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Erstes Blatt. Tharinldt, Vosen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 45. Erscheint Wöchentlich zweimal; Dienstags und Freitags. — Rbonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg. — Inserat« werden MvntagS und Donnerstags bis Mittags IL Uhr angenommen. Nr. 25 Freitag, den 27. März 1885, Mekanntmachung, das Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Noffen betr. In Bezug auf das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird nach Maßgabe von § 61,, der Ersatz- Ordnung Folgendes bekannt gemacht: Es kommen zur Musterung MN 15. April dieses Jahres von Vormittags ^9 Ubr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch sowie au» sämmtlichen Ortschaften de» Amt»gericht»bezirk» Lommatzsch im Rathhause zu Lommatzsch; am 16. April dieses Jahres von Vormittags ^9 Uhr an » die Gestellpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff und au» fämmtlichen Ortschaften de» sttmtSgerichtSbegirk» Wilsdruff im Gasthofe zum Adler in Wilsdruff; am 17. April dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus den Städten Noffen und Siebenlehn sowie aus nachstehenden Ortschaften des UmtSgerichtSbezirk» Noffen: AugustuSberg, Abend. Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf und Choren-Toppschädel im Gasthofe zum Deutschen Hause in Noffen und am 18. April dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an aus nachstehenden Ortschaften des WmtSgerichtSbezirk» Noffen: Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschmitz, Niedeceula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reins berg mit Wolfsgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls im Gasthofe zum Deutschen Hause in Nossen. Die sämmtlichen zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen des AuShebungSbezirks Nossen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vor gedachten Musterungsterminen, zu Vermeidung der in H 24,7 der Ersatz-Ordnung angcdrohten Strafen und Nachtheile, aufgefordert. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musterungstermine ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Diese sind von der Polizeiobrigkeit zu beglaubigen, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich ange stellt ist. Die Stadträthe, Stadtgemeinderäthe und Gemeindevorstände haben die bei denselben zur Stammrolle angemeldeten und in ihrem Orte gestellpflichtigen Mannschaften zu den Musterungsterminen gemäß Z 61,i der Ersatz-Ordnung rechtzeitig vorzuladen und für deren Pünktliche Gestellung Sorge zu tragen. Auch haben sich die Herren Gemeindevorstände behufs etwaiger AuskunftSertheilung mit einzufinden. Zum Loosungstermine für die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1865, ingleichen für diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Ver schulden noch nicht geloost haben, ist der 20 Mril dieses Jahres Wormittags 10 Mr im Gasthofe zum Deutschen Hause in Noffen bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei Aufrufung im LoosungSlokale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber im Musterungs termine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Ersatz- Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der Königl. Ober-Ersatz-Commisston in der Regel zurückge wiesen, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäft entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurück stellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, so haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich, vor der Ersatz-Commission mit einzufinden. Die Herren Gemeindevorstände haben diejenigen Gestellpflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reclamation halber zu beobachten und zu thun haben. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf angebrachte Reklamationen werden den dritten Tag darauf, Mittags 12 Uhr, als be kannt gemacht angesehen, auch wenn die Reclamanten sich zur Anhörung derselben nicht eingefunden haben. Rekurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Kommission an die Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Ober- Ersatz-Kommission an die Obcr-Rekrutirungsbehörde müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnet, wo die Entscheidung für publizirt anznsehen ist, unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermme freiwillig zum Diensteintritte melden. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavalcrie verpflichten, erlangen die Ver günstigung, daß sie anstatt 5 Jahre nur 3 Jahre in der Landwehr zu dienen haben und in der Regel zu Reserveübungen nicht herangezogen werden. Wer als 4jährig Freiwilliger bei der Cavalerie einzutreten beabsichtigt, hat die Einwilligung der Vaters bez. Vormundes beizubringen. Meißen, am 7. März 1885. Der Civilvorsitzende der Königl. Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Noffen. von Boffe.