It gebo^.'ne Gräfin v. Wartensleben, ihre Kinder sind daher unzw.'f.lhaft ebenso nachfolgefähig, wie es Graf Ernst selber war. Dergleichen unberechtigten schaumburgischen Erban- sprüchen gegenüber versteht man es, daß in der lippeschen Be völkerung die härtesten Urtheile gefällt werden und daß dieser Tage im Detmolder Landtage der Abg. Asemissen in einer äußerst lebhaften Debatte die bisherigen Zustände und die Anfeindung des Grafen Ernst als einen Rechtsbruch und Gewaltact kennzeichnen wollte. Ungemein sympathisch bei all der Erbitterung berührt dagegen die versöhnliche, echt vor nehme und aristokratische Haltung des Graf-Regenten selber, welcher über die Vergangenheit den Mantel des Vergessens und der Versöhnung breiten möchte. Der LiMche Rechtsstreit. Durch ein Schiedsgericht unter Vorsitz des Königs von Sachsen ist bekanntlich die Thronfolge im Fürstenthum Lippe- Detmold zu Gunsten der Linie Biesterfeld ein für allemal entschieden worden. Der Streit hat in Deutschland gerechtes Aufsehen erregt und ist zu einem Prüfstein für die Gesinnung der Deutschen geworden. Wohl in allen Mittel- und Klein staaten war die Stimmung gegen die Ansprüche der Linie Schaumburg-Lippe. Der neue Regent des Fürstenthums Lippe, Graf zur Lippe-Biesterfeld, hat den Landtag mit nachstehender Ansprache eröffnet: „Hochgeehrte Herren! Ein für mich und mein Haus und, wie ich hoffe, auch für mein geliebtes Stamm land hocherfreuliches Ereigniß, die Beendigung des Thron streites, führt Sie heute hier zusammen. Das unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Königs von Sachsen gebildete Schiedsgericht hat in seinem am 22. Juni d. I. gefällten Schiedssprüche, welcher inzwischen seinem ganzen Wortlaute nach durch die Gesetzsammlung veröffentlicht worden ist, mein Recht auf die dereinstige Thronfolge und damit zugleich mein Recht auf die Regentschaft im Fürstenthum Lippe in un anfechtbarer Weise anerkannt. Alsbald nach Zustellung dieses Schiedsspruchs habe ich durch meinen Erlaß vom 9. d. M., welcher am 10. d. M. durch Abdruck in Nr. 16 des Gesetz blattes zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden ist, auf Grund des Regentschaftsgesetzes vom 24. April 1895 die Regierung dieses Landes als Regent im Namen Sr. Durchlaucht des Fürsten Karl Alexander angetreten. Das im § 8 desselben Gesetzes vorgesehene eidliche Gelöbniß habe ich am 21. d. M. mittelst Unterschreibens der die Eidesnorm ent haltenden Eidesformel in Gegenwart des mit der Führung der Ministerialgeschäfte betrauten Beamten, des Vice- Präsidenten des Landtags, des Landgerichtspräsidenten und des Direktors der Fideikommißverwaltung abgelegt. Die hierüber sprechende Urkunde wird Ihnen noch heute durch mein Kabinetsministerium zugehen. Der mehrjährige Streit um die Thronfolge und Regentschaft hat nunmehr endgiltig seinen Abschluß gefunden. Es drängt mich, dem Allmächtigen dafür auch an dieser Stelle aus tiefstem Herzensgründe meinen demüthigen Dank darzubringen, zugleich aber Ihnen, meine Herren, es anerkennend auszusprechen, daß Ihrer sach lichen und festen Haltung in der Thronfolgefrage es nicht zum Geringsten mit zu verdanken ist, daß Recht Recht geblieben ist, und daß wir wieder einer ruhigen Ent wickelung der Verhältnisse entgegensehen dürfen. Ich knüpfe hieran den Ausdruck der Hoffnung, daß fortan alle Zer würfnisse, aller Zwiespalt der Gemüther, aller Hader, welche der Thronfolgestreit erregt hat, aufhören und vergessen sein möge, und die in Folge derselben entstandenen Parteien sich zum gemeinsamen friedlichen Wirken für des Landes Wohl versöhnt die Hände reichen werden. Im Hinblick auf die augenblicklich im Gange befindlichen Erntearbeiten, welche, wie ich annehme, die meisten von Ihnen nach Haus zurück- rusen, verzichte ich für jetzt darauf, Ihre Zeit durch Gesetzes oder andere Vorlagen länger als unbedingt nothwendig in Anspruch zu nehmen. Ich will daher nur noch das dringende einer gewor ergab, man sind. Id k Tck W" je ' m ' ,-r^ Ml" I K Ktt- Ink stände verb seier stän um Wol Sächsisches. — Durch Bescheid Les König!. Ministeriums des Innern ist die seit langer Zeit streitige Frage, ob auf Grund des sächsischen Vereinsgesetzes die Benennung der Person des Referenten bei der Anmeldung einer Versammlung von Seiten der polizeilichen Aufsichtsbehörde verlangt werden kann, in dem Sinne entschieden worden, daß ein derartiges Verlangen nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht für zu lässig zu erachten sei. — Einen „kritischen Tag 2. Ordnung" hatte der in diesen Tagen vielgenannte Wettergelehrte Rudolf Falb für den letzten Donnerstag vorhergesagt. Im Laufe des Tages ging der Regen oft in solchen Strömen nieder, daß man glauben konnte, die alles verdunkelnden Wolkenmassen wollten Feld und Fluren durch einen Wolkenbruch vernichten. Am Freitag waren die Regenfälle weniger reichlich, doch die trübe, unfreundliche Witterung besteht noch immer. Von dem in wärmer gelegenen Gegenden der Einerntung harrenden Getreide hat bis jetzt nur ein kleiner Theil trocken hereingebracht werden können, der weitaus größte Theil steht und liegt noch draußen. Schon berichtet man von hier und da, daß das Getreide bei der Feuchtigkeit und Wärme auszuwachsen beginnt. Die auf die reichliche Durchfeuchtung der Wiesenpläne im Oberlande gesetzte Erwartung eines kräftigen Nachwuchses erfüllt sich leider nicht. Das Gras geht im Allgemeinen sehr dünn auf, so daß auf die Grummeternte wenig zu rechnen ist. Der Klee hat sich vielfach etwas erholt; Kraut und Kartoffelbestände sind als sehr befriedigende zu bezeichnen. Ernste Gewitterneigungen sollen nach Berichten der Wetter warten am 2. August an zahlreichen Orten Deutschlands sich einstellen. — Verklungen ist der Jubel, von welchem unsere Wälder in den letzten Wochen Tag für Tag erschallten, als alt und jung die gesunden Heidelbeeren einheimste, zu deren Reifezeit die Aerzte bekanntlich am wenigsten wegen Kinder krankheiten gerufen werden. Vorüber ist die fröhliche Zeit, aber zurückgeblieben sind unerfreuliche, ja gefährliche Andenken daran, besonders für den Waldsreund, der jetzt überall, auf Schritt und Tritt, Glasscherben von Bierflaschen findet. Um diese Flaschen, welche man gefüllt von Hause mitge nommen, nicht wieder zurücktragen zu brauchen, hat man sie von lebtes bahm vor schoss Schl, am , schrit Die komm sende einen verba dieses für d von ! durch 1892 eine ander ungei Milit Dan; erfolg geben große Poli; versuc ansge Geseb Artike Demi er dii (Grof rufen, gegen Weit, bald sodan „Ha allm mali Zeit Kais Beri Bay mus ähnl würt Zug Krei weit hcitl ihrer lang maß, Unte Preu endli den aufkl den pfind sprm wird kölke" ung mäcb am ! libm unml der Stitt druck weite Telec Stut Pari len;b frage Haiti und cinstii milde. Der i ohne Umstc stellte Sozialdemokrat erhielt 776 Stimmen. — Im ländlichen Wahlkreis, der die Bezirke der Amtsgericht Tharand und Döhlen umfaßt, war Produktenhänblt Horn in Löbtau (Soz.) bisher Vertreter. 1891 gestaltet sich das Wahlergebniß wie folgt: Oberlehrer Dr. O<rtt > Leipzig (kons.) 2139 Stimmen, Stadtrath Lingke-DreM , (d.-freis.) 327 Stimmen, Horn (Soz.) 2665 Stimuli i Von 6906 Wahlberechtigten stimmten 5136 — 74,4 — Ebenso wie in Hainsbcrg, Deuben Potschappel bilden auch in Plauen Eisenbahnübergänge gr^ Verkehrshemmnisse. Von dort wird geschrieben: Ein E fatales Mißgeschick hatten vor einigen Tagen mehrere Arbeit^ welche, um ihre in der Mittagspause nicht allzulange Af nicht noch zu versäumen, am hiesigen Gäßchenübergange geschlossene Barriere hoben und angeblich mit Bewillig^ des Zugpersonals um den Zug herum gingen, welcher dasM ! über eine halbe Stunde gestanden haben soll und den Dur^ ! gang versperrte, auf der unteren Seite des Gäßchens ! wurden sie von dem dort anwesenden Gendarm in Empfi^ genommen, welcher die Namen feststellte und andern TV erhielten sie wegen unbefugten Betretens des Bahnkör^w eine Strafverfügung von 5 Mk. von der Königl. AmtshcF^ Mannschaft zugestellt. — Um Jrrthümern vorzubeugen, wird der „Löbta^ Anzeiger" von deutsch-sozialer Seite ersucht, mitzutheilen, Laß die Aufstellung des Gemeindevorstand Großmann inPla als Kandidat im 10. ländlichen Wahlkreise für die näE Landtagswahl nur von konservativen Wählern erfolgt denn die deutsch-soziale Reformpartei könnte infolge des neUk" - Landtagswahlgesetzes nicht daran denken, eine konservativ Kandidatur zu unterstützen. — Das Landgericht Dresden verhandelte gegen Kutscher Heinrich Hermann Wahl aus Grumbach wej^ ! Unterschlagung und schweren Diebstahls. Der 29 Jahre schon mehrfach wegen Vergehen bestrafte Angeklagte w^ trotz seines Leugnens für schuldig erkannt, während Monate März und April dieses Jahres drei Geldbeträge^ 2 Mk. 25 Pfg., 1 Mk. 10 Pf. und 1 Mk. 50 Pfg., er von seinem damaligen Dienstherrn, den Fuhrwerksbesi^ Scholze, erhalten hatte und in der Schmiede für das schlagen der Pferde zahlen sollte, unterschlagen zu hai^ i Wahl war außerdem noch angeklagt, daß er während Nacht zum 25. Mai d. I. in einem Neubaue einen i schlossenen Koffer gewaltsam erbrochen und daraus Hl^' werkszeug im Gesammtwerthe von ungefähr 7 Mk. gestE Der Angeklagte stellte auch diesen ihm- beigemessenen stahl in Abrede; er will jenes gestohlene Handwerkszeug, daß er bei einer Altwaarenhändlerin verkauft, von einem ll»^ kannten erhalten haben, um es für diesen zu veräußc^ Diese Behauptung wies das Gericht als unglaubhaft zulü^ es hielt auch betreffs dieses Anklagepunktes den Schuld weis für erbracht und erkannte deshalb auf 6 Ma»^ 2 Wochen Gesängniß, sowie zweijährigen EbrenrechtsverlE — Nur in zweien von den Thürmen Dresdens finden sich Wohnungen für je einen Thürmer und zwar dem Thurme der Kreuzkirche in Altstadt und in dem Thi^ der Dreikönigskirche zu Dresden-Neustadt. Bei den Prüfunge -ruxs-dix. Feuersicherheit öffentlicher Gebäude stellte es st/ Le ,ch al" -K