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428 Stahl und Eisen. Referate und kleinere Mitteilungen. 27. Jahrg. Nr. 12. B. Psilomelan und Pyrolusit, welehe sich an der oberflächlichen Schicht von Gesteinen des Dharwar- Systems gebildet haben. Sie werden abgebaut in der Provinz Madras bei Ramandrug in den Sandur Hills. C. Psilomelan und Pyrolusit im Verein mit oder enthalten in Laterit. Dieselben werden gewonnen in den Distrikten von Beigaum und Satara in der Pro vinz Bombay bei Talevadi. Die bedeutenden Lager des Nagpur-Distriktes in den Zentralprovinzen wurden im Jahre 1899 in An griff genommen, und die Produktion, welche bereits im ersten Jahre sich auf 35 356 t stellte, hat jährlich, mit Ausnahme des Jahres 1904, in welchem infolge der niedrigen Preise ein kleiner Rückschlag stattfand, an Bedeutung zugenommen, und zwar ganz besonders nach der Entdeckung und Entwicklung vieler neuer Lager in den Distrikten von Nagpur, Bhandara und Balaghat. Die Förderung des Jahres 1905 belief sich auf 153 494 t. Im Ihabua Staate in der Central India Agency wird seit dem Jahre 1903 ein ziemlich bedeutendes Lager, von welchem im Jahre 1905 bereits 30251 t gehoben wurden, abgebaut. Ferner begann man im letzten Jahre mit den nötigen Vorbereitungen für den Abbau eines Lagers in Sandur Hills in der Pro vinz Madras. Ebenfalls hat man zu gleicher Zeit mit der Ausfuhr von Erzen aus dem Shimoga-Distrikt in Mysore und dem Panch Mahals-Distrikt in der Pro vinz Bombay begonnen. Die Gesamtausfuhr während des Jahres 1905/06, d. i. vom 1. April 1905 bis 31. März 1906, belief sich auf 316 699 t. Im Vergleich zu dieser indischen Aus fuhr seien hier die Verschiffungen während des Kalenderjahres 1905 der folgenden Länder angegeben: Rußland 388 231 t Brasilien 262 416 t Spanien 30 507 t Bezüglich der Preise sei erwähnt, daß die ersten Verschiffungen des Vizagapatam-Distriktes im Jahre 1893 14 bis 15 d cif englischem Hafen und diejenigen der Zentralprovinzen im Jahre 1900 13 bis 15 d cif für erstgradige Erze (mit einem Gehalt von mindestens 50 o/o Mangan) erzielten. Während des Jahres 1904 und zu Anfang des Jahres 1905 fielen die Preise bis auf 81/2 und 91/2 d, so daß viele Gruben in den Zentralprovinzen sich genötigt sahen, wegen Un rentabilität die Förderung einzustellen. Im Laufe des letzten Jahres trat jedoch infolge der Unruhen im Kaukasus, wodurch die dortige Ausfuhr teilweise gänzlich zum Stillstand gebracht wurde, ein Umschlag ein, und es stiegen die Preise unaufhörlich. Das Re sultat war dann, daß die indischen Gruben sich mit allen Kräften auf die Förderung warfen und ein bisher noch nie erreichtes Quantum zur Verschiffung brachten. Ueberall scheint eine Art von Manganfieber eingetreten zu sein, und es ist nur zu hoffen, daß nicht durch ein unrationelles Arbeiten manche Gruben bald lahmgelegt werden. Nach dem örtlichen Vorkommen lassen sich die indischen Manganerzlager teilen: in solche, welche kleine Hügel in einer Höhe von 15 bis 100 m bilden, und in solche, deren höchste Punkte einige Fuß über dem Niveau der sie umgebenden Ebenen liegen oder sich überhaupt nicht von den letzteren abheben. Zur ersteren Kategorie können die Lagerungen im Ihabua- Staate, ebenso wie viele derselben in den Zentral provinzen, wie z. B. im Kandri-Distrikt, gerechnet werden. Zur letzteren gehören die Gruben der Pro vinz Madras und einige der Zentralprovinzen, wie beispielsweise diejenigen zu Kodur und Kodegaon. In beiden Fällen wird jedoch eine bergmännische Förderung nicht betrieben, es wird vielmehr nur sehr primitiv gearbeitet, sehr häufig wird nur mit Brech stangen die Oberfläche bearbeitet. Den Vorteil be sitzen jedoch die hügeligen Erzlager, da einerseits hier nicht mit Wasserlösungen fortwährend zu kämpfen ist und anderseits Arbeit ersparende Transportmittel, wie Drahtseilbahnen und abschüssige Förderstrecken (z. B. bei Kandri und Mansar) eingerichtet werden können. Es hält sehr schwer, immer genügend Berg arbeiter im Ihabua-Staate, wo die Bevölkerung zur Hauptsache aus Bhil-Leuten besteht, und in den Zen tralprovinzen zu bekommen. Die Einwohner dieser letztgenannten Provinzen sind vornehmlich Gonds und Hindus. Im ersteren Falle werden daher gewöhnlich Gujeratis vom Ahmadaba-Distrikt und im letzteren Kulis aus anderen Teilen der Zentralprovinzen, wie z. B. aus Raiput, eingeführt. Die besten Arbeiter hat jedoch der Distrikt von Vizagapatam, wo die Telugu sprechenden Eingeborenen billiger und besser arbeiten als in Zentralindien und den Zentralprovinzen. Dor Tageslohn stellt sich durchschnittlich in den ver schiedenen Distrikten auf 2 bis 4 Annas für Männer und auf 1 bis 2 Annas für Frauen oder Kinder (1 Annas = 8,5 8). Gegen Ende 1905 belief sich die Zahl der Mangangrubenarbeiter, einschließlich Frauen und Kin der, auf 5998. Die Hauptauslagen, welche auf Manganerz ruhen, bis es den europäischen Hafen erreicht hat, sind die Transportkosten. Diese lassen sich der Ueber- sicht halber in folgende Gruppen teilen: 1. In Fuhrlohn (Ochsenkarren) oder in Auslagen für Feldbahnen und dergleichen bis zur nächsten Bahn station. Es kommt hier und dort vor, daß nicht weniger als 3 bis 4 Rs. a. d. t (1 Rupie = 1,36 K) als Fuhrlohn gerechnet werden müssen, da Entfernungen von 30 km und darüber zurückgelegt werden müssen. Anderseits handelt es sich, wo Schienen gelegt worden sind, nur um einige Annas. 2. In Bahnfracht bis zu den Häfen, welche sich beispielsweise bei der Skala von 1/10 Pie pro Maund (etwa 37 kg) und englische Meile, wie folgt, stellt: Meghnagar (Zentralindien) — Bombay (578 km) , . Nagpur—Kalkutta (832 km) Nagpur—Bombay (1121 km) Garividi—Vizagapatam (90 R. A. P. . . 5 2 1 (= 6,98 JI) ..7 6 1 (—10,48 „) . . 9 15 3 (=13,54 „) km) — 12 9(= 1,08 „) 3. In Seefracht, welche 15 bis 17 sh f. d. Tonne stellt. sich gewöhnlich auf Viele Lager, welche bislang noch nicht infolge zu großer Entfernungen bis zur nächsten Bahnstation und daher zu hoher Transportkosten, wie z. B. die jenigen des Chhindwara-Distriktes in den Zentral- provinzen, in Angriff genommen worden sind, würden sich durch Anlage einer Feldbahn gewinnbringend abbauen lassen. C. G. Zur Berggesetznovelle.* Geh. Bergrat Prof. A. Arndt-Königsberg hat in Nr. 5 der Zeitschrift „Kali“ in einer kritischen Be sprechung der Berggesetznovelle auf die Notwendig keit hingewiesen, als Art. X einzufügen: „Muter, welche mit ihren Einsprüchen oder An sprüchen auf Verleihung der im § 2 genannten Mi neralien unter der Geltung des Gesetzes vom 5. Juli 1905 (G. 8. 8. 265) ganz oder teilweise abgewiesen sind, können binnen drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bezw. binnen drei Monaten vom Ab lauf des Tages, an welchem der Beschluß bezw. Re kursbescheid (§ 191) zugestellt ist, diese Einsprüche oder Ansprüche durch gerichtliche Klage gegen den Bergfiskus verfolgen, widrigenfalls sie ihres etwaigen Rechtes verlustig gehen.“ * Vergl. „Stahl und Eisen“ 1907 Nr. 7 8. 239 und Nr. 10 S. 325 und 362.