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wechsel bemerkbar gemacht haben. C. G. o al d d: beide den im Hochofen auftretenden Drücken stand halten können. Die Größe und Anzahl der Explosions klappen läßt sich dann auf ein Mindestmaß verringern, wodurch das Entweichen der Gase aus dem Ofen bei einem plötzlichen und heftigen Ansturm des Windes stark eingeschränkt wird. Ein solches Zurückhalten der Gase müsse die Geschwindigkeit des Gasstromes für den Augenblick bedeutend verringern und damit das Bestreben, feste Stoffe aus dem Ofen zu schleudern, vermindern. Kennedy zog im Laufe der Besprechung des Vortrages als Beispiel das Oeffnen einer mit einer stark schäumenden Flüssigkeit gefüllten Eiasche an, deren Inhalt bei raschem, vollständigem Entkorken zu einem großen Teile verspritzt wird, während bei einem langsamen, schrittweisen Oeffnen Verluste sieh fast ganz vermeiden lassen. Der erste Hochofen dieser Art, der auf den Iroquois Eisenwerken in Chicago in Betrieb genommen wurde, hat denn auch keine der anfänglich von der Mehrzahl der dortigen Hochöfner ausgesprochenen ungünstigen Prophezei ungen bewahrheitet. Er widerstand den schwersten Gichtenstürzen; bei Explosionen, die bei einem gewöhn lichen Ofen zwanzig und mehr Tonnen der Beschickung ausgeschleudert hätten, wurden kaum 150 kg in den Staubsammler geworfen. Zurzeit sind 24 Oefen von der in beifolgender Abbildung wiedergegebenen Aus führung im Betrieb und hat sich bei denselben noch kein Unfall ereignet. Explosionsklappen wurden auf besonderen Wunsch in einzelnen Fällen an den Staub sammlern und auf der Hauptgasleitung, sonst nur bei den Winderhitzern und vor der Kesselfeuerung an geordnet. Ein weiterer Vorteil der neuen Konstruk tion soll sich auch durch einen gleichmäßigeren Gichten- * Vergl. „Stahl und Eisen“ 1903 Nr. 10 S. 623; Kr. 13 S. 773; Nr. 16 S. 922. ** „Iron Trade Review“ 1907, 28. Februar, „Iron \ge“ 1907, 28. Februar. allgemein als Begleiterscheinung einer Gasexplosion angesehene Auswerfen kleinerer oder größerer Mengen der Beschickung eines Hochofens und die Zerstörungen am Gichtverschluß wie an dem Gasfang dadurch ver anlaßt, daß bei dem Fallen eines hängenden Ofens der unter dem Gewölbe unter starker Pressung ein- geschlossene Wind plötzlich mit voller Kraft nach oben durch die überlagernden Gichten dringen kann. Mach den Berechnungen Kennedys gibt es in den gereinigten Staaten keinen Hochofen, dessen Gicht nicht durch einen Druck von 0,18 kg/qcm gehoben Wird. Kennedy konstruiert daher den Blechmantel, der ja bei den amerikanischen Hochöfen allgemein blich ist, sowie den Gichtverschluß derart stark, daß ,7 Vereinigte Staaten. Es ist eine bekannte Tatsache, daß infolge der vermehrten Verwendung von Feinerzen im Hochofenbetrieb das ungleichmäßige Sedergehen der Gichten und die Gefahr des Hängens in bedeutendem Maße gesteigert wurde. Die durch d9s Hängen der Hochöfen veranlaßten Explosionen Waren schon vielfach der Gegenstand von Verhand- Hngen und Veröffentlichungen.* ** Der bekannte amerikanische Zivilingenieur Julian Kennedy in Kittsburg tritt nun neuerdings in einem Vortrag, den e’im Januar d. J. vor der „Engineers Society of Western Ennsylvania" gehalten hat, mit neuen Ansichten über die Ursachen von Hochofenexplosionen, die als das Ergebnis langjähriger Versuche und Be- (fachtungen jedenfalls berechtigtes Aufsehen erregen dürften, an die Oeffentlichkeit. Nach ihm wird das Die schwedische Eisenerzfrage. Die Schwedische Regierung hat kürzlich dem Reichstage den Entwurf eines neuen Abkommens vor gelegt, durch das die schon seit längerer Zeit schwe bende Frage der lappländischen Eisenerzfelder ge regelt werden soll. Die Zeitschrift „Affärsvärlden"* gibt die Hauptpunkte dieses wichtigen Antrages, dessen weiter reichende Folgen sich heute noch nicht über sehen lassen, folgendermaßen wieder: Die Luossavaara-Kiirunavaara-Aktien- gesellschaft, die schon jetzt die beiden Erzfelder gleichen Namens besitzt, erwirbt das Erzfeld Gellivare von der A.-G. Gellivare -Malmfält. Das Aktien kapital wird auf 80 Millionen Kronen erhöht und der Staat erhält davon die Hälfte in Vorzugsaktien als Ersatz für das nach dem Berggesetze dem Grund eigentümer zustehende Recht an den Gruben. Außer dem werden dem Staate von der Luossavaara-Kiiruna- vaara-A.-G. sämtliche Aktien der Mertainen-A.-G. im Nennwerte von 5 Millionen Kronen nebst den Ein mutungen dieser Gesellschaft und dem alleinigen Rechte abgetreten, in Luossavaara Eisenerze zu fördern, jedoch in beiden Fällen nur für die Jahre 1908 bis 1937 und nur für den Bedarf der einheimischen Eisen- und Stahlindustrie. Die Vorzugsaktien berechtigen zur Erhebung einer Abgabe die auf die Hälfte des geförderten Erzes folgendermaßen berechnet wird: während der Jahre 1908 bis 1927 mit 1 Kr. f. d. Tonne Kiirunaerz und 50 Oere f. d. Tonne Gellivareerz, 1928 bis 1932 mit 1,50 Kr. und 75 Oere, 1933 bis 1937 mit 2 Kr. und 1 Kr. Erst nach 1937 nehmen die Vor zugsaktien am Gewinne teil. Der Staat verpflichtet sich, einen eventuellen Ausfuhrzoll auf Eisenerz zu ersetzen und den schwebenden Prozeß gegen die Gellivare-Gesellschaft niederzuschlagen. Die Luossavaara - Kiirunavaara - Gesellschaft, die also nur noch die Erzfelder Kiirunavaara und Gelli vare behält, darf in Kiiruna von 1908 bis 1932 nicht * 1907, 28. März S. 376.