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' — — Seite 8 zu Nr. 50 ^Sächsische TtaatSzeitung — Mittwoch, 1. März 1916 sind. DaS Bulletin hatte keinen großen Wert. Hätte ich von seiner Verwendung zu Kompensationszwecken Kenntnis gehabt, so würde ich die Verfehlung disziplinarisch be straft haben. Mit der Übermittelung des Bulletins ist keine so große Neutralitätsverletzung begangen worden, als wie wir uns eine Einschränkung unserer Nculralitätsrechte gefallen lassen müssen. Der Verkehr mit den Attaches war sehr rege. Tie Oberst?« haben ihren Dienst vorzüglich versehen und alles Zinn Wohle des Landes getan. (Das Publikum ruft Bravo! Der Präsident droht mit der Räumung der Tribüne). Es ist ausge schlossen, daß die Obersten v«i anderen Motiven geleitet wurden, als denen, ihrem Baterlande zu dienen. Die Attaches haben nie unerlaubte Mittel angewendet. Auf eine Frage des GrvßrichterS antworteten die Obersten Egli und v. Wattcnwnl, daß sie keine Verletzung ihrer Tienstpfl.cht oder der Reutralüat begangen haben und den übrigen Teil der Anklage nicht als berechtigt anerkennen. Darauf hielt der Auditor die Anklagerede. Ter enge Ver kehr der Angeklagten mit de» Militärattaches sei unznlässig ge- wesen. Ter Tatbestand der Verletzung der Dienstpflicht und der Neutralität sei zweifellos durch die Zustellung der Bulletins ge geben. Der Kompcnsationsstandpunkt sei verwerflich. Seine Strafanträge lauteten: Sollte das Gericht annehmen, daß die Offiziere neben der Übermittlung der Bulletins auch dech ff iierte Depeschen ausgeliefert haben, so müßten beide zu cnem' Jahr Gefängnis, Entfernung aus ihren Amlern und zu je 1000 Fres. Bßue verurteilt werden. Sollte die Verurteilung bloß auf Grund der Auslieferung der Bulletins erfolgen, so würde er für Oberst Egli 3 Monate Gefängnis und für Oberst Wattenwyl einen Monat Gefängnis und für beide je 500 Frs. Buße beantragen. Sollte die Ver urteilung bloß auf Grund der Auslieferung der Bulletins erfolgen, fo könnten mildernde Umstände zugebilligt werden, andernfalls aber nicht. Außerdem sollten den Angeklagten die Kosten auf- erlcgt werde». Ter Verteidiger des Angeklagten Oberst Egli Oberst Bvlli beantragte Freisprechung. Tie ganze Angelegenheit bedeute eine krankhafte Erregung des Volkskörpers. Egli habe auch Freunde in Frankreich und nicht bloß Sympatic für eine Mächtegruppe. Egli habe große Verdienste um das Schweizer Militärwescn. Er verdiene den Dank des Vaterlandes. Tas Land habe Vorteile aus den Nachrichten gezogen. Egli war durchaus kompetent, gegen wichtige Nachrichten die Bulletins zu geben. Tie Tcnnnziation vr. Langies bei der russischen Gesandtschaft sei eine Verirrung beklagenswerter Natur. Ter Inhalt des Bulletins sei durchaus harmlos und kein Geheimdokument. Auch die Attaches anderer Mächtegruppen hätten cs erhalten. Eine fahrlässige Neu- tralitatsverletzung sei begrifflich ausgeschlossen und von Böswillig keit könne keine Rede sein. In der nachmittags fortgesetzten Verhandlung drückte der Verteidiger des Obersten v. Wattemwyl zunächst den Schmerz des Angeklagten darüber aus, daß die Angelegenheit zum Aus- gangSvunktc eines Feldzuges gegen das Heer und die Landcs- intcrcsscn bilde. Die ganze Anklage habe nicht eine einzige be weiskräftige Angabe gebracht. Ter Hauptbelastungszeuge Or. Langic sei das Opfer von Wahnvorstellungen. Wenn von Landes verrat gesprochen werden könne, dann treffe das sicher nicht auf den Obersten zu, sondern ans den unglücklichen Menschen vr. Langic, der seinen unzutreffenden Verdacht einem fremden Militärattache mitteiltc, anstatt d>e Regierung zu unterrichten. Tie Obersten hätten nie die Absicht gehabt, eine fremde Macht zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, sondern nur dem eigenen Lande nützen wollen. Wattenwyl sei kein Verbrecher, er gehöre nicht ins Gefängnis. Wenn er einen Fehler begangen habe, so könne dieser disziplinarisch erledigt werden. Er sei und bleibe ein Offizier von Ehre. Tas Gericht zog sich hierauf zur Beratung zurück und sprach, Ivie bereits gemeldet, die beiden Angeklagten frei. Bulgarien nach dem kriege. Sofia, 29. Februar. Tie Svbranje begann heute die Adrcßdebatte. Ter Führer der demokratischen Partei forderte, die Regierung möge der Opposition mehr Ver- trcmen schenken. Tic Regierung müsse derart vorgehen, daß Bulgarien nach dem Kriege im rechtmäßigen Besitz aller erworbenen Gebiete bleiben könne. Ter Führer der Sozialisten betonte u. a., Bulgarien dürfe nicht etwa durch Ansprüche auf die an Rumänien verlorene Provinz die erworbenen Gebiete Mazedoniens gefährden. Meine politische Nachrichten. Wie», 29.Februar. König Ferdinand von Bulgarien ist um 6 Uhr 18 Min. abends aus Koburg hier eingetrvsfem Aus Anlaß des Gcbnrtstagsfestes des Königs der Bul garen wurde Kronprinz Boris zum Major und Prinz Kyrill zum Hauptmann befördert. Aus demselben Anlässe wurde Herzog Karl Eduard von Sachscn-Koburg und Gotha zum Ehef des 2. Bulgarischen Regiments und zum Ge neral der Infanterie ernannt. Die Schweizerische Depeschenagentur meldet: In Sachen Marcel Hunziker, Handlungskommis in Lausanne, nun unbekannten Aufenthalts und Gen. hat der Bundesrat betr. Ver letzung des Völkerrechts beschlossen: Marcel Hunziker ist dem Bmidcsgericht zu überweisen mit der Anklage auf Verletzung des Völkerrechts. Was die übrigen Personen betrifft, so ist deren po lizeiliche Ahndung den Behörden des Kantons Waadt überlassen worden. Madrid, 29. Februar. (Havas-Meldung.) Ein Beamter ist abgcreist, um die Fnnkenstation von San Felin de Guixols in der Provinz Gcrona außer Betrieb zu setzen. Fnnkcnstationen an anderen Stellen sind mit Beschlag belegt worden. Mannigfaltiges. Aus vem Reiche. Berlin, 29. Februar. In der Nähe des Restaurants „Einsiedler" im Walde bei Johannisthal hörten Sol daten zwei Schüsse fallen. Darauf fuchtcn die Sol daten die Gegend ab und fanden auch emen Mann und eine Frau befinuungslos im Walde liegend auf; beide waren durch je einen Revolverfchuß schwer verletzt worden. Die Soldaten brachten beide zu einem in Johannisthal wohnenden Arzt, der ihnen Notverbände anlegte und sie nach dem Britzer Kreiskrankenhaufe schaffen ließ. Wie die augestellten Ermittlungen ergaben, handelt es sich um ein Licbesdrama. Der Mann, ein Arbeiter Schmidt aus Neukölln, hatte mit der Ehe frau ciucs Kellners Hartmann aus Berlin ein Li besverhältnis unterhalten. Gestern machte die Frau mit Schmidt einen Ausflug nach Johannisthal. Unterwegs war es zwifchen beiden zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen. Als das Paar sich auf einem Spaziergang durch den Wald befand, zog der Arbeiter plötzlich einen Revolver hervor und gab auf feine Geliebte einen Schuß ab. Die Kugel draug der Frau iu die Brust und verletzte sie schwer. Dann richtete Sch. die Waffe gegen sich selbst und verletzte sich eben falls schwer am Kopfe. Der Zustand der beiden Ver letzten ist ernst, doch hofft man, sie am Leben erk alten zu können. Breslau, 29. Februar. Ihren 104. Geburtstag feiert am 5. März hier in körperlicher und geistiger Rüstigkeit die Witwe Johanna Holletfcheck, die als 14. Ki.id eines pensionierten Feldwebels in Borne, Kreis Neumarkt in Schlesien, geboren wurde. Seit 48 Jahren Witwe, hat sie ein arbeitsreiches Leben hinter sich; noch bis vor einem Jahre hat die Greisin, die bei einer Enkelin lebt, sich durch Flachszupfen nc einer Spinnerei einen Zuschuß zu ihrer 25 M. betragenden Armenunter- stützuug hinzuverdient. Sie hat 22 Kindern, darunter 21 Knaben, das Leben geschenkt; eine Anzahl ihrer Söhne ist in früheren Kriegen gefallen, allein vier davon im Kriege 187071. Jetzt stehen drei Urenkel von ihr im Felde. Pyritz, 29,Fcbruar. Im benachbarten Dölitz wurde gestern früh die 70jährige Frau v. Alvensleben im Flur ihres Hauses tot aufgefunden. Die Leiche trug Würgmerkmale am Halse. In der Wohnung waren die Fächer des Schreibtisches und die Schränke durchwühlt. Es scheint Raubmord vorzuliegen. München, 29. Februar. In einem Dorfe in der Nähe von Hof erstickten vier Kinder durch die Un vorsichtigkeit ihrer Mutter. Die F au des Schmiedes Polidar ließ feuchtes Holz auf dem Ofen trocknen und begab sich zu einer Nachbarin, währenddessen sie ihre vier Kinder im Alter von drei Monaten bis zu sechs Jahren in dem verschlossenen Zimmer ließ. Tas Holz geriet in Brand, und alle vier Kinder fanden den Erstickungstod, ehe Hilfe gebracht werden konnte. ü 1» IMt KiWchmisuiW. 51» IMe KWMc, „ME E. (Vierte Kriegsanleihe.) Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4^ Reichsschatzanweisringett und 5 dv Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Lktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Ainssutz nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch über die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wertpapi^r jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. Bevingttttgcn. 1. Zeichnnngsstclle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Sonnabend, den 4. März, an bis Mittwoch, den 22. März, mittags 1 Uhr bei dein Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtuiig entgcgengenounncn. Tie Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Eeehandluiig (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-Genossenschaftö- kasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers nnd ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen nnd ihrer Verbände, jeder deutschen Lebens Versicherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen. Zeichnungen auf die 5^, RcichsaMeihc nimmt auch die Post an alle» Orten am Schalter entgegen. Auf diese Zeich nungen kann die Vollzahlnng am 31. März, sie »nutz aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen der Zinsberechnung vgl. Ziffer 9, Schlußsatz. 2. Tie Lchatzanwcisunge» sind i« 10 Serie« eiugcteilt und auSgefertigt in Stücke« zu: 20 000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 nnd 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Ter Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1916, der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzauweisnng ««gehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Die Reichssinanzvcrwaltuug behält sich vor, den zur Ausgabe kommende» Betrag der Reichsschatzanweisunge« zu begrenze«; es empfiehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihe zn erklären. Tic Tilgung der Schatzanweifimgcn erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Ans- lvsunge« finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Jnli. Die Inhaber der ausgelvste« Stücke könne» statt der Barzahlung vicreinhalbprozentige bis 1. Juli 1932 unkündbare Schuldverschreibungen fordern. 3. Die Rtichsanleihe ist ebenfalls in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit dem gleichen Zinsen- lanf und den gleichen Zinstermmen wie die Schatzanwcisnngcn auSgefertigt. 4. Der Zeichnungspreis beträgt: für die 4'/r dH Reichofchatzanweisungen 85 Mark, - -5^ Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, 88,5b Mark, - - 5 dH - , wenn Eintragung in das Reichsjchuldbnch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, 88,3tt Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückpusen (vergl. Ziffer 9). 5. Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der RetchShauptbank für Wertpapie.e in Berlin bis zum 1. Oktober 1917 vollständig iostensrei aufbewahct und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Tie von dem Kontor sür Wertpapiere ausgefertigten Depotscheins werden von den Darlchn lassen wie die Wertpapiere selbst b liehen. 6. Zeichuuugsscheine sind bei allen Reichsbankaustaltcn, Banlgeschäjte», öffentliche« Sparkassen, Lebensversichernngsgesellschafte« und Kreditgenossenschaften zu haben. Tie Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von ZeichnungSschcinen brieflich erfolgen. Tie Zeichmmgsscheiue für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Postaustalten auSgegebeu. 7. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt. Über die Höhe dec Zuteilung entscheidet die Zeichnuugs- stelle. Besondere Wünsche wegen dec Ltückelnng sind in dem dasür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des ZeichuungsscheiueS anzugeben. Weroen derar.ige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Ver mittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Spätere« Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht statt gegeben werden. 8. Tic Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. I. an jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: 30 dH des zugeteilten Betrages spätestens am 18. April d. I., 20 «h - - - - - 24 Mai d. I., 25dh - - - - 23 Juni d. I., 25gtz - - - - - 20. Juli d. I. zu bezahle». Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch die Zeichnung«!»» bis zu 1VV0 Mart brauchen nicht bis znm ersten Ein.ahlnngstcrmi« voll bezahlt zn werden. Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur i« runden durch 100 teilbaren Beträge« des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Marl ergibt. Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von.F 300: 100 am 24. Mai, ^lk 100 am 23. Juni, ulk 100 am 20. Juli; die Zeichner von .6 200: ^100 am 24. Mai, 100 am 20. Juli; die Zeichner von u» 100: ulk 100 an» 20. Juli. Tie Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolge»», bei der die Zeichuuug angemeldet worden ist. Die am 1. Mai d. I. zur Rückzahlung fällige« 8V MM 009 Marl 4<)h Deutsche Reichsschatzanweisunge« von 1912 Serie II werden — ohne Zinsschcin — bei der Begleichung zugeteittcr Krngsanlcihen zum Nennwert unter Abzug der Stückzinscn bis 30. April in Zahlung genommen. Tie im Lause befindlichen unverzinslichen Lchayscheine des Reichs werden — unter Abzug von 5 Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen. 9. Da der Zinsenlaus der Anleihen erst am 1. Juli 1916 beginnt, werden aus sämtliche Zahlungen für Ncichsanleihe 5 do, für Schatz anweijungen 4^ dH Stückziusen von» Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum 30. Juni 1916 zu Gunsten des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen nach den» 30. Juni hat der Zeichner die Stückzinfen vom 80. Jnni bis znm Zahlungs tage zu entrichten. Wegen der Postzeichnungcn siche unten. Beispiel: Von dem in Ziffer 4 genannten Kaufpreis gehen demnach ab: Bei der Reichsanleihe erhöht sich der zu zahlende Betrag für jede 18 Tage, uin die fich die Einzahlung weiterhin versch ebt, um 25 Pfennig, bei den Schatzanweisungen für jede 4 Tage um 5 Pfennig für je 100 ckt Nennwert. Bei Postzeichnungen (siehe Ziffer 1, letzter Absatz) werden auf bis zum 31. März geleistete Bollzahlungen Zinfe« für 90 Tage (Beispiel la), auf alle andern Bollzahlungen bis znm 18. April, auch wenn sie vor diesem Lage geleistet werde«, Zinsen für 72 Tage (Beispiel Id) vergütet. ' 10. Zu den Stücken von 1000 Mark nnd mehr werden sür die Reichsanleihe sowohl wie sür die Schatzanweisungen auf Alttrag vom Neichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischeuschrine auSgegeben, über deren Umtausch in endgültige Stücke das Erforder liche später öffentlich bekanntgemacht wird. Tie Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenschein« nicht vorgesehen find, werden mit größtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im August d. I. ausgegeben werde». I. bei Begleichung von Reichsanleihe a)biszum 31. März d) am 18. April v) am 24. Mai 11. bei Begleichung v. Reichsschatzauw. ck) bis zum v) an» I) am 31. März 18. April 24. Mai 5 dH Stückzinsen für 90 Tage 72 Tage 3V Tage 4l/4 dH Stückzinsen für 90 Tage 72 Tage 36 Tage 1,25 1-^h 0,50 <>/o 1,12» dH 0,90 dH 0,45 dH Tatsächlich zu zahlen- der Betrag also nur Stücke 97,25 dH 97,50 »/o 98 — dH 93,87» °/o 94,10 dH 94,55 dH Schuldbuch- 97,05 dH 97,30 °/o 97,80 dtz Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur Berlin, im Februar 1916. Reichslmnk-Dircktorimu. Havenstein. v. Grimm. d49