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DerSlhlvllMilhtspmeh Men denPolMi- komnllNr von Tausch. Am dritten Prozeßtag wurde 'die beantragte Vernehmung des Ministers v. d. Recke abgelehnt. Die Geschworenen ver weigerten die Annahme eines an sie gerichteten Schreibens, welches uneröffnet der Post zurückgestellt wird. Der Kriminal kommissar Tausch wird gefragt, warum er im Leckert-Prozeß bei den falschen Anschuldigungen des Lützow gegen Kukutsch geschwiegen habe. Ec erklärt, er habe wegen der Fälschung keine Strafverfolgung eingeleitet in dem Gefühle, daß es dem Staatsintercsse nicht entspräche, wenn in öffentlicher Verhand lung der Kampf zweier Minister in Erscheinung trete. Er habe deshalb auch bei dem Verhör des Kukutsch geschwiegen, weil er nicht direkt gefragt wurde. Der Oberstaatsanwalt hebt hervor, der Zeugeneid verpflichte auch, nichts zu ver schweigen. Tausch bittet in Betracht zu ziehen, daß er nicht wie ein andrer Zeuge dagestanden habe, sondern als Beamter mit bestimmten Aufträgen. Wäre Kukutsch verhaftet worden, so wäre er sofort hervvrgetreten, um ihn zu entlasten. (Be wegung.) Der Staatsanwalt bespricht die Haltung Tausch's während des Zwischenfalles Kukutsch im Prozeß Leckert-Lützow. Der Vorsitzende sagt, er glaube nicht, daß er diese Haltung auf das minutiöseste durchgehen könne; wir verlieren uns sonst ins Bodenlose. Staatsanwalt Eger betont die Noth wendigkeit, die Geschworenen in Stand zu setzen, zu beurtheilen ob Tausch durch seine damalige Haltung nicht die Eidespflicht verletzte. Der Präsident verharrt auf seinem Standpunkt. Der Staatsanwalt beantragt die Verlesung des Verhörs Kukutsch aus dem stenographischen Protokoll. Rechtsanwalt Sello beantragt die Verlesung des ganzen stenographischen Protokolls. Der Gerichtshof beschließt theilweise Verlesung. Tausch erklärt, er war bei der damaligen Verhandlung im Zweifel, was er ohne Verletzung der Eidespflicht sagen müsse, resp. nicht zu sagen brauche. Rechtsanwalt Sello fragt, ob Tausch überhaupt amtlich einmal bekannt geworden sei, daß die vom Kriegsministerium eingeleitete Untersuchung gegen „Unbekannt" ergebnißlos gewesen sei. Tausch antwortet: Amtlich keinmal; Oberstlieutenant Gaede habe ihm privatim mitgetheilt, daß aus der Sache nichts geworden sei. Auf Befragen Sellvs erwidert Tausch, es sei ihm irgend welche über Vermuthungen hinausgehende Thatsache nicht bekannt, daß die Quittung gefälscht sei. Hierauf wird der auf die Vernehmung Kukutschs bezügliche Theil des stenograpbischen Berichts verlesen. Rechtsanwalt Holz macht auf die kleinen Verschiedenheiten zwischen dem damaligen Zeugniß Tauschs und der heutigen Aussage aufmerksam. Rechtsanwalt Lub- zynski stellt fest, daß Tausch 2 Tage vor seiner Vernehmung dem Journalisten Limann eine gefälschte Quittung zeigte. Kausch erklärt, er hübe dies gewissermaßen aus Nothwehr gethan. Rechtsanwalt Lubzynski deutet an, daß in dem Be richte an das Polizeipräsidium sechs Personen in den höchsten Staatsstellungen als vermuthliche Verfasser der Depesche der „Münchener Neuesten Nachrichten" genannt seien, nämlich Miquel, Eulenburg, Lucanus, Hahnke und Bötticher. Stellte der Angeklagte Erhebungen an, deren Ergebnisse die Nennung dieser Namen rechtfertigen konnten? Tausch lehnt es ab, die Person zu nennen, die ihm derartiges gesagt hätte. Rechtsanwalt Lubzynski fragt, wie es komme, daß Oberlieutenant Gaede den Verdacht auf das litterarische Bureau lenkte. Tausch erwidert: Ich hätte dies auch anders ausdrücken können. Der Präsident meint, Tausch hätte es anders aus drücken müssen. Weitere Erklärungen über den Bericht lehnt Tausch ab bis zur Vernehmung Gaedes. Die Anklage wirft Tausch vor, seine Pflicht vernachlässigt zu haben, indem er Lützow nicht schon am Abend des 9. October, sondern am 10. Oktober Morgens verhaftete, ihm auch gestattete, sich noch etwas zu essen zu kaufen. Tausch erklärt den Aufschub mit technischen Schwierigkeiten. Der Präsident wirft Tausch vor: Sie sollen auch für die Haussuchung bei Lützow ganz oberflächliche Anweisungen gegeben haben. Darauf läßt die Bemerkung zu dem betreffenden Beamten schließen: „Die Haussuchung müssen Sie halten; aber finden Sie nichts!" Tausch erwidert, er habe dem Beamten gesagt: „Er wird Ihnen auch geben, was er hat." Ec sei der Neberzeugung gewesen und sei es auch noch, daß Lützow, welcher der Düpirtc war, auch gern herausgeben würde, was bewies, daß er düpirt worden war. Ein weiterer Vorwurf der pflichtwidrigen Schonung Lützows besteht darin, daß, obwohl Tausch mit Lützow in der Kukutsch-Affaire böse Erfahrungen gemacht, er doch in dem nachträglichen Berichte an den Polizeipräsidenten behauptete, daß Lützow ihm nie die Unwahrheit sagte. Tausch erklärt das damit, daß es für die Kommissare doch nicht angängig sei, einen Stein auf die Agenten zu werfen. Er habe im Staatsinteresse es für erforderlich gehalten, die Affaire Kukutsch nicht an die große Glocke zu bringen und dem Präsidenten über die Urkundenfälschung nichts mitzutheilen. Die weitere Vernehmung wendet sich dem Artikel der „Welt am Montag" über den Zarentoast und der Frage zu, ob Tausch einen Meineid geleistet, indem er bestritt, zu dem zweiten Artikel in keiner Beziehung gestanden zu haben. Lützow bleibt dabei, daß Tausch das höchste Interesse für den ersten Artikel und die Herkunft desselben bekundete. Lützow erzählt alsdann, in welchen Beziehungen Tausch zu dem zweiten Artikel der „Welt am Montag" stand. Durch nochmalige Befragung Lützows konstatirt der Präsident, daß Tausch nach dem Erscheinen des ersten Artikels Lützow seine Befriedigung ausgesprochen, daß derselbe veröffentlicht war. Als nach Erscheinen des ersten Artikels im Auswärtigen Amt der Teufel los gewesen sei, habe Tausch von Lützow noch einen ganz besonderen Bericht über die ganze Angelegenheit, sowie über alles, was er im Anschluß an den Artikel in der „Welt am Montag" erlebte, verlangt. Dieser Bericht sollte dem Grafen Eulenburg gesandt werden; er wurde von Tausch dem Polizeipräsidenten Windheim eingercicht, welcher denselben an den Staatssekretär von Marschall schickte. Daraus ergab sich dann der Prozeß Leckert-Lützow. Tausch habe Lützow Schutz versprochen. Nach Vernehmung durch den Unter ¬ suchungsrichter habe er Tausch berichtet, der mit der ganzen Sache sehr zufrieden gewesen sei. Bald darauf habe ihm Tausch gesagt, es sei anzunehmen, daß Leckert wieder auf freien Fuß gesetzt werde. Wir standen, so erzählt Lützow, auf dem Standpunkte, daß Leckert einen Hintermann hatte und seine Nachricht richtig war. Der Präsident macht Lützow darauf aufmerksam, daß seine heutige Darstellung von der früheren bedeutend abweiche. Lützow behauptet, so wie er es heute angegeben, stehe es in seiner Erinnerung. Der Präsident macht Lützow nochmals darauf aufmerksam, welche Wichtigkeit seine Aussagen für Tausch haben und appellirt nochmals an sein Ehrgefühl. Das vorige Mal habe er bekundet, daß ihm nach der Entlassung vom Untersuchungsrichter, als er Tausch be suchte, dieser gesagt habe, das wäre sehr schlimm, und jetzt sagt er, Lützow, Tausch wäre mit der ganzen Sache sehr zufrieden gewesen. Der Präsident fragt alsdann Lützow, warum er in der Hauptverhandlung, als die Kukutsch-Affaire an die Reihe kam, ? nicht sofort mit der ganzen Schilderung der Wahreit hervor getreten sei. Lützow erwidert, weil er bis zu seinem Ge- ständniß energisch bestritten hatte, Polizeiagcnt zu sein, weil er in der Situation, die er sich zum größten Theil selbst eingebrockt, nicht wußte, was er that. Lützow bleibt dabei, daß die ganze conciliante Art, worin Tausch in dem Prozeß gegen ihn aufgetreten war, ihn bewog, Tausch nicht preis zugeben, zumal er merkte, daß die Sache faul war. Lützow giebt zu, daß es entsetzlich war, gegen einen unbescholtenen Mann, wie Kukutsch, so schwere Beschuldigungen hervor zubringen. Rechtsanwalt Sello fragt, ob Lützow zugiebt, daß er nicht nur mit Dr. Plötz von seinen Beziehungen zum Auswärtigen Amt gesprochen, sondern auch dem Redakteur Limann gegenüber geäußert habe: Bei der Ehre meiner Eltern, bei meiner eigenen Offiziersehre, ich habe selbst Marschall und Fürst Hohenlohe in Begleitung Leckerts gesehen! Lützow giebt diese Möglichkeit zu. Rechtsanwalt Sello fragt weiter: „Giebt der Angeklagte zu, daß er anderen Personen gegenüber die ungeheuerliche Behauptung aufgestellt, der Kaiser habe selbst die falsche Redaktion des Zarentoastes veranlaßt." Lützow sagt, er habe in jener Zeit manches zusammen geschwatzt. Jetzt lägen doch schon Monate dazwischen. Lützow giebt alsdann auf Befragen seines eigenen Rechtsanwalts zu, daß bis Beginn des Prozesses Leckert sein Ehrgefühl auf ein tiefes Niveau gesunken sei. Er habe schlimme Aufträge bekommen, die er alle erfüllte, immer im Interesse des Staates, wie ihm gesagt wurde. Seine Moralität und sein Ehrgefühl standen damals tief unter Null. Lützow erklärte dann, daß sein Gesunkensein nicht etwa auf Tausch allein zurückzuführen sei, es liege vielleicht im Blute. Wenn er jetzt gegen Tausch belastend aussage, geschehe dies in äußerster Nothwehr. Der Oberstaatsanwalt wünscht, daß Lützow auch über den zweiten von dem Vertheidiger angeregten Punkt sich äußere. Die Behauptung wäre nicht nur ungeheuerlich, sondern auch eine Majestätsbeleidigung. Rechtsanwalt Sello sagt, die Behauptung ginge dahin, der Kaiser habe mit der Depesche eine Täuschung bezweckt, um dem Volke zu zeigen, wie es in Wahrheit mit Rußland und seiner Freundschaft stehe. Lützow glaubt nicht, so etwas gesagt zu haben. Er sei stets ein loyaler Unterthan gewesen und sei einer Majestäts beleidigung nicht fähig; so tief sei er nicht gesunken. Er bitte um Zeit, um darüber nachzudenken. Die Verhandlung wird auf Freitag vertagt. Sächsisches. — Das Ministerium des Innern macht eine das ganze Land betreffende Verordnung, die Namensangaben Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast- und Schankwirthschaften betreffend, bekannt. Darnach sind Ge werbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirthschaft betreiben, verpflichtet, ihren Familien namen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirthschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Kauf leute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirthschaft anzubringen. Ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommandit gesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Be- theiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Betheiligter andeuten den Zusatz ausgenommen werden. Die Polizeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Betheiligter anordnen. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwider handelt. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Oktober laufenden Jahres in Kraft. — Nach einer von dem geschäftsführcnden Ausschüsse des Gabelsberger-Stenographenbundes auf Grund der Jahr bücher der drei Schulen Babelsberger, Stolze und Schrey gefertigten Zusammenstellung über „die Verbreitung der Stenographie" gehörten im letzten Zähljahre zur Säule Gabelsberger 1064 Vereine, 37 428 Mitglieder, 49 752 Unterrichtete, zur Schule Stolze 631 Vereine, 17 223 Mit glieder, 16 602 Unterrichtete, und zur Schule Schrey 425 Vereine, 9240 Mitglieder und 11 677 Unterrichtete. — In welche Bäume schlägt der Blitz am meisten? Es giebt einen alten Vers, der in der Gegend von Heidelberg allgemein bekannt ist: Von den Eichen mußt Du weichen, Vor den Fichten mußt Du flüchten, Doch die Buchen mußt Du suchen. Was hier der Volksmund als Erfahrungsthatsache in Bezug auf die Blitzgefahr ausspricht, hat kürzlich durch die wissen schaftliche Untersuchung eine interessante Bestätigung gefunden. — Ueber die Größe offener, als D r u ck s a ch e n zu befördernder Karten in: deutschen Reichspvstgebiet herrschten bisher häufig Zweifel. Nun hat die Postbehörde entschieden, daß derartige Karten nicht erheblich größer als Poftpacket- adressen sein dürfen. 21 Centimeter lange, 12 Centimeter breite Karten sind noch gestattet. Mehrmals gefaltete Karten werden nur unter Umschlag oder Kreuzband befördert, nur einfach gefaltete Karten gelten der Postordnung gemäß als offen. — Ueber Hüttenrauchschäden wird aus Nieder bobritzsch Klage geführt. So stehen auf einem dortigen Grundstücke einige Nadelbäume, an denen die Frühjahrstriede jedes Jahr, seitdem die Halsbrückner Esse in Betrieb ist, von den Hüttenrauchgiften ganz zerfressen sind. Nicht zu unter schätzen ist aber vor allem der nachgewiesene Schaden an den Futterpflanzen. Jetzt werden sogar einige unter dem Rind- vichbestande zn Tage tretende Krankheiten von Seiten tüchtiger Thierärzte lediglich auf Arsenikvergiftung zurückgeführt. Ebenso wird durch chemische und mikroskopische Analysen das Vorhandensein von Hüttenrauchgiften nicht bloß >>" Pflanzen- sondern auch im Thierkörper nachgewiesen. — Am Sonnabend Abend stach in Plauen bä Dresden der als arbeitsscheuer Mensch und Trunkenbold übel beleumundete Arbeiter Sandner, der seine sich ihren Unter halt selbst verdienenden Angehörigen oft noch um ihre" mühsam erworbenen Lohn bestiehlt, seiner Ehefrau, als st ihm gerechte Vorwürfe über sein Thun und Treiben machte, sein Taschenmesser in die Brust und fügte ihr eine 5 Centimeter tiefe Wunde zu. Zum Glücke konnte der herbeigerufene Ach constatiren, daß die Wunde, einem günstigen Umstande st Folge, nicht lebensgefährlich ist. Natürlich wurde der Wütherst durch die Schutzmannschaft sofort verhaftet und anderen Tags der Staatsanwaltschaft übergeben. — Die sächsischen Conservativen nehmen Stellung gegen die Errichtung eines Denkmals Heinrich v. Treitschke in Dresden, dem Geburtsorte des Historikers. So Protests das „Vaterland" „mit aller Entschiedenheit" gegen die Ab sicht, „das Andenken dieses Mannes auf sächsischem Bode" in Stein und Erz zu verewigen", indem es schreib „Professor v. Treitschke hat sich zu der Zeit, als unser He» heldenmüthig aber unglücklich gegen die Uebermacht gekämpsi (1866) und unser Land aus tausend Wunden blutete, gescheut offen auf die Seite des Feindes zu treten; er he^ mit giftigem Hohn und Spott überschüttet, was uns das Theuerste war, unser Herrscherhaus, und mit leidenschaftlich^ Hasse die Selbstständigkeit seines Vaterlandes zu vernicht gesucht. Das Alles können und wollen wir nicht vergesse"- Das neue deutsche Reich hat keine treueren Anhänger »st Vertheidiger, als die sächsischen Conservativen. Es ist seist vollkommen ausgeschlossen, daß mit dieser Verwahrung ei" unfreundlicher Gedanke gegenüber der großen Errungenschaft der Jahre 1870 und 1871 verbunden sei, aber zur herrlichung des Landesverraths darf kein Monument erricht werden. Wenn die Liberalen das Bedürfniß haben, st Gedächtniß ihres Parteigenossen und ihre eigene „patriotische Vergangenheit zu verewigen, so mögen sie das Denke""' anderswo aufstellen, in der sächsischen Hauptstadt unter st Augen unseres theuren Königs ist dazu kein Platz; es mäst ja jedem treuen Sachsen tagtäglich die Schamröthe ins sicht treiben." — Bekanntlich sind Treitschke und mit einige Leipziger Nationalliberale 1866 für eine AnneD Sachsens durch Preußen eingetreten. — In Glashütte wurde der Stellmacher wegen Wechselfälschungen verhaftet. Derselbe, ein stakt» junger Lebemann, hat viel Handwerker und Geschäftsleute st nicht unbedeutende Beträge geprellt. — Eine kostenlose Bahnfahrt unternahm am vergangen Sonntag ein 16jähriger Lackirerlehrling aus Prag. Dersest hatte sich auf dem Pirnaer Bahnhofe in einen Wast eines Lastzuges eingeschlichen und die Fahrt nach Bodenst in demselben unternommen. In Bodenbach wurde er d» Polizei übergeben. Der Bursche verweigert jede Auskust doch steht fest, daß er seinem Meister entwichen ist, st dürfte es bald gelingen, den wahren Sachverhalt zu ersahst — An der Stadtkirche in Stolpen soll ein umstst reicher Erneuerungsbau im Innern und Aeußern vorgenowst werden. Der westliche Giebel soll einen neuen etwa 60 M hohen Kirchthurm erhalten. Der alte Thurm wird abgctragst Am Dienstag Nachmittag wurde die Spitze mit der Kst herabgenommen. Man fand in der Kugel Urkunden aus st Jahren 1743, 1805 und vom 3. September 1861, säst Verzeichnisse der am letztgenannten Tage zu Stolpen im Aist gewesenen Geistlichen, der Mitglieder des Kirchenvorsta»st des 'Raths- und Stadtverordnetenkollegiums. Ferner st die Kapsel elf Silbermünzen aus dem Jahre 1743, »st anderem ein polnisches Achtgroschenstück, zwei Silber- st drei Kupfermünzen von 1805 und ein Zweithalerstück st dem Bildnisse des Königs Johann vom Jahre 1861. Silbermünzen waren sämmtlich wie neu. , — Einem tückischen Schicksal fiel ein zwcijähcst Mädchen des Gutsbesitzers B. in Naundorf bei Zes» zum Opfer. Das Kind kam auf dem Hofe dem Jaust loche zu nahe und stürzte, obgleich dasselbe verdeckt war, st oem Kopfe in den Inhalt desselben. Der Unfall »'st zwar sofort bemerkt und das Kind auch rasch aus flst gefährlichen Lage befreit, sodaß cs bald wieder zum Bcwst sein kam, doch erkrankte das Kind leider ernstlich und »st — Auf der Straße zwischen Bockwen bei Wst und Riemsdorf kann man das gewiß seltene Naturspiast obachten, daß auf einem Kirschbaume eine Eberesche nust. In dem Geäst der großen Kirschbaumkrone hat sich st Schicht Erde aufgehäuft, da hinein ist das Samenkorn st einer Eberesche gefallen und hat sich an dieser geschüst Stelle bereits zu einem mindestens einen halben Est hohen Bäumchen entwickelt. Auf die Dauer wird natü» die Nahrung nicht ausreichen. , — Um einen Freund und Dcrcinsgcnvssm del Urtherlun achtbare »»leiten Schwura dramatis «er. Js. ab, wobc Ruhe, n hinabges andere T gericht, «erurthei schworen damit ei Schwur« 3 Jahr« Bei Bei raum i Weinen Väter d brauerei gebaut. 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