 t und 60 Segelschiffe von 43 787 t. De Schiffe waren für 14b,7 Mill. Kronen versichert, von denen 142,4 Mill. Kronen auf die Tampfer entfallen. In den letzten drei Monaten sind 93 Schiffe von 145 295 t, die mit 97,5 Mill. Kronen versichert waren, vernichtet worden, nämlich im September 25, im Oktober 32 und im November 36 Schiffe.